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Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

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Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten