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Gastwelt-Lobby in Berlin

Gastwelt-Lobby in Berlin: Vielfältig, fragmentiert und verbandsseitig nur bedingt wettbewerbsfähig-

Berlin, 12. Juni 2023 – Der Deutsche Bundestag hat Anfang 2022 zur Verbesserung der politischen Transparenz ein zentrales Lobbyregister eingeführt, in das sich mit wenigen Ausnahmen alle Interessenvertreter eintragen müssen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat das Register in den vergangenen drei Monaten für die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (360° Gastwelt) analysiert und viele interessante Erkenntnisse zur Struktur und Finanzausstattung der Gastwelt-Lobby gewonnen.

„Unsere Ad-Hoc Analyse konzentriert sich in einem ersten Schritt darauf, eine qualitative Bestandsaufnahme aller eingetragenen Akteure (Verbände, Organisationen, NGOs, Thinktanks, Unternehmen) vorzunehmen. Um die erfassten Zahlen einzuordnen, wurden in einem zweiten Schritt die wichtigsten Kennziffern drei weiterer Referenz-Branchen ermittelt und dann der Gastwelt beispielhaft gegenübergestellt. Es handelt sich hierbei um das Handwerk, die Versicherungswirtschaft und die Automobilindustrie“, erklärt Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.

Die DZG-Auswertung identifiziert 80 verschiedene Verbände/Organisationen, einen Dachverband sowie eine aktive politische Denkfabrik. Hinzukommen weitere 29 Unternehmen, die in der Bundeshauptstadt Lobbyarbeit betreiben. „In Summe sind damit 111 Akteure für die Gastwelt in Berlin unterwegs. In meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2017 bis 2021 hatte ich vielleicht Kontakt mit 20 bis 25 Verbänden und zehn Unternehmen. Deswegen hat uns die hohe Zahl von über 110 eingetragenen Lobbyakteuren am Ende doch überrascht“, so Klinge weiter.

In ihrer Analyse kommt die Denkfabrik zu drei zentralen Erkenntnissen: Die Auswertung des Registers zeichnet (1) verbandsseitig ein facettenreiches Bild:

Die inhaltliche Bandbreite der eingetragenen Verbände und Organisationen ist hoch, die Arbeitsprofile teils sehr unterschiedlich. Mit insgesamt 82 Akteuren (inklusive Dachverband und Denkfabrik) stellt die DZG-Untersuchung folglich auch einen hohen Fragmentierungsgrad fest. „Die ausgewerteten Daten deuten außerdem darauf hin, dass die Finanzmittel der Verbände auf niedrigem Niveau limitiert sind. Sieben von 82 Akteuren geben sogar null Euro pro Jahr für Interessensvertretung aus. In diesen Fällen wird wohl komplett ehrenamtlich gearbeitet. Weitere elf Akteure geben gar keine Zahlen an “, führt Co-Vorstand Alexander Aisenbrey aus.

Auf Unternehmensseite sei die Anzahl mit 29 verschiedenen Akteuren zwar nicht auf dem Fragmentierungs-Niveau der Verbände, aber dennoch nicht unerheblich. Aisenbrey: „Auffällig ist, dass die Gastwelt-Unternehmen in Summe signifikant mehr Geld für Interessensvertretung (8,8 Mio./Jahr) zur Verfügung haben als die Verbände (5,1 Mio./Jahr). Hier liegt der Faktor bei 1,7. Die Mitarbeiterausgaben der Verbände im Bereich Interessensvertretung sind im Schnitt bis zu vier Mal niedriger als bei den Unternehmen. Dies lässt auf eine höhere Teilzeitquote und ein geringeres Entlohnungsniveau schließen.“

Verbandsseitig ist die 360° Gastwelt (2) bei fast allen Schlüsselkennzahlen schlechter finanziert als die drei Referenzbranchen – und das teils erheblich.

