Existenzgründung in der Gastronomie und Hotellerie.

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Fast allen Gastronomen und Hoteliers geht es nahezu gleich in der aktuellen Situation.

Einige Unternehmen versuchen über den außer Haus Verkauf zumindest einen Teil der fixen Betriebskosten zu erwirtschaften. Viele andere Unternehmen haben die Geschäfte eingestell. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt und warten nun auf die dringend herbei gesehnte Freigabe das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen.

Bei einigen macht sich Zuversicht breit, dass bei anlaufendem Geschäft der entstandende Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Wieder andere blicken skeptisch auf den Tag der Wiedereröffnung, da im Vorfeld Waren vorfinanziert werden müssen. Dann müssen auch wieder die Gäste zahlreich erscheinen. Die Liquiditätssituation ist in jedem Fall bei allen Unternehmen, egal ob Gastronomie oder Hotelerie, durch die vergangenen Monate belastet wurden.

Doch was bedeutet dieser Umstand für die Zeit nach Corona?

Diese Frage sollten sich wirklich alle Unternehmen spätestens jetzt in der ruhigen Zeit stellen! Denn, wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell haben viele Unternehmer und Unternehmerinnen so viel Zeit wie schon lange nicht mehr um sich Gedanken um die weitere Zukunft des Unternehmens zu machen. Und das sollten auch alle Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt tun.

Eins hat uns die aktuelle Situation sicher gelehrt. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um, sollte sie erneut eintreten?

Das JETZT ist entscheidend und man sollte dringend nicht nur in die Zukunft schauen, sondern auch die Vergangenheit und die Gegenwart genau analysieren.

Wir empfehlen daher dringend das Unternehmen einmal einer tiefen Analyse zu unterziehen. Erst dann können weitere Schrtte geplant werden. Hierzu haben wir den BWA-Check vorberietet.

Dieser verrät Dir:

  • Welche Schwachstellen es in Deinem Unternehmen gibt.
  • Ob ein Kredit der KfW überhaupt sinnvoll ist.
  • Welche KfW Mittel überhaupt in Frage kommen.

Viele Gastronomen haben versucht über die Corona-Soforthilfe ihre Liquidität zu verbessern. Langsam richtet sich dann der Fokus auf ein KfW-Darlehen.

Doch hier ist auch Vorsicht geboten.

Ausunserer Sicht muss dieser Weg zwingend vorher hinterfragt werden. Viele Unternehmen befanden sich auch vor der Krise in einer schwierigen Situation. Einige wiesen sogar ein negatives Eigenkapital in ihrer Bilanz aus.

Im Rahmen der Eilverfahren werden viele Darlehen durch die 100%ige Haftungsübernahme durch den Bund fast selbstverständlich ausbezahlt.

Doch was bedeutet das für meine Haftung?

Der Unternehmer muss in jedem Fall versichern, dass sein Unternehmen vor der Krise nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zählte.

Dies können jedoch nur die wenigsten Unternehmer beantworten.

Aus genau diesem Grund ist es unbedingt notwendig jetzt zu handeln und das Unternehmen zu analysieren. Gerne helfen wir mit unserem „BWA-Check“. So können wir verhindern, dass falsche Entscheidungen getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Unsere Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Ihre Gastro Piraten.

rechtsform für restaurant,

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten

Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Thema Nachhaltigkeit auf dem Sommerdach der Metro in Berlin. Rene Kaplick moderiert den gesamten Diskurs. Aufgrund der Länge haben wir den Podcast in 3 Teile geteilt.

Im ersten Teil reden wir über die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gastronomie.

Im zweiten Teil geht es um die Möglichkeiten den Plastikeinsatz zu reduzieren.

Im dritten Teil geht es darum, wir wir Lebensmittelverschwendung reduzieren können.

