Eine Bürgschaft in der Gastronomie ist das Versprechen eines Dritten, für deinen Kredit oder deinen Pachtvertrag einzustehen, wenn du nicht zahlen kannst. Fehlen dir Sicherheiten, hilft die Bürgschaftsbank deines Bundeslandes mit einer Ausfallbürgschaft von bis zu 80 Prozent. Bürgst du selbst oder bürgt deine Familie, haftet ihr mit dem Privatvermögen. Deshalb gilt: nur schriftlich, nur mit Höchstbetrag, nur befristet und nie ohne Prüfung.
„Kein Problem, meine Eltern bürgen.“ Diesen Satz hören wir in der Gründungsberatung häufiger, als uns lieb ist. Er klingt nach Lösung. In Wahrheit ist er oft der Anfang eines Problems, das Jahre später am Küchentisch der Eltern landet, wenn der Laden nicht läuft und die Bank ihr Geld zurückwill.
Dabei ist die Bürgschaft in der Gastronomie nicht grundsätzlich schlecht. Im Gegenteil: Für viele Gründer ohne eigene Immobilie ist sie der einzige Weg zu einer Finanzierung. Entscheidend ist, wer bürgt und zu welchen Bedingungen. Eine Bürgschaftsbank ist dafür gemacht, Risiken zu tragen. Deine Mutter ist es nicht.
Dieser Leitfaden erklärt dir beide Seiten. Im ersten Teil geht es um die Bürgschaftsbank: was sie macht, was sie kostet und wie du sie mit deinem KfW-Kredit kombinierst. Im zweiten Teil geht es um persönliche Bürgschaften: welche Formen es gibt, welche gefährlich sind, was für Familie und Partner gilt und wie du aus einer Bürgschaft wieder herauskommst. Und dazwischen um den Pachtvertrag, bei dem die Bürgschaft oft durch die Hintertür kommt.
Inhalt
- Was ist eine Bürgschaft und warum verlangen Banken sie?
- Was macht eine Bürgschaftsbank für Gastronomen?
- Was kostet eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank?
- Was ist die Bürgschaft ohne Bank?
- Wie passen KfW-Kredit und Bürgschaftsbank zusammen?
- Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
- Worauf musst du achten, wenn du selbst bürgst?
- Was gilt, wenn Eltern oder Partner bürgen?
- Darf der Verpächter eine Bürgschaft verlangen?
- Wie kommst du aus einer Bürgschaft wieder heraus?
- Was passiert, wenn die Bank den Bürgen in Anspruch nimmt?
- Häufige Fragen zur Bürgschaft in der Gastronomie
Was ist eine Bürgschaft und warum verlangen Banken sie?
Eine Bürgschaft ist ein Vertrag, mit dem sich ein Dritter, der Bürge, gegenüber deinem Gläubiger verpflichtet, für deine Schulden einzustehen, falls du nicht zahlst. Banken verlangen sie in der Gastronomie, weil Gastronomiebetriebe selten klassische Sicherheiten wie Grundstücke haben. Küche und Einrichtung verlieren schnell an Wert, und die Branche gilt bei Banken als riskant.
Die Grundlage steht in § 765 BGB: Durch den Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger eines Dritten, für die Erfüllung von dessen Verbindlichkeit einzustehen. Drei Beteiligte also: du als Hauptschuldner, die Bank oder der Verpächter als Gläubiger und der Bürge, der für dich einspringt.
HAUPTSCHULDNER
Du
schuldest Kredit oder Pacht
GLÄUBIGER
Bank oder Verpächter
will sein Geld sicher wissen
BÜRGE
Bürgschaftsbank, du privat oder Familie
springt ein, wenn du nicht zahlst
Wer der Bürge ist, macht den entscheidenden Unterschied. Eine Bürgschaftsbank ist eine Förderinstitution, deren Geschäftsmodell genau darin besteht, solche Risiken zu tragen. Sie wird von Bund und Ländern rückverbürgt. Eine Privatperson dagegen haftet mit allem, was sie hat: mit dem Sparbuch, dem Haus und im schlimmsten Fall mit der Rente. Deshalb behandelt dieser Artikel beide Wege getrennt.
Und noch etwas vorweg: Eine Bürgschaft ist nicht die einzige Sicherheit. Banken akzeptieren je nach Fall auch Sicherungsübereignungen von Inventar, Abtretungen von Lebensversicherungen oder Grundschulden. Bürgschaften kommen ins Spiel, wenn diese Sicherheiten fehlen oder nicht reichen, und das ist in der Gastronomie die Regel, nicht die Ausnahme.
Was macht eine Bürgschaftsbank für Gastronomen?
