Trinkgeld

Gastwelt-Lobby in Berlin

Gastwelt-Lobby in Berlin: Vielfältig, fragmentiert und verbandsseitig nur bedingt wettbewerbsfähig-

Berlin, 12. Juni 2023 – Der Deutsche Bundestag hat Anfang 2022 zur Verbesserung der politischen Transparenz ein zentrales Lobbyregister eingeführt, in das sich mit wenigen Ausnahmen alle Interessenvertreter eintragen müssen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat das Register in den vergangenen drei Monaten für die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (360° Gastwelt) analysiert und viele interessante Erkenntnisse zur Struktur und Finanzausstattung der Gastwelt-Lobby gewonnen.

„Unsere Ad-Hoc Analyse konzentriert sich in einem ersten Schritt darauf, eine qualitative Bestandsaufnahme aller eingetragenen Akteure (Verbände, Organisationen, NGOs, Thinktanks, Unternehmen) vorzunehmen. Um die erfassten Zahlen einzuordnen, wurden in einem zweiten Schritt die wichtigsten Kennziffern drei weiterer Referenz-Branchen ermittelt und dann der Gastwelt beispielhaft gegenübergestellt. Es handelt sich hierbei um das Handwerk, die Versicherungswirtschaft und die Automobilindustrie“, erklärt Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.

Die DZG-Auswertung identifiziert 80 verschiedene Verbände/Organisationen, einen Dachverband sowie eine aktive politische Denkfabrik. Hinzukommen weitere 29 Unternehmen, die in der Bundeshauptstadt Lobbyarbeit betreiben. „In Summe sind damit 111 Akteure für die Gastwelt in Berlin unterwegs. In meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2017 bis 2021 hatte ich vielleicht Kontakt mit 20 bis 25 Verbänden und zehn Unternehmen. Deswegen hat uns die hohe Zahl von über 110 eingetragenen Lobbyakteuren am Ende doch überrascht“, so Klinge weiter.

In ihrer Analyse kommt die Denkfabrik zu drei zentralen Erkenntnissen: Die Auswertung des Registers zeichnet (1) verbandsseitig ein facettenreiches Bild:

Die inhaltliche Bandbreite der eingetragenen Verbände und Organisationen ist hoch, die Arbeitsprofile teils sehr unterschiedlich. Mit insgesamt 82 Akteuren (inklusive Dachverband und Denkfabrik) stellt die DZG-Untersuchung folglich auch einen hohen Fragmentierungsgrad fest. „Die ausgewerteten Daten deuten außerdem darauf hin, dass die Finanzmittel der Verbände auf niedrigem Niveau limitiert sind. Sieben von 82 Akteuren geben sogar null Euro pro Jahr für Interessensvertretung aus. In diesen Fällen wird wohl komplett ehrenamtlich gearbeitet. Weitere elf Akteure geben gar keine Zahlen an “, führt Co-Vorstand Alexander Aisenbrey aus.

Auf Unternehmensseite sei die Anzahl mit 29 verschiedenen Akteuren zwar nicht auf dem Fragmentierungs-Niveau der Verbände, aber dennoch nicht unerheblich. Aisenbrey: „Auffällig ist, dass die Gastwelt-Unternehmen in Summe signifikant mehr Geld für Interessensvertretung (8,8 Mio./Jahr) zur Verfügung haben als die Verbände (5,1 Mio./Jahr). Hier liegt der Faktor bei 1,7. Die Mitarbeiterausgaben der Verbände im Bereich Interessensvertretung sind im Schnitt bis zu vier Mal niedriger als bei den Unternehmen. Dies lässt auf eine höhere Teilzeitquote und ein geringeres Entlohnungsniveau schließen.“

Verbandsseitig ist die 360° Gastwelt (2) bei fast allen Schlüsselkennzahlen schlechter finanziert als die drei Referenzbranchen – und das teils erheblich.

