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Gesetzliche Änderungen für das Gastgewerbe 2019

Im Jahr 2019 gibt es wichtige gesetzliche und rechtliche Änderungen für die Gastronomie und Hotellerie. Logisch, dass wir als Gastroberater Euch mitteilen, welche das sind und worauf ihr in Zukunft achten müsst.

Der neue Mindestlohn

Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn für alle Branchen in Deutschland. Dieser liegt nun bei 9,19 Euro brutto. Das hat das Auswirkungen auf die Gesamtstunden bei einem Minijob. In den letzten Jahren wurde die Gesamtstundenzeit bei 50,90 Stunden erreicht. Jetzt erreicht ein Mini-Jobber seine Höchststunden bereits bei 48,96 Stunden. Jetzt habe Eure Mitarbeiter zwar mehr Freizeit, aber nicht mehr Geld. Das liegt daran, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht angehoben wurden.

Das dritte Geschlecht

Ab sofort müssen die Stellenausschreibungen mit dem dritten Geschlecht „d“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass in der Annonce zukünftig zum Beispiel folgendes zu lesen sein muss: Koch gesucht (m/w/d). Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass es Menschen gibt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Somit muss dies in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Der Buchstabe „d“ steht hier für Divers.

Verfall von Urlaub – neue Rechtssprechung

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Urlaub nicht mehr automatisch zum Jahresende oder zum 31.03. des Folgejahres. Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern den gesetzlichen Urlaub innerhalb eines Jahres zu planen. Wenn er dies versäumt, darf der Arbeitnehmer diesen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und hat weiterhin einen Anspruch darauf.

Neues Befristungsgesetz bei Teilzeitkräften

Seit diesem Jahr gilt ein neues Gesetz für Arbeitnehmer, die von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle gewechselt sind. Dieses gilt, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Ein Mitarbeiter, der für eine gewisse Zeit in einer sogenannten „Brückenteilzeit“ beschäftigt war, darf wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Dieses Recht hatte er zuvor nicht.

Sachbezugswerte

Nachwievor bleiben Personalgetränke Steuer-und Sozialabgabenfrei. Anders sieht es bei der Kost und Logis aus. Dieser geldwerte Vorteil muss jetzt in der Lohnabrechnung als Sachbezugswert aufgezeichnet werden.

Hier ein kleiner Überblick:

Kost                          täglich (EUR)             monatlich (EUR)

Frühstück                        1,77                        53,00

Mittag                             3,30                        99,00

Abendessen                   3,30                        99,00

Verpflegung (gesamt)       8,37                       251,00    

Unterkunft                       7,70                       231,00

In diesem Sinne: Prosit Neujahr 😉

Hier ist der Podcast zu Thema.

Beratung für Gastronomie

No-Shows

No-Shows sind nicht nur ärgerlich für den Gastwirt. Sie kosten auch eine ganze Menge Geld.

Umso ärgerlicher ist es, dass Gäste immer häufiger ihre eigenen Reservierungen nicht nachgehen. Trotz Erinnerungsmails und Anrufe passiert es immer häufiger, dass Gäste sporadisch nicht kommen. Diese No-Shows kosten uns Zeit, Geld und Nerven.

Woran liegt das?

Es geht ein Trend daher, dass Gäste nicht mehr spontan in einen Betrieb essen gehen wollen, sondern kurz vorher reserviert wird. Noch schlimmer wird es, wenn der Gast in fünf verschiedenen Restaurants einen Tisch für 6 Personen bucht und kurz vorher erst entschieden wird, wo man gemeinsam nun essen geht. Natürlich ohne die anderen fünf Betriebe zu informieren, dass man nicht mehr kommt.

Wenn man das nun einen Sechsertisch hochrechnet, wieviel Geld einem Betrieb durch das Fortbleiben „flöten“geht, erschreckt manch ein Gastronom. Pro Person kann man mit zwei Gängen plus Getränke rechnen. Im Schnitt pro Person also mindestens 50,00€, je nachdem, was für ein Betrieb es handelt und das Ganz mal sechs. Traurig, nicht wahr?

Also brauchen wir Lösungen hierfür.

