Beiträge

Kalkulation ist ein wichtiges Thema in der Gastronomie, scheint aber nicht allzu weit verbreitet zu sein. Wie sonst kann es sein, dass es oft elf mögliche Preise, aber nur einen Gast gibt?

Mit den elf Preisen meinen wir elf weit verbreitete Preisfestsetzungsverfahren. Folgende Preise meinen wir:

  • Daumenpreis, intuitiv wird grob über den Daumen gepeilt, was das Gericht oder das Getränk kosten soll,
  • Prozentsatzpreis, hier wird einmalig ein Rohaufschlag in Prozent ermittelt und auf den Wareneinsatz gerechnet,
  • Arbeitspreis, hier wird mittels unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren der Versuch unternommen, die Arbeitszeiten, Arbeitsintensivität, die Personalkosten und die produktiven Löhne mit in den Kalkulationsfaktor einzubeziehen.
  • Deckungsbeitragspreis, wird zum Arbeitspreis noch der durchschnittliche Deckungsbeitrag hinzugezogen, spricht man vom Deckungsbeitragspreis.
  • Zeitpreis, sind zum Beispiel „Happy-Hours-Preise“.Diese können durchaus Sinn ergeben, wenn die Auslastung durch besondere Angebote so erhöht werden kann, dass Gewinne entstehen. Weit verbreitet ist dies Praxis in der Kalkulation von Hotelzimmerpreisen.
  • Mischpreis, hier liegt der Gedanke einer Produktkombination zugrunde. Verdient der Gastronom zum Beispiel nichts an seinem Kirschkuchen, so kann er den Gewinn durch eine Kombination aus Kaffee und Kuchen erhöhen.
  • Fangpreis, Kinder bis 6 Jahren essen bei uns umsonst. Diese Variante zielt darauf ab, Eltern ins Restaurant zu ziehen, die dann mehr verzehren. Auch der Gedanke „Zwei für eins“ zählt hierzu.
  • Imagepreis, hat nichts mit Kalkulation zu tun, sondern ist eine Preisober-, oder Untergrenze um das Image des Hauses zu wahren.
  • Testpreis, ist der Versuch des Gastronomen, sich an den möglichen Verkaufspreis heranzutasten.
  • Psychopreis, ist ein Testmodell, bei dem der Gast beim Verlassen des Restaurants zahlt, was er glaubt, dass es ihm Wert gewesen ist.
  • Nachbarpreis, ist der Versuch sich am Preisgefüge der umliegenden Gastronomie zu orientieren.

Letzten Endes geht es jedoch darum alle Kosten, insbesondere die Personalkosten, in den Verkaufspreis und die Kalkulation zu integrieren.

Gerne könnte Ihr diesen Artiken als PDF mit den Themen Kalkulation, Gewinn für Euer Restaurant runterladen. Im Anschluß erhaltet Ihr eine 12 Teilige, Kostenlose E-Mail Schulung zum Thema Kalkulation von Getränken und Umsetzung in der Speisekarte.

Doch wie soll ich nun kalkulieren um meine Preiskalkulation richtig zu machen?

Wie komme ich zum richtigen Verkaufspreis? in jedem Restaurant muss ja die Kalkulation stimmen.

Auch wenn ich mich wiederhole, eine saubere Kalkulation ist wichtig um wirtschaftlich zu überleben.

All diese Varianten haben diverse Vor- und Nachteile. Grund genug, uns einmal ausführlicher mit der Kalkulation zu beschäftigen.

Grundsätzlich gilt, daas zwei Grundinformationen sind für jede Kalkulation Voraussetzung sind.

  1. Welche Kosten entstehen bei der Herstellung?
  2. Wieviel Gewinn muss erwirtschaftet werden?

Viel Kalkulationsschemata gehen vom Wareneinsatz für ein Produkt aus, auf den dann alle anderen Kosten (Lohn, Energie, Nebenkosten usw.), sowie der Gewinn hinzugerechnet werden. Dies geschieht meist in Form eines prozentualen Aufschlages.

