Gastronomen fordern bessere Voraussetzungen in Mecklenburg- Vorpommern

Beim ersten „Gatsronomischen Inselgespräch“ im Akzent Hotel Kaliebe in Trassenheide (Usedom) diskutierten am Montag unter anderem Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und GesundheitMecklenburg-Vorpommern, Tobias Woitendorf vom Tourismusverband und Krister Hennige von der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Gastronomen Ludwig. Horn, Torsten Haasch von ver IHK Neubrandenburg und Ole Grünert von HOSPITALITY.digital die Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung in der Region. Digitale Bestellsysteme und Personalplanung, sofortiges Feedback der Kundschaft und Sichtbarkeit bei überregionalen und internationalen Gästen bilden nur einige von vielenVorteilen, die die Digitalisierung für das Gastgewerbe mit sich bringt. Durch die Themen führten der Gastroexperte der Gastro-Piraten, René Kaplick.

Die Gastronomie ist jedoch eine der am wenigsten digitalisierten Branchen, obwohl Restaurantgäste sich immer häufiger über Online-Kanäle informieren und Kontakt zu Restaurants aufnehmen. Auch die internen Arbeitsabläufe sind oft noch nicht optimal strukturiert. „Der Unternehmer muss sich innerbetrieblich effizient und mit einer Mindestausstattung von digitalisierten Prozessen aufstellen. Nur so wird es ihm gelingen, den notwendigen Wandel zu überleben und erfolgreich am Markt zu bestehen”, so Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e. V., beim „Gastronomischen Insel-Gespräch” auf Usedom.

„Gastronomisches Insel-Gespräch“ als Informations- und Dialog-Plattform

Mit dem „Gastronomischen Insel-Gespräch” setzt METRO eine Politik-Talk-Reihe fort, die im Rahmen der INTERNORGA Mitte März ihren erfolgreichen Auftakt hatte. Die Diskurs-Plattform in Zusammenarbeit mit der DEHOGA bringt Gastronomen, Politiker und Verbände zusammen, um auf Augenhöhe transparent die Herausforderungen kleinerer und mittlerer Gastronomiebetriebe in der Region zu diskutieren. „Unser Anliegen ist es, den Gastronomen als starker Partner zur Seite zu stehen. Wir fördern den Austausch, um die verschiedenen Entscheidungsträger für die Bedürfnisse und Sorgen des Gastgewerbes zu sensibilisieren und gleichzeitig gegenseitiges Vertrauen zu schaffen”, leitete Heiko Esser, Regionalmanager von METRO Deutschland, die Veranstaltung in Trassenheide ein.

Fokus auf Usedom war die digitale Transformation

Neben allgemeinen Chancen und Herausforderungen wurde im Speziellen der digitale Status Quo in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick genommen. Die Landesregierung sieht sich hier besonders in der Pflicht und klärte über regionale Unterstützung auf. „Der Fokus unserer Förderung liegt bewusst auf der Qualifikation der Mitarbeiter sowie auf der Umsetzung neuer technologischer Innovationen“, so Dr. Stephan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Als Ergebnis des Gesprächs hat er sich dazu verpflichtet, die Förderungsmöglichkeiten des Landes auf einer Plattform dem Gastgewerbe transparenter zur Verfügung zu stellen. Außerdem sei ein „Zukunftsgipfel Wettbewerb” geplant. Hier solle aufgelistet werden, welcher konkreten Maßnahmen es zur Unterstützung der regionalen Gastronomie bedarf.

Es gibt bereits eine Vielzahl an digitalen Lösungen, die den Gastronomen entlasten können. Dies demonstrierte Ole Grünert zusammen mit dem Berliner Gastronomen Ludwig Horn am Beispiel von Lösungen der Online-Gastronomie-Plattform DISH. „Damit kann ich ganz genau analysieren, wo im Betrieb noch Schwachstellen liegen und mich darum kümmern. Das macht meine Arbeit effizienter”, berichtet Horn. Grünert ergänzte: „Bis 2020 wollen wir in Europa eine halbe Million Gastronomen erreichen und mit größtenteils kostenlosen, digitalen Lösungen versorgen. Durch die neuen Tools entstehen Freiräume für die Gäste und das gastronomische Erlebnis.”

