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Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Die KfW verbessert Ihre Schnellkredite

Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.

Was ist neu?

Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:

Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.

Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.

Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.

Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.

Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.

Der Sollzins beträgt 3% p.a

Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.

Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen
  • Kreditablösungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlußfinanzierungen und
  • Kreditverlängerungen

Voraussetzungen

  • mind. seit Januar 2019 am Markt
  • es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019

Nicht gefördert werden

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Fischereibetriebe
  • Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten

Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.

Wer im Detail die Konditionen einsehen will findet sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Selbstverständlich helfen wir auch diesmal, wenn Ihr Fragen an uns habt. Am Besten erreicht Ihr uns hier: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mit der Lebensversicherung finanzielle Notlagen überwinden

Interview mit Rafael Kurz, Chefredakteur von Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen.

Die Gastronomie- und Hotelbranche steckt trotz Lockerungen und Finanzhilfen tief in der Corona-Krise. Viele Unternehmer kündigen deshalb vorschnell ihre Lebensversicherung. Dabei gibt es viel bessere Möglichkeiten, schnell und sicher mit den Verträgen an Geld zu kommen und dabei die Altersvorsorge zu erhalten. Wie das geht, erklärt Rafael Kurz von Policen Direkt im Interview.

Gastro-Piraten: Warum sollte ich meine Lebensversicherung lieber nicht kündigen, um an Geld zu kommen?

Kurz: Gerade weil es für Selbständige keine Pflichtversicherung gibt, ist die private Kapitallebens- oder Rentenversicherung ein existenzieller Faktor. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Profis die Möglichkeiten kennen, wie sie Mittel aus der Lebensversicherung bekommen und dabei die Altersvorsorge womöglich erhalten können. Wer einfach beim Versicherer kündigt, verliert einen hochverzinsten Altvertrag, den Hinterbliebenenschutz und bekommt viel weniger als beim Verkauf. Der Verkauf sollte aber die letzte Option sein – wenn sonst gar nichts mehr geht. 

Gastro-Piraten: Welche Optionen habe ich sonst noch?

Kurz: Das kommt immer auf den Liquiditätsbedarf an. So mancher Gastronomiebetrieb konnte ja mit Lieferdiensten einen Teil seines Umsatzes halten, trotz Lockdown. Wenn das Geschäft inzwischen wieder besser läuft, kann es schon helfen, die Ausgaben für eine Weile zu reduzieren. Wer eine private Altersvorsorge hat, zahlt monatlich nicht unerhebliche Beiträge – die kann man pausieren. Man sollte aber die vertraglichen Details für den Wiedereinstieg kennen. Bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, darf die Pause nicht länger als 2 Jahre sein. Vor der Beitragspause schadet es nicht, beim Vermittler anzufragen.

Gastro-Piraten: Kann ich in dem Fall nicht einfach den Dispokredit ausreizen?

Kurz: Liquidität über einen Dispokredit steht Ihnen natürlich sofort zur Verfügung und kann in dem Fall ergänzend in Anspruch genommen werden. Der Nachteil ist, dass die Zinsen mit der Zeit einfach zu hoch sind. Deshalb eignet sich der Dispo eher als kurzfristiges Hilfsmittel. Mittelfristig ist es günstiger, die eigene Police zu beleihen. 

Gastro-Piraten: Was sind die Vorteile bei einem Policendarlehen?

Kurz: Das Policendarlehen gibt es schnell und unkompliziert – im Vergleich zum Ratenkredit auch ganz ohne Schufa-Eintrag. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz für Todesfall und Berufsunfähigkeit erhalten. Die Zinszahlung erfolgt monatlich, die Tilgung endfällig. Sobald sich die finanzielle Lage wieder stabilisiert, kann die Summe in Teilbeträgen oder auch im Ganzen zurückgezahlt werden. Alternativ können Sie sich die Summe bei Vertragsende mit der Ablaufleistung verrechnen lassen. Die Zinsen bei Zweitmarkt-Unternehmen sind im Vergleich zum Versicherer deutlich günstiger.

Vor und Nachteile bei Versicherungen als Liquiditätshilfe

Gastro-Piraten: Und wenn auch das Policendarlehen nicht mehr ausreicht?

Kurz: Wenn gar nichts mehr geht, dann kann eine gut besparte Lebensversicherung die letzte Rettung für den Betrieb sein. Viele Gastronomen und Hoteliers lösen zurzeit ihre Reserven komplett auf, weil die Hilfen von der Bundesregierung einfach nicht ausreichen oder zu spät kommen. In dieser Situation geht es um jeden Euro. Und wenn man sich schon von der privaten Altersvorsorge trennen muss, sollte das mit dem bestmöglichen Erlös erfolgen.

Gastro-Piraten: Warum ist ein Verkauf der Lebensversicherung besser als eine Kündigung?

Kurz: Beim Verkauf sichern sie sich zwischen 3 und 6 Prozent, in Einzelfällen sogar 15 Prozent Mehrwert gegenüber dem Rückkaufswert beim Versicherer. Bei einer Lebensversicherung, die aktuell 50.000 Euro wert ist, sind das noch einmal bis 6.000 Euro extra. Mehr Aufwand als bei einer Kündigung haben Sie dabei nicht. Außerdem bleibt beim Verkauf ein Resttodesfallschutz erhalten: Stirbt die versicherte Person, erhalten die Erben vom Policenkäufer eine Todesfallleistung in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung  – die Differenz der vom Versicherer gezahlten Todesfallleistung abzüglich aller bis dahin für den Policenkäufer angefallenen Kosten wie beispielsweise laufende Beiträge und Kaufpreis für die Police.

Gastro-Piraten: Was sollte ich beim Verkauf beachten?

Kurz: Die Lebensversicherung zu verkaufen ist Vertrauenssache. Deshalb sollte der Verkauf der Lebensversicherung nur an ein Unternehmen erfolgen, das sich an die strengen Standards des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hält. Mitgliedsunternehmen bezahlen beispielsweise den vereinbarten Kaufpreis immer komplett und unverzüglich nach Abtretung der Police durch den Versicherer. Von Anbietern, die Ratenzahlungen vorschlagen oder eine mögliche Rückzahlung der Kapitalertragssteuer nicht an Sie weitergeben, sollten Sie auf jeden Fall Abstand nehmen.

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert