Lohnabrechnung* für Gastronomie und Hotellerie
20 Euro pro Mitarbeiter und Monat, alles drin. Und mit Optimal Lohn senken wir deine Lohnnebenkosten im Schnitt um rund 300 Euro pro Mitarbeiter und Monat, während dein Team mehr Netto bekommt.
Lohn in der Gastronomie ist nicht Lohn im Büro. Aushilfen, die nur am Wochenende kommen. Saisonkräfte für drei Monate. Minijobber, deren Stunden bei jeder Mindestlohnerhöhung neu geprüft werden müssen. Sonntags- und Nachtzuschläge. Trinkgeld über das Kartenterminal. Und eine Sofortmeldung, die im Gastgewerbe vor dem ersten Arbeitstag raus sein muss.
Wer das nicht täglich macht, macht Fehler. Und Fehler in der Lohnabrechnung merkt man nicht sofort, sondern bei der nächsten Prüfung der Rentenversicherung oder beim Zoll.
Wir kennen die Gastronomie von innen. Deshalb rechnen wir Löhne so ab, wie sie in einem Restaurant, Café oder Hotel wirklich anfallen.
Was im Preis enthalten ist
- Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung für alle Beschäftigungsarten: Vollzeit, Teilzeit, Minijob, kurzfristige Beschäftigung, Auszubildende
- Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung bei den Sozialversicherungen, inklusive der Sofortmeldung im Gastgewerbe
- Krankmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen
- Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweise
- Versand der Lohnabrechnung direkt online an deine Mitarbeiter
- Abrechnung von Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
Was Gastro-Lohn besonders macht
- Sofortmeldung: Im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe muss jeder neue Mitarbeiter spätestens bei Arbeitsbeginn gemeldet sein (§ 28a Abs. 4 SGB IV). Auch der Probetag kann dazugehören.
- Minijobs und Aushilfen: Die Minijob-Grenze hängt am Mindestlohn. Steigt der Mindestlohn, prüfen wir die Stunden deiner Minijobber, damit niemand unbemerkt aus dem Minijob rutscht.
- Zuschläge: Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge können unter den Voraussetzungen von § 3b EStG steuerfrei sein. Wir rechnen sie so ab, wie sie in deinem Dienstplan und deinen Verträgen stehen. Wie man sie gezielt nutzt, zeigt Optimal Lohn weiter unten.
- Trinkgeld und Personalessen: Trinkgeld über das Kartenterminal und Mahlzeiten für dein Team werden in der Abrechnung richtig berücksichtigt.
- Mindestlohn und Tarif: 13,90 Euro seit 2026, 14,60 Euro ab Januar 2027, dazu gegebenenfalls Tariflöhne. Wir stellen um, bevor es zu spät ist.
Optimal Lohn: weniger Lohnnebenkosten, mehr Netto für dein Team
Die meisten Gastronomen zahlen einen Teil des Lohns so aus, dass Steuern und Sozialabgaben voll anfallen, obwohl es legale Wege gibt, genau das zu vermeiden. Mit Optimal Lohn stellen wir die Vergütung deiner Mitarbeiter so um, dass gesetzlich vorgesehene Freiräume genutzt werden: zum Beispiel steuerfreie Zuschläge für Arbeit nachts, sonntags und an Feiertagen und weitere steuerfreie Bestandteile, die es im Gastgewerbe gibt.
Das Ergebnis aus unseren Projekten: Im Durchschnitt rund 300 Euro weniger Lohnkosten pro Mitarbeiter und Monat für dich als Arbeitgeber, je nach Lohnhöhe auch 400 bis 700 Euro. Bei 20 Mitarbeitern sind das rund 6.000 Euro im Monat, die du heute zu viel bezahlst. Und deine Mitarbeiter bekommen in der Regel mehr Netto auf die Hand.
Wann Optimal Lohn für dich funktioniert
- Du zahlst deinen Mitarbeitern mehr als den gesetzlichen Mindestlohn.
- Dein Team arbeitet regelmäßig nachts, sonntags oder an Feiertagen.
- Du zahlst bisher keine Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge.
- Du zahlst bisher keine steuerfreien Extras wie Wäschegeld, Werkzeuggeld, Mankogeld oder Sachgutscheine.
- Die Arbeitszeiten werden lückenlos erfasst. Wenn nicht, richten wir das mit dir ein.
Fair gegenüber deinem Team: Optimal Lohn wird mit jedem Mitarbeiter vertraglich vereinbart und geht nur mit seiner Zustimmung. Wir erklären offen, was sich ändert: mehr Netto heute, dafür niedrigere Beiträge zur Sozialversicherung, die sich zum Beispiel auf Rente, Krankengeld oder Arbeitslosengeld auswirken können. Wer das ehrlich erklärt, hat am Ende ein zufriedeneres Team und nicht nur niedrigere Kosten.
- monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung inklusive Sofortmeldung
- Krankmeldungen und Meldungen an die Krankenkassen
- Lohnsteuer-Anmeldung und Beitragsnachweise
- Versand der Abrechnung direkt online an deine Mitarbeiter
* Leistungen nach § 6 Nr. 4 StBerG: Wir sind keine Steuerberater. Unsere Leistungen umfassen die laufende Lohnabrechnung, das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen und das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle im Rahmen von § 6 Nr. 4 des Steuerberatungsgesetzes. Es handelt sich nicht um Hilfeleistung in Steuersachen im Sinne von § 1 StBerG. Die steuerliche Gestaltung im Rahmen von Optimal Lohn erfolgt durch unseren Partner-Steuerberater. Arbeitsrechtliche Beratung, zum Beispiel zur Änderung von Arbeitsverträgen, erbringen Fachanwälte. Angaben zur Ersparnis sind Durchschnittswerte aus bisherigen Projekten und keine Zusage für den Einzelfall.