Mit dabei sind: André Richter (TooGoodToGo), Dr. Anke Niederhaus (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Anne Hildebrand (METRO AG), David Johannes Suchy (Zero Waste Restaurant FREA), Marco Müller (RUTZ Restaurant & Weinbar), Roland Brenneis (Tiroler Bauernstuben), Sebastian Müller (HALM) und Tim Kruppe (Hospitality Digital GmbH). Es geht um die Themen: Müll- und Plastikreduzierung, die politische und gesellschaftliche Aufgabe dahinter und die Wünsche an und von der Gastronomie um nachhaltiger zu werden.

Service für Hotellerie und Gastronomie

Quereinsteiger in der Gastronomie?!?

Überall gründen Quereinsteiger gastronomische Betriebe. Doch ergibt das Sinn? Bettina Sturm hilft Quereinsteigern und berichtet über Ihre Arbeit in unserem Podcast.

Wie man als Hotelier den Trend zu immer mehr Online-Buchungen in Belegung und Umsatz verwandeln kann!

Die Situation bzw. der Trend ist seit Jahren so: Der Anteil digital gebuchter Reisen steigt stetig weiter, auch bei kurzen oder längeren Urlauben.

Dazu einige aktuelle Fakten zum Thema online-Buchungen vom deutschen Reisemarkt:

  • Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 5 Tagen betrug der Anteil online oder via E-Mail vorgenommenen Reservierungen im Jahr 2018 bereits 42 %.
  • Im persönlichen Gespräch kamen noch 40% zu Stande.
  • Bei Kurzreisen mit einer Dauer von zwei bis vier Tage stieg der Anteil digitaler Buchungen auf 80 %.
  • Insgesamt, also inklusive der aus Freizeitmotiven erfolgten Reservierungen für nur eine Nacht, wurden im vergangenen Jahr 65% online oder per E-Mail gebucht.
  • die Zahl der Pauschalreisen ist gegenüber Einzelbuchungen leicht rückläufig.*

Soweit die aktuellen statistischen Fakten.

Was können oder besser sollten wir als Hotelier tun, um bei diesen Trends im Wettbewerb die „Nase vorn“ zu haben? Um Auslastung, Umsatz und Gewinn zu steigern?

Und das unabhängig von Größe oder Standort des Betriebes.

5 erste Tipps dazu:

  1. Zunächst:  online buchbar sein! Über Portale und (besser) über die eigene Webseite!
  2. Unseren Betrieb in Portalen und Ihrer Webseite attraktiv darstellen und dem Suchenden gute Argumente geben, genau zu uns zu kommen!
  3. Neben der Option zur Einzelbuchung auch Pauschalarrangements anbieten!
  4. Jeden anwesenden Gast aktiv motivieren, seinen nächsten Aufenthalt direkt zu buchen oder anderen eine Buchung bei uns zu empfehlen!
  5. Zu früheren Gästen im Kontakt bleiben und immer mal wieder aktiv in Erinnerung rufen!

Okay, das ist jetzt noch recht allgemein und die Frage ist immer – WIE?

Konkrete Antworten dazu geben wir in unseren Blogs in loser Folge!

Wer nicht auf die nächsten Artikel warten möchte, kann uns gerne kontaktieren.

* Fakten-Quelle: auf dem „VIR Online Summit 2019“ der ITP 2019 vorgestellte „Reiseanalyse 2019 der FUR“, veröffentlicht im Branchenbericht „VIR Daten & Fakten 2019 zum Online-Reisemarkt“ des Verband Internet Reisevertrieb e.V.

Autor: Gerd Lasinski

Podcast-Stellenanzeige

Unser Podcast: Wie habe ich mit Stellenanzeigen den höchsten Erfolg bei Bewerbern?

Ihr findet unseren Podcast auch bei soundcloud und Podcaster.

Mithilfe von guten Stellenanzeigen müssen wir den potenziellen Bewerber von uns Gastronomen überzeugen. Doch wie schreiben wir eine gute Stellenanzeige? Was erwartet der Bewerber und wie können wir damit dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken? Zeit für uns Gastroberater einen Podcast darüber zu veröffentlichen.