Eine Bürgschaftsbank übernimmt gegenüber deiner Hausbank eine Ausfallbürgschaft für einen Teil deines Kredits, meist zwischen 50 und 80 Prozent. Fällt der Kredit aus, zahlt sie diesen Anteil an die Bank. Dadurch sinkt das Risiko der Bank so weit, dass sie auch Gründern ohne eigene Sicherheiten einen Kredit geben kann. In jedem Bundesland gibt es eine eigene Bürgschaftsbank.
In „Bevor du aufschließt“ nennt René Kaplick die Bürgschaftsbank den Baustein, den viele Gründer nicht kennen und der bei gastronomischen Gründungen oft der entscheidende ist. Für wen das relevant ist? Für fast jeden Gründer ohne Immobilie. Also für die Mehrheit.
Die Bürgschaftsbanken sind Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft, getragen von Kammern, Verbänden, Banken und Versicherungen und rückverbürgt von Bund und Ländern. Sie arbeiten nicht gewinnorientiert, sondern sollen genau die Lücke schließen, an der viele tragfähige Vorhaben scheitern: Das Konzept stimmt, die Zahlen stimmen, aber es fehlen Sicherheiten.
Zwei Beispiele zeigen, wie die Programme aussehen. Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nach der Förderdatenbank des Bundes ausdrücklich auch das Hotel- und Gaststättengewerbe, und zwar 50 bis 80 Prozent des Kredits bis zu 2 Millionen Euro, für Investitionen, Übernahmen und Betriebsmittel. Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen bietet in ihrer klassischen Bürgschaft ebenfalls 50 bis 80 Prozent bis 2 Millionen Euro an, mit Laufzeiten von bis zu 15 Jahren.
So läuft eine Finanzierung mit Bürgschaftsbank
Wichtig: Ein Kredit, den die Bank schon verbindlich zugesagt hat, wird in der Regel nicht nachträglich verbürgt. Die Bürgschaftsbank muss vor der endgültigen Kreditzusage eingebunden sein.
Was die Bürgschaftsbank prüft, ist im Wesentlichen dasselbe wie bei der Bank, mit einem Schwerpunkt auf der Tragfähigkeit des Vorhabens. Dein Businessplan geht also durch eine zweite Prüfung. Das ist kein Nachteil: Wer die Bürgschaftsbank überzeugt, hat ein starkes Argument bei jeder Bank. Wie ein Businessplan aussieht, der beide Prüfungen besteht, zeigt unser Leitfaden zum Businessplan in der Gastronomie.
Eine Einschränkung solltest du kennen: Bürgschaftsbanken verbürgen keine Sanierungen und keine Umschuldungen bereits ausgereichter Kredite. Wer erst kommt, wenn der Betrieb schon in Schieflage ist, hat hier meist keine Chance. Die Bürgschaftsbank ist ein Werkzeug für den Start und für Investitionen, nicht für die Rettung.
Was kostet eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank?
Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank kostet ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine jährliche Bürgschaftsprovision. Bei der Bürgschaftsbank NRW sind das zum Beispiel 1,5 Prozent des Kreditbetrags einmalig, mindestens 400 Euro, und je nach Bürgschaftsquote 0,7 bis 1,5 Prozent pro Jahr. Die genauen Sätze unterscheiden sich von Land zu Land und stehen im Preisverzeichnis der jeweiligen Bürgschaftsbank.
Das klingt nach zusätzlichen Kosten, und das ist es auch. In „Bevor du aufschließt“ heißt es dazu nüchtern: Das ist nicht umsonst, aber es ist der Unterschied zwischen einer Finanzierung und keiner. Eine Beispielrechnung macht es greifbar:
Sätze nach der Produktseite der Bürgschaftsbank NRW, bezogen auf den Kreditbetrag. Mit sinkender Restschuld sinkt bei vielen Bürgschaftsbanken auch die Provision. Prüf die aktuellen Werte im Preisverzeichnis deines Bundeslandes.
Rund 190 Euro im Monat sind für die meisten Gastronomiebetriebe kein Pappenstiel. Aber sie sind kalkulierbar, und sie müssen in deinen Liquiditätsplan. Vergleiche das mit der Alternative: Deine Eltern verpfänden ihr Haus, oder du bekommst gar keinen Kredit. Dann sieht die Rechnung anders aus.
Ein Kostenpunkt wird gern übersehen: Viele Bürgschaftsbanken verlangen das Bearbeitungsentgelt auch dann, wenn die Bürgschaft am Ende nicht wirksam wird, etwa weil die Bank doch abspringt. Und wer die Bürgschaft vorzeitig ablösen will, zahlt bei manchen Bürgschaftsbanken ein Entgelt in Höhe einer Jahresprovision. Beides gehört in dein Gespräch, bevor du den Antrag unterschreibst. Wie du solche laufenden Kosten in deine Planung einbaust, zeigt der Beitrag zur Liquiditätsplanung in der Gastronomie.