Einige Gastronomen haben sich auch schon Gedanken gemacht. Wenn es Stornokosten für ein Fortbleiben eines Hotelzimmers gibt, warum sollte es nicht sowas auch für Reservierungen in der Gastronomie geben? Gastronomen in Hamburg hatten folgende Idee:

Reservierungen werden nur noch online angenommen und gegen Angabe der Kreditkartennummer. So kann ein Einmalbetrag von dieser Kreditkarte abgebucht werden, sollte der Gast nicht erscheinen. Dieses wird natürlich vorher kommuniziert und klargemacht. Hier überlegt sich ein Gast zweimal, ob er reserviert und dann nicht kommt.

Viele Restaurants nehmen teilweise gar keine Reservierungen mehr an. Sie vertrauen auf die Laufkundschaft und die Spontanität der Gäste. Allerdings ist das bei hochklassigen Sterne-Lokalen verdammt schwierig zu organisieren. Große Menüs werden anhand der reservierten Plätze kalkuliert und vorbereitet. Hier sollten wohl auch Adressen von den Gästen notiert werden, damit man gegebenfalls eine Stornorechnung schreiben kann.

Es klingt natürlich sehr hart gegenüber den Gästen. Aber andererseits: Sind sie nicht auch hart zu uns in diesem Thema?

Eure Marlina

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Speisekartendiagnostik

Speisekartendiagnose – Was ist das denn bitte?

Renner, Penner, Schläfer und Gewinner. Alles Begriffe, die wir alle schon einmal gehört haben und trotzdem nicht genau wissen, was damit genau gemeint ist. Zugegeben: Nach einer zärtlichen 14 Stunden Schicht haben wir als Chefs auch keine große Motivation mehr, uns auch noch mit betriebswirtschaftlichen Zahlen auseinander zu setzen. Hinzu kommt, dass diese Begriffe sehr verwirrend sein können und falsch interpretiert werden. Wie zum Beispiel der Begriff Speisekartendiagnose.

Marketing in der Gastronomie und Hotellerie

Marketing für Hotel und Gastronomie

Wie oft hört man von seinen Kollegen, die berichten: „Ich habe heute schon 10 mal Kürbissuppe verkauft, das ist ja echt ein Renner.“

Gefühlt mag das ja richtig sein, aber oft sind genau diese Gerichte finanziell gefährlich. Die Anzahl der Verkäufe sagt ja nichts über den Deckungsbeitrag aus.

Genau hier setzt die sogenannte Speisekartendiagnostik an.

Durch regelmäßige Überprüfung dieser Daten erfahren Sie:

  • welche Verkäufe Sie ankurbeln müssen,
  • welche Gerichte sie lieber gar nicht aktiv anbieten,
  • welche Gerichte lieber ganz von der Speisekarte gestrichen werden sollten,
  • welche Gerichte verändert werden müssen,
  • welchen Stellenwert die Gerichte im Verkauf haben,
  • und wo Sie ggf. die Preise anpassen müssen.

Hierfür werden alle Produkt nach zwei Kriterien bewertet und eingestuft.

 

                                    Kategorie                              Klassifikation

          Deckungsbeitrag          Verkaufsmix

  1. hoch                                      hoch                        Gewinner
  2. niedrig                                  hoch                        Renner
  3. hoch                                      niedrig                    Schläfer
  4. niedrig                                  niedrig                    Verlierer

 

  • Deckungsbeitrag – der Deckungsbeitrag, den Sie mit einem Gericht im erfassten Zeitraum erwirtschaftet haben. Dieser Deckungsbeitrag je Gericht wird mit dem Gesamtdeckungsbeitrag je Angebotsgruppe verglichen. Ist der Deckungsbeitrag höher als der Durchschnitt wird er mit „hoch“ bewertet, liegt er darunter mit „niedrig„.
  • Verkaufsmix – Die Anzahl der verkauften Portionen je Gericht / Anzahl je Getränk wird mit der Gesamtzahl der verkauften Stückzahlen der jeweiligen Angebotsgruppe verglichen. Liegt die Anzahl über dem Durchschnitt so wird der Artikel mit „hoch“ bewertet, sollten weniger Portionen verkauft worden sein mit „niedrig„.

