hotelleaks! Was ist das und wie geht es weiter?

Gastronomicus erzählt uns in dieser Folge eine ganze Menge über sein Herzensprojekt #hotelleaks. Hierbei geht es um Klauseln in einigen Arbeitsverträgen, die es so eigentlich nicht geben sollte.

All das, was er bereits erreicht hat, was die Folgen und die nächsten Schritte sind erzählt er uns in dieser neusten Podcast-Folge.

Die Top 5 Fehler im Bewerbungsprozess

Trotz einiger Bewerbungen gelingt es vielen Gastronomen nicht neue Mitarbeiter einzustellen. Vielleicht liegt es an einigen typischen Fehlern, die immer wieder passieren und kaum drauf geachtet wird.

Hier sind die Top 5 Fehler im Bewerbungsprozess, die Ihr vermeiden könnt. Zur Info: Dies sind nur fünf Fehler – es gibt allerdings noch viel mehr.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Belegpflicht 2020

Endlich mehr Bürokratie wagen… denkt sich der Staat und kommt mit der Belegpflicht für die Gastronomie um die Ecke

Am 1.1.2020 tritt die KassenSichV in Kraft. Das bedeutet nun auch die Belegpflicht für uns Gastronomen. Das bedeutet, dass zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg den Gästen ausgehändigt werden muss.

Kein Problem, sollte man denken. jedoch gibt es noch immer viele Betriebe, die mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.

Grundsätzlich hat der Bundesrechnungshof die Vermutung, dass jährlich mehrere Millionen am Fiskus vorbei verdient werden. Deswegen kam im Jahr 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Geldaufzeichnungen“. Jetzt ist aufgefallen, dass offene Ladenkassen (sprich das Kellnerportemoinaie nicht digital sind. Deswegen nun auch hier, die Belegpflicht.

Im Einzelfall ist zwar eine „Befreiung“ von dieser Pflicht möglich, jedoch ist diese sehr unwahrscheinlich. Entscheiden tut es das Finanzamt.

Der Beleg, den Ihr ab dem 1.1.2020 jedem Gast aushändigen müsst, muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Zeitpunkt der Transaktion
  • Menge der Artikel bzw. Dienstleistungen
  • Umfang und Art der Leistung
  • Transaktionsnummer
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie die Gesamtsumme mit dem angewendeten Steuersatz
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls

Funfact am Rande: Der Beleg muss nicht aus Papier sein. Ein PDF oder eine WhatsApp reicht auch.

Autor: C. Rengert

Thanks God – She is back

Anstatt sitzen zu bleiben, sollten wir lieber mal Aufstehen und uns die Hand reichen für eine gemeinsame bessere Zukunft. Hört auf nur zu reden – Wir müssen handeln. In diesem Sinne – Willkommen zurück liebe Marly.

Mit neuem Equipment, neuer Technik und neuem Wissen! Freut Euch drauf. Ab jetzt geht es in Staffel 2. Auf die nächsten 100.000!