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Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Die KfW verbessert Ihre Schnellkredite

Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.

Was ist neu?

Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:

Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.

Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.

Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.

Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.

Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.

Der Sollzins beträgt 3% p.a

Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.

Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen
  • Kreditablösungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlußfinanzierungen und
  • Kreditverlängerungen

Voraussetzungen

  • mind. seit Januar 2019 am Markt
  • es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019

Nicht gefördert werden

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Fischereibetriebe
  • Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten

Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.

Wer im Detail die Konditionen einsehen will findet sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Selbstverständlich helfen wir auch diesmal, wenn Ihr Fragen an uns habt. Am Besten erreicht Ihr uns hier: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Coronahilfe geht weiter

In dieser Podcastfolge erklärt Euch Florian Grabe von den Gastro Piraten im Interview mit René Kaplick und Carsten Rengert, welche Möglichkeiten geschaffen wurden und wie Ihr an die Hilfen kommt.

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mit der Lebensversicherung finanzielle Notlagen überwinden

Interview mit Rafael Kurz, Chefredakteur von Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Die Gastronomie- und Hotelbranche steckt trotz Lockerungen und Finanzhilfen tief in der Corona-Krise. Viele Unternehmer kündigen deshalb vorschnell ihre Lebensversicherung. Dabei gibt es viel bessere Möglichkeiten, schnell und sicher mit den Verträgen an Geld zu kommen und dabei die Altersvorsorge zu erhalten. Wie das geht, erklärt Rafael Kurz von Policen Direkt im Interview.

Gastro-Piraten: Warum sollte ich meine Lebensversicherung lieber nicht kündigen, um an Geld zu kommen?

Kurz: Gerade weil es für Selbständige keine Pflichtversicherung gibt, ist die private Kapitallebens- oder Rentenversicherung ein existenzieller Faktor. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Profis die Möglichkeiten kennen, wie sie Mittel aus der Lebensversicherung bekommen und dabei die Altersvorsorge womöglich erhalten können. Wer einfach beim Versicherer kündigt, verliert einen hochverzinsten Altvertrag, den Hinterbliebenenschutz und bekommt viel weniger als beim Verkauf. Der Verkauf sollte aber die letzte Option sein – wenn sonst gar nichts mehr geht. 

Gastro-Piraten: Welche Optionen habe ich sonst noch?

Kurz: Das kommt immer auf den Liquiditätsbedarf an. So mancher Gastronomiebetrieb konnte ja mit Lieferdiensten einen Teil seines Umsatzes halten, trotz Lockdown. Wenn das Geschäft inzwischen wieder besser läuft, kann es schon helfen, die Ausgaben für eine Weile zu reduzieren. Wer eine private Altersvorsorge hat, zahlt monatlich nicht unerhebliche Beiträge – die kann man pausieren. Man sollte aber die vertraglichen Details für den Wiedereinstieg kennen. Bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, darf die Pause nicht länger als 2 Jahre sein. Vor der Beitragspause schadet es nicht, beim Vermittler anzufragen.

Gastro-Piraten: Kann ich in dem Fall nicht einfach den Dispokredit ausreizen?

Kurz: Liquidität über einen Dispokredit steht Ihnen natürlich sofort zur Verfügung und kann in dem Fall ergänzend in Anspruch genommen werden. Der Nachteil ist, dass die Zinsen mit der Zeit einfach zu hoch sind. Deshalb eignet sich der Dispo eher als kurzfristiges Hilfsmittel. Mittelfristig ist es günstiger, die eigene Police zu beleihen. 

Gastro-Piraten: Was sind die Vorteile bei einem Policendarlehen?

Kurz: Das Policendarlehen gibt es schnell und unkompliziert – im Vergleich zum Ratenkredit auch ganz ohne Schufa-Eintrag. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz für Todesfall und Berufsunfähigkeit erhalten. Die Zinszahlung erfolgt monatlich, die Tilgung endfällig. Sobald sich die finanzielle Lage wieder stabilisiert, kann die Summe in Teilbeträgen oder auch im Ganzen zurückgezahlt werden. Alternativ können Sie sich die Summe bei Vertragsende mit der Ablaufleistung verrechnen lassen. Die Zinsen bei Zweitmarkt-Unternehmen sind im Vergleich zum Versicherer deutlich günstiger.