Welche Angaben benötigen Sie für die Erstellung einer solchen Speisekartendiagnose?

  • Einkaufspreise, Rezepturen und Kalkulationen Ihrer Speisen und Getränke.
  • Die Verkaufspreise.
  • Die Anzahl der Verkäufe (am besten über ein Jahr)

Tun Sie Ihrem Betrieb und Sich selbst den Gefallen und nehmen Sie den Aufwand hierfür in Kauf. Nur durch regelmäßige Analyse der Zahlen können Sie rechtzeitig die richtigen strategischen Entscheidungen treffen.

Wenn Sie wissen wollen, wie sie richtig kalkulieren geht es hier  zu unserem kostenlosen E-Book.

 

Autor: C. Rengert

Beratung für Gastro und Hotel, firmenübergabe in der gastronomie

Franchise

Franchise: Segen oder Fluch?

Wer nicht sofort eine eigene Geschäftsidee hat, hat heutzutage die Möglichkeit, ein sogenanntes Franchise zu gründen. Das bedeutet, dass man sich praktisch eine Marke oder ein Produkt vom eigentlichen Entwickler gegen ein Entgelt ausleiht und es selbst vermarktet.

Das hört sich natürlich auf den ersten Blick alles ganz toll an. An sich hat man als Franchisenehmer wirklich gewisse Vorteile:

  1. In der Regel hat diese Marke, die man sich „ausleiht“, meistens schon einen gewissen Bekanntheitsgrad. Somit wird der Einstieg natürlich erleichtert, da man sich diesen langem Weg zur Bekanntheit schon sparen kann.
  2. Als Franchisenehmer sucht man sich natürlich eine Marke aus, die sich in der Gesellschaft und der Wirtschaft etabliert hat. Das erspart ihm natürlich weiterhin das Risiko des Versagens in beiden Richtungen.
  3. Zusammen mit anderen Franchisenehmern kann man natürlich viel größere und natürlich auch gemeinsame Werbekampagnen starten. Das spart natürlich Kosten und kommt allen zu Gute.

 

Aber wo es Vorteile gibt, existieren doch auch sicherlich Nachteile…

Ganz recht. Denn natürlich herrscht da teilweise das Gefühl einer Selbstständigkeit. Allerdings wird diese „Selbstständigkeit“ durch folgende Punkte ein wenig eingeschränkt:

  1. Der Franchisenehmer muss sich an das Geschäftsprinzip des Franchisegebers binden. Er darf die Marke nicht führen mit einer völlig anderen Unternehmenskultur oder -Philosophie. Er hat lediglich die Rechte der Nutzung des Geschäftskonzepts.
  2. Dazu kommen Kosten wie zum Beispiel die „Initial Fee“, also die Eintrittsgebühr zum Franchise, und die „Royality“, die laufenden Gebühren. Dazu muss er oftmals einen Teil seiner Einnahmen an den Franchisegeber weiterleiten. Ab und an kommen noch Werbekosten hinzu, je nachdem wie der Vertrag aussieht.
  3. Auch Fehlinvestitionen und Absatzeinbrüche müssen vom Franchisenehmer zu 100% selbst getragen werden. Und somit trägt er dann doch ein gewisses Risiko.

 

Zusammenfassung

Für einen Einstieg ist ein Franchise natürlich eine tolle Sache. Allerdings muss man definitiv finanziell gut aufgestellt sein, um sich gegebenenfalls gegen Risiken abzusichern. Man hat zwar eine bekannte Marke, die man verwalten kann, allerdings wird es nie „deine“ eigene Marke sein.

Für alle, die gerne selbstständig sein wollen, ihnen bislang aber kein eigene Idee einfiel, ist das Franchise ein guter Anfang.

Für alle, denen schon eine eigene Idee, ein eigenes Konzept im Kopf schwirrt: Macht euer eigenes Ding und glaubt dran!

Autor: C. Rengert

Branchentag 2018

Am 20.11.2018 war es soweit und der Dehoga lud zum Branchentag 2018.

