Existenzgründung in der Gastronomie und Hotellerie.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten. Alles schön und gut.

In dieser Probezeit, sprich in den sechs Monaten, haben nicht nur wir, sondern auch unser Vorgesetzter die Möglichkeit, uns ohne Gründe zu kündigen. Sprich: Ein halbes Jahr haben BEIDE Parteien Zeit sich zu beweisen.

Zusätzlich zur Probezeit arbeiten viele Arbeitgeber mit sogenannten „befristeten Arbeitsverträgen“.

Diese Verträge sind zeitlich begrenzt und brauchen zum Ende hin keine extra Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. Sie laufen praktisch aus, wenn der Chef den Vertrag nicht verlängert.
Die Frage ist natürlich: Warum entscheidet sich ein Arbeitgeber für befristete Verträge innerhalb der Hotellerie und Gastronomie, wenn doch die Branche eh schon von Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen geprägt ist?

Dazu gibt es mehrere Gründe:

  1. Es handelt sich um eine zweite Probezeit, allerdings nur aus Seiten des Arbeitnehmers. Denn die Kündigungsfrist für diesen beträgt nach der Probezeit meistens die gesetzlichen vier Wochen. Der Arbeitgeber braucht bei einem befristeten Vertrag nicht zu kündigen. Er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Das bedeutet irgendwo, dass der Mitarbeiter nach der normalen Probezeit einer weiteren unterstellt ist. Somit gibt dieser sich natürlich zusätzlich Mühe, in der Hoffnung, dass sein oder ihr Vertrag verlängert oder sogar in die Unbefristung geht. Es wird weniger „blau“ gemacht, Überstunden werden kommentarlos akzeptiert und es wird zu vielem einfach nur „Ja“ und „Amen“ gesagt.
  2. Ein weiterer Grund ist öfters, dass es sich um die genannte Stelle um eine Vertretungsstelle handelt. Wenn der eigentliche Arbeiter für längere Zeit ausfällt, z.B. bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder einem längeren Urlaub.
  3. Wir arbeiten in einer Branche, wo es leider üblich ist, dass die Mitarbeiter häufig den Arbeitsplatz wechseln. Mit den befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber natürlich ein wenig schützen, denn er schützt sich noch zusätzlich vor möglichen Kündigungsschutzklagen. Denn ein Auslaufen eines Vertrages gilt nicht als Kündigung und somit kann der Arbeitnehmer nur ganz schwer dagegen klagen.

Und trotzdem muss sich euer Chef auch an Gesetze halten!

Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Teilzeit-und Befristungsgesetz“ oder auch kurz TzBfG. An folgende Richtlinien muss sich der Arbeitgeber halten, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht:

  1. Befristete Verträge dürfen niemals länger als zwei Jahre gehen
  2. Diese Verträge dürfen nicht öfter als dreimal verlängert werden. Und trotzdem darf er auf keinen Fall die zwei Jahre überschreiten. Sprich: Anfangsvertrag + Verlängerungen
  3. Es gilt, dass eine Verlängerung eines befristeten Vertrags immer schriftlich festgehalten werden muss und vor allem: Es muss vorher darüber gesprochen werden.

Demotivation pur für den Mitarbeiter!

Natürlich ist es für die Mitarbeiter ein schönes Gefühl, wenn die Arbeit, die sie ausführen, ausreicht und man ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überschreibt. Dadurch sehen wir, dass wir wertgeschätzt werden. Es zeigt uns, dass wir gerne in diesem Betrieb gesehen werden und werden anerkannt.
Natürlich trägt der Arbeitgeber immer ein gewisses Risiko mit sich, wenn er einen neuen Mitarbeiter einstellt…
…aber mal ehrlich liebe Chefs da draußen: Reichen Euch keine sechs Monate zur Probe? Denkt ihr
nicht, dass es zunehmend für uns belastend ist, wenn wir alle sechs Monate um ein Gespräch bitten
müssen, um zu erfragen, ob er länger Eurem Betrieb arbeiten darf oder nicht?
Es ist wahr, dass Ihr diese zwei Jahre „auf Probe“ anhand einer Befristung ausnutzen könnt. Aber
eine Unbefristung ist doch eine Motivation für alle Arbeitnehmer in Eurem Betrieb, die sie zu
Höchstleistungen bringen kann. Denn sie werden wertgeschätzt und haben das Gefühl in Eurem
Betrieb anerkannt zu werden.

