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Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten. Alles schön und gut.

In dieser Probezeit, sprich in den sechs Monaten, haben nicht nur wir, sondern auch unser Vorgesetzter die Möglichkeit, uns ohne Gründe zu kündigen. Sprich: Ein halbes Jahr haben BEIDE Parteien Zeit sich zu beweisen.

Zusätzlich zur Probezeit arbeiten viele Arbeitgeber mit sogenannten „befristeten Arbeitsverträgen“.

Diese Verträge sind zeitlich begrenzt und brauchen zum Ende hin keine extra Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. Sie laufen praktisch aus, wenn der Chef den Vertrag nicht verlängert.
Die Frage ist natürlich: Warum entscheidet sich ein Arbeitgeber für befristete Verträge innerhalb der Hotellerie und Gastronomie, wenn doch die Branche eh schon von Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen geprägt ist?

Dazu gibt es mehrere Gründe:

  1. Es handelt sich um eine zweite Probezeit, allerdings nur aus Seiten des Arbeitnehmers. Denn die Kündigungsfrist für diesen beträgt nach der Probezeit meistens die gesetzlichen vier Wochen. Der Arbeitgeber braucht bei einem befristeten Vertrag nicht zu kündigen. Er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Das bedeutet irgendwo, dass der Mitarbeiter nach der normalen Probezeit einer weiteren unterstellt ist. Somit gibt dieser sich natürlich zusätzlich Mühe, in der Hoffnung, dass sein oder ihr Vertrag verlängert oder sogar in die Unbefristung geht. Es wird weniger „blau“ gemacht, Überstunden werden kommentarlos akzeptiert und es wird zu vielem einfach nur „Ja“ und „Amen“ gesagt.
  2. Ein weiterer Grund ist öfters, dass es sich um die genannte Stelle um eine Vertretungsstelle handelt. Wenn der eigentliche Arbeiter für längere Zeit ausfällt, z.B. bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder einem längeren Urlaub.
  3. Wir arbeiten in einer Branche, wo es leider üblich ist, dass die Mitarbeiter häufig den Arbeitsplatz wechseln. Mit den befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber natürlich ein wenig schützen, denn er schützt sich noch zusätzlich vor möglichen Kündigungsschutzklagen. Denn ein Auslaufen eines Vertrages gilt nicht als Kündigung und somit kann der Arbeitnehmer nur ganz schwer dagegen klagen.

Und trotzdem muss sich euer Chef auch an Gesetze halten!

Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Teilzeit-und Befristungsgesetz“ oder auch kurz TzBfG. An folgende Richtlinien muss sich der Arbeitgeber halten, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht:

  1. Befristete Verträge dürfen niemals länger als zwei Jahre gehen
  2. Diese Verträge dürfen nicht öfter als dreimal verlängert werden. Und trotzdem darf er auf keinen Fall die zwei Jahre überschreiten. Sprich: Anfangsvertrag + Verlängerungen
  3. Es gilt, dass eine Verlängerung eines befristeten Vertrags immer schriftlich festgehalten werden muss und vor allem: Es muss vorher darüber gesprochen werden.

Demotivation pur für den Mitarbeiter!

Natürlich ist es für die Mitarbeiter ein schönes Gefühl, wenn die Arbeit, die sie ausführen, ausreicht und man ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überschreibt. Dadurch sehen wir, dass wir wertgeschätzt werden. Es zeigt uns, dass wir gerne in diesem Betrieb gesehen werden und werden anerkannt.
Natürlich trägt der Arbeitgeber immer ein gewisses Risiko mit sich, wenn er einen neuen Mitarbeiter einstellt…
…aber mal ehrlich liebe Chefs da draußen: Reichen Euch keine sechs Monate zur Probe? Denkt ihr
nicht, dass es zunehmend für uns belastend ist, wenn wir alle sechs Monate um ein Gespräch bitten
müssen, um zu erfragen, ob er länger Eurem Betrieb arbeiten darf oder nicht?
Es ist wahr, dass Ihr diese zwei Jahre „auf Probe“ anhand einer Befristung ausnutzen könnt. Aber
eine Unbefristung ist doch eine Motivation für alle Arbeitnehmer in Eurem Betrieb, die sie zu
Höchstleistungen bringen kann. Denn sie werden wertgeschätzt und haben das Gefühl in Eurem
Betrieb anerkannt zu werden.

Eure Marlina