Der Dehoga nutzte abermals, seine Größe und lud 1.000 Gastronomen und Vertreter der Bundesregierung zum Branchentag 2018 in das schöne Maritimhotel nach Berlin.

Hier geht es zu unserem Podcast zum Thema: Branchentag 2018

Der Dehoga vertritt eine riesige Branche mit 2,2 Mio Beschäftigten. Das sind 222.000 Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von 85, 4 Mrd Euro. Bei 53.107 Auszubildenden schaffte es der Dehoga abermals ranghohe Politiker zum Gespräch zu bitten und Sie folgten der Einladung.

Vertreten waren:

  • Olaf Scholz, Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen, SPD
  • Christian Lindner MdB, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der FDP
  • Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin der CDU
  • Thomas Bareiß MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus
  • Christian Gansch, Dirigent, Produzent und Autor
  • Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes

Bei der Diskussionsrunde „Zukunftssicherung für die Gastgeber“ diskutierten stellvertretend:

  • Dr. Carsten Linneman MdB, CDU/CSU
  • Michael Theurer MdB, FDP
  • Anja Hajduk MdB, Bündnis 90/Die Grünen
  • Nicole Kobjoll, Schindlerhof
  • Peter Reichert, Seehof Herrsching
  • Dieter Wäschle, Petershof, Konstanz

Durch das Programm führte Dr. Hajo Schumacher, der den Politikvertretern deutlich auf den Zahn fühlte.

Herr Zöllick traf in seiner rund 45 minütigen Rede sehr gut die wunden Punkte der Branche.

Egal ob es um das Wirrwarr in der Umsatzsteuer ging oder um den Fachkräftemangel. Wie nicht anders zu erwarten, teilte die FDP die Auffassung, das Umsatzsteuerrecht zu vereinfachen und die Gastronomie und Hotellerie zu entlasten. Lediglich Frau Hajduk sah das anders. Aber sie sagte auch, dass das Umsatzsteuerrecht logisch und nachvollziehbar sei. Das ist schön für sie: jedoch erklären, warum Hamster und Meerschweine unterschiedlich besteuert werden, konnte sie jedoch nicht.

Zur Sprache kam auch die Anhebung des Mindestlohnes. Das klingt erst einmal sehr fair, hilft aber nicht wenn die Zuverdienstgrenzen unberührt bleiben.

Interessant war auch, dass kaum ein Vertreter der Politik den Bürokratieaufwand gut heißt. Eventuell sollten Politiker einmal gezwungen werden, mit Ihren Entscheidungen zu arbeiten und zu leben. Ein gewisser pädagogischer Effekt könnte dann eintreten.

Ein großer Punkt war auch die von dem Dehoga geforderte Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Wochenarbeitszeit davon unberührt bleiben soll. Unter dem Strich bedeutet das, dass die Betriebe wesentlich flexibler auf Anforderungen reagieren können, ohne eine Mehrarbeit. Leider vergisst die NGG sehr häufig dies zu ewähnen.

Überhaupt nicht überzeugen konnte Olaf Scholz, der seine Rede stotternd ablas. Schade, man kann sich auch als Finanzminister auf eine Rede vorbereiten. Sollte man auch, wenn man weiß, dass man zu einer Branche geht, die eventuell nicht unbedingt positiv auf einen Finanzminister reagiert.

Kurzum, es ist sehr gut, dass die Politik einmal zuhört und sich, zumindest partiell, Gedanken macht.

Ein herzlicher Dank geht an die zahlreichen Sponsoren, die dieses Event ermöglicht haben, wie zum Beispiel der Metro-Konzern, der sein spannendes Portal „Dish“ vorstellte.

Autor: C. Rengert

Umsatzsteuer

Jeder kennt sie. Nicht jeder versteht den Sinn dahinter. Unser Freund die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer gehört zu jeder Dienstleistung und zu jedem Produkt dazu. Sie muss immer und überall mit eingerechnet werden. Daran verdienen die Unternehmer und Selbstständigen allerdings kein Geld. Sie müssen diese Steuer nochmals abführen. Der Dehoga kämpft schon lange für eine Vereinfachung für die Gastronomie und Hotellerie.

In der Gastronomie existieren zwei Arten von Prozentsätzen der Umsatzsteuer (kurz USt):

Lebensmittel werden in einem Großmarkt gekauft. Hier kaufen wir sie in der Regel für 7% USt. ein. Diese Lebensmittel verarbeiten wir dann weiter. Und nun müssen zwei Steuersätze unterschieden werden:

Denn wenn ein Gast oder ein Kunde seine Speisen oder Getränke „to go“ bestellt, müssen wir 7% Umsatzsteuer auf den Preis berechnen, denn er benutzt keinerlei gastronomische Einrichtung, z.B. den Sitzplatz, Sanitäranlagen etc.. Ein Grund, weswegen Cateringunternehmen jedes Mal hoffen, dass sie nur das Essen und keine Stehtische mitliefern müssen. Denn dann hat er nur diese 7% Steuer zu bezahlen.

Sobald der Gast die Einrichtung nutzen möchte, oder er den Caterer darum bittet, eine Biergarnitur mitzubringen, müssen 19% USt. zum Netto-Preis hinzugerechnet werden.

Das freut niemanden! Nagut, das Finanzamt schon.

In einem Hotel können wir das Problem mit der USt. noch besser betrachten.

Der Gast zahlt für seine Übernachtung nur 7% Umsatzsteuer. Auf alle Speisen und Getränke, und somit auch auf das Frühstück, allerdings die üblichen 19%. Wie oft sieht man die Geschäftsleute und Außendienstler an der Rezeption diskutieren, ob man anstatt zwei Preise auf der Hotelrechnung zu deklarieren, nämlich Kost und Logis, nur einen Pauschalpreis aufführen kann. Denn diese Gäste können somit diese Reise komplett absetzen, inklusive des Frühstücks, denn das übernimmt heutzutage kaum einer mehr.

Ja, es ist ein kleines Wirrwarr in diesem Steuerbereich. Viele sind hier schon überfordert.

Wie sieht es denn in anderen Ländern aus?

Hier ein kleiner Auszug:

Österreich:    voller Steuersatz: 20%   ermäßigter Steuersatz: 10%

Spanien:        voller Steuersatz: 21%    ermäßigter Steuersatz: 10%

Schweden:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 12%

Polen:             voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 8%

Norwegen:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 25%

UK:                  voller Steuersatz: 20%  ermäßigter Steuersatz: 20%

Portugal:        voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 23%

Deutschland: voller Steuersatz: 19%    ermäßigter Steuersatz: 7%

Hieran können wir erkennen, dass wir nicht die einzigen mit dieser Steuerdifferenz sind.

Aber was heißt das denn nun für die Unternehmer, Kleinunternehmer, Restaurantbesitzer und Mitarbeiter?

Wir oben schon erwähnt, zahlen wir auf unseren Einkauf von Lebensmittel 7% Umsatzsteuer.

Auf unseren Verkaufspreis müssen wir dann anschließend nochmal 19 % Steuern draufschlagen, damit wir steuermäßig auf Null landen. Diesen Prozentsatz könnten wir allerdings auch hervorragend dazu nutzen, um Löhne zu erhöhen, neue Projekte zu finanzieren oder hochwertigere Produkte zu kaufen.

Aber nein.

Und zum Schluss fragt der Gast, warum der Kaffee, der im Einkauf doch nur 10 Cent kostet, zum Schluss so teuer sein muss. Sind wir denn wirklich schon soweit, dass wir unsere Kalkulation mit in die Speisekarte reinschreiben müssen, damit der Gast versteht, dass die 2,50 € für den Kaffee keine 2,50 € Gewinn sind? Müssen wir dem Gast veranschaulichen, warum wir die Tasse Kaffee nicht mehr für 1,80 € verkaufen können?

Anscheinend schon.

Übrigens, wie Ihr richtig rechnet, erfahrt Ihr in unserem kostenlosen E-Book hier.

Liebe Regierung,

in Europa gibt es doch auch Länder, in denen es keine Steuerdifferenzen gibt.

Warum denn nicht hier bei uns?

Eure Marlina

4 Tage Woche im Gastgewerbe???

4 Tage Woche im Gastgewerbe???

 

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird.Wäre eine 4 Tage Woche da kein Traum? Blödsinn sagen Einige. Interessanter Gedanke die Anderen.