Bei den Ausgaben der Top 5 Verbände (also die Organisationen mit den jeweils höchsten absoluten Lobby-Ausgaben) liegt das Handwerk mit rund 10 Mio./Jahr auf Platz 1, gefolgt von der Automobilindustrie (4 Mio./Jahr), der Versicherungswirtschaft (3,3 Mio./Jahr) und der Gastwelt (2,6 Mio./Jahr). In der Spitze ist das ein Faktor von 3,8. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Beschäftigtenzahlen ab: Auch hier liegt die Gastwelt (Top 5 Verbände) mit 55 Mitarbeitenden deutlich hinter der Automobilindustrie (85), der Versicherungswirtschaft (85) und dem Handwerk (145). Der Anteil der Lobby-Ausgaben variiert bei den TOP 5 Gastwelt-Verbänden zwischen rund 15,8 Prozent (BDL), 19,6 Prozent (DRV), 20,5 Prozent (DEHOGA Bundesverband), 43,7 Prozent (BDB) und 49,5 Prozent (IHA).

Bei den Unternehmensausgaben steht die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie mit 6,8 Mio./Jahr hingegen auf Platz 2 im Top-5-Vergleich, direkt nach der Automobilindustrie, deren Konzerne 16,7 Mio./Jahr investieren. In der Versicherungsbranche liegen die Ausgaben für Lobbyarbeit bei 5,1 Mio./Jahr, beim Handwerk bei 2,6 Mio./Jahr.

Besonders eklatant sind die Finanzierungsunterschiede (3) im Vergleich der Dachverbände. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) gab im Corona-Spitzenjahr 2021 nach eigenen Angaben zwischen 160.001 bis 170.000 Euro für Lobbyarbeit aus. Alle drei Referenz-Dachverbände spielen hier in einer vollkommen anderen Liga. Dem VDA (Automobil) standen 4,4 Mio. Euro, dem GDV (Versicherung) 15 Mio. Euro und dem ZDH (Handwerk) 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Das heißt, dass die Referenz-Dachverbände elf bis 91 Mal mehr Finanzmittel einsetzten als der BTW.

„Auf Dachverbands-Ebene ist die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie – zumindest im vorgenommenen Vergleich – weder finanziell und personell konkurrenzfähig. Hier liegt aus unserer Sicht die größte strukturelle Baustelle. Daneben benötigen auch die einzelnen Fachverbände in Summe mehr Finanzmittel, um ihre notwendigen Lobbyaktivitäten professionell umsetzen zu können. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht eine Debatte über eine intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung aller Verbandsakteure notwendig, um zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen“, so Vorstandssprecher Klinge.

Die vollständige Analyse mit weiteren Zahlen, Daten und Fakten kann kostenfrei über die DZG-Webseite abgerufen werden: https://zukunft-gastwelt.de/studie-lobbyregister/

Methodik-Hinweis:

Die durchgeführte Lobbyregister-Untersuchung erhebt nicht den Anspruch, eine voll umfassende Auswertung zu sein, da dies aufgrund des besonderen Registeraufbaus per se nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine kursorische Übersicht aller Gastwelt-Lobbyaktivitäten in Berlin.

+++ Zur Denkfabrik: Die 2021 gegründete Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) vernetzt Politik, Verbände und hochkarätige Vertreter*innen aller Wertschöpfungssektoren der Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (wie z.B. Radeberger Gruppe, Deutsche Bahn, Unilever Food, Motel One, Transgourmet, Metro, Center Parcs, Dorint, Bioland, Dussmann, NordCap, Centro Hotels, Best Reisen, Rational). Der interdisziplinäre Thinktank kümmert sich inhaltlich um strategische Zukunftsthemen – wie Mitarbeitergewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ernährungswende – und entwickelt praxisnahe Maßnahmen zur effektiveren Krisen-Bewältigung.

Die Mitgliedsunternehmen der Denkfabrik beschäftigen zusammen über 600 000 Mitarbeitende in allen Regionen Deutschlands. Finanziert und getragen wird der Thinktank von der Union der Wirtschaft e.V. +++ www.zukunft-gastwelt.de

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

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Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten