Existenzgründung in der Gastronomie und Hotellerie.

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Marketing in der Gastro

Marketing in der Gastronomie

Wir Gastronomen sollen oftmals umweltfreundlich produzieren, ernährungsbewusst servieren und gleichzeitig konkurrenzfähig bleiben. Aus diesem Grund müssen wir jede Chance auf einen Wettbewerbsvorteil nutzen. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei das Marketing in der Gastronomie.

Hier sind ein paar Marketingtipps für die Gastronomie, die Ihnen helfen können, einen Vorteil zu erzielen und somit Ihr Geschäft zu verbessern.

Erstelle eine zielgruppengerechte Strategie

Ein gutes Marketing erfordert eine zielgruppengerechte Strategie. Sorge also im ersten Schritt dafür, dass Du Deine Gäste ganz genau kennst. Dmit meinen wir nicht nur die Daten, die Du aus Deinem Reservierungsbuch ersehen kannst (zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Co.) sondern die ganz genauaen Vorlieben und Wünsche.

Nur so ist es möglich, genau die richtige Kommunikation und die richtigen Botschaften auszuwählen, damit Deine Marketingaktivitäten die gewünschten Ergebnisse erzielen.

Nutze Socialmedia

Soziale Medien sind ein effektives Tool, um ein breites Publikum zu erreichen und in Echtzeit zu kommunizieren. Sei aktiv bei der Werbung auf den sozialen Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, Twitter, Instagram und LinkedIn. Nutze diese Plattformen sinnvoll, um im Gespräch mit Ihrer Zielgruppe und Ihren aktuellen Kunden zu bleiben, indem Sie regelmäßig Beiträge veröffentlichen, Fotos der Speisen hochladen und Sonderangebote und Veranstaltungen veröffentlichen. Noch wichtiger, reagiere unbedingt auf Kommentare und komme in die Interaktion mit Deinen Gästen. Das Wort Socialmedia beeinhaltet nicht umsonst den Begriff Social – als gehe aktiv in die Kommunikation mit Deinen Kunden.

Übrigens, wenn Du tiefer in den Bereich Instagram einsteigen willst, kannst Du dir mit folgendem Link https://www.digistore24.com/product/487277 unser E-Book zum Thema Instagram für Gastronomen für nur 9,90 € sichern.

Verwende das richtige Bild

Die Marke eines Gastronomiebetriebs ist das Gesicht des Restaurants – seine visuelle Identität, die auf Verpackungen, Speisekarten, Geschäftsausstattung und Druckmaterialien zu sehen ist. Achte auf das richtige Logo und setze es konsistent auf allen Marketingmaterialien und sozialen Plattformen ein. Erstellen Sie eine Markenidentität, die es Deinen Gästenermöglicht, sich mit Ihrem Restaurant zu verbinden.

Richte eine online Präsenz ein

Heute ist es wichtiger denn je, eine professionelle Website zu haben. Eine Website ist eine leistungsfähige Onlinemarketingplattform, die Deinen Gästen die Möglichkeit gibt, sich über Deine Produkte, Dienstleistungen und Ideen zu informieren. Du kannst mit Deiner Zielgruppe interagieren, E-Mail-Adressen zu sammeln und vieles mehr. Sorge dafür, dass Deine Website professionell gestaltet und benutzerfreundlich ist. Unter https://gastro-piraten.pro/ kannst Du Dir übrigens einen kostenfreien Vortrag zum Thema Suchmaschinen anhören. Hier erfährst Du einfach umzusetzende Tips und Tricks, wie Du diesen Bereich alleine -und mit wenig Zeit- umsetzenkannst.

Schaffe einzigartige Erlebnisse

Einzigartigkeit ist ein Schlüsselelement in der Gastro. Wir Wirte müssen einzigartige Konzepte schaffen, damit wir wettbewerbsfähig bleiben. Wende also kreative Ideen an, um Deine Gästen ein einzigartiges Gastronomieerlebnis auf professioneller Ebene zu bieten.