Vor und Nachteile bei Versicherungen als Liquiditätshilfe

Gastro-Piraten: Und wenn auch das Policendarlehen nicht mehr ausreicht?

Kurz: Wenn gar nichts mehr geht, dann kann eine gut besparte Lebensversicherung die letzte Rettung für den Betrieb sein. Viele Gastronomen und Hoteliers lösen zurzeit ihre Reserven komplett auf, weil die Hilfen von der Bundesregierung einfach nicht ausreichen oder zu spät kommen. In dieser Situation geht es um jeden Euro. Und wenn man sich schon von der privaten Altersvorsorge trennen muss, sollte das mit dem bestmöglichen Erlös erfolgen.

Gastro-Piraten: Warum ist ein Verkauf der Lebensversicherung besser als eine Kündigung?

Kurz: Beim Verkauf sichern sie sich zwischen 3 und 6 Prozent, in Einzelfällen sogar 15 Prozent Mehrwert gegenüber dem Rückkaufswert beim Versicherer. Bei einer Lebensversicherung, die aktuell 50.000 Euro wert ist, sind das noch einmal bis 6.000 Euro extra. Mehr Aufwand als bei einer Kündigung haben Sie dabei nicht. Außerdem bleibt beim Verkauf ein Resttodesfallschutz erhalten: Stirbt die versicherte Person, erhalten die Erben vom Policenkäufer eine Todesfallleistung in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung  – die Differenz der vom Versicherer gezahlten Todesfallleistung abzüglich aller bis dahin für den Policenkäufer angefallenen Kosten wie beispielsweise laufende Beiträge und Kaufpreis für die Police.

Gastro-Piraten: Was sollte ich beim Verkauf beachten?

Kurz: Die Lebensversicherung zu verkaufen ist Vertrauenssache. Deshalb sollte der Verkauf der Lebensversicherung nur an ein Unternehmen erfolgen, das sich an die strengen Standards des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hält. Mitgliedsunternehmen bezahlen beispielsweise den vereinbarten Kaufpreis immer komplett und unverzüglich nach Abtretung der Police durch den Versicherer. Von Anbietern, die Ratenzahlungen vorschlagen oder eine mögliche Rückzahlung der Kapitalertragssteuer nicht an Sie weitergeben, sollten Sie auf jeden Fall Abstand nehmen.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert

Gastroberatung, was macht ein Gastroberater

Wann wird es wie früher?

Wann wird es wie früher? Diese Frage stellen sich derzeit viele Gastronomen. Wir hoffen: „Nie“!

Die Gastro-Piraten verraten Dir in diesem Artikel, warum wie glauben, des es nie so wie früher sein sollte.

Bereits vor dem Lock-Down hatte die Branche mit vielen Problemen zu kämpfen.

Viele Chefs, Gastronomen und Hoteliers saßen zu Hause und hatten viel Zeit. Zeit um über vergangenes nach zu denken, Zeit Fehler zu beheben. Zeit um das Geschäft auf sichere Beine zu stellen.

Doch haben sie die Zeit genutzt?

Einige sicherlich, die meisten eher nicht. Wir haben drei Probleme der Gastronomie und Hotellerie herausgesucht, die schon lange ein Problem in der Branche waren und bestimmt auch bleiben werden.

Gegeneinander statt miteinander

Viele Gastronomen (Du natürlich ausgenommen) sahen andere Gastronomiebetreiber immer als Feind. Spätestens in Zeiten der Krise wäre es Zeit gewesen, diesen Standpunkt zu überdenken. Wie kann es denn bitte sein, dass man sich bei Facebook und Co hinstelllt und einen Zusammenhalt und gemeinsame Aktionen fordert und, wenn es diese dann gibt, nicht mal in der Lage ist einen leeren Stuhl abzugeben?

Oh, den Gastronmen ist der Stuhl zu schwer? Na gut, dachten sich die Initiatoren der Demonstration und schwenkten auf Löffel um. Diese sind ja bekanntlich leichter. Doch weit gefehlt: auch hier haben sich viel zu wenige beteiligt. Am wenigsten die, die vorher nach gemeinsamen Aktionen geschrien haben.