Bei den Ausgaben der Top 5 Verbände (also die Organisationen mit den jeweils höchsten absoluten Lobby-Ausgaben) liegt das Handwerk mit rund 10 Mio./Jahr auf Platz 1, gefolgt von der Automobilindustrie (4 Mio./Jahr), der Versicherungswirtschaft (3,3 Mio./Jahr) und der Gastwelt (2,6 Mio./Jahr). In der Spitze ist das ein Faktor von 3,8. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Beschäftigtenzahlen ab: Auch hier liegt die Gastwelt (Top 5 Verbände) mit 55 Mitarbeitenden deutlich hinter der Automobilindustrie (85), der Versicherungswirtschaft (85) und dem Handwerk (145). Der Anteil der Lobby-Ausgaben variiert bei den TOP 5 Gastwelt-Verbänden zwischen rund 15,8 Prozent (BDL), 19,6 Prozent (DRV), 20,5 Prozent (DEHOGA Bundesverband), 43,7 Prozent (BDB) und 49,5 Prozent (IHA).

Bei den Unternehmensausgaben steht die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie mit 6,8 Mio./Jahr hingegen auf Platz 2 im Top-5-Vergleich, direkt nach der Automobilindustrie, deren Konzerne 16,7 Mio./Jahr investieren. In der Versicherungsbranche liegen die Ausgaben für Lobbyarbeit bei 5,1 Mio./Jahr, beim Handwerk bei 2,6 Mio./Jahr.

Besonders eklatant sind die Finanzierungsunterschiede (3) im Vergleich der Dachverbände. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) gab im Corona-Spitzenjahr 2021 nach eigenen Angaben zwischen 160.001 bis 170.000 Euro für Lobbyarbeit aus. Alle drei Referenz-Dachverbände spielen hier in einer vollkommen anderen Liga. Dem VDA (Automobil) standen 4,4 Mio. Euro, dem GDV (Versicherung) 15 Mio. Euro und dem ZDH (Handwerk) 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Das heißt, dass die Referenz-Dachverbände elf bis 91 Mal mehr Finanzmittel einsetzten als der BTW.

„Auf Dachverbands-Ebene ist die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie – zumindest im vorgenommenen Vergleich – weder finanziell und personell konkurrenzfähig. Hier liegt aus unserer Sicht die größte strukturelle Baustelle. Daneben benötigen auch die einzelnen Fachverbände in Summe mehr Finanzmittel, um ihre notwendigen Lobbyaktivitäten professionell umsetzen zu können. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht eine Debatte über eine intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung aller Verbandsakteure notwendig, um zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen“, so Vorstandssprecher Klinge.

Die vollständige Analyse mit weiteren Zahlen, Daten und Fakten kann kostenfrei über die DZG-Webseite abgerufen werden: https://zukunft-gastwelt.de/studie-lobbyregister/

Methodik-Hinweis:

Die durchgeführte Lobbyregister-Untersuchung erhebt nicht den Anspruch, eine voll umfassende Auswertung zu sein, da dies aufgrund des besonderen Registeraufbaus per se nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine kursorische Übersicht aller Gastwelt-Lobbyaktivitäten in Berlin.

+++ Zur Denkfabrik: Die 2021 gegründete Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) vernetzt Politik, Verbände und hochkarätige Vertreter*innen aller Wertschöpfungssektoren der Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (wie z.B. Radeberger Gruppe, Deutsche Bahn, Unilever Food, Motel One, Transgourmet, Metro, Center Parcs, Dorint, Bioland, Dussmann, NordCap, Centro Hotels, Best Reisen, Rational). Der interdisziplinäre Thinktank kümmert sich inhaltlich um strategische Zukunftsthemen – wie Mitarbeitergewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ernährungswende – und entwickelt praxisnahe Maßnahmen zur effektiveren Krisen-Bewältigung.

Die Mitgliedsunternehmen der Denkfabrik beschäftigen zusammen über 600 000 Mitarbeitende in allen Regionen Deutschlands. Finanziert und getragen wird der Thinktank von der Union der Wirtschaft e.V. +++ www.zukunft-gastwelt.de

Trinkgeld

Warum Trinkgeld eine echte Wertschätzung ist!: So erhöhst du dein Trinkgeld-Know-How.

Trinkgeld ist eine Form der Wertschätzung und kann eine große Bedeutung für Servicekräfte haben. In diesem Blog werden wir uns mit dem Thema Trinkgeld auseinandersetzen und erläutern, warum es eine echte Wertschätzung ist und wie man sein Trinkgeld-Know-how verbessern kann. Wir werden uns dabei auf Beispiele aus verschiedenen Ländern beziehen, um einen weltweiten Blick auf das Thema zu werfen.