Wareneinsatz

  • andere Kosten
  • Gewinn
  • Verkaufspreis

Die Positionen „andere Kosten 2 und „Gewinn“ lassen sich auch in Prozent ausdrücken. Dadurch wird eine überschlägige, schnelle Kalkulation in der Praxis vereinfacht. Um mit diesem Schema zu arbeiten, ist es jedoch unerlässlich, alle anderen Kosten sowie den Gewinn genau zu ermitteln.

Wareneinsatz ermitteln

Der Wareneinsatz ist der Wert aller eingesetzten Rohstoffe, also auch der Beilagen, die bei der Herstellung der Gerichte verwendet werden. Dieser muss sehr genau und korrekt ermittelt werden. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Verluste zu berechnen, die bei der Vor- und Zubereitung entstehen. Dies sind Verluste bei Lagerung, Schnittverlust, Brat- und Kochverlust. In diesem Beispiel wird zunächst das tafelfertige Gewicht ermittelt:

Beispiel: 
Einkaufsgewicht6,400 kg
Netto-Listenpreis21,00 €/kg
Vorbereitungsverlust 
(VV)20 %
Zubereitungsverlust 
(ZV)24%
Wert der Knochen 
und Parüren2,00 €/kg
Rabatt10 %
Skonto bei Zahlung 
innerhalb von 73 %
Tagen 
  1. Wie teuer ist 1 kg tafelfertig?
  2. Wie teuer ist eine Portion tafelfertiges Gewicht, wenn sie 200 g wiegen soll?

Berechnung des tafelfertigen Gewichts

  1)2)
 Einkaufsgewicht100% 
 Vorbereitungsverlust  
(VV)20% 
=Rohgewicht80%100%
Zubereitungsverlust (ZV) 24%
=Tafelfertiges Gewicht 76%
Schritt 1)   
Einkaufsgewicht100%=6,400kg
Rohgewicht:80%=X kg

6,400                          80

    ℎ          ℎ   =                                             = 5,120   

Schritt 2)

Hier werden das Rohgewicht zu 100% gesetzt und das tafelfertige Gewicht entsprechend ermittelt:

  Tafelfertiges Gewicht
Einkaufsgewicht6,400 kg
VV 20%1,280 kg
  
= Rohgewicht5,120 kg
ZV 24%1,229 kg
  
= Tafelfertiges Gewicht3,891 kg

Um den Wert des tafelfertigen Gewichts muss nun der Bareinkaufpreis (netto) errechnet werden:

Berechnen des Bareinkaufpreises: 
Listenpreis (o. USt): 
6,4 * 21,00 €= 134,40 €
-10% Rabatt13,44 €
  
=Zieleinkaufspreis120,96 €
-Skonto 3 %3,63 €
  
Bareinkaufspreis117,33 €

 Real wird bei dem Lieferanten der Bareinkaufspreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (in dem Fall 7%) gezahlt. Das sind in diesem Beispiel 125,45 €. Da der Steuerbetrag in Höhe von 8,21 € eine Vorsteuer darstellt, die somit gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird, rechnet man in der Kalkulation immer Nettopreise, also Preis ohne Umsatzsteuer.

Es wurden im Beispiel 6,400 kg für 117,33 € netto gekauft. Dieser Wert ist der Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen.

Schritt 1)

Können die bei der Verarbeitung anfallenden Knochen und Parüren u.ä. weiterverwendet werden, so ist deren aktueller Marktpreis zu berücksichtigen. Demnach kosten die verbleibenden 5,120 kg nur noch 114,77 €.

Können die Abschnitte nicht weiter verwendet werden liegt der Rohgewichtspreis bei 117,33 €.

Schritt 2)

Jedoch entstehen beim Braten / Kochen weitere Gewichtsverluste, die keine Nebenprodukte ergeben. Das bedeutet, dass es bei einem Reis von 114,77 € bleibt. Jedoch sind nur noch 3,891 kg tafelfertiges Fleisch vorhanden. Daraus folgt, dass 1kg tafelfertig defacto 29,50 € kosten. Das sind pro kg 8,50 € mehr als der Listenpreis!

Letztendlich wird der Wareneinsatz pro Portion wie folgt errechnet:

1kg tafelfertig:

114,77 € : 3,891 kg = 29,50 €

1 Portion (200g):

3891 g : 200g = 19,46 Portionen

also 19 ganze Portionen

114,77 € : 19 Portionen = 6,04 € pro Portion

Wert des tafelfertigen Gewichtes:

Einkaufsgewicht6,400 kg117,33
-VV 20 % 1)1,280 kg x 2,00 €/kg2,53
=Rohgewicht5,120 kg114,77
-ZV 24% 2)1,229 kg0,00
=tafelfertiges Gewicht3,891 kg114,77

Die von uns errechneten 6,04 € sind der Ausgangsfaktor für unsere weitere Kalkulation. Zu beachten ist, dass diese Berechnung für jede einzelne Komponente auf dem Teller ausgeführt werden muss.

Werden hier Fehler gemacht, so potenzieren sie sich sehr schnell in die Höhe. Wer mit einem vereinfachten Kalkulationsfaktor von 3 rechnet und 20.000 Essen pro Jahr verkauft verliert im Jahr 30.000,00 € Umsatz, wenn er sich hier um nur 0,50 € vertut.

Das ist einer der Gründe, warum es unerlässlich ist, mit exakt einzuhaltenden und standardisierten Rezepturen zu arbeiten. Beim Erstellen der Kalkulation ist es sinnvoll jede Komponente einer Speise einzeln zu kalkulieren.

Auf Dauer wird dadurch der Aufwand für die Kalkulation geringer.

Selbstverständlcih können wir auch gern zum Thema Kalkulation, Wareneinsatz und darüber, wie Du mit Deinen Gästen mehr Umsatz machst zu telefonieren. Einfach hier klicken.

 Gerne könnte Ihr diesen Artiken als PDF mit den Themen Kalkulation, Gewinn für Euer Restaurant runterladen. Im Anschluß erhaltet Ihr eine 12 Teilige, Kostenlose E-Mail Schulung zum Thema Kalkulation von Getränken und Umsetzung in der Speisekarte.

Kalkulationsfaktor und Rohaufschlagssatz in der Preiskalkulation

In der gemeinen Zuschlagskalkulation werden die anderen Kosten eines Betriebes mittels eines Prozentsatzes auf den genauen Wareneinsatz aufgeschlagen.

 Andere Kosten sind zum Beispiel:

  • Löhne
  • Energie
  • Verwaltung
  • Miete / Pacht
  • Zinsen

Durch diesen Weg werden die Selbstkosten ermittelt.

Im Anschluss daran erfolgt ein Aufschlag des zu erreichenden Gewinns. Hierdurch ergibt sich der Nettoverkaufspreis

Zum Schluss wird der gültige Umsatzsteuersatz hinzugezogen und es ergibt sich der Inklusivpreis.

Ob man nun diesen Preis auf die Karte setzt hängt natürlich noch von anderen Faktoren wie Markt und Konkurrenz ab.

Beispiel: 
Wareneinsatz eines kompletten Gerichtes5,85 €
Zuschlag für Gemeinkosten120 %
Kalkulierter Gewinn20 %
  1. Wie errechnet sich der Inklusivpreis?
  2. Wie hoch ist der Gewinn, wenn der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt wurde?

Schema zur Berechnung des Inklusivpreises

Wir erinnern uns, der Inklusivpreis ist der Preis inklusiv aller anfallenden Kosten, Gewinn und Umsatzsteuer. In unserem Beispiel ist das Servicepersonal festbesoldet, sodass wir diesen Punkt als Zuschlag in die Gemeinkosten einkalkuliert haben.

1)   Inklusivpreis

    
Wareneinsatz5,85100% 
1)+ G,einkosten 180%10,531) 180% 
= Selbstkosten16,38280%100%
2)+ Gewinn 20 %3,28 2) 20%
= Nettoverkaufspreis19,66100%120%
3)+ Umsatzsteuer 19%3,7419% 
= Inklusivpreis23,43) 119% 

Schritt 1)

Wareneinsatz:   100% = 5,85 €

Gemeinkosten: 180% =     x   €

5,85 ∗ 180

=                                                 = 10,53€

Schritt 2)      
Selbstkosten:100% = 16,38 €  
Gewinn:20% =x  
 =16,38 ∗ 20= 3,28 €
  
    100  
Schritt 3)      
Nettoverkaufspreis:100% = 19,66 €
Inklusivpreis: 119% =   x
=19,66 ∗ 199= 23,40 €
 
    100  

Sollte aus irgendwelchen Gründen der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt sein, wird eine Rückrechnung erforderlich. Diese geht von angestrebten Inklusivpreis aus.