Schade, finden die Gastro-Piraten.

Den großen Tarifpartnern wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend zu engagieren. Freunde, Dehoga https://www.dehoga-bundesverband.de/ und NGG https://www.ngg.net/ können nur durch das Engagement von uns aktiv werden. Beide Seiten haben versucht, Ihren Einfluss geltend zu machen. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Zugegeben. Aber sie haben gekämpft. Ein Herabsetzen der Umsatzsteuer auf 7% (wenn auch nur zeitlich begenzt) ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Liebe Gastronomen und Hoteliers. Wir glauben ganz fest, dass die Zeiten des Einzelkämpfertums vorbei sind.

Es ist an der Zeit gemeinsam für eine gesamte Branche zu kämpfen.

Es ist an der Zeit, die Marktbegleiter nicht mehr als Feind zu betrachten.

Personalmangel und Mitarbeiterführung

Auch den hatten wir schon lange und er ist uns nicht neu. Doch was ist -bei den meisten- passiert?

Unsere Mitarbeiter wurden auf Kurzarbeit gesetzt. Soweit unspektakulär. Doch was ist dann passiert? Meistens nichts.

Wenn sich bei den Mitarbeitern gemeldt wurde, dann maximal zum Putzen. Jetzt werden sie angerufen um den Betieb hoch zu fahren. Und dazwischen? Nichts!

Freunde, Respekt und Wertschätzung funktionieren aus unserer Sicht anders.

Hast du Dich zwischendurch bei Deinen Mitarbeitern gemeldet? Hast Du mal gefragt, wie es ihnen grade geht? Gab es von Dir einen Ostergruß?

Ja? Dann hast Du alles richtig gemacht.

Nein? Dann gehe doch mal bitte in Dich und stelle Dir die Frage, warum Dich Deine Mitarbeiter als Mensch schätzen sollten.

Grade bei der Generation X und Y ist ein regelmäßiges Gehalt nicht mehr der größte Ansporn. Wir reden hier von der Dritten oder Vierten Generation von Erben. Dort sind Werte wie Respekt, Wertschätzung, sich einbringen können und ernstgenommen werden viel wichtiger.

Hast Du mit Deinen Mitarbeitern darüber geredet, wie sie die aktuellen Regelungen umsetzen würden? Habt Ihr gemeinsam überlegt, wie Ihr die Mindestabstände so einhalten könnt, dass es trotzdem für den Gast ansprechend ist? Oft haben die Menschen im Tagesgeschäft die besten Ideen.

Es geht heute darum Werte zu leben. Eure Mitarbeiter sind Markenbotschafter für Deinen Betrieb.

Oft sind wir als Gastro Piraten in Hotels, HR Abteilungen und im Backoffice unterwegs. Da hängen sie, die bunten Bilder mit tollen Kalendersprüchen.

Wenn das, was dort drauf steht nicht gelebt wird, dann tut Euch selbst einen Gefallen und reißt sie von der Wand und verbrennt sie. Eure Mitarbeiter fühlen sch davon im besten Fall ver**scht.

Kalkulation

Es ist klar, ohne Einnahmen ist es schwer zu überleben. Doch wie wurden bei vielen Gastronomen Rücklagen aufgebaut?

Häufig gar nicht.

Das erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis regelmäßig. Doch woran liegt das?

Meistens daran, dass nicht vernünftig kalkuliert wurde. Auch jetzt, wo einige Betriebe wieder hochfahren, sehen wir Angebote für Schitzel zum Preis von 6,50€. Eine Gastronomin wollte, in Zeiten mit weniger Sitzplätzen, ein Drei-Gang Menü für 20,– € anbieten.

Da stelle ich mir die Frage, ob die Mitarbeiter überhaupt bezahlt werden, oder ob die Zutaten geklaut sind.

Kennt Eure Zahlen und kalkuliert richtig! Auch wenn Euch ggf. das Thema nicht liegt. Wenn Ihr unsicher seit klickt diesen Link und ladet unseren kostenlosen Kalkulationkurs herrunter https://www.gastro-piraten.de/kalkulation/

Ihr habt die Verantwortung für Euch, Eure Familie und Euer Personal.