1. Was ist Trinkgeld?

Wenn du eine echte Wertschätzung zeigen möchtest, ist Trinkgeld eine gute Möglichkeit. Viele Menschen erhalten ihr Einkommen aus dem Verkauf von Waren und Dienstleistungen. Es ist eine gute Geste, dem Kellner oder dem Fahrer ein Trinkgeld zu geben. Dies zeigt ihnen, dass sie für ihre Arbeit geschätzt werden und die Kunden zufrieden sind. Auch wenn es nur eine kleine Geste ist, bedeutet es für sie viel. Es ist nicht leicht, den richtigen Betrag für Trinkgeld auszuwählen. Wie viel zu geben, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. dem Land, in dem du lebst, dem Service und der Rechnungssumme.

Vergleiche hierzu mehrere Quellen, um ein Gefühl für den üblichen Betrag zu bekommen. Vergiss nicht, dass es nicht darum geht, wie viel Geld du ausgibst, sondern darum, wie viel du wertschätzen möchtest. Ein weiterer Weg, dein Trinkgeld-Know-How zu erhöhen, besteht darin, ein gutes Gefühl für den Service zu entwickeln, den du erhältst. Ein guter Service verdient ein höheres Trinkgeld als ein schlechter. Wenn dein Kellner, Fahrer oder ein anderer Dienstleister überdurchschnittlich ist, kannst du das mit einem höheren Trinkgeld würdigen. Es ist wichtig zu beachten, dass Trinkgeld eine echte Wertschätzung ist. Es ist ein Zeichen der Dankbarkeit und kann viel dazu beitragen, deine Beziehung zu den Menschen, die deine Dienstleistungen erbringen, zu verbessern. Durch deine Wertschätzung wirst du die Menschen dazu ermutigen, sich bemüht zu zeigen und dir auch in Zukunft guten Service zu bieten.

2. Warum wird Trinkgeld gegeben?

Wenn du wirklich ein Experte im Trinkgeld werden möchtest, musst du dir bewusst machen, dass es eine echte Form der Wertschätzung ist. Dankeschön-Sätze und ein ehrliches Lächeln sind eine gute Sache, aber Trinkgeld ist noch besser. Es ist ein echter Beleg dafür, dass du wirklich zufrieden warst und die Arbeit des Personals wertschätzt. Trinkgeld ist eine nette Geste, die oft mehr bedeutet als nur das Geld. Es ist eine Anerkennung für einen guten Job, der mit einer finanziellen Belohnung verbunden ist. Für viele Menschen bedeutet es viel mehr als nur ein paar Münzen in ein Glas zu werfen. Also, wenn du die Person, die dir geholfen hat, wirklich wertschätzen möchtest, denke daran, auch ein wenig Trinkgeld zu geben. Es ist eine einfache Geste, um deine Dankbarkeit auszudrücken und ein wenig Geld für jemanden zu geben, der es wirklich verdient.

3. Die Bedeutung von Trinkgeld als Zeichen der Wertschätzung

Es ist klar, dass Trinkgeld eine echte Wertschätzung ist. Nichts sagt mehr über einen Service als ein gut gegebenes Trinkgeld. Es ist eine Anerkennung und Respekt, den man dem Servicepersonal entgegenbringt. Es ist eine Art Belohnung für die Mühe, die sie sich geben, um einen angenehmen Abend zu verbringen. Wenn du also mehr über Trinkgeld lernen möchtest, gibt es einige einfache Schritte, die du unternehmen kannst, um dein Trinkgeld-Know-how zu verbessern. Zunächst einmal ist es wichtig, dass du weißt, wie viel Trinkgeld du geben solltest. Dies variiert je nach Land, Kultur und Service. In den meisten Fällen ist es üblich, 10-15% des Gesamtbetrags als Trinkgeld zu geben. Hier kannst du dein Urteilsvermögen einsetzen.

Wenn du zufrieden bist mit dem Service, kannst du auch ein bisschen mehr geben. Darüber hinaus ist es wichtig, dass du weißt, wann du Trinkgeld geben solltest. In vielen Ländern ist es üblich, das Trinkgeld direkt an der Rechnung zu hinterlassen. In anderen Ländern ist es üblich, das Trinkgeld dem Servicepersonal direkt zu geben. Es ist wichtig, dass du dich über die lokalen Gepflogenheiten informierst, um sicherzustellen, dass du den richtigen Zeitpunkt für das Trinkgeld wählst. Schließlich ist es wichtig, dass du weißt, wie man Trinkgeld gibt. Es ist wichtig, dass das Trinkgeld nicht als eine Belastung betrachtet wird, sondern als eine Art Dankeschön an das Servicepersonal.

Es ist wichtig, dass es mit einem Lächeln gegeben wird und dass man den Personen, die einen bedient haben, direkt in die Augen schaut. Als zusätzliche Anerkennung kannst du auch ein nettes Kompliment über den Service hinterlassen. Dies wird dem Servicepersonal helfen, sich geschätzt und gewürdigt zu fühlen. Es ist klar, dass Trinkgeld ein wichtiger Teil der Gastfreundschaft ist und dass es ein Zeichen der Wertschätzung ist, das Servicepersonal zu unterstützen. Wenn du also mehr über Trinkgeld lernen möchtest, ist es wichtig, dass du diese einfachen Schritte befolgst, um dein Trinkgeld-Know-how zu verbessern.

4. Wie man sein Trinkgeld-Know-How verbessert

Es ist wichtig, dein Trinkgeld-Know-How zu verbessern, um deine Wertschätzung für die Leute zu zeigen, die dein Leben angenehmer machen. Das Trinkgeld ist ein Zeichen der Anerkennung für diejenigen, die hart arbeiten, um dir ein exzellentes Erlebnis zu bieten. Wenn du dein Trinkgeld-Know-How verbesserst, zeigst du, dass du den Service schätzt, den du bekommst und dass du es zu schätzen weißt, dass man dir ein so gutes Erlebnis bereitet. Es gibt einige Möglichkeiten, dein Trinkgeld-Know-How zu verbessern. Zunächst solltest du wissen, wie viel Trinkgeld du geben solltest.

Es ist üblich, 15-20% des Gesamtpreises als Trinkgeld zu geben, aber es ist wichtig, dass du die Regel anpasst, wenn du ein besonders gutes Serviceerlebnis hattest. Wenn du ein besseres Trinkgeld-Know-How erreichen möchtest, solltest du auch darauf achten, dein Trinkgeld in bar zu geben, anstatt es auf die Rechnung zu setzen. Auf diese Weise erhalten die Angestellten das Trinkgeld direkt und werden wirklich belohnt. Es ist auch wichtig, dass du dir daran erinnerst, warum du Trinkgeld gibst. Es geht nicht nur darum, höflich zu sein, sondern es ist auch ein Zeichen der Wertschätzung für diejenigen, die dir eine gute Erfahrung bieten. Wenn du dein Trinkgeld-Know-How verbesserst, zeigst du allen, dass du ihre harte Arbeit zu schätzen weißt und dass du es zu schätzen weißt, dass sie dir ein exzellentes Erlebnis bereitet haben.

5. Fazit

Manchmal fühlt es sich einfach nur gut an, jemandem ein Trinkgeld zu geben. Es ist eine einfache Geste der Wertschätzung und Dankbarkeit, die der Bedienung oder dem Servicepersonal sehr viel bedeutet. Trinkgeld zu geben ist eine gute Möglichkeit, um einen positiven Eindruck zu hinterlassen und zu zeigen, dass man die Arbeit des Servicepersonals wertschätzt. Darüber hinaus ist es auch eine gute Möglichkeit, um ein Gespräch anzufangen und sich mit dem Servicepersonal zu unterhalten. Durch die Kommunikation kann man auch ein besseres Verständnis für die Arbeit des Servicepersonals bekommen und seine Erfahrungen als Kunde verbessern.

Es ist wichtig zu wissen, wie man sein Trinkgeld richtig einsetzt, um eine echte Wertschätzung zu vermitteln. Es ist ratsam, ein angemessenes Trinkgeld zu geben, das normalerweise zwischen 10 und 20 Prozent des Rechnungsbetrags beträgt. Denke auch daran, dass das Trinkgeld eine einmalige Sache ist und nicht als Ersatz für ein gutes Gehalt betrachtet werden sollte. Es ist auch wichtig, dass man sich bewusst ist, dass Trinkgeld ein Teil einer Kultur ist und dass man niemanden zwingen sollte, Trinkgeld zu geben. Wenn man sich an diese Grundregeln hält, kann man sicher sein, dass man eine echte Wertschätzung zeigt und ein angenehmes Erlebnis für Servicepersonal und Kunden schafft.