Was ist die Bürgschaft ohne Bank?
Die Bürgschaft ohne Bank ist ein Angebot mehrerer Bürgschaftsbanken, bei dem du dich direkt an die Bürgschaftsbank wendest, bevor eine Hausbank zugesagt hat. Sie prüft dein Vorhaben, oft zusammen mit Beratern der Kammern, und gibt dir eine Bürgschaftszusage mit. Mit dieser Zusage gehst du dann zur Bank. Das stärkt deine Verhandlungsposition erheblich.
Ein Beispiel ist die Bürgschaft ohne Bank der Bürgschaftsbank Brandenburg: Sie deckt bis zu 80 Prozent eines Kredits von bis zu 400.000 Euro ab. Du stellst den Antrag direkt bei der Bürgschaftsbank, die dein Vorhaben gemeinsam mit den Betriebsberatern der Kammern prüft. Ähnliche Programme gibt es in anderen Bundesländern, etwa in Nordrhein-Westfalen.
Warum das für Gastronomen so wertvoll ist
Viele Bankberater sehen „Gastronomie“ und sagen ab, bevor sie den Businessplan gelesen haben. Mit einer Bürgschaftszusage in der Hand ändert sich das Gespräch: Die Bank trägt nur noch 20 Prozent des Risikos, und eine unabhängige Stelle hat dein Vorhaben schon geprüft. Damit gehst du nicht als Bittsteller in die Filiale, sondern mit einem fertigen Paket.
Ein Haken: Mit dem Antragseingang entsteht bei vielen Bürgschaftsbanken ein entgeltlicher Vertrag, aber kein Anspruch auf die Bürgschaft. Du zahlst also für die Prüfung, auch wenn am Ende nein gesagt wird. Bereite deshalb deine Unterlagen so vor, dass sie beim ersten Mal überzeugen. Und frag vorher bei deiner Bürgschaftsbank, ob es dieses Programm in deinem Bundesland gibt und wie es dort heißt.
Wie passen KfW-Kredit und Bürgschaftsbank zusammen?
KfW-Kredit und Bürgschaftsbank ergänzen sich, wenn ein einzelnes Instrument nicht reicht. Beim KfW-Gründerkredit StartGeld trägt die KfW bereits 80 Prozent des Risikos der Bank. Bei größeren Vorhaben, Übernahmen oder Förderkrediten ohne volle Haftungsfreistellung sichert die Bürgschaftsbank den Teil ab, den die Bank sonst allein tragen müsste. So wird aus einer Absage eine Zusage.
Der Risiko-Stapel zeigt, was bei einem Ausfall von 150.000 Euro wer trägt, je nach Konstellation:
Wer trägt das Risiko bei 150.000 Euro Kredit?
Normaler Bankkredit ohne Sicherheiten
Bankkredit mit 80 Prozent Bürgschaftsbank
Die Bank trägt nur noch 30.000 €.
KfW-StartGeld mit 80 Prozent Haftungsfreistellung
Die Bank trägt nur noch 30.000 €.
Vereinfachte Darstellung ohne Zinsen und Verwertung sonstiger Sicherheiten.
Für Gründungen bis 200.000 Euro ist das KfW-StartGeld oft der einfachere Weg, weil die Haftungsfreistellung schon eingebaut ist. Die Bürgschaftsbank kommt ins Spiel, wenn der Kapitalbedarf darüber liegt, wenn dein Betrieb älter als fünf Jahre ist und das StartGeld nicht mehr greift, oder wenn du einen Förderkredit nutzt, bei dem die Bank die Hälfte oder mehr des Risikos trägt. Alles zum KfW-Kredit, vom StartGeld bis zum Maßnahmenbeginn, steht im Beitrag zum KfW-Kredit für die Gastronomie.
Besonders stark ist die Kombination bei Übernahmen. In „Das Lebenswerk übergeben“ beschreibt René Kaplick die Dreierkombination aus Förderkredit, Bürgschaftsbank und Verkäuferdarlehen als bewährtes Modell, gerade wenn ein Mitarbeiter den Betrieb seines Chefs übernimmt und wenig Eigenkapital mitbringt. Die Bürgschaft ist dort oft der entscheidende Hebel, weil die Hausbank den Kredit ohne sie bei so wenig Eigenkapital nicht durchwinken würde.
Welche Arten von Bürgschaften gibt es?
Die wichtigsten Arten sind die Ausfallbürgschaft, die selbstschuldnerische Bürgschaft, die Höchstbetragsbürgschaft, die Zeitbürgschaft, die Teilbürgschaft, die Mitbürgschaft, die Globalbürgschaft und die Bürgschaft auf erstes Anfordern. Für den Bürgen unterscheiden sie sich vor allem darin, wann er zahlen muss und wie viel. Die Spannweite reicht von überschaubar bis existenzbedrohend.
