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Service für Hotellerie und Gastronomie

Arbeitgeberversprechen – große Fresse, nichts dahinter

Fachkräftemangel hin oder her. Lügen müssen nicht sein.

Logisch und altbekannt: Wir haben einen Fachkräftemangel. Logisch und altbekannt: Wir müssen mehr tun um Mitarbeiter zu finden. Neuester Trend sind aufwendige Anzeigen und tolle Recuting Videos, in denen das Unternehmen über den „grünen Klee“ gelobt wird. Hurra, ein schlauer Mensch in der HR Abteilung hatte mal eine vermeidlich gute Idee. Leider sieht die Realität oft ganz anders aus. In den meisten Fällen lässt es sich so zusammenfassen: Große Fresse, nichts dahinter.

Es ist sicherlich ein guter Ansatz und sehr sinnvoll, zuerst die Vorteile des Unternehmens aufzuführen und dann die Bedingungen. Allerdings sollte die Realität dann auch dementsprechend so sein.

Oft werden Versprechen gegeben wie zum Beispiel:

  • Dienstpläne 2 Wochen vorher
  • fairer Lohn
  • wie eine glückliche Familie
  • keine Überstunden
  • Dienstplan nach Wünschen
  • tolles Betriebsklima
  • usw

Was wir aber vielfach beobachten können sieht anders aus.

Anfangs heißt es beim Einstellungsgespräch „Schreib mir bitte umgehend Deine Freiwünsche.“ Das wird dann auch brav gemacht und den Dienstplan erhält man dann irgendwann im Laufe des ersten Arbeitstages. Also eine Dienstplansicherheit sieht in meinen Augen anders aus. Bitte, liebe Vorgesetzte, wenn Ihr etwas nicht halten könnt, dann versprecht es auch nicht. Und wenn Ihr schon ambitionierte Mitarbeiter habt, die zum Beispiel nur alle 14 tage die Wochenenden arbeiten können, dann tragt Euch das doch so ein. Das ist nicht schwer, wenn man es denn will.

Schön ist auch ein „fairer Lohn“. Doch bitte, was ist „fair“ in Euren Augen? Und für wen soll der Lohn fair sein? Ich bin ja der Meinung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und wenn Ihr schon so um die Gunst von Bewerbern bettelt, dann sagt doch nicht im Gespräch „unsere Firma zahlt bei neuen Mitarbeitern anfangs nur Mindestlohn.“

Das ist alles, aber nicht „fair“.

Und wenn Ihr dann sagt, es würde nach einem Monat nachverhandelt, dann haltet Euch auch dran. Macht rechtzeitig dafür einen Termin aus und wartet nicht ab, ob Euer Arbeitnehmer es nicht vergessen hat.

Mal ein kleiner Protipp für Euch, der Mitarbeiter merkt das regelmäßig beim Blick auf sein Konto.

Die „glückliche Familie“ ist auch eine lustige Sache. Wenn ich schon nach einer Woche merke, dass Kollegen ohne sich zu verabschieden gehen, Feierabend nach Stechuhr und ohne Übergabe machen, dann frage ich mich, wie Euer Familienleben so aussehen muss. Okay, Familie hat man, Freunde kann man sich aussuchen. Fest steht jedoch – so geht das nicht.

Haltet Euch doch einfach an das was Ihr sagt. Dann ist vielen geholfen.

Solange das nicht passiert helfen auch keine Recuting Videos, auch wenn irgendein HR- Mensch mal seine Kreativität in teuren Videos ausleben wollte.

Herzlichst Carsten Rengert

Gastronomicus und die hoga-stimme Teil 2

Hier der zweite Teil des Podcasts mit Gastronomics und Marly.

Gastronomicus und ich unterhalten uns auf der Arbeitnehmerebene. Was muss sich ändern? Wie sehen wir die aktuelle Situation zu bestimmten Themen. Jeder hat fünf Fragen und jeder beantwortet die, des anderen!Ende der Chat-UnterhaltungVerfasse eine Nachricht …

Gastronomicus und die hoga-stimme Teil 1

Gastronomicus und ich unterhalten uns auf der Arbeitnehmerebene.

Was muss sich ändern? Wie sehen wir die aktuelle Situation zu bestimmten Themen. Jeder hat fünf Fragen und jeder beantwortet die, des anderen!

Der Deutsche Hotelkongress 2019

Die Gastro-Piraten waren für Euch auf dem Deutschen Hotelkongress 2019.

Dort sprachne wir mit Jean-George Ploner zum Thema Führungskräfte. Im zweiten Interview hören wir Anika und Lisa, den Macherinnen der HOTALENTS – Veranstaltung in Wiesloch zum Thema Azubis im Gastgewerbe.

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Mindestlohn in der Gastronomie – jetzt sind die Azubis dran

Der Mindestlohn in der Gastronomie ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass ab dem 01.01.2020 auch Azubis Mindestlohn erhalten sollen. Hierzu wird dies bis August 2019 im Berufsausbildungsvertrag verankert sein.

Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.

Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.

 

Autor: C. Rengert