Fehlender Netzausbau in Mecklenburg-Vorpommern erschwert digitale Transformation

Besonders in Mecklenburg-Vorpommern können dies attraktive Lösungsmodelle darstellen. Allerdings fehlt es hier vielerorts an der notwendigen digitalen Infrastruktur. Weitere Herausforderungen, wie die neue Datenschutzgrundverordnung, erfordern kostenintensive Investitionen und erschweren den Gastronomen den Zugang zu digitaler Effizienz. Das hat Auswirkungen auf den für das Bundesland so wichtigen Tourismus. „Wenn wir weiterhin eins der beliebtesten Reiseziele bleiben wollen, müssen wir digital aufrüsten. Unsere Gäste suchen Restaurants online, buchen ihre Zimmer über Apps und tauschen sich über ihre Erfahrungen im Social Web aus. Die Tourismusbranche muss dieser Erwartungshaltung standhalten können”, fordert Tobias Woitendorf, stellvertretender Geschäftsführer des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern.

Neben der Außenwirkung beeinflusst Digitalisierung auch das Image nach innen, wie die Entwicklungen in der angespannten Situation rund um die Personalsuche zeigen. So werden in der Gastronomie zunehmend Stellen über Social Media ausgeschrieben und besetzt. „Die Digitalisierung hat das Potenzial, das Gastgewerbe attraktiver zu machen, auch gegenüber potenziellen Mitarbeitern. Unsere Aufgabe ist es, die Bedingungen für den Nachwuchs, die Digital Natives, zu erleichtern und dem Abwärtstrend der Azubi-Zahlen entgegenzuwirken”, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg. Dazu gehöre aber auch Fachkräften Unterkünfte vor Ort zur Verfügung zu stellen. In Tourismusgebieten wie Usedom würden die Wohnungen vielerorts jedoch nur an Gäste vermietet werden. Im Zusammenspiel von Gastronomie und Verbänden gelte es Lösungsansätze zu entwickeln, von denen nicht nur Hotelketten, sondern auch kleinere Gastgewerbe profitieren, so die einhellige Meinung der Redner und rund 40 Gäste.

Autor: C. Rengert

rechtsform für restaurant,

Gesetzliche Änderungen für das Gastgewerbe 2019

Im Jahr 2019 gibt es wichtige gesetzliche und rechtliche Änderungen für die Gastronomie und Hotellerie. Logisch, dass wir als Gastroberater Euch mitteilen, welche das sind und worauf ihr in Zukunft achten müsst.

Der neue Mindestlohn

Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn für alle Branchen in Deutschland. Dieser liegt nun bei 9,19 Euro brutto. Das hat das Auswirkungen auf die Gesamtstunden bei einem Minijob. In den letzten Jahren wurde die Gesamtstundenzeit bei 50,90 Stunden erreicht. Jetzt erreicht ein Mini-Jobber seine Höchststunden bereits bei 48,96 Stunden. Jetzt habe Eure Mitarbeiter zwar mehr Freizeit, aber nicht mehr Geld. Das liegt daran, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht angehoben wurden.

Das dritte Geschlecht

Ab sofort müssen die Stellenausschreibungen mit dem dritten Geschlecht „d“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass in der Annonce zukünftig zum Beispiel folgendes zu lesen sein muss: Koch gesucht (m/w/d). Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass es Menschen gibt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Somit muss dies in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Der Buchstabe „d“ steht hier für Divers.

Verfall von Urlaub – neue Rechtssprechung

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Urlaub nicht mehr automatisch zum Jahresende oder zum 31.03. des Folgejahres. Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern den gesetzlichen Urlaub innerhalb eines Jahres zu planen. Wenn er dies versäumt, darf der Arbeitnehmer diesen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und hat weiterhin einen Anspruch darauf.