Investiere in Werbeaktionen

Gib Deinen Gästen einen Grund, immer wieder zu kommen, indem Du allen Gästen regelmäßig Werbeaktionen anbietest. Dies kann ein Rabatt oder ein spezielles Menü sein, das Du zu bestimmten Zeiten anbietest. Sorge dafür, dass Deine Marketingstrategie auf die richtige Art und Weise kommuniziert wird und sich Deine Gäste auf künftige Werbeaktion freuen können.

Sei in Deiner Gemeinde aktiv

Engagiere Dich in Deiner Gemeinde, indem Du zum Beispiel regelmäßig öffentliche Events veranstaltest. Überlege Dir, wie Du Dein Restaurant zusätzlich benutzerfreundlicher gestalten kannst. Möglichkeiten sind zum Beispiel einn Kinderbereich oder spezielle „Ecken“ zum arbeiten. Überlege wie Du lokalen Gruppen oder Einzelpersonen helfen kannst.

Gehe im Marketing strategisch vor

Verstehe die grundlegenden Grundsätze des Gastronomie-Marketings und führe regelmäßig Kontrollmaßnahmen durch, um zu überprüfen, ob Dein Konzept Ihrem Geschäftsmotto entspricht. Auch hier hilft es, einen Blick auf die Kassenauswertungen zu werfen. Deutlicher werden einem die Erfolge nicht angezeigt.

Zusammenfassung

Das richtige Marketing ist ein wichtiger Teil jedes Gastronomiebetriebs. Mit einer zielgerichteten Marketingstrategie kannst Du Derinem Geschäft den Vorteil verschaffen, den es benötigt, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Sei kreativ, und nutze die sozialen Medien und biete einzigartige und benutzerfreundliche Dienstleistungen und Erlebnisse an.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert

gastrokonzept,Marketing in der Hotellerie und Gastronomie

Crowdfunding als Alternative

Die Hausbanken sagen ja ganz gerne mal „Nein“ zu Finanzierungsanfragen. Eine mögliche Alternative ist das sogenannte „Crowdfunding“. Doch was steckt dahinter?

Alternative Finanzierungen gibt es ja viele. Zeit , dass wir uns mal mit einigen Varianten auseinander setzen. Crowdfunding ist eine davon.

Grundsätzlich setzt sich der Begriff aus Crowd (Menge) und Funding (Finanzierung) zusammen. Auf gut deutsch heißt es also, viele finanzieren eine Sache.

Gerade in Zeiten von Corona hat sich der Verkauf von Gutscheinen für die Gastro durchgesetzt. Auch wurden Spenden gesammelt. Dies ist schon sehr nahe am Crowdfunding.

Bei dieser Form der Finanzierung werden also Gelder von vielen Unterstützern gesammelt, um damit ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren.

Belohnt werden die Geldgeber mit bestimmten Aktionen oder Vergünstigungen. Eine Möglichkeit, die es zu überdenken gilt.

Ist mein Projekt für eine „Schwarmfinanzierung“ geeignet?

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du viele Menschen mit Deinem Projekt begeistern kannst. Logisch – ohne Begeisterung kein Geld.

Wichtig ist, dass der Nutzen für den Geldgeber klar erkennbar ist. Auch sollte Dein Vorhaben ein deutliches Alleinstellungsmerkmal haben und Du musst personell und fachlich in der Lage sein es umzusetzen.

Dazu ist es notwendig, Deinen genauen Finanzierungsbedarf zu kennen. Gerne können wir Dir helfen, diesen zu errechnen. Du erreichst uns unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/.

Deinen Unterstützern solltest Du auch deutlich sagen, wofür Du genau die Gelder verwendest und sie ständig darüber informieren.

Socialmedia ist dafür Bestens geeignet. Du solltest also fit mit Facebook, Instagram und Co. sein.

Denke bitte vorher daran, welche Rechte und Vorteile Du den Geldgebern einräumen willst. Autor: Carsten Rengert

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Fast allen Gastronomen und Hoteliers geht es nahezu gleich in der aktuellen Situation.

Einige Unternehmen versuchen über den außer Haus Verkauf zumindest einen Teil der fixen Betriebskosten zu erwirtschaften. Viele andere Unternehmen haben die Geschäfte eingestell. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt und warten nun auf die dringend herbei gesehnte Freigabe das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen.