Auch hierbei ist es möglich, dieses Schema zu verwenden, da sich ja an den Prozentsätzen nichts geändert hat.

Auch lässt sich errechnen, wie hoch der Wareneinsatz maximal sein darf, wenn der Gewinn weiterhin 20% betragen soll.

Rückkalkulation zur Berechnung von Gewinn / Wareneinsatz aus dem Inklusivpreis

    
Wareneinsatz4,97100% 
3)+ Gemeinkosten 180%8,963) 180% 
= Selbstkosten13,93280%100%
2)+ Gewinn 20 %2,97 2) 20%
= Nettoverkaufspreis16,72100%120%
3)+ Umsatzsteuer 19%3,181) 19% 
= Inklusivpreis19,9119% 
Schritt 1)        
Inklusivpreis:119%= 19,90 €   
Nettoverkaufspreis:100%=x   
=19,90∗ 100= 16,72 
119
      
Schritt 2)        
Nettoverkaufspreis:120%= 16,72 €   
Gewinn:20%=x   
=16,72 ∗ 20= 2,79 € 
 
   120    
Schritt 3)    
Selbstkosten:280%= 13,93 €  
Wareneinsatz:100%=   x   €  
=13,93 ∗ 100= 4,975 € 
280
    

Aufgrund des hohen Konkurrenzdruckes ist es leider oft nötig, mit der Rückwärtskalkulation zu arbeiten. Oft dürfen gewisse Preisgrenzen nicht überschritten werden.

Der Gewinnaufschlag hängt von den Erwartungen des Gastronomen ab, die Umsatzsteuer hingegen ist eine vorgegebene Größe.

Die Frage, die sich stellt, ist: Wie errechnet man den Zuschlag für die Gemeinkosten?

Gemeinkosten

Unter dem Begriff Gemeinkosten versteht man die Kosten, die sich nicht eindeutig zu einzelnen Positionen zuordnen lassen.

Dies sind zum Beispiel:

  • Löhne
  • Energie
  • Wasser
  • Miete / Pacht
  • Verwaltung

Diese Kosten fallen auf allen Produkten gemeinsam an. Der Wareneinsatz hingegen ist immer unterschiedlich.  Um die Zuschlagssätze für diese Kosten zu errechnen, ist eine gründliche Gewinn- und Verlustrechnung unabdingbar. Eine ausführliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt der Steuerberater und liefert erste Anhaltspunkte. In den meisten Fällen muss diese aber extra aufbereitet werden.

Hilfe bietet hier ein brauchbares Kassensystem. Dieses sollte Umsatzstatistiken nach Produkten und Produktgruppen erstellen können. Meist sind die Gemeinkosten nach Küche und Service gegliedert.

Beispiel:  
Jahr 1 eines Restaurants  
Wareneinsatz Küche92.635,00
Gemeinkosten Küche166.743,00

Zuschlagssatz berechnen

  1. Wie hoch ist der Zuschlagssatz?
  2. Wie soll für das Folgejahr gerechnet werden?
Wareneinsatz Küche92635,00€ =100%
Gemeinkosten Küche166.743,00€ =x  %

        ℎ                 =                                          ∗ 100

= 166.743,00 ∗ 100 = 180%

92.635,00

Der Zuschlagssatz von 180% (in diesem Beispiel) bedeutet, dass die Gemeinkosten 1,8 mal so hoch waren wie der Wareneinsatz.

Das bedeutet, dass bei jedem € Wareneinsatz 1,80 € an Gemeinkosten anfallen. Sollten sich keine Preisänderungen bei den Gemeinkosten abzeichnen, kann auch im Folgejahr mit einem Zuschlag von 18% gerechnet werden. Zu beachte ist jedoch ob sich Änderungen, etwa durch mehr Personal oder höhere Grundversorgerpreise, abzeichnen. Sollte dies der Fall sein ist es geraten, neu zu rechnen.

