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Fotorealistische Nahaufnahme eines Dokuments mit der Überschrift „URTEIL – Verwaltungsgericht Cottbus“ und dem Text „Rückforderung von Corona-Soforthilfe“, daneben ein hölzerner Richterhammer auf einem Holztisch. Das Bild symbolisiert ein gerichtliches Urteil zur Corona-Hilfe in Brandenburg.

Verwaltungsgericht stoppt Rückforderung der Corona-Soforthilfe

Ein wegweisendes Urteil aus Cottbus stärkt Unternehmerrechte in Brandenburg im Bereich der Rückforderung der Corona-Soforthilfen

Das Verwaltungsgericht Cottbus hat mit einem Urteil vom Mai 2025 die Rückforderungen der Corona-Soforthilfe seinten der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) in Teilen für rechtswidrig erklärt. Damit stellt sich erstmals ein Gericht deutlich auf die Seite von Unternehmerinnen und Unternehmern, die Corona-Soforthilfe auf Grundlage der damaligen Bedingungen beantragt und erhalten hatten.

Rückforderung von Rückforderung Corona-Soforthilfen trotz unklarer Richtlinien? Das Gericht sagt: Nein!

Im konkreten Fall klagte eine Pensionärin, die Mittel aus der Corona-Soforthilfe erhalten hatte und später von der ILB zur Rückzahlung aufgefordert wurde. Das Gericht stellte klar: Die Richtlinienlage war für die Antragstellerin zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht eindeutig nachvollziehbar. Auch die Forderung, im Nachhinein exakt nachzuweisen, wie die Mittel verwendet wurden, sei angesichts der damaligen Ausnahmesituation nicht zumutbar.

Die Richter kritisierten deutlich die Auslegungspraxis der ILB und sahen in der Rückforderung einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip. Viele Unternehmen wurden unterschiedlich behandelt – je nach Auslegung und Interpretation der Behörden.

Was bedeutet dieses Urteil für Unternehmer in Brandenburg? Was passiert mit den Rückforderung von Corona-Soforthilfen

Hoffnung für Betroffene mit laufenden Verfahren

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Cottbus könnte Signalwirkung für zahlreiche noch offene Rückforderungsbescheide haben. Gerade viele Solo-Selbstständige, Gastronomen und kleine Betriebe kämpfen bis heute mit der finanziellen Last aus der Corona-Zeit – und der Unsicherheit über mögliche Rückforderungen.

Unternehmer sollten jetzt handeln, sonst kommt es zu Rückforderung der Corona-Soforthilfen

Wer bislang untätig geblieben ist oder einen Widerspruch laufen hat, sollte dieses Urteil prüfen lassen. Die Chancen stehen gut, dass auch weitere Verfahren zugunsten der Antragsteller ausgehen werden. Juristischer Beistand und eine klare Analyse der Richtlinienlage im Einzelfall sind jetzt entscheidend.

Klare Signale für mehr Gerechtigkeit – ILB unter Druck

Das Verwaltungsgericht hat mit diesem Urteil ein starkes Zeichen für mehr Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und faire Verfahren gesetzt. Für viele Unternehmer in Brandenburg ist dies nicht nur ein juristischer Erfolg. Es ist auch ein Schritt zurück zu wirtschaftlicher Stabilität und Vertrauen in den Rechtsstaat. Weitere spannende Artikel zum Thema Corona in der Gastronomie findest Du hier.

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