Bei einigen macht sich Zuversicht breit, dass bei anlaufendem Geschäft der entstandende Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Wieder andere blicken skeptisch auf den Tag der Wiedereröffnung, da im Vorfeld Waren vorfinanziert werden müssen. Dann müssen auch wieder die Gäste zahlreich erscheinen. Die Liquiditätssituation ist in jedem Fall bei allen Unternehmen, egal ob Gastronomie oder Hotelerie, durch die vergangenen Monate belastet wurden.

Doch was bedeutet dieser Umstand für die Zeit nach Corona?

Diese Frage sollten sich wirklich alle Unternehmen spätestens jetzt in der ruhigen Zeit stellen! Denn, wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell haben viele Unternehmer und Unternehmerinnen so viel Zeit wie schon lange nicht mehr um sich Gedanken um die weitere Zukunft des Unternehmens zu machen. Und das sollten auch alle Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt tun.

Eins hat uns die aktuelle Situation sicher gelehrt. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um, sollte sie erneut eintreten?

Das JETZT ist entscheidend und man sollte dringend nicht nur in die Zukunft schauen, sondern auch die Vergangenheit und die Gegenwart genau analysieren.

Wir empfehlen daher dringend das Unternehmen einmal einer tiefen Analyse zu unterziehen. Erst dann können weitere Schrtte geplant werden. Hierzu haben wir den BWA-Check vorberietet.

Dieser verrät Dir:

  • Welche Schwachstellen es in Deinem Unternehmen gibt.
  • Ob ein Kredit der KfW überhaupt sinnvoll ist.
  • Welche KfW Mittel überhaupt in Frage kommen.

Viele Gastronomen haben versucht über die Corona-Soforthilfe ihre Liquidität zu verbessern. Langsam richtet sich dann der Fokus auf ein KfW-Darlehen.

Doch hier ist auch Vorsicht geboten.

Ausunserer Sicht muss dieser Weg zwingend vorher hinterfragt werden. Viele Unternehmen befanden sich auch vor der Krise in einer schwierigen Situation. Einige wiesen sogar ein negatives Eigenkapital in ihrer Bilanz aus.

Im Rahmen der Eilverfahren werden viele Darlehen durch die 100%ige Haftungsübernahme durch den Bund fast selbstverständlich ausbezahlt.

Doch was bedeutet das für meine Haftung?

Der Unternehmer muss in jedem Fall versichern, dass sein Unternehmen vor der Krise nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zählte.

Dies können jedoch nur die wenigsten Unternehmer beantworten.

Aus genau diesem Grund ist es unbedingt notwendig jetzt zu handeln und das Unternehmen zu analysieren. Gerne helfen wir mit unserem „BWA-Check“. So können wir verhindern, dass falsche Entscheidungen getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Unsere Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Ihre Gastro Piraten.

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Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten

Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Thema Nachhaltigkeit auf dem Sommerdach der Metro in Berlin. Rene Kaplick moderiert den gesamten Diskurs. Aufgrund der Länge haben wir den Podcast in 3 Teile geteilt.

Im ersten Teil reden wir über die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gastronomie.

Im zweiten Teil geht es um die Möglichkeiten den Plastikeinsatz zu reduzieren.

Im dritten Teil geht es darum, wir wir Lebensmittelverschwendung reduzieren können.

Mit dabei sind: André Richter (TooGoodToGo), Dr. Anke Niederhaus (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Anne Hildebrand (METRO AG), David Johannes Suchy (Zero Waste Restaurant FREA), Marco Müller (RUTZ Restaurant & Weinbar), Roland Brenneis (Tiroler Bauernstuben), Sebastian Müller (HALM) und Tim Kruppe (Hospitality Digital GmbH). Es geht um die Themen: Müll- und Plastikreduzierung, die politische und gesellschaftliche Aufgabe dahinter und die Wünsche an und von der Gastronomie um nachhaltiger zu werden.

Service für Hotellerie und Gastronomie

Quereinsteiger in der Gastronomie?!?