Der Berliner Hotelier Philip Ibrahim spricht heute mit mir darüber, wie seine Bewerberstrategie aussieht und wie er Erfolge damit verzeichnen kann. Seit Jahren bringt er die Karriere seiner Mitarbeiter deutlich voran. Desweiteren gibt er Tipps für Eure Stellenanzeigen, wo und wie ihr sie am besten an den Markt bringt. Freut Euch auf eine spannende und unterhaltsame Folge!

Kontaktdaten zu Philip Ibrahim: 

Mercure Hotel Berlin City
Invalidenstraße 38
10115 Berlin

philip.ibrahim@accor.com
https://www.accorhotels.com

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Speisekartendiagnostik

Speisekartendiagnose – Was ist das denn bitte?

Renner, Penner, Schläfer und Gewinner. Alles Begriffe, die wir alle schon einmal gehört haben und trotzdem nicht genau wissen, was damit genau gemeint ist. Zugegeben: Nach einer zärtlichen 14 Stunden Schicht haben wir als Chefs auch keine große Motivation mehr, uns auch noch mit betriebswirtschaftlichen Zahlen auseinander zu setzen. Hinzu kommt, dass diese Begriffe sehr verwirrend sein können und falsch interpretiert werden. Wie zum Beispiel der Begriff Speisekartendiagnose.

Marketing in der Gastronomie und Hotellerie

Marketing für Hotel und Gastronomie

Wie oft hört man von seinen Kollegen, die berichten: „Ich habe heute schon 10 mal Kürbissuppe verkauft, das ist ja echt ein Renner.“

Gefühlt mag das ja richtig sein, aber oft sind genau diese Gerichte finanziell gefährlich. Die Anzahl der Verkäufe sagt ja nichts über den Deckungsbeitrag aus.

Genau hier setzt die sogenannte Speisekartendiagnostik an.

Durch regelmäßige Überprüfung dieser Daten erfahren Sie:

  • welche Verkäufe Sie ankurbeln müssen,
  • welche Gerichte sie lieber gar nicht aktiv anbieten,
  • welche Gerichte lieber ganz von der Speisekarte gestrichen werden sollten,
  • welche Gerichte verändert werden müssen,
  • welchen Stellenwert die Gerichte im Verkauf haben,
  • und wo Sie ggf. die Preise anpassen müssen.

Hierfür werden alle Produkt nach zwei Kriterien bewertet und eingestuft.

 

                                    Kategorie                              Klassifikation

          Deckungsbeitrag          Verkaufsmix

  1. hoch                                      hoch                        Gewinner
  2. niedrig                                  hoch                        Renner
  3. hoch                                      niedrig                    Schläfer
  4. niedrig                                  niedrig                    Verlierer

 

  • Deckungsbeitrag – der Deckungsbeitrag, den Sie mit einem Gericht im erfassten Zeitraum erwirtschaftet haben. Dieser Deckungsbeitrag je Gericht wird mit dem Gesamtdeckungsbeitrag je Angebotsgruppe verglichen. Ist der Deckungsbeitrag höher als der Durchschnitt wird er mit „hoch“ bewertet, liegt er darunter mit „niedrig„.
  • Verkaufsmix – Die Anzahl der verkauften Portionen je Gericht / Anzahl je Getränk wird mit der Gesamtzahl der verkauften Stückzahlen der jeweiligen Angebotsgruppe verglichen. Liegt die Anzahl über dem Durchschnitt so wird der Artikel mit „hoch“ bewertet, sollten weniger Portionen verkauft worden sein mit „niedrig„.

Welche Angaben benötigen Sie für die Erstellung einer solchen Speisekartendiagnose?

  • Einkaufspreise, Rezepturen und Kalkulationen Ihrer Speisen und Getränke.
  • Die Verkaufspreise.
  • Die Anzahl der Verkäufe (am besten über ein Jahr)

Tun Sie Ihrem Betrieb und Sich selbst den Gefallen und nehmen Sie den Aufwand hierfür in Kauf. Nur durch regelmäßige Analyse der Zahlen können Sie rechtzeitig die richtigen strategischen Entscheidungen treffen.