Neues Befristungsgesetz bei Teilzeitkräften

Seit diesem Jahr gilt ein neues Gesetz für Arbeitnehmer, die von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle gewechselt sind. Dieses gilt, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Ein Mitarbeiter, der für eine gewisse Zeit in einer sogenannten „Brückenteilzeit“ beschäftigt war, darf wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Dieses Recht hatte er zuvor nicht.

Sachbezugswerte

Nachwievor bleiben Personalgetränke Steuer-und Sozialabgabenfrei. Anders sieht es bei der Kost und Logis aus. Dieser geldwerte Vorteil muss jetzt in der Lohnabrechnung als Sachbezugswert aufgezeichnet werden.

Hier ein kleiner Überblick:

Kost                          täglich (EUR)             monatlich (EUR)

Frühstück                        1,77                        53,00

Mittag                             3,30                        99,00

Abendessen                   3,30                        99,00

Verpflegung (gesamt)       8,37                       251,00    

Unterkunft                       7,70                       231,00

In diesem Sinne: Prosit Neujahr 😉

Hier ist der Podcast zu Thema.

Beratung für Gastronomie

No-Shows

No-Shows sind nicht nur ärgerlich für den Gastwirt. Sie kosten auch eine ganze Menge Geld.

Umso ärgerlicher ist es, dass Gäste immer häufiger ihre eigenen Reservierungen nicht nachgehen. Trotz Erinnerungsmails und Anrufe passiert es immer häufiger, dass Gäste sporadisch nicht kommen. Diese No-Shows kosten uns Zeit, Geld und Nerven.

Woran liegt das?

Es geht ein Trend daher, dass Gäste nicht mehr spontan in einen Betrieb essen gehen wollen, sondern kurz vorher reserviert wird. Noch schlimmer wird es, wenn der Gast in fünf verschiedenen Restaurants einen Tisch für 6 Personen bucht und kurz vorher erst entschieden wird, wo man gemeinsam nun essen geht. Natürlich ohne die anderen fünf Betriebe zu informieren, dass man nicht mehr kommt.

Wenn man das nun einen Sechsertisch hochrechnet, wieviel Geld einem Betrieb durch das Fortbleiben „flöten“geht, erschreckt manch ein Gastronom. Pro Person kann man mit zwei Gängen plus Getränke rechnen. Im Schnitt pro Person also mindestens 50,00€, je nachdem, was für ein Betrieb es handelt und das Ganz mal sechs. Traurig, nicht wahr?

Also brauchen wir Lösungen hierfür.

Einige Gastronomen haben sich auch schon Gedanken gemacht. Wenn es Stornokosten für ein Fortbleiben eines Hotelzimmers gibt, warum sollte es nicht sowas auch für Reservierungen in der Gastronomie geben? Gastronomen in Hamburg hatten folgende Idee:

Reservierungen werden nur noch online angenommen und gegen Angabe der Kreditkartennummer. So kann ein Einmalbetrag von dieser Kreditkarte abgebucht werden, sollte der Gast nicht erscheinen. Dieses wird natürlich vorher kommuniziert und klargemacht. Hier überlegt sich ein Gast zweimal, ob er reserviert und dann nicht kommt.

Viele Restaurants nehmen teilweise gar keine Reservierungen mehr an. Sie vertrauen auf die Laufkundschaft und die Spontanität der Gäste. Allerdings ist das bei hochklassigen Sterne-Lokalen verdammt schwierig zu organisieren. Große Menüs werden anhand der reservierten Plätze kalkuliert und vorbereitet. Hier sollten wohl auch Adressen von den Gästen notiert werden, damit man gegebenfalls eine Stornorechnung schreiben kann.

Es klingt natürlich sehr hart gegenüber den Gästen. Aber andererseits: Sind sie nicht auch hart zu uns in diesem Thema?

