Gastropiraten.de

Lohnbuchhaltung

Die Gastro Piraten optimieren Unternehmen, in denen zu zuschlagsberechtigten (SFN-) Zeiten (20:00 – 6:00 Uhr, Sonn- und Feiertags) gearbeitet wird, denn diese Unternehmen zahlen zumeist bedeutend mehr Lohnnebenkosten als notwendig. Für ein Unternehmen mit 25 bis 30 Mitarbeitern, bedeutet das circa 40.000 Euro an zuviel geleisteten Abgaben im Jahr.

Die von uns angebotene Lohnbuchhaltung bietet eine Lösung, die einfach, schnell und rechtssicher jede Möglichkeit nutzt, Lohnnebenkosten in allen Unternehmen zu minimieren und zu senken, die die Gesetzesgebung auch erlaubt.

  • Maximale Reduktion der Lohnnebenkosten
  • Einfache Ermittlung des idealen Individuallohns
  • Rechtssicherheit durch das Urteil des Bundesfinanzhofs
  • Umfassende Schulung
  • Support Center
  • Referenzstarke Kompetenz
  • Kostenreduzierung ab dem ersten Mitarbeiter
  • Leichte Bedienung
  • Zeitersparnis in der Lohnbuchhaltung
  •  Arbeitsverträge für jeden Mitarbeiter angepasst
  • Umfangreiche Auswertungen
  • Mitarbeitermotivation durch mehr Lohn für den Arbeitnehmer

 absolute Rechtssicherheit - Urteil vom 17.06.2010 AZ VI R 50/09

Das hat der Bundesfinanzhof in letzter Instanz mit dem Urteil vom 17.06.2010 AZ VI R 50/09 eindeutig und unwiderruflich bestätigt.

Insbesondere erklärt der Bundesfinanzhof in seinem Urteil, dass unser Modell des Effektivlohns eine völlig zulässige Gestaltungsform der Vergütung, in Ausnutzung der rechtlich gegebenen Möglichkeiten darstellt.

Auch das Bundesministerium der Finanzen hat, mit Veröffentlichung des Urteils im Bundessteuerblatt

– BStBl. 2011 II S.43 –, dies umfassend anerkannt.

Die Gastro Piraten  danken unserem Partner twodoxx.com der Münchner Unternehmensberatung für die Zusammenarbeit.