Wenn Sie wissen wollen, wie sie richtig kalkulieren geht es hier  zu unserem kostenlosen E-Book.

 

Autor: C. Rengert

Beratung für Gastro und Hotel, firmenübergabe in der gastronomie

Franchise

Franchise: Segen oder Fluch?

Wer nicht sofort eine eigene Geschäftsidee hat, hat heutzutage die Möglichkeit, ein sogenanntes Franchise zu gründen. Das bedeutet, dass man sich praktisch eine Marke oder ein Produkt vom eigentlichen Entwickler gegen ein Entgelt ausleiht und es selbst vermarktet.

Das hört sich natürlich auf den ersten Blick alles ganz toll an. An sich hat man als Franchisenehmer wirklich gewisse Vorteile:

  1. In der Regel hat diese Marke, die man sich „ausleiht“, meistens schon einen gewissen Bekanntheitsgrad. Somit wird der Einstieg natürlich erleichtert, da man sich diesen langem Weg zur Bekanntheit schon sparen kann.
  2. Als Franchisenehmer sucht man sich natürlich eine Marke aus, die sich in der Gesellschaft und der Wirtschaft etabliert hat. Das erspart ihm natürlich weiterhin das Risiko des Versagens in beiden Richtungen.
  3. Zusammen mit anderen Franchisenehmern kann man natürlich viel größere und natürlich auch gemeinsame Werbekampagnen starten. Das spart natürlich Kosten und kommt allen zu Gute.

 

Aber wo es Vorteile gibt, existieren doch auch sicherlich Nachteile…

Ganz recht. Denn natürlich herrscht da teilweise das Gefühl einer Selbstständigkeit. Allerdings wird diese „Selbstständigkeit“ durch folgende Punkte ein wenig eingeschränkt:

  1. Der Franchisenehmer muss sich an das Geschäftsprinzip des Franchisegebers binden. Er darf die Marke nicht führen mit einer völlig anderen Unternehmenskultur oder -Philosophie. Er hat lediglich die Rechte der Nutzung des Geschäftskonzepts.
  2. Dazu kommen Kosten wie zum Beispiel die „Initial Fee“, also die Eintrittsgebühr zum Franchise, und die „Royality“, die laufenden Gebühren. Dazu muss er oftmals einen Teil seiner Einnahmen an den Franchisegeber weiterleiten. Ab und an kommen noch Werbekosten hinzu, je nachdem wie der Vertrag aussieht.
  3. Auch Fehlinvestitionen und Absatzeinbrüche müssen vom Franchisenehmer zu 100% selbst getragen werden. Und somit trägt er dann doch ein gewisses Risiko.

 

Zusammenfassung

Für einen Einstieg ist ein Franchise natürlich eine tolle Sache. Allerdings muss man definitiv finanziell gut aufgestellt sein, um sich gegebenenfalls gegen Risiken abzusichern. Man hat zwar eine bekannte Marke, die man verwalten kann, allerdings wird es nie „deine“ eigene Marke sein.

Für alle, die gerne selbstständig sein wollen, ihnen bislang aber kein eigene Idee einfiel, ist das Franchise ein guter Anfang.

Für alle, denen schon eine eigene Idee, ein eigenes Konzept im Kopf schwirrt: Macht euer eigenes Ding und glaubt dran!

Autor: C. Rengert

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten. Alles schön und gut.

In dieser Probezeit, sprich in den sechs Monaten, haben nicht nur wir, sondern auch unser Vorgesetzter die Möglichkeit, uns ohne Gründe zu kündigen. Sprich: Ein halbes Jahr haben BEIDE Parteien Zeit sich zu beweisen.

Zusätzlich zur Probezeit arbeiten viele Arbeitgeber mit sogenannten „befristeten Arbeitsverträgen“.

Diese Verträge sind zeitlich begrenzt und brauchen zum Ende hin keine extra Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. Sie laufen praktisch aus, wenn der Chef den Vertrag nicht verlängert.
Die Frage ist natürlich: Warum entscheidet sich ein Arbeitgeber für befristete Verträge innerhalb der Hotellerie und Gastronomie, wenn doch die Branche eh schon von Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen geprägt ist?

Dazu gibt es mehrere Gründe:

  1. Es handelt sich um eine zweite Probezeit, allerdings nur aus Seiten des Arbeitnehmers. Denn die Kündigungsfrist für diesen beträgt nach der Probezeit meistens die gesetzlichen vier Wochen. Der Arbeitgeber braucht bei einem befristeten Vertrag nicht zu kündigen. Er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Das bedeutet irgendwo, dass der Mitarbeiter nach der normalen Probezeit einer weiteren unterstellt ist. Somit gibt dieser sich natürlich zusätzlich Mühe, in der Hoffnung, dass sein oder ihr Vertrag verlängert oder sogar in die Unbefristung geht. Es wird weniger „blau“ gemacht, Überstunden werden kommentarlos akzeptiert und es wird zu vielem einfach nur „Ja“ und „Amen“ gesagt.
  2. Ein weiterer Grund ist öfters, dass es sich um die genannte Stelle um eine Vertretungsstelle handelt. Wenn der eigentliche Arbeiter für längere Zeit ausfällt, z.B. bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder einem längeren Urlaub.
  3. Wir arbeiten in einer Branche, wo es leider üblich ist, dass die Mitarbeiter häufig den Arbeitsplatz wechseln. Mit den befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber natürlich ein wenig schützen, denn er schützt sich noch zusätzlich vor möglichen Kündigungsschutzklagen. Denn ein Auslaufen eines Vertrages gilt nicht als Kündigung und somit kann der Arbeitnehmer nur ganz schwer dagegen klagen.

Und trotzdem muss sich euer Chef auch an Gesetze halten!

Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Teilzeit-und Befristungsgesetz“ oder auch kurz TzBfG. An folgende Richtlinien muss sich der Arbeitgeber halten, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht:

  1. Befristete Verträge dürfen niemals länger als zwei Jahre gehen
  2. Diese Verträge dürfen nicht öfter als dreimal verlängert werden. Und trotzdem darf er auf keinen Fall die zwei Jahre überschreiten. Sprich: Anfangsvertrag + Verlängerungen
  3. Es gilt, dass eine Verlängerung eines befristeten Vertrags immer schriftlich festgehalten werden muss und vor allem: Es muss vorher darüber gesprochen werden.

Demotivation pur für den Mitarbeiter!

Natürlich ist es für die Mitarbeiter ein schönes Gefühl, wenn die Arbeit, die sie ausführen, ausreicht und man ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überschreibt. Dadurch sehen wir, dass wir wertgeschätzt werden. Es zeigt uns, dass wir gerne in diesem Betrieb gesehen werden und werden anerkannt.
Natürlich trägt der Arbeitgeber immer ein gewisses Risiko mit sich, wenn er einen neuen Mitarbeiter einstellt…
…aber mal ehrlich liebe Chefs da draußen: Reichen Euch keine sechs Monate zur Probe? Denkt ihr
nicht, dass es zunehmend für uns belastend ist, wenn wir alle sechs Monate um ein Gespräch bitten
müssen, um zu erfragen, ob er länger Eurem Betrieb arbeiten darf oder nicht?
Es ist wahr, dass Ihr diese zwei Jahre „auf Probe“ anhand einer Befristung ausnutzen könnt. Aber
eine Unbefristung ist doch eine Motivation für alle Arbeitnehmer in Eurem Betrieb, die sie zu
Höchstleistungen bringen kann. Denn sie werden wertgeschätzt und haben das Gefühl in Eurem
Betrieb anerkannt zu werden.

Eure Marlina