Die Ampel zeigt dir auf einen Blick, wie gefährlich welche Form für einen privaten Bürgen ist:
Grün: überschaubar
Ausfallbürgschaft: Der Bürge zahlt erst, wenn der Gläubiger beim Schuldner nachweislich nichts mehr holen kann. Das ist die Form der Bürgschaftsbanken.
Höchstbetragsbürgschaft: Die Haftung ist auf eine feste Summe begrenzt, inklusive Zinsen und Kosten.
Zeitbürgschaft: Die Haftung endet zu einem festen Datum.
Gelb: genau prüfen
Teilbürgschaft: Der Bürge haftet nur für einen Teil der Schuld, etwa 30 Prozent.
Mitbürgschaft: Mehrere Bürgen haften gemeinsam, aber jeder für den vollen Betrag als Gesamtschuldner.
Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Gläubiger kann sofort beim Bürgen kassieren, ohne vorher beim Schuldner zu vollstrecken. Bei Banken der Standard.
Rot: brandgefährlich
Globalbürgschaft: Der Bürge haftet für alle bestehenden und künftigen Schulden aus der Geschäftsbeziehung, ohne Obergrenze.
Bürgschaft auf erstes Anfordern: Der Bürge muss sofort zahlen, sobald der Gläubiger es verlangt, und darf erst danach streiten, ob die Forderung überhaupt besteht.
Den Unterschied zwischen der normalen und der selbstschuldnerischen Bürgschaft regelt das Gesetz. Nach § 771 BGB kann der Bürge grundsätzlich verlangen, dass der Gläubiger erst beim Schuldner vollstreckt. Das nennt man Einrede der Vorausklage. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft ist diese Einrede nach § 773 BGB ausgeschlossen. Banken verlangen praktisch immer die selbstschuldnerische Form, weil sie nicht monatelang beim Schuldner pfänden wollen.
Das alte Sprichwort „Bürgen muss man würgen“ kommt genau daher. Wer selbstschuldnerisch bürgt, ist für die Bank wirtschaftlich fast ein zweiter Schuldner. Wer das unterschreibt, sollte es so behandeln, als hätte er den Kredit selbst aufgenommen.
Worauf musst du achten, wenn du selbst bürgst?
Wenn du selbst bürgst, etwa als Geschäftsführer für die Kredite deiner GmbH, haftest du mit deinem Privatvermögen. Achte darauf, dass die Bürgschaft schriftlich vorliegt, einen Höchstbetrag hat, auf einen konkreten Kredit beschränkt und möglichst befristet ist. Lass dir keine Globalbürgschaft unterschreiben und frag nach, wann du aus der Haftung entlassen wirst.
Gerade bei der GmbH erleben viele Gastronomen eine böse Überraschung. Sie haben die Rechtsform gewählt, um ihre Haftung zu begrenzen, und dann verlangt die Bank für jeden Kredit eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers. Damit ist die Haftungsbeschränkung für diesen Kredit praktisch aufgehoben. Welche Rechtsform für deinen Betrieb sinnvoll ist und was sie in der Praxis wirklich schützt, steht im Beitrag zur optimalen Rechtsform für Restaurants.
Zur Form: Eine Bürgschaft von Privatpersonen muss nach § 766 BGB schriftlich erteilt werden, eine E-Mail oder eine elektronische Signatur reicht nicht. Das schützt dich vor übereilten Zusagen am Telefon. Aber Achtung: Bist du als Kaufmann eingetragen, etwa als eingetragener Kaufmann mit e. K. im Namen, gilt diese Schutzvorschrift für Bürgschaften aus deinem Handelsgeschäft nach § 350 HGB nicht. Dann kann sogar eine mündliche Bürgschaft wirksam sein.
Zehn Fragen, bevor du eine Bürgschaft unterschreibst
- Für welchen Kredit genau bürge ich, mit Kreditnummer und Betrag?
- Ist ein Höchstbetrag festgelegt, und schließt er Zinsen und Kosten ein?
- Ist es eine selbstschuldnerische Bürgschaft oder eine Ausfallbürgschaft?
- Steht irgendwo „auf erstes Anfordern“?
- Erstreckt sich die Bürgschaft auf künftige Kredite oder Kontoüberziehungen?
- Ist die Bürgschaft befristet, und wann endet sie?
- Wann werde ich aus der Haftung entlassen, etwa nach Tilgung eines Teils?
- Gibt es andere Sicherheiten, die vorrangig verwertet werden?
- Könnte ich den Höchstbetrag im schlimmsten Fall tatsächlich zahlen?
