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Service für Hotellerie und Gastronomie

HACCP und Schneidebretter

Eine wohl allzu sehr bekannte Situation: zuerst Kräuter hacken und anschließend auf ein und demselben Schneidebrett Fleisch portionieren?! Schnell ist’s passiert, Stress und Hektik erledigen das Übrige. Doch wo liegen die Fehler?! Meistens entstehen diese bei Nichteinhaltung hygienischer Grundsätze und Anforderungen an Produkte. Hauptursachen sind vorwiegend ahnungslose Mitarbeiter, die wenig oder gar nicht geschult werden, unangebrachte Kosteneinsparungen im Bereich der Hygiene, mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Produkten und diese Aufzählung vermag kaum ein Ende zu nehmen. Erkennen und Handeln, alles andere ist Schrott! Worauf zu achten ist, ist vor allem die Einhaltung der Kühlkette bzw. das entsprechende Kühlen der Produkte, sachgemäße Lagerung und Warenpflege sowie eine gute Mitarbeiterhygiene. Den Rest erledigt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und informieren als auch schulen der Mitarbeiter eines Betriebs. Ein Hygieneleitfaden anhand des HACCP Konzept bietet einen unschätzbaren Mehrwert für den Betrieb als auch für den Gast. Was bedeutet denn eigentlich HACCP?! HACCP heißt auf gut deutsch, das Erkennen von Gefahren und Festlegen von Kontrollpunkten. Dabei gilt es letztendlich Risiken zu vermeiden und zu vermindern. Wie einfach das geht erfahren Sie in einer Schulung. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für eine Schulung für Sie und Ihre Mitarbeiter. Gastronomie Beratung, Schulungen in der Küche und vieles mehr bieten die Gastropiraten seit über 20 jahren weltweit.

Ein Tipp: ein benutztes Kunststoffschneidebrett sollte nach Gebrauch mit heißem Wasser gereinigt und getrocknet werden, um Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen vorzubeugen.

Eine hygienischere Küche wünscht Ihnen Metin Calis und das Team der Gastro Piraten

 

Autor: C. Rengert

gastrokonzept,Marketing in der Hotellerie und Gastronomie

HACCP-Leitfaden von EU überarbeitet

Die EU war mal wieder fleißig und hat den HACCP-Leitfaden überarbeitet.

Nach Nichtraucherschutz und Allergenkennzeichnungsverordnung hat sich die EU Mühe gegeben und ihre Gute Nacht Lektüre für Gastronomen überarbeitet. Diesmal erleichtert eine überarbeitetet Version des HACCP-Leitfadens zur Umsetzung des Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene werden Lebensmittelunternehmer, dem Gastronomen die Entspannung bei leichter Lektüre, um nach seinem 14 Stunden Tag abzuschalten.

Das positive ist, dass endlich mal auf kleine Betriebe eingegangen wird. Damit die Umsetzung erleichtert wird, ist diese jedoch nicht rechtlich bindend. Die komplette Auslegung unterliegt immer noch der jeweiligen Gerichtsbarkeit. Also, liebe Gastronomen, bitte einmal so umsetzen, um im Zweifelsfall vor Gericht etwas Gegenteiliges zu erfahren. Gerne senden wir Euch den gültigen Leitfaden zu. Bitte nutzt dafür unser Kontaktformular.

Autor: C. Rengert