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird. Nicht nur die Masse der Arbeit spielt hier eine Rolle, sondern auch der Umfang der Tage hat maßgeblich damit zu tun, dass wir am 12. Tag unserer „Arbeitswoche“ am liebsten erstmal für vier Wochen in Kur gehen wollen.

Wir fühlen uns in sogenannten „sechs-Tage-Wochen“ ausgelaugt, manchmal auch völlig fertig und müde. Es gibt aber auch Menschen, die sind es gewohnt, so viel zu arbeiten. Natürlich, der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Aber ist das wirklich gesund?

6-Tage-Wochen sind leider nichts Seltenes. Kaum wird ein Kollege krank, kann es passieren, dass es spontan zu Dienstplanänderungen kommen kann und vielleicht Du derjenige bist, der somit einen Tag mehr arbeiten muss. In Zeiten von „Fachkräftemangel“ sind solche Situationen leider Gang und Gebe.

Natürlich kann man das mal machen. Aber stellt man sich vor, dass man diese Sechs-Tage-Woche durchgängig hat, oder sogar, wie oben beschrieben, 12 Tage durcharbeiten muss. Denn dann geht das nicht nur auf den Körper, sondern auch irgendwann auf die Psyche, denn ein normales Leben mit Familie, Freunden oder überhaupt einem Privatleben fällt da wirklich schwer aufzubauen.

Eine 5 Tage Woche ist da schon angenehmer für jegliche Mitarbeiter. In der Regel ist das sogar der Standard im Gastgewerbe. Aber auch hier kann eine 5-Tage-Woche schnell zu sechs Tagen werden. Wenn wir alle Überstunden dazurechnen, sind wir nämlich im Endeffekt wieder bei sechs Tagen und mehr. Wenn dann samstags die Hochzeiten loslegen, können wir als Mitarbeiter allerdings auch nicht nach 8,5 Stunden der Gesellschaft mitteilen, dass aufgrund des Arbeitszeitgesetz die Party nun vorbei ist. Es sei denn, man hat eine extra Nachtschicht, sodass die Spätschicht abgelöst werden kann. Solche Schichten gibt es allerdings kaum.

Wie würde sich denn eine 4-Tage-Woche gestalten?

Möglich. Wenn denn genügend Kräfte vorhanden wären. Jetzt denkt sich der eine oder andere: “Yippih, hurra nur 4 Tage arbeiten!“ Ja richtig, aber Achtung: Die Überstunden werden ja nicht weniger. Und somit erstreckt sich eine 4 Tage Woche auf täglich 10 Stunden. Aber das ist für den Kopf, den Geist und alles drum herum machbar. Denn man hat trotzdem noch 2-3 Tage Zeit für sein Privatleben. 10 Stunden am Tag sind fast schon üblich. Also warum nicht?

Bei dieser Denkweise müsste allerdings DEHOGA, Gewerkschaften und die Politik mitspielen. Alleine kann diese Strategie niemals wahr werden. Wie lange sowas dauert, ist nicht einschätzbar. Wir können allerdings sagen, dass es sich hierbei „nur noch um Jahre handeln wird“.
Tragisch, irgendwie.

Eure Marlina

noch mehr GoBD? Diesmal: E-Mails

Damit das Leben von uns Gastronomen weiter unterhaltsam bleibt, hat der Gesetzgeber mal wieder tolle Ideen, die wir in unseren Alltag integrieren sollen. E-Mail Archivierung!!!

Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.

Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.

Doch was regelt die GoBD denn nun genau?

Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.

Wen betrifft das Ganze?

Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

 

Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.

Autor: C. Rengert

Digitaliesierung für Gastronomie und Hotellerie

Digitalisierung Segen oder Fluch

Digitalisierung in der Gastronomie ist schwer – oder nicht?

Ob nun Segen oder Fluch, viele Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand.

Seht im Interview mit René Kaplick was alles möglich ist.

 

Solltet Ihr genau wissen wollen, welch Tools für Euch in Frage kommen sprecht uns hier an.

Autor: C. Rengert