- Habe ich den Vertrag von jemandem prüfen lassen, der nicht an dem Kredit verdient?
Die letzte Frage ist die wichtigste. Der Bankberater hat ein Interesse an deiner Unterschrift, der Verkäufer der Küche auch. Lass Bürgschaften von einem Anwalt oder einem unabhängigen Berater lesen, der kein eigenes Geschäft daran hat. Die Kosten dafür sind ein Bruchteil dessen, was eine schlechte Bürgschaft dich kosten kann.
Ein Punkt zur Globalbürgschaft: Gerichte haben vorformulierte Bürgschaften, die weit über den Kredit hinausgehen, aus dem sie entstanden sind, in vielen Fällen für unwirksam erklärt. Darauf verlassen solltest du dich aber nicht. Es ist billiger, so etwas gar nicht erst zu unterschreiben, als später vor Gericht darüber zu streiten.
Was gilt, wenn Eltern oder Partner bürgen?
Wenn Eltern, Partner oder Geschwister bürgen, haften sie genauso wie jeder andere Bürge mit ihrem gesamten Privatvermögen. Gerichte kippen Angehörigenbürgschaften nur in Ausnahmefällen, wenn der Bürge krass finanziell überfordert ist und die Bürgschaft nur aus emotionaler Verbundenheit unterschrieben hat. Darauf darfst du nicht bauen. Familienbürgschaften sind das letzte Mittel, nicht das erste.
Das Bundesverfassungsgericht hat 1993 in einer Grundsatzentscheidung klargestellt, dass Gerichte Bürgschaften von Angehörigen genau prüfen müssen, wenn der Bürge strukturell unterlegen ist und durch die Bürgschaft ungewöhnlich stark belastet wird (Beschluss vom 19. Oktober 1993, 1 BvR 567/89). Der Bundesgerichtshof hat daraus eine Rechtsprechung entwickelt, nach der solche Bürgschaften nach § 138 BGB sittenwidrig sein können. Die Voraussetzungen sind aber hoch, und jeder Einzelfall wird geprüft.
Typischer Ablauf aus der Beratungspraxis
Die Mutter, die für den Pachtvertrag bürgte
Ein junger Koch will sein erstes Bistro eröffnen. Der Verpächter verlangt neben der Kaution eine Bürgschaft. Die Mutter unterschreibt am Küchentisch, „ist ja nur Formsache“. Was sie unterschrieben hat: eine selbstschuldnerische Bürgschaft ohne Höchstbetrag für alle Ansprüche aus dem Pachtvertrag, über zehn Jahre Laufzeit.
Nach zwei Jahren läuft das Bistro nicht, der Sohn schließt. Die Pacht läuft weiter, weil der Vertrag fest auf zehn Jahre geschlossen ist und kein Nachmieter kommt. Der Verpächter wendet sich an die Mutter, und zwar nicht für ein paar Monatsmieten, sondern für die Pacht bis zur Neuvermietung, dazu Rückbaukosten.
So läuft es nicht immer, aber oft genug, dass wir in jeder Gründungsberatung danach fragen. Eine Höchstbetragsbürgschaft über zwölf Monatspachten hätte die Mutter geschützt, und der Verpächter hätte sie in den meisten Fällen akzeptiert.
Drei Warnsignale zeigen dir, dass eine Familienbürgschaft zu gefährlich ist:
1
Der Bürge könnte die Summe nie zahlen, ohne sein Haus zu verkaufen oder seine Altersvorsorge aufzulösen.
2
Der Bürge versteht nicht, wofür er bürgt, und unterschreibt aus Liebe, Pflichtgefühl oder Druck.
3
Es gibt keinen Höchstbetrag und kein Ende, die Bürgschaft gilt „für alle Ansprüche“.
Wenn eines davon zutrifft, sprich zuerst mit der Bürgschaftsbank. Wenn zwei zutreffen, lass es. Ein Betrieb, der nur mit dem Haus deiner Eltern finanzierbar ist, ist meistens zu groß geplant oder zu dünn gerechnet. Dann ist es besser, das Konzept anzupassen, als die Familie zu riskieren. Wie du realistisch planst, steht im Beitrag zum eigenen Restaurant.
Und noch etwas: Eine Familienbürgschaft verändert die Beziehung. Wer für dich bürgt, schaut künftig anders auf deinen Betrieb, auf deine Urlaube und auf dein neues Auto. Das ist menschlich, aber es belastet. Sprich das offen an, bevor jemand unterschreibt.
Darf der Verpächter eine Bürgschaft verlangen?