Und, auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Wenn Euer Unternehmen keine vier Wochen ohne Einnahmen leben kann, dann sind Fehler in der Betriebswirtschaft gemacht worden.

Klingt hart? Tut mir leid. Ist aber leider so.

Ein Wort der Hoffnung

Eines sollte Dir bewußt sein:

Es wird immer Hotels und Restaurants geben. Unsere Branche wird nicht sterben.

Einzelne Betriebe sicherlich. Es gab auch große Unternehmen, die schon vorher insolvent waren und die Krise genutzt haben, um einen Schuldigen zu finden.

Ich vergleich die Situation gerne mit einem Rebstock im Weinberg.

Der Rebstock wird zurück geschnitten, damit er im nächsten Jahr besser trägt. Ich hoffe in unserer wunderbaren Branche wird es ähnlich sein.

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Fast allen Gastronomen und Hoteliers geht es nahezu gleich in der aktuellen Situation.

Einige Unternehmen versuchen über den außer Haus Verkauf zumindest einen Teil der fixen Betriebskosten zu erwirtschaften. Viele andere Unternehmen haben die Geschäfte eingestell. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt und warten nun auf die dringend herbei gesehnte Freigabe das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen.

Bei einigen macht sich Zuversicht breit, dass bei anlaufendem Geschäft der entstandende Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Wieder andere blicken skeptisch auf den Tag der Wiedereröffnung, da im Vorfeld Waren vorfinanziert werden müssen. Dann müssen auch wieder die Gäste zahlreich erscheinen. Die Liquiditätssituation ist in jedem Fall bei allen Unternehmen, egal ob Gastronomie oder Hotelerie, durch die vergangenen Monate belastet wurden.

Doch was bedeutet dieser Umstand für die Zeit nach Corona?

Diese Frage sollten sich wirklich alle Unternehmen spätestens jetzt in der ruhigen Zeit stellen! Denn, wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell haben viele Unternehmer und Unternehmerinnen so viel Zeit wie schon lange nicht mehr um sich Gedanken um die weitere Zukunft des Unternehmens zu machen. Und das sollten auch alle Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt tun.

Eins hat uns die aktuelle Situation sicher gelehrt. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um, sollte sie erneut eintreten?

Das JETZT ist entscheidend und man sollte dringend nicht nur in die Zukunft schauen, sondern auch die Vergangenheit und die Gegenwart genau analysieren.

Wir empfehlen daher dringend das Unternehmen einmal einer tiefen Analyse zu unterziehen. Erst dann können weitere Schrtte geplant werden. Hierzu haben wir den BWA-Check vorberietet.

Dieser verrät Dir:

  • Welche Schwachstellen es in Deinem Unternehmen gibt.
  • Ob ein Kredit der KfW überhaupt sinnvoll ist.
  • Welche KfW Mittel überhaupt in Frage kommen.

Viele Gastronomen haben versucht über die Corona-Soforthilfe ihre Liquidität zu verbessern. Langsam richtet sich dann der Fokus auf ein KfW-Darlehen.

Doch hier ist auch Vorsicht geboten.

Ausunserer Sicht muss dieser Weg zwingend vorher hinterfragt werden. Viele Unternehmen befanden sich auch vor der Krise in einer schwierigen Situation. Einige wiesen sogar ein negatives Eigenkapital in ihrer Bilanz aus.

Im Rahmen der Eilverfahren werden viele Darlehen durch die 100%ige Haftungsübernahme durch den Bund fast selbstverständlich ausbezahlt.

Doch was bedeutet das für meine Haftung?

Der Unternehmer muss in jedem Fall versichern, dass sein Unternehmen vor der Krise nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zählte.

Dies können jedoch nur die wenigsten Unternehmer beantworten.

Aus genau diesem Grund ist es unbedingt notwendig jetzt zu handeln und das Unternehmen zu analysieren. Gerne helfen wir mit unserem „BWA-Check“. So können wir verhindern, dass falsche Entscheidungen getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Unsere Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Ihre Gastro Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten