Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

rechtsform für restaurant,

Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

KfW versus Hausbank

Die Probleme zwischen Hausbank und KfW sind uns wohl bekannt. Viele Banken wollen keine KfW Kredite bewilligen. Dach warum ist das so?

Die KfW haftet in der Regel zu 80% für Eure Kredite. Jetzt durch Corona mit 90%. Das bedeutet aber im Umkehrschluß, dass Eure Hausbank immernoch ein Risiko hat.Nähmich 10%.

Folgendes Beispiel:

Der Betreiber eines kleinen Caffes beantragt 10.000,– € Kredit. Dann bedeutet das, dass 9.000,–€ des kredites durch die KfW gesichert sind. für die restlichen 1.000,–€ muß Eure Bank haften.

Der Banker schaut sich also an, wie das Caffee finanziell aufgestellt ist. Leider haben viele Gastronomen es versäumt, Rücklagen zu schaffen. Weiter sieht der Banker ein Konto, auf dem -Corona sei Dank-, dass kaum noch Umsätze aufweist. Dafür sieht der Banker aber auch die laufenden Kosten, die meist sehr hoch sind. Da auch Banken versucht sind ihr Risiko klein zu halten, braucht Ihr also andere, gute Argumente.

Das nächste Problem für die Hausbank ist, dass die Zinssätze von der KfW vorgegeben werden. Dadurch verdient die Bank kaum etwas an den Krediten. Die Begeisterung eines Bankers auf solche Geschäfte könnt Ihr Euch ja vorstellen.

Deswegen bereitet alles, was wie in unseren E-Books http://www.gastro-piraten.de/soforthilfe-corona/ beschrieben haben für Eure Hausbank vor. Kümmert Euch darum, bei den Banken einen guten und zuverlässigen Eindruck zu hinterlassen. Kennt Eure Zaheln, und kommuniziert Eure Massnahmen an den Banker. Nur dadurch könnt Ihr dafür Sorgen, dass das restliche Risiko von Eurer Hausbank getragen wird. Wenn Ihr Hilfe braucht arbeitet mit unseren E-Books und ruft uns bei Fragen an.
LG Carsten aus dem Team

Service für Hotellerie und Gastronomie

Arbeitgeberversprechen – große Fresse, nichts dahinter

Fachkräftemangel hin oder her. Lügen müssen nicht sein.

Logisch und altbekannt: Wir haben einen Fachkräftemangel. Logisch und altbekannt: Wir müssen mehr tun um Mitarbeiter zu finden. Neuester Trend sind aufwendige Anzeigen und tolle Recuting Videos, in denen das Unternehmen über den „grünen Klee“ gelobt wird. Hurra, ein schlauer Mensch in der HR Abteilung hatte mal eine vermeidlich gute Idee. Leider sieht die Realität oft ganz anders aus. In den meisten Fällen lässt es sich so zusammenfassen: Große Fresse, nichts dahinter.

Es ist sicherlich ein guter Ansatz und sehr sinnvoll, zuerst die Vorteile des Unternehmens aufzuführen und dann die Bedingungen. Allerdings sollte die Realität dann auch dementsprechend so sein.

Oft werden Versprechen gegeben wie zum Beispiel:

  • Dienstpläne 2 Wochen vorher
  • fairer Lohn
  • wie eine glückliche Familie
  • keine Überstunden
  • Dienstplan nach Wünschen
  • tolles Betriebsklima
  • usw

Was wir aber vielfach beobachten können sieht anders aus.

Anfangs heißt es beim Einstellungsgespräch „Schreib mir bitte umgehend Deine Freiwünsche.“ Das wird dann auch brav gemacht und den Dienstplan erhält man dann irgendwann im Laufe des ersten Arbeitstages. Also eine Dienstplansicherheit sieht in meinen Augen anders aus. Bitte, liebe Vorgesetzte, wenn Ihr etwas nicht halten könnt, dann versprecht es auch nicht. Und wenn Ihr schon ambitionierte Mitarbeiter habt, die zum Beispiel nur alle 14 tage die Wochenenden arbeiten können, dann tragt Euch das doch so ein. Das ist nicht schwer, wenn man es denn will.

Schön ist auch ein „fairer Lohn“. Doch bitte, was ist „fair“ in Euren Augen? Und für wen soll der Lohn fair sein? Ich bin ja der Meinung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und wenn Ihr schon so um die Gunst von Bewerbern bettelt, dann sagt doch nicht im Gespräch „unsere Firma zahlt bei neuen Mitarbeitern anfangs nur Mindestlohn.“

Das ist alles, aber nicht „fair“.

Und wenn Ihr dann sagt, es würde nach einem Monat nachverhandelt, dann haltet Euch auch dran. Macht rechtzeitig dafür einen Termin aus und wartet nicht ab, ob Euer Arbeitnehmer es nicht vergessen hat.

Mal ein kleiner Protipp für Euch, der Mitarbeiter merkt das regelmäßig beim Blick auf sein Konto.

Die „glückliche Familie“ ist auch eine lustige Sache. Wenn ich schon nach einer Woche merke, dass Kollegen ohne sich zu verabschieden gehen, Feierabend nach Stechuhr und ohne Übergabe machen, dann frage ich mich, wie Euer Familienleben so aussehen muss. Okay, Familie hat man, Freunde kann man sich aussuchen. Fest steht jedoch – so geht das nicht.

Haltet Euch doch einfach an das was Ihr sagt. Dann ist vielen geholfen.

Solange das nicht passiert helfen auch keine Recuting Videos, auch wenn irgendein HR- Mensch mal seine Kreativität in teuren Videos ausleben wollte.

Herzlichst Carsten Rengert

hotelleaks! Was ist das und wie geht es weiter?

Gastronomicus erzählt uns in dieser Folge eine ganze Menge über sein Herzensprojekt #hotelleaks. Hierbei geht es um Klauseln in einigen Arbeitsverträgen, die es so eigentlich nicht geben sollte.

All das, was er bereits erreicht hat, was die Folgen und die nächsten Schritte sind erzählt er uns in dieser neusten Podcast-Folge.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Belegpflicht 2020

Endlich mehr Bürokratie wagen… denkt sich der Staat und kommt mit der Belegpflicht für die Gastronomie um die Ecke

Am 1.1.2020 tritt die KassenSichV in Kraft. Das bedeutet nun auch die Belegpflicht für uns Gastronomen. Das bedeutet, dass zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg den Gästen ausgehändigt werden muss.

Kein Problem, sollte man denken. jedoch gibt es noch immer viele Betriebe, die mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.

Grundsätzlich hat der Bundesrechnungshof die Vermutung, dass jährlich mehrere Millionen am Fiskus vorbei verdient werden. Deswegen kam im Jahr 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Geldaufzeichnungen“. Jetzt ist aufgefallen, dass offene Ladenkassen (sprich das Kellnerportemoinaie nicht digital sind. Deswegen nun auch hier, die Belegpflicht.

Im Einzelfall ist zwar eine „Befreiung“ von dieser Pflicht möglich, jedoch ist diese sehr unwahrscheinlich. Entscheiden tut es das Finanzamt.

Der Beleg, den Ihr ab dem 1.1.2020 jedem Gast aushändigen müsst, muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Zeitpunkt der Transaktion
  • Menge der Artikel bzw. Dienstleistungen
  • Umfang und Art der Leistung
  • Transaktionsnummer
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie die Gesamtsumme mit dem angewendeten Steuersatz
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls

Funfact am Rande: Der Beleg muss nicht aus Papier sein. Ein PDF oder eine WhatsApp reicht auch.

Autor: C. Rengert

Dienstleister für Gastronomie und Hotellerie

MEP „Risiken des Probearbeiten“

Ein Probearbeiten. bzw. einen Schnuppertag nach einem Vorstellungsgespräch hat sich mittlerweile eingebürgert. Aber Vorsicht!: Hier stecken ziemlichen viele Risiken im arbeitsrechtlichen Sinne dahinter – mündliche Arbeitsverträge und Schwarzarbeit sind oftmals die Folge – natürlich ungewollt. In der heutigen MEP-Folge erfährst Du auf was du achten musst und ob sich solche Probearbeiten heute noch rentieren!

Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Thema Nachhaltigkeit auf dem Sommerdach der Metro in Berlin. Rene Kaplick moderiert den gesamten Diskurs. Aufgrund der Länge haben wir den Podcast in 3 Teile geteilt.

Im ersten Teil reden wir über die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gastronomie.

Im zweiten Teil geht es um die Möglichkeiten den Plastikeinsatz zu reduzieren.

Im dritten Teil geht es darum, wir wir Lebensmittelverschwendung reduzieren können.

Mit dabei sind: André Richter (TooGoodToGo), Dr. Anke Niederhaus (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Anne Hildebrand (METRO AG), David Johannes Suchy (Zero Waste Restaurant FREA), Marco Müller (RUTZ Restaurant & Weinbar), Roland Brenneis (Tiroler Bauernstuben), Sebastian Müller (HALM) und Tim Kruppe (Hospitality Digital GmbH). Es geht um die Themen: Müll- und Plastikreduzierung, die politische und gesellschaftliche Aufgabe dahinter und die Wünsche an und von der Gastronomie um nachhaltiger zu werden.

Arbeitszeugnisse richtig schreiben

Das Arbeitszeugnis stellt für viele Unternehmer eine Hürde da. Wie genau schreibt man solch ein Zeugnis?

Wie ist die Struktur und was genau muss da eigentliche drine stehen? Ich erkläre Euch kurz die wichtigsten Punkte, die Du in Zukunft zu beachten hast, denn es gibt oftmals Tücken und Sätze, die vielleicht gut gemeint sind, aber oftmals falsch interpretiert werden, da die Sprache der Arbeitszeugnisse sehr häufig falsch gedeutet werden.