Überall gründen Quereinsteiger gastronomische Betriebe. Doch ergibt das Sinn? Bettina Sturm hilft Quereinsteigern und berichtet über Ihre Arbeit in unserem Podcast.

Wie man als Hotelier den Trend zu immer mehr Online-Buchungen in Belegung und Umsatz verwandeln kann!

Die Situation bzw. der Trend ist seit Jahren so: Der Anteil digital gebuchter Reisen steigt stetig weiter, auch bei kurzen oder längeren Urlauben.

Dazu einige aktuelle Fakten zum Thema online-Buchungen vom deutschen Reisemarkt:

  • Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 5 Tagen betrug der Anteil online oder via E-Mail vorgenommenen Reservierungen im Jahr 2018 bereits 42 %.
  • Im persönlichen Gespräch kamen noch 40% zu Stande.
  • Bei Kurzreisen mit einer Dauer von zwei bis vier Tage stieg der Anteil digitaler Buchungen auf 80 %.
  • Insgesamt, also inklusive der aus Freizeitmotiven erfolgten Reservierungen für nur eine Nacht, wurden im vergangenen Jahr 65% online oder per E-Mail gebucht.
  • die Zahl der Pauschalreisen ist gegenüber Einzelbuchungen leicht rückläufig.*

Soweit die aktuellen statistischen Fakten.

Was können oder besser sollten wir als Hotelier tun, um bei diesen Trends im Wettbewerb die „Nase vorn“ zu haben? Um Auslastung, Umsatz und Gewinn zu steigern?

Und das unabhängig von Größe oder Standort des Betriebes.

5 erste Tipps dazu:

  1. Zunächst:  online buchbar sein! Über Portale und (besser) über die eigene Webseite!
  2. Unseren Betrieb in Portalen und Ihrer Webseite attraktiv darstellen und dem Suchenden gute Argumente geben, genau zu uns zu kommen!
  3. Neben der Option zur Einzelbuchung auch Pauschalarrangements anbieten!
  4. Jeden anwesenden Gast aktiv motivieren, seinen nächsten Aufenthalt direkt zu buchen oder anderen eine Buchung bei uns zu empfehlen!
  5. Zu früheren Gästen im Kontakt bleiben und immer mal wieder aktiv in Erinnerung rufen!

Okay, das ist jetzt noch recht allgemein und die Frage ist immer – WIE?

Konkrete Antworten dazu geben wir in unseren Blogs in loser Folge!

Wer nicht auf die nächsten Artikel warten möchte, kann uns gerne kontaktieren.

* Fakten-Quelle: auf dem „VIR Online Summit 2019“ der ITP 2019 vorgestellte „Reiseanalyse 2019 der FUR“, veröffentlicht im Branchenbericht „VIR Daten & Fakten 2019 zum Online-Reisemarkt“ des Verband Internet Reisevertrieb e.V.

Autor: Gerd Lasinski

Podcast-Stellenanzeige

Unser Podcast: Wie habe ich mit Stellenanzeigen den höchsten Erfolg bei Bewerbern?

Ihr findet unseren Podcast auch bei soundcloud und Podcaster.

Mithilfe von guten Stellenanzeigen müssen wir den potenziellen Bewerber von uns Gastronomen überzeugen. Doch wie schreiben wir eine gute Stellenanzeige? Was erwartet der Bewerber und wie können wir damit dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken? Zeit für uns Gastroberater einen Podcast darüber zu veröffentlichen.

Der Berliner Hotelier Philip Ibrahim spricht heute mit mir darüber, wie seine Bewerberstrategie aussieht und wie er Erfolge damit verzeichnen kann. Seit Jahren bringt er die Karriere seiner Mitarbeiter deutlich voran. Desweiteren gibt er Tipps für Eure Stellenanzeigen, wo und wie ihr sie am besten an den Markt bringt. Freut Euch auf eine spannende und unterhaltsame Folge!

Kontaktdaten zu Philip Ibrahim: 

Mercure Hotel Berlin City
Invalidenstraße 38
10115 Berlin

philip.ibrahim@accor.com
https://www.accorhotels.com