Ja, der Verpächter darf im Pachtvertrag eine Sicherheit verlangen, etwa eine Barkaution, eine Bankbürgschaft oder die Bürgschaft eines Dritten. Anders als bei Wohnraum gibt es bei gewerblichen Pachtverträgen keine gesetzliche Obergrenze von drei Monatsmieten. Höhe und Form sind verhandelbar. Für Gastronomen ist eine Bankbürgschaft statt Barkaution oft die bessere Wahl, weil sie die Liquidität schont.
Die Begrenzung auf drei Monatsmieten steht in § 551 BGB und gilt nur für Wohnraum. Bei Gewerbe können Verpächter sechs, neun oder zwölf Monatspachten verlangen, und manche wollen zusätzlich noch eine persönliche Bürgschaft. Genau hier lohnt das Verhandeln, denn jeder Euro Kaution fehlt dir beim Start in der Kasse.
| Sicherheit | Vorteil für dich | Nachteil für dich |
|---|---|---|
| Barkaution | Einfach, keine laufenden Kosten | Bindet Liquidität genau dann, wenn du sie am dringendsten brauchst |
| Bankbürgschaft (Mietaval) | Schont die Kasse, Bank bürgt für dich | Avalprovision pro Jahr, Bank verlangt oft eigene Sicherheit |
| Mietkautionsversicherung | Keine Barmittel gebunden | Jährliche Prämie, nicht jeder Verpächter akzeptiert sie |
| Privatbürgschaft eines Dritten | Keine Kosten für dich | Volles Risiko beim Bürgen, oft ohne Höchstbetrag |
Die Bürgschaft auf erstes Anfordern taucht in Pachtverträgen immer wieder auf. Für Privatpersonen ist sie besonders gefährlich, weil sie zuerst zahlen und dann um ihr Recht streiten müssen. In vorformulierten Verträgen halten solche Klauseln gegenüber Privatleuten vor Gericht häufig nicht. Lass es trotzdem nicht darauf ankommen und streich die Formulierung vor der Unterschrift.
Unser Rat aus der Praxis: Biete dem Verpächter statt einer unbegrenzten Privatbürgschaft eine Höchstbetragsbürgschaft über sechs bis zwölf Monatspachten an, befristet auf die ersten drei Jahre. Das deckt sein reales Risiko, nämlich die Zeit bis zur Neuvermietung, und schützt deinen Bürgen vor dem Rest. Worauf du sonst im Pachtvertrag achten musst, auch bei den Versicherungen, die der Verpächter verlangen darf, steht im Beitrag zu den Versicherungen in der Gastronomie. Und wie du den richtigen Standort findest, bevor du über Pacht und Bürgschaften verhandelst, zeigt der Beitrag zur optimalen Lage.
Wie kommst du aus einer Bürgschaft wieder heraus?
Aus einer Bürgschaft kommst du nur heraus, wenn die verbürgte Schuld getilgt ist, die Befristung abläuft, der Gläubiger dich freiwillig entlässt oder eine neue Sicherheit an deine Stelle tritt. Eine Kündigung ist nur bei unbefristeten Bürgschaften für künftige Schulden möglich und wirkt nicht für bereits bestehende. Eine Scheidung oder ein Streit beendet keine Bürgschaft.
Das ist der Punkt, den Bürgen am häufigsten unterschätzen. Sie denken: Wenn es nicht mehr passt, steige ich aus. Das funktioniert nicht. Wer für einen Kredit über zehn Jahre bürgt, haftet in der Regel zehn Jahre, solange der Kredit nicht getilgt ist. Deshalb gehört die Ausstiegsfrage vor die Unterschrift, nicht danach.
Befristung vereinbaren
Die sauberste Lösung: ein festes Enddatum von Anfang an, etwa nach drei Jahren, wenn der Betrieb seine Zahlen bewiesen hat.
Enthaftung nach Tilgung
Vereinbare, dass die Bürgschaft mit sinkender Restschuld anteilig sinkt oder ab einer bestimmten Tilgung entfällt.
Sicherheit austauschen
Läuft der Betrieb gut, biete der Bank eine andere Sicherheit an, etwa eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank, ein Festgeld oder Inventar. Dann entlässt sie den privaten Bürgen leichter.
Kündigung für die Zukunft
Bei unbefristeten Bürgschaften für künftige Schulden kannst du mit angemessener Frist kündigen. Für Schulden, die bis dahin entstanden sind, haftest du trotzdem weiter.
Unser Tipp: Bau dir einen festen Termin ein, zu dem du mit der Bank über die Entlassung des Bürgen sprichst, etwa nach dem dritten Jahresabschluss. Mit drei sauberen Jahren BWA hast du ein starkes Argument. Wie du deine Zahlen so aufbereitest, dass eine Bank sie ernst nimmt, zeigt der Beitrag zur BWA in der Gastronomie.
Was passiert, wenn die Bank den Bürgen in Anspruch nimmt?