Hier geht es zu unserer kostenfreien 12 teiligen Schulung für Restaurante, Gastronomen rund um die Thematik Berechnung von Getränken und Speisen in Eurem Restaurant.

Kalkulation mit dem Zuschlagssatz für die Preiskalkulation

Wareneinsatz, z.B. 4,00 €  
(exakt ermittelt)4,00
+ Gemeinkosten 180%  
(aus Vorjahr)7,20
   
= Selbstkosten11,20

Die weitere Kalkulation zum Inklusivpreis erfolgt wie oben beschrieben. Wenn die Kosten des Betriebes auf diesen Weg ermittelt wurden, und erst dann, kann eine Vereinfachung der Kalkulation erfolgen.

Dies erfolgt mittels eines Kalkulationsfaktors oder eines (Gesamt)Rohaufschlagsatzes.

 Beispiel:  
 Wareneisatz5,85
 + Gemeinkosten 180%10,53
    
 = Selbstkosten16,38
 + Gewinn 20%3,28
    
 = Nettoverkaufspreis19,66
 + Umsatzsteuer 19%3,74
    
 = Inklusivpreis23,40

Rohertrag und Rohaufschlagssatz

 Der Rohertrag ist die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in €.

In diesem Beispiel 19,66 € – 5,85 € = 13,81 €

Will man wissen, wieviel Prozent man auf den Warenwert aufschlagen muss, um auf den Nettoverkaufspreis zu kommen, so spricht man vom Rohaufschlagssatz.

Rohaufschlagssatz

  • Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in Prozent zum Wareneinsatz
  • ( ö   −                         ) ∗ 100

In diesem Beispiel:

(19,66 − 5,85) ∗ 100

    ℎ          ℎ                 =                                                                 = 236,07%

 Er deckt somit alle Kosten und den kalkulierten Gewinn ab.

Kalkulationsfaktor

Durch die Ermittlung des Kalkulationsfaktors wird die Rechnung weiter vereinfacht. Der Kalkulationsfaktor beschreibt, mit welcher Zahl der Wareneinsatz multipliziert werden muss, um den Nettoerlös zu errechnen. Er bezeichnet also den Quotienten aus Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz.

In diesem Beispiel:

19,66

5,85 = 3,3607

Vereinfacht ergibt sich folgendes Kalkulationsschema:

Wareneinsatz  X    Kalkulationsfaktor

  • Nettoverkaufspreis
  • Umsatzsteuer

       = Inklusivpreis

Auch bei dieser Methode ist es zwingend erforderlich, im Vorfeld äußerst sorgfältig gerechnet zu haben.

Weiter ist zu beachten, dass hierbei nicht berücksichtigt ist, dass unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlichen Arbeitsaufwand und somit unterschiedliche Arbeitszeit benötigen.

Gesamtaufschlagssatz / Gesamtkalkulationsfaktor

Weder der Rohaufschlagssatz (auch Kalkulationsaufschlagssatz) noch der Kalkulationsfaktor erfassen die Umsatzsteuer. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies auch sinnvoll. Die Umsatzsteuer stellt hier nur einen durchlaufenden Posten dar. Wollen wir aber den Inklusivpreis inklusive der Umsatzsteuer berechnen (und der muss in der Speisekarte stehen), hilft uns das recht wenig.

Auch dies lässt sich vereinfacht rechnen. Um besser zu unterscheiden, sprechen wir in diesem Falle vom Gesamtaufschlagssatz und Gesamtkalkulationsfaktor.

Vereinfacht sieht unser Kalkulationsschema wie folgt aus:

Materialkosten

  • Gesamtaufschlag
  • Inklusivpreis (Bruttopreis)

Oder:

 Materialkosten * Gesamtkalkulationsfaktor = Inklusivpreis

Der Gesamtaufschlagssatz errechnet sich wie folgt:

  • ( −                             ) ∗ 100
  • (23,40 − 5,85) ∗ 100 = 300%

5,85

Probe:

5,85 + 5,85 ∗ 300 = 23,40 €

100

Der Gesamtkalkulationsfaktor errechnet sich wie folgt:

=

23,40

= 5,85 = 4,0

Probe:

5,85 * 4,0 = 23,40 €

Aus den Inklusivpreisen lassen sich ebenso die Materialkosten ermitteln

  1. a) durch Gesamtkostenaufschlagssatz:
Materialkosten100%
+Gesamtaufschlagssatz300%
= Inklusivpreis400%

400% = 23,40 €

100%=    X     €

23,40 ∗ 100

400

= 5,85 €

  1. b) durch den Gesamtkalkulationsfaktor

=

23,40

4,0  = 5,85 €

Wareneinsatzquote

Sie gibt an, wieviel Prozent des Nettoverkaufspreises auf den Wareneinsatz entfallen.