Wichtig:

Das Trinkgeld gehört immer dem, der es eingenommen hat. Das bedeutet, dass wenn Trinkgeld via Kreditkarte gezahlt wird, steht es dem Kontoinhaber zu. Nicht dem Mitarbeiter. Bitte bedenkt auch die steuerlichen Auswirkungen.

Wenn Du noch andere Fragen zu diesem Thema hast, buche Dir gerne ein kostenfreiese und unverbindliches Beratungsgespräch. Hier ist der Link https://calendly.com/gastro-piraten/30min?month=2023-02

Weitere Beiträge zum Thema Finanzen findest Du hier https://www.gastro-piraten.de/blog/

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Insekten als Lebensmittel

Warum Insekten als Lebensmittel essen?

Im Januar 2023 wurde die EU-weite Zulassung eines neuartigen Lebensmittels aus Insekten bekanntgegeben. Dieses Insektenprodukt bietet eine Alternative zu Fleisch oder Fisch als Proteinquelle und darf in verschiedene Lebensmittel wie Brot, Nudeln oder Chips eingearbeitet werden. Allerdings muss es auf diese Produkte entsprechend gekennzeichnet sein.

Vier Insektenwurden von der EU als Lebensmittel zugelassen:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
  • Februar 2022/ Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilweise entfettetes Pulver
  • Januar 2023: Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert.

Hier findest Du die offizielle Seite der Verbraucherzentrale zum Thema https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/insekten-als-lebensmittel-diese-sind-zugelassen-60446

Wie kennzeichnen?

In Lebensmitteln, die Insekten enthalten, müssen sowohl der lateinische als auch der deutsche Name in der Zutatenliste angegeben werden. Darüber hinaus ist die Angabe der Form, in der das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel als Pulver oder Paste, notwendig. Für alle Insekten, die gemäß der Novel-Food-Verordnung zugelassen sind, müssen auch Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion durchgeführt werden.

Insekten als Lebensmittel zu essen ist eine interessante und viel diskutierte Idee. In diesem Blog werden wir uns damit auseinandersetzen, warum Insekten als eine nahrhafte, nachhaltige und nützliche Nahrungsquelle betrachtet werden und warum sie eine gute Option für Menschen auf der ganzen Welt darstellen können.

Solltest Du Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln haben, so helfen wir Dir unter https://calendly.com/gastro-piraten/30min?month=2023-02 kostenfrei weiter.

1. Warum Insekten als Lebensmittel essen?

Viele Menschen sind skeptisch, Insekten als Lebensmittel zu essen – aber das muss nicht so sein. Insekten sind nicht nur gesund, sondern sie sind auch eine ressourcenschonende Nahrungsquelle. Sie sind eine vielseitige, proteinreiche und gesunde Option, die viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Lebensmitteln bietet. Insekten haben einen hohen Nährwert und enthalten viele lebenswichtige Nährstoffe wie Ballaststoffe, Vitamin B12 und Eiweiß. Sie enthalten auch weniger Fett als andere tierische Proteine und können eine gesunde Alternative zu Fleisch sein. Außerdem benötigen Insekten weniger Land, Wasser und Energie als die meisten anderen Lebensmittel und erzeugen weniger Treibhausgase. Darüber hinaus sind sie eine sehr preiswerte und leicht zu beschaffende Nahrungsquelle. Mit all diesen Vorteilen ist es leicht zu verstehen, warum Insekten als Lebensmittel immer beliebter werden.