Kann der Gastronom nicht mehr zahlen, kündigt die Bank den Kredit und fordert den offenen Betrag vom Bürgen, bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft sofort. Der Bürge zahlt bis zur Höhe seiner Bürgschaft. Danach geht die Forderung der Bank auf ihn über, er kann sich also das Geld beim Gastronomen zurückholen. In der Praxis ist dort aber meist nichts mehr zu holen.
Der Forderungsübergang steht in § 774 BGB. Rechtlich klingt das nach Gerechtigkeit, wirtschaftlich ist es ein schwacher Trost. Wenn der Betrieb gescheitert ist, hat der Gastronom selten Vermögen. Der Bürge bleibt auf seinem Geld sitzen. Bei einer Bürgschaftsbank ist das eingepreist. Bei der Mutter nicht.
Deshalb ist das wichtigste Mittel gegen den Ernstfall nicht die Bürgschaft, sondern die Frühwarnung. Wer seine Liquidität im Blick hat, sieht Engpässe Monate vorher und kann mit der Bank reden, bevor sie kündigt. Banken sind deutlich gesprächsbereiter, wenn sie früh informiert werden, als wenn plötzlich Raten ausfallen. In Band 1 von „Vom Wirt zum Unternehmer“ beschreibt René Kaplick dafür zwei Werkzeuge: eine 13-Wochen-Liquiditätsvorschau, die du einmal aufbaust und dann wöchentlich pflegst, und einen Insolvenz-Selbsttest mit sieben Fragen, der zwanzig Minuten dauert.
Wenn es eng wird
Sprich früh mit deiner Bank und mit deinem Steuerberater. Wenn die Zahlungsunfähigkeit droht, hol dir sofort einen Fachanwalt für Insolvenzrecht. Und: Schaff kein Vermögen beiseite und bevorzuge keine einzelnen Gläubiger. Das verschlimmert die Lage für dich und für deine Bürgen.
Wenn keine Bank mitgeht und auch die Bürgschaftsbank nein sagt, gibt es für einzelne Bausteine Alternativen. Für die Finanzierung des Wareneinkaufs kann das Finetrading helfen, für besondere Projekte mit treuer Fangemeinde das Crowdfunding. Zuschüsse und Förderprogramme der Länder findest du im Beitrag zu den Fördermitteln für die Gastronomie, und wer aus der Arbeitslosigkeit gründet, sollte den Gründungszuschuss prüfen. Einen Gesamtüberblick über alle Wege gibt der Beitrag zur Finanzierung in der Gastronomie.
Du willst deine Finanzierung nicht allein aufstellen? In unserer Gründungsberatung erstellen wir mit dir den Businessplan, prüfen, ob die Bürgschaftsbank oder das KfW-StartGeld für dich der bessere Weg ist, und bereiten das Gespräch mit Bank und Bürgschaftsbank vor. Die Gastro Piraten sind KfW- und BAFA-akkreditiert. Die laufenden Zahlen, die Banken und Bürgschaftsbanken später sehen wollen, liefert dir unsere Buchhaltung.
Das Buch zur Existenzgründung
Bevor du aufschließt
René Kaplicks Handbuch für alle, die ein Restaurant, Café, einen Imbiss oder ein Hotel gründen oder übernehmen wollen. Im Finanzierungskapitel erklärt er die Bürgschaftsbank, das KfW-StartGeld, den Maßnahmenbeginn und die richtige Reihenfolge bis zur Unterschrift, dazu, wie viel Eigenkapital du realistisch brauchst und wann du mit der Familie über Geld reden solltest. Gegliedert nach Betriebstyp, mit Investitionszahlen aus der Praxis.
Wer hier schreibt
René Kaplick ist in der Gastronomie aufgewachsen und hat mit zehn Jahren die ersten Gäste bedient. Nach der Kochausbildung arbeitete er in der Sternegastronomie im First Floor Berlin und wurde später Handelsfachwirt. Seit 2010 hat er mit den Gastro Piraten über 5.600 Betriebe beraten. Die Gastro Piraten sind KfW- und BAFA-akkreditiert und DEHOGA-Partner. Mehr über uns
Bevor jemand für dich unterschreibt
Im kostenlosen Erstgespräch schauen wir auf deine Finanzierung und sagen dir ehrlich, ob die Bürgschaftsbank, ein KfW-Kredit oder ein anderes Konzept der bessere Weg ist.
Du willst von anderen Gründern hören, wie sie ihre Finanzierung ohne Familienbürgschaft gestemmt haben? Jeden Montag von 10 bis 11 Uhr treffen sich Gastronomen und Hoteliers aus dem ganzen DACH-Raum online, kostenlos. Melde dich für die Hospitality Business School an und bring deine Fragen mit.