Eure Marlina

Dehoga

DEHOGA Berlin, ein Branchenverband stellt sich vor.

Ja, den Dehoga gibt es und das ist nicht neu. Was jedoch neu ist, ist die Tatsache, dass der Dehoga sein Engagement für Gastronomen deutlich verstärkt.

Auch wenn in der Wahrnehmung der Branchenriese in der Vergangenheit so wirkte als ob die Hotellerie im Vordergrund stünde, wissen wir zu berichten, dass dem nicht so ist.

Mit dem „neuen“ Präsidium um Christian Andresen und Thomas Lengfelder gehen viele Maßnahmen einher, die uns Gastronomen helfen werden, die Zukunft noch erfolgreicher zu gestalten.

Nicht nur, dass die Website momentan überarbeitet und somit moderner und schöner wird, auch das Angebot des Dehoga Berlin umfasst immer mehr Themen, die für kleinere gastronomische Betriebe sehr spannend sind.

Alleine die Hygiene-Offensive umfasst nicht nur ein großes Schulungspaket, sondern einen umfangreichen Ordner mit Checklisten und Tabellen, die jede Prüfung sicher bestehen lassen.

Weit über 70 Seminare zu den unterschiedlichsten Themen sind ein weiterer wichtiger Erfolgsbaustein geworden. Hier geht es nicht nur um Azubiseminare und Hygiene, auch die wichtigen Themen Controlling, Küchen- und Restaurantmanagement und Mitarbeiterführung werden abgedeckt.

Allein der Rechtsbeistand des Dehoga Berlin ist den Beitrag mehr als wert. Besonders dann, wenn man weiß, dass auch die auch Vertretung vor Gericht kostenlos ist.

Viele Sonderkonditionen wie zum Beispiel bei der GEMA, Kreditkarten und dem Fuhrpark runden das Angebot ab.

Wir sind nicht nur stolzer Partner des Dehoga, wir sind vielmehr begeistert von der schnellen und unkomplizierten Hilfe bei Fragen.

Wir sind:

Setzt Euch einfach mit dem Thema auseinander und zögert nicht, den Dehoga anzurufen.

Autor: C. Rengert

Existenzgründung Gastronomie / Existenzgründung Hotel

Viele Gründungen sind nach nur kurzer Zeit insolvent, weil sich viele Existenzgründer fälschlicherweise auf die vermeintlichen Partner verlassen. ZU RECHT! Eine große Anzahl aller Gastronomen haben Ihre ursprünglichen Kompetenzen im operativen Geschäft, also entweder in der Küche, im Service, oder eben hinter der Bar. Aufgrund dieser Tatsache werden richtigerweise oft Kompetenzen wie Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für die Gastronomie ausgelagert. Und an dieser Stelle beginnt oft eine Kette von Planungsfehlern, die im schlimmsten Fall in die Insolvenz führen. Wir wollen Ihnen diese mögliche Fehlerkette kurz erläutern. Der angehende Gastronom kümmert sich der Regel nach in der Vorgründungsphase um die Farbe der Einrichtung, feilscht mit künftigen Lieferanten um die Bezugspreise von Speisen und Getränken, beantragt die Konzession und führt die ersten Personalgespräche. Um allerdings das Vorhaben realisieren zu können, bedarf es meist einen Kredit der Bank. Und an dieser Stelle kommt der Banker ins Spiel, der für eine Kreditentscheidung eine Vorhabenbeschreibung, sprich einen Businessplan, nebst detaillierter Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung benötigt. Die Planung in der geforderten Form kann ein Gastronom in der Regel gar nicht leisten, da sich in der Gründungsphase dafür kaum Zeit findet und viele angehende Gastronomen mit dieser Aufgabe auch schlichtweg überfordert sind. Also was tun? Natürlich! Ich brauche eh einen Steuerberater, dann suche ich mir halt schon jetzt einen und der kann dann auch gleich diese Planungen erstellen. Super Idee. Also auf zum Steuerberater oder gleich zu uns (Kontaktformular) ! Dieser oder wir nehmen den Auftrag in der Regel gern an und erstellt nach Ihren Vorgaben (Belegungszahlen/Durchlauf, pro Kopf-Umsätze, etc) die Planung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, damit Sie besser Planen können.