2. Nährwert und Geschmack von Insekten

Es gibt viele gute Gründe, warum Insekten als Lebensmittel zu essen sind. Zum einen sind Insekten eine reiche Quelle an Nährstoffen, da sie viel Eiweiß, Mineralien und Vitamin B12 enthalten. Zudem ist der Nährwert von Insekten sehr hoch und sie bieten eine effektivere und ressourcenschonendere Art der Ernährung als viele andere Lebensmittel. Durch die Kombination aus hohem Nährwert und niedrigem Fettgehalt machen Insekten sie zu einer gesunden und nährstoffreichen Alternative. Außerdem schmecken Insekten auch lecker! Sie haben einen milden und nutzigen Geschmack, der sich gut in viele Gerichte integrieren lässt. Wenn man Hunger hat und eine schnelle und gesunde Mahlzeit sucht, sind Insekten eine ausgezeichnete Wahl.

3. Vorteile des Verzehrs von Insekten als Lebensmittel

Ein weiterer Vorteil des Verzehrs von Insekten als Lebensmittel ist, dass sie eine sehr nahrhafte und gesunde Alternative zu anderen Lebensmitteln sind. Insekten sind eine reiche Quelle an Eiweiß, Fett, Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen. Sie sind reich an Omega-3-Fettsäuren, die für eine gesunde Ernährung und ein starkes Immunsystem unerlässlich sind. Insekten sind auch eine ausgezeichnete Quelle für verschiedene Vitamine, einschließlich Vitamin B12, das für die Produktion von roten Blutkörperchen und die Funktion des Nervensystems unerlässlich ist. Darüber hinaus sind die meisten Insekten reich an Mineralien wie Zink, Magnesium und Kalzium. Diese Nährstoffe sind wichtig, um den Körper gesund und stark zu halten. Wenn Sie also nach einer nahrhaften und gesunden Alternative zu anderen Lebensmitteln suchen, sind Insekten eine gute Wahl.

4. Herstellungsprozess von Insekten-Lebensmitteln

Der Konsum von Insekten als Lebensmittel kann eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringen. Zunächst einmal sind sie eine sehr nachhaltige Nahrungsquelle, da sie wenig Wasser, Energie und Fläche benötigen, um sie herzustellen. Zudem sind Insekten reich an Vitaminen, Mineralstoffen und Proteinen und können somit eine gute Ergänzung zu anderen tierischen und pflanzlichen Proteinen sein. Außerdem haben Insekten einen sehr geringen Umwelt- und Treibhausgas-Fußabdruck, was sie zu einer äußerst nachhaltigen Nahrungsquelle macht.

Für viele Menschen kann der Verzehr von Insekten zudem eine gesunde Alternative zu einigen anderen tierischen Produkten sein, die üblicherweise in den meisten Lebensmitteln verwendet werden. Außerdem sind Insekten eine sehr preiswerte Nahrungsquelle, da sie relativ einfach und kostengünstig hergestellt werden können. Da der Verzehr von Insekten in vielen Kulturen auf der ganzen Welt akzeptiert ist, ist der Verzehr von Insekten als Lebensmittel eine großartige Möglichkeit, um ein gesundes und nachhaltiges Lebensmittel zu konsumieren, das nicht nur gut für uns ist, sondern auch für unsere Umwelt.

5. Wie Insekten in den Ernährungsplan integriert werden können

Insekten sind eine vielversprechende Alternative zu den üblichen Lebensmitteln, die wir heutzutage essen. Warum sollten wir also Insekten als Lebensmittel essen? Zum einen sind Insekten eine gesunde und nachhaltige Proteinquelle. Studien haben gezeigt, dass Insekten einen hohen Proteingehalt aufweisen und zudem reich an Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen sind. Darüber hinaus sind Insekten eine sehr umweltfreundliche Proteinquelle, da sie einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck als andere tierische Proteine haben. Insekten benötigen auch weniger Wasser und Futter, um ihre Nährstoffe zu produzieren. Darüber hinaus sind Insekten eine preiswerte Alternative zu anderen Proteinen und können auch leicht in den Ernährungsplan integriert werden. Sie können beispielsweise in Salaten, gebackenen Produkten, Smoothies oder als Snacks verzehrt werden. Aufgrund dieser vielen Vorteile, die Insekten als Lebensmittel bieten, ist es sinnvoll, sie in den Ernährungsplan zu integrieren.