∗ 100

=

 In unserem Beispiel:

5,85 ∗ 100

19,66

 = 29,7558%

Selbstverständlcih können wir auch gern zum ThemaPreiskalkulation, Gewinn und Umsatz zu telefonieren.

 Zusammenfassung: In jedem Restaurant ist es wichtig genau zu kalkulieren. Ohne Preiskalkulation droht der wirtschaftliche Selbstmord.

 Egal mit welchem Kalkulationsfaktor gearbeitet wird, alle haben eins gemeinsam: sämtliche anfallenden Kosten werden verrechnet und die, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden durch Zuschlagssätze hinzugerechnet.Um im Tagesgeschäft schnell zu kalkulieren, sind diese Methoden sehr hilfreich. Nicht zu vergnessen ist jedoch, dass es keine pauschal passenden Prozentsätze gibt, da jeder Betrieb eine andere Kostenstruktur hat.

Bitte denkt immer daranEure Personalkosten und den Deckungsbeitrag in den Verkaufspreis mit einzurechnen. Dies ist jeder Kalkulation zu beachten.

Die Zahlenbeispiele wurden uns aus dem Küchenfachlichen Leitfaden, Nestlé AG zu Verfügung gestellt.

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Wann wird es wie früher?

Wann wird es wie früher? Diese Frage stellen sich derzeit viele Gastronomen. Wir hoffen: „Nie“!

Die Gastro-Piraten verraten Dir in diesem Artikel, warum wie glauben, des es nie so wie früher sein sollte.

Bereits vor dem Lock-Down hatte die Branche mit vielen Problemen zu kämpfen.

Viele Chefs, Gastronomen und Hoteliers saßen zu Hause und hatten viel Zeit. Zeit um über vergangenes nach zu denken, Zeit Fehler zu beheben. Zeit um das Geschäft auf sichere Beine zu stellen.

Doch haben sie die Zeit genutzt?

Einige sicherlich, die meisten eher nicht. Wir haben drei Probleme der Gastronomie und Hotellerie herausgesucht, die schon lange ein Problem in der Branche waren und bestimmt auch bleiben werden.

Gegeneinander statt miteinander

Viele Gastronomen (Du natürlich ausgenommen) sahen andere Gastronomiebetreiber immer als Feind. Spätestens in Zeiten der Krise wäre es Zeit gewesen, diesen Standpunkt zu überdenken. Wie kann es denn bitte sein, dass man sich bei Facebook und Co hinstelllt und einen Zusammenhalt und gemeinsame Aktionen fordert und, wenn es diese dann gibt, nicht mal in der Lage ist einen leeren Stuhl abzugeben?

Oh, den Gastronmen ist der Stuhl zu schwer? Na gut, dachten sich die Initiatoren der Demonstration und schwenkten auf Löffel um. Diese sind ja bekanntlich leichter. Doch weit gefehlt: auch hier haben sich viel zu wenige beteiligt. Am wenigsten die, die vorher nach gemeinsamen Aktionen geschrien haben.

Schade, finden die Gastro-Piraten.

Den großen Tarifpartnern wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend zu engagieren. Freunde, Dehoga https://www.dehoga-bundesverband.de/ und NGG https://www.ngg.net/ können nur durch das Engagement von uns aktiv werden. Beide Seiten haben versucht, Ihren Einfluss geltend zu machen. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Zugegeben. Aber sie haben gekämpft. Ein Herabsetzen der Umsatzsteuer auf 7% (wenn auch nur zeitlich begenzt) ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Liebe Gastronomen und Hoteliers. Wir glauben ganz fest, dass die Zeiten des Einzelkämpfertums vorbei sind.