Häufige Fragen zur Bürgschaft in der Gastronomie
Bürgschaftsbank
Was ist eine Bürgschaftsbank?
Eine Förderinstitution, die es in jedem Bundesland gibt. Sie übernimmt gegenüber deiner Hausbank eine Ausfallbürgschaft für meist 50 bis 80 Prozent deines Kredits, wenn dein Vorhaben tragfähig ist, dir aber Sicherheiten fehlen. Bund und Länder bürgen ihrerseits für die Bürgschaftsbanken.
Verbürgt die Bürgschaftsbank auch Gastronomiebetriebe?
Ja. Die Bürgschaftsbanken nennen das Hotel- und Gaststättengewerbe ausdrücklich als Zielgruppe, etwa in Bayern. Verbürgt werden Gründungen, Übernahmen, Investitionen und Betriebsmittel, nicht aber Sanierungen oder Umschuldungen bereits laufender Kredite.
Was kostet eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank?
Ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und eine laufende Provision. Bei der Bürgschaftsbank NRW sind es zum Beispiel 1,5 Prozent einmalig, mindestens 400 Euro, und je nach Quote 0,7 bis 1,5 Prozent pro Jahr. Die genauen Sätze stehen im Preisverzeichnis deines Bundeslandes.
Kann ich mich direkt an die Bürgschaftsbank wenden?
In mehreren Bundesländern ja, über Programme wie die Bürgschaft ohne Bank. Du bekommst eine Bürgschaftszusage, bevor eine Hausbank zugesagt hat, und gehst damit gestärkt ins Bankgespräch. Frag bei deiner Bürgschaftsbank nach, wie das Programm dort heißt.
Persönliche Bürgschaft
Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich bürgen?
Gesetzlich nicht, aber Banken verlangen es bei kleinen GmbHs fast immer. Damit haftest du für diesen Kredit trotz GmbH mit deinem Privatvermögen. Verhandle einen Höchstbetrag, eine Befristung und die Entlassung nach einer bestimmten Tilgung.
Was ist eine selbstschuldnerische Bürgschaft?
Eine Bürgschaft, bei der der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Der Gläubiger kann sofort beim Bürgen kassieren, ohne vorher beim Schuldner zu vollstrecken. Banken verlangen diese Form praktisch immer, geregelt in § 773 BGB.
Muss eine Bürgschaft schriftlich sein?
Für Privatpersonen ja, nach § 766 BGB, eine E-Mail reicht nicht. Für eingetragene Kaufleute gilt die Schriftform bei Bürgschaften aus ihrem Handelsgeschäft nach § 350 HGB nicht, dort kann auch eine mündliche Zusage wirksam sein.
Was ist eine Höchstbetragsbürgschaft?
Eine Bürgschaft, bei der die Haftung auf eine feste Summe begrenzt ist, einschließlich Zinsen und Kosten. Für private Bürgen ist sie die wichtigste Schutzklausel, denn ohne Höchstbetrag kann die Haftung deutlich über den ursprünglichen Kredit hinauswachsen.
Familie, Pacht und Ausstieg
Sollten meine Eltern für mein Restaurant bürgen?
Nur als letztes Mittel und nur mit Höchstbetrag und Befristung. Prüf zuerst die Bürgschaftsbank. Wenn deine Eltern die Summe nicht zahlen könnten, ohne ihr Haus oder ihre Altersvorsorge zu verlieren, lass es und plane das Vorhaben kleiner.
Wie hoch darf die Kaution beim Gastronomie-Pachtvertrag sein?
Bei gewerblichen Pachtverträgen gibt es keine gesetzliche Obergrenze, die Begrenzung auf drei Monatsmieten in § 551 BGB gilt nur für Wohnraum. Höhe und Form sind verhandelbar, eine Bankbürgschaft statt Barkaution schont die Liquidität.
Kann ich eine Bürgschaft kündigen?
Eine befristete oder auf einen bestimmten Kredit bezogene Bürgschaft in der Regel nicht. Unbefristete Bürgschaften für künftige Schulden lassen sich mit angemessener Frist für die Zukunft kündigen. Für bereits entstandene Schulden haftest du weiter.
Endet eine Bürgschaft bei Scheidung?
Nein. Eine Bürgschaft für den Kredit des Ehepartners bleibt auch nach der Trennung bestehen, solange die Bank den Bürgen nicht freiwillig entlässt. Wer als Partner bürgt, sollte deshalb von Anfang an einen Höchstbetrag und eine Befristung vereinbaren.
Eine Bürgschaft ist kein Gefallen unter Freunden, sondern ein Kredit mit anderem Namen. Lass die Profis bürgen, die dafür gemacht sind, und halte deine Familie da raus, wo es irgendwie geht.
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