6. Fazit

Insgesamt lässt sich sagen, dass Insekten als Lebensmittel eine interessante weitere Option bieten, um eine nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Obwohl die Idee sehr ungewöhnlich erscheint und sicherlich nicht jedermanns Sache ist, kann Insekten-Essen eine gute Alternative zu herkömmlichen Tierprodukten sein. Insekten sind nicht nur nahrhaft und reich an Vitaminen und Mineralstoffen, sie sind auch einfacher und schneller zu züchten, haben einen geringen Wasserverbrauch und erzeugen weniger Treibhausgase. Auch wenn es einige gesetzliche und kulturelle Hürden gibt, die überwunden werden müssen, bevor Insekten als Lebensmittel vermarktet werden können, lohnt es sich auf jeden Fall, über die Vorteile nachzudenken, die die Verwendung von Insekten als Nahrungsmittel mit sich bringen kann. Daher ist es eine gute Idee, sich über das Potenzial von Insekten als Lebensmittel zu informieren und die nächsten Schritte zu unternehmen, um diese Option in Betracht zu ziehen.

Mehr artikel zur Warenkunde findest du mit folgendem Link https://www.gastro-piraten.de/warenkunde-kokosnuss/

Beratung für Gastro und Hotel

Die BafA legt einen drauf

Bafa-Förderung neu

Beratung für Gastronomen jetzt förderfähig

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater? Und was hat sich in 2021 geändert? Wie funktioniert jetzt die Beratung? Bekomme ich die Förderung? Welche Beratung gibt es?

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.

Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.

von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.

zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.

zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.

zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.

jjfghjg

finanzielle hilfe finanzielle hilfe

Wie hoch ist die Förderung in der Bafa Beratung? Was wird gefördert?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“ Dies ist Bestandteil der Förderung unternehmerischen Know-hows.

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.

Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.

überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.

überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.

ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Junge Unternehmennicht länger als 2 Jahre am Markt

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Bestandsunternehmenab dem dritten Jahr nach Gründung

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.

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Unsere Beratung zur Förderung

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Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater?

Antragsberechtigt

sind:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Keine Hilfe bekommen:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

für Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

Und wie komme ich da jetzt ran?

Ganz einfach, Du rufst und an, bzw vereinbarst einen https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage Telefontermin mit uns. Wenn Du ersteinmal lesen willst, ist hier der Ablauf:

  1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Wir können Dir dabei auch helfen

Gerne erreichst Du uns unter folgendem Link https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

KfW versus Hausbank

Die Probleme zwischen Hausbank und KfW sind uns wohl bekannt. Viele Banken wollen keine KfW Kredite bewilligen. Dach warum ist das so?

Die KfW haftet in der Regel zu 80% für Eure Kredite. Jetzt durch Corona mit 90%. Das bedeutet aber im Umkehrschluß, dass Eure Hausbank immernoch ein Risiko hat.Nähmich 10%.

Folgendes Beispiel:

Der Betreiber eines kleinen Caffes beantragt 10.000,– € Kredit. Dann bedeutet das, dass 9.000,–€ des kredites durch die KfW gesichert sind. für die restlichen 1.000,–€ muß Eure Bank haften.

Der Banker schaut sich also an, wie das Caffee finanziell aufgestellt ist. Leider haben viele Gastronomen es versäumt, Rücklagen zu schaffen. Weiter sieht der Banker ein Konto, auf dem -Corona sei Dank-, dass kaum noch Umsätze aufweist. Dafür sieht der Banker aber auch die laufenden Kosten, die meist sehr hoch sind. Da auch Banken versucht sind ihr Risiko klein zu halten, braucht Ihr also andere, gute Argumente.

Das nächste Problem für die Hausbank ist, dass die Zinssätze von der KfW vorgegeben werden. Dadurch verdient die Bank kaum etwas an den Krediten. Die Begeisterung eines Bankers auf solche Geschäfte könnt Ihr Euch ja vorstellen.

Deswegen bereitet alles, was wie in unseren E-Books http://www.gastro-piraten.de/soforthilfe-corona/ beschrieben haben für Eure Hausbank vor. Kümmert Euch darum, bei den Banken einen guten und zuverlässigen Eindruck zu hinterlassen. Kennt Eure Zaheln, und kommuniziert Eure Massnahmen an den Banker. Nur dadurch könnt Ihr dafür Sorgen, dass das restliche Risiko von Eurer Hausbank getragen wird. Wenn Ihr Hilfe braucht arbeitet mit unseren E-Books und ruft uns bei Fragen an.
LG Carsten aus dem Team