Es ist an der Zeit gemeinsam für eine gesamte Branche zu kämpfen.

Es ist an der Zeit, die Marktbegleiter nicht mehr als Feind zu betrachten.

Personalmangel und Mitarbeiterführung

Auch den hatten wir schon lange und er ist uns nicht neu. Doch was ist -bei den meisten- passiert?

Unsere Mitarbeiter wurden auf Kurzarbeit gesetzt. Soweit unspektakulär. Doch was ist dann passiert? Meistens nichts.

Wenn sich bei den Mitarbeitern gemeldt wurde, dann maximal zum Putzen. Jetzt werden sie angerufen um den Betieb hoch zu fahren. Und dazwischen? Nichts!

Freunde, Respekt und Wertschätzung funktionieren aus unserer Sicht anders.

Hast du Dich zwischendurch bei Deinen Mitarbeitern gemeldet? Hast Du mal gefragt, wie es ihnen grade geht? Gab es von Dir einen Ostergruß?

Ja? Dann hast Du alles richtig gemacht.

Nein? Dann gehe doch mal bitte in Dich und stelle Dir die Frage, warum Dich Deine Mitarbeiter als Mensch schätzen sollten.

Grade bei der Generation X und Y ist ein regelmäßiges Gehalt nicht mehr der größte Ansporn. Wir reden hier von der Dritten oder Vierten Generation von Erben. Dort sind Werte wie Respekt, Wertschätzung, sich einbringen können und ernstgenommen werden viel wichtiger.

Hast Du mit Deinen Mitarbeitern darüber geredet, wie sie die aktuellen Regelungen umsetzen würden? Habt Ihr gemeinsam überlegt, wie Ihr die Mindestabstände so einhalten könnt, dass es trotzdem für den Gast ansprechend ist? Oft haben die Menschen im Tagesgeschäft die besten Ideen.

Es geht heute darum Werte zu leben. Eure Mitarbeiter sind Markenbotschafter für Deinen Betrieb.

Oft sind wir als Gastro Piraten in Hotels, HR Abteilungen und im Backoffice unterwegs. Da hängen sie, die bunten Bilder mit tollen Kalendersprüchen.

Wenn das, was dort drauf steht nicht gelebt wird, dann tut Euch selbst einen Gefallen und reißt sie von der Wand und verbrennt sie. Eure Mitarbeiter fühlen sch davon im besten Fall ver**scht.

Kalkulation

Es ist klar, ohne Einnahmen ist es schwer zu überleben. Doch wie wurden bei vielen Gastronomen Rücklagen aufgebaut?

Häufig gar nicht.

Das erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis regelmäßig. Doch woran liegt das?

Meistens daran, dass nicht vernünftig kalkuliert wurde. Auch jetzt, wo einige Betriebe wieder hochfahren, sehen wir Angebote für Schitzel zum Preis von 6,50€. Eine Gastronomin wollte, in Zeiten mit weniger Sitzplätzen, ein Drei-Gang Menü für 20,– € anbieten.

Da stelle ich mir die Frage, ob die Mitarbeiter überhaupt bezahlt werden, oder ob die Zutaten geklaut sind.

Kennt Eure Zahlen und kalkuliert richtig! Auch wenn Euch ggf. das Thema nicht liegt. Wenn Ihr unsicher seit klickt diesen Link und ladet unseren kostenlosen Kalkulationkurs herrunter https://www.gastro-piraten.de/kalkulation/

Ihr habt die Verantwortung für Euch, Eure Familie und Euer Personal.

Und, auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Wenn Euer Unternehmen keine vier Wochen ohne Einnahmen leben kann, dann sind Fehler in der Betriebswirtschaft gemacht worden.

Klingt hart? Tut mir leid. Ist aber leider so.

Ein Wort der Hoffnung

Eines sollte Dir bewußt sein:

Es wird immer Hotels und Restaurants geben. Unsere Branche wird nicht sterben.

Einzelne Betriebe sicherlich. Es gab auch große Unternehmen, die schon vorher insolvent waren und die Krise genutzt haben, um einen Schuldigen zu finden.

Ich vergleich die Situation gerne mit einem Rebstock im Weinberg.

