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Beratung für Gastro und Hotel, firmenübergabe in der gastronomie

Die BafA legt einen drauf

Bafa-Förderung neu

Beratung für Gastronomen jetzt förderfähig

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater? Und was hat sich in 2021 geändert? Wie funktioniert jetzt die Beratung? Bekomme ich die Förderung? Welche Beratung gibt es?

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.

Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.

von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.

zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.

zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.

zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.

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Wie hoch ist die Förderung in der Bafa Beratung? Was wird gefördert?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“ Dies ist Bestandteil der Förderung unternehmerischen Know-hows.

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.

Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.

überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.

überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.

ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Junge Unternehmennicht länger als 2 Jahre am Markt

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Bestandsunternehmenab dem dritten Jahr nach Gründung

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.

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Unsere Beratung zur Förderung

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Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater?

Antragsberechtigt

sind:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Keine Hilfe bekommen:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

für Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

Und wie komme ich da jetzt ran?

Ganz einfach, Du rufst und an, bzw vereinbarst einen https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage Telefontermin mit uns. Wenn Du ersteinmal lesen willst, ist hier der Ablauf:

  1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Wir können Dir dabei auch helfen

Gerne erreichst Du uns unter folgendem Link https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.