Umsatzsteuer

Jeder kennt sie. Nicht jeder versteht den Sinn dahinter. Unser Freund die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer gehört zu jeder Dienstleistung und zu jedem Produkt dazu. Sie muss immer und überall mit eingerechnet werden. Daran verdienen die Unternehmer und Selbstständigen allerdings kein Geld. Sie müssen diese Steuer nochmals abführen. Der Dehoga kämpft schon lange für eine Vereinfachung für die Gastronomie und Hotellerie.

In der Gastronomie existieren zwei Arten von Prozentsätzen der Umsatzsteuer (kurz USt):

Lebensmittel werden in einem Großmarkt gekauft. Hier kaufen wir sie in der Regel für 7% USt. ein. Diese Lebensmittel verarbeiten wir dann weiter. Und nun müssen zwei Steuersätze unterschieden werden:

Denn wenn ein Gast oder ein Kunde seine Speisen oder Getränke „to go“ bestellt, müssen wir 7% Umsatzsteuer auf den Preis berechnen, denn er benutzt keinerlei gastronomische Einrichtung, z.B. den Sitzplatz, Sanitäranlagen etc.. Ein Grund, weswegen Cateringunternehmen jedes Mal hoffen, dass sie nur das Essen und keine Stehtische mitliefern müssen. Denn dann hat er nur diese 7% Steuer zu bezahlen.

Sobald der Gast die Einrichtung nutzen möchte, oder er den Caterer darum bittet, eine Biergarnitur mitzubringen, müssen 19% USt. zum Netto-Preis hinzugerechnet werden.

Das freut niemanden! Nagut, das Finanzamt schon.

In einem Hotel können wir das Problem mit der USt. noch besser betrachten.

Der Gast zahlt für seine Übernachtung nur 7% Umsatzsteuer. Auf alle Speisen und Getränke, und somit auch auf das Frühstück, allerdings die üblichen 19%. Wie oft sieht man die Geschäftsleute und Außendienstler an der Rezeption diskutieren, ob man anstatt zwei Preise auf der Hotelrechnung zu deklarieren, nämlich Kost und Logis, nur einen Pauschalpreis aufführen kann. Denn diese Gäste können somit diese Reise komplett absetzen, inklusive des Frühstücks, denn das übernimmt heutzutage kaum einer mehr.

Ja, es ist ein kleines Wirrwarr in diesem Steuerbereich. Viele sind hier schon überfordert.

Wie sieht es denn in anderen Ländern aus?

Hier ein kleiner Auszug:

Österreich:    voller Steuersatz: 20%   ermäßigter Steuersatz: 10%

Spanien:        voller Steuersatz: 21%    ermäßigter Steuersatz: 10%

Schweden:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 12%

Polen:             voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 8%

Norwegen:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 25%

UK:                  voller Steuersatz: 20%  ermäßigter Steuersatz: 20%

Portugal:        voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 23%

Deutschland: voller Steuersatz: 19%    ermäßigter Steuersatz: 7%

Hieran können wir erkennen, dass wir nicht die einzigen mit dieser Steuerdifferenz sind.

Aber was heißt das denn nun für die Unternehmer, Kleinunternehmer, Restaurantbesitzer und Mitarbeiter?

Wir oben schon erwähnt, zahlen wir auf unseren Einkauf von Lebensmittel 7% Umsatzsteuer.

Auf unseren Verkaufspreis müssen wir dann anschließend nochmal 19 % Steuern draufschlagen, damit wir steuermäßig auf Null landen. Diesen Prozentsatz könnten wir allerdings auch hervorragend dazu nutzen, um Löhne zu erhöhen, neue Projekte zu finanzieren oder hochwertigere Produkte zu kaufen.

Aber nein.

Und zum Schluss fragt der Gast, warum der Kaffee, der im Einkauf doch nur 10 Cent kostet, zum Schluss so teuer sein muss. Sind wir denn wirklich schon soweit, dass wir unsere Kalkulation mit in die Speisekarte reinschreiben müssen, damit der Gast versteht, dass die 2,50 € für den Kaffee keine 2,50 € Gewinn sind? Müssen wir dem Gast veranschaulichen, warum wir die Tasse Kaffee nicht mehr für 1,80 € verkaufen können?

Anscheinend schon.

Übrigens, wie Ihr richtig rechnet, erfahrt Ihr in unserem kostenlosen E-Book hier.

Liebe Regierung,

in Europa gibt es doch auch Länder, in denen es keine Steuerdifferenzen gibt.

Warum denn nicht hier bei uns?

Eure Marlina