Der Rebstock wird zurück geschnitten, damit er im nächsten Jahr besser trägt. Ich hoffe in unserer wunderbaren Branche wird es ähnlich sein.

Diese drei Fehler in der Warenkalkulation solltet Ihr vermeiden.

Florian Grabe, der Zahlenspezialisten bei den Gastro Piraten, erklärt, was die 3 schlimmsten Fehler bei der Warenkalkulation sind. Hört rein und Ihr wisst, was Ihr in Zukunft bei der Warenkalkulation beachten solltet!

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Speisekartendiagnostik

Speisekartendiagnose – Was ist das denn bitte?

Renner, Penner, Schläfer und Gewinner. Alles Begriffe, die wir alle schon einmal gehört haben und trotzdem nicht genau wissen, was damit genau gemeint ist. Zugegeben: Nach einer zärtlichen 14 Stunden Schicht haben wir als Chefs auch keine große Motivation mehr, uns auch noch mit betriebswirtschaftlichen Zahlen auseinander zu setzen. Hinzu kommt, dass diese Begriffe sehr verwirrend sein können und falsch interpretiert werden. Wie zum Beispiel der Begriff Speisekartendiagnose.

Marketing in der Gastronomie und Hotellerie

Marketing für Hotel und Gastronomie

Wie oft hört man von seinen Kollegen, die berichten: „Ich habe heute schon 10 mal Kürbissuppe verkauft, das ist ja echt ein Renner.“

Gefühlt mag das ja richtig sein, aber oft sind genau diese Gerichte finanziell gefährlich. Die Anzahl der Verkäufe sagt ja nichts über den Deckungsbeitrag aus.

Genau hier setzt die sogenannte Speisekartendiagnostik an.

Durch regelmäßige Überprüfung dieser Daten erfahren Sie:

  • welche Verkäufe Sie ankurbeln müssen,
  • welche Gerichte sie lieber gar nicht aktiv anbieten,
  • welche Gerichte lieber ganz von der Speisekarte gestrichen werden sollten,
  • welche Gerichte verändert werden müssen,
  • welchen Stellenwert die Gerichte im Verkauf haben,
  • und wo Sie ggf. die Preise anpassen müssen.

Hierfür werden alle Produkt nach zwei Kriterien bewertet und eingestuft.

 

                                    Kategorie                              Klassifikation

          Deckungsbeitrag          Verkaufsmix

  1. hoch                                      hoch                        Gewinner
  2. niedrig                                  hoch                        Renner
  3. hoch                                      niedrig                    Schläfer
  4. niedrig                                  niedrig                    Verlierer

 

  • Deckungsbeitrag – der Deckungsbeitrag, den Sie mit einem Gericht im erfassten Zeitraum erwirtschaftet haben. Dieser Deckungsbeitrag je Gericht wird mit dem Gesamtdeckungsbeitrag je Angebotsgruppe verglichen. Ist der Deckungsbeitrag höher als der Durchschnitt wird er mit „hoch“ bewertet, liegt er darunter mit „niedrig„.
  • Verkaufsmix – Die Anzahl der verkauften Portionen je Gericht / Anzahl je Getränk wird mit der Gesamtzahl der verkauften Stückzahlen der jeweiligen Angebotsgruppe verglichen. Liegt die Anzahl über dem Durchschnitt so wird der Artikel mit „hoch“ bewertet, sollten weniger Portionen verkauft worden sein mit „niedrig„.

Welche Angaben benötigen Sie für die Erstellung einer solchen Speisekartendiagnose?

  • Einkaufspreise, Rezepturen und Kalkulationen Ihrer Speisen und Getränke.
  • Die Verkaufspreise.
  • Die Anzahl der Verkäufe (am besten über ein Jahr)

Tun Sie Ihrem Betrieb und Sich selbst den Gefallen und nehmen Sie den Aufwand hierfür in Kauf. Nur durch regelmäßige Analyse der Zahlen können Sie rechtzeitig die richtigen strategischen Entscheidungen treffen.

Wenn Sie wissen wollen, wie sie richtig kalkulieren geht es hier  zu unserem kostenlosen E-Book.

 

Autor: C. Rengert