Eure Marlina

Umsatzsteuer

Jeder kennt sie. Nicht jeder versteht den Sinn dahinter. Unser Freund die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer gehört zu jeder Dienstleistung und zu jedem Produkt dazu. Sie muss immer und überall mit eingerechnet werden. Daran verdienen die Unternehmer und Selbstständigen allerdings kein Geld. Sie müssen diese Steuer nochmals abführen. Der Dehoga kämpft schon lange für eine Vereinfachung für die Gastronomie und Hotellerie.

In der Gastronomie existieren zwei Arten von Prozentsätzen der Umsatzsteuer (kurz USt):

Lebensmittel werden in einem Großmarkt gekauft. Hier kaufen wir sie in der Regel für 7% USt. ein. Diese Lebensmittel verarbeiten wir dann weiter. Und nun müssen zwei Steuersätze unterschieden werden:

Denn wenn ein Gast oder ein Kunde seine Speisen oder Getränke „to go“ bestellt, müssen wir 7% Umsatzsteuer auf den Preis berechnen, denn er benutzt keinerlei gastronomische Einrichtung, z.B. den Sitzplatz, Sanitäranlagen etc.. Ein Grund, weswegen Cateringunternehmen jedes Mal hoffen, dass sie nur das Essen und keine Stehtische mitliefern müssen. Denn dann hat er nur diese 7% Steuer zu bezahlen.

Sobald der Gast die Einrichtung nutzen möchte, oder er den Caterer darum bittet, eine Biergarnitur mitzubringen, müssen 19% USt. zum Netto-Preis hinzugerechnet werden.

Das freut niemanden! Nagut, das Finanzamt schon.

In einem Hotel können wir das Problem mit der USt. noch besser betrachten.

Der Gast zahlt für seine Übernachtung nur 7% Umsatzsteuer. Auf alle Speisen und Getränke, und somit auch auf das Frühstück, allerdings die üblichen 19%. Wie oft sieht man die Geschäftsleute und Außendienstler an der Rezeption diskutieren, ob man anstatt zwei Preise auf der Hotelrechnung zu deklarieren, nämlich Kost und Logis, nur einen Pauschalpreis aufführen kann. Denn diese Gäste können somit diese Reise komplett absetzen, inklusive des Frühstücks, denn das übernimmt heutzutage kaum einer mehr.

Ja, es ist ein kleines Wirrwarr in diesem Steuerbereich. Viele sind hier schon überfordert.

Wie sieht es denn in anderen Ländern aus?

Hier ein kleiner Auszug:

Österreich:    voller Steuersatz: 20%   ermäßigter Steuersatz: 10%

Spanien:        voller Steuersatz: 21%    ermäßigter Steuersatz: 10%

Schweden:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 12%

Polen:             voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 8%

Norwegen:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 25%

UK:                  voller Steuersatz: 20%  ermäßigter Steuersatz: 20%

Portugal:        voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 23%

Deutschland: voller Steuersatz: 19%    ermäßigter Steuersatz: 7%

Hieran können wir erkennen, dass wir nicht die einzigen mit dieser Steuerdifferenz sind.

Aber was heißt das denn nun für die Unternehmer, Kleinunternehmer, Restaurantbesitzer und Mitarbeiter?

Wir oben schon erwähnt, zahlen wir auf unseren Einkauf von Lebensmittel 7% Umsatzsteuer.

Auf unseren Verkaufspreis müssen wir dann anschließend nochmal 19 % Steuern draufschlagen, damit wir steuermäßig auf Null landen. Diesen Prozentsatz könnten wir allerdings auch hervorragend dazu nutzen, um Löhne zu erhöhen, neue Projekte zu finanzieren oder hochwertigere Produkte zu kaufen.

Aber nein.

Und zum Schluss fragt der Gast, warum der Kaffee, der im Einkauf doch nur 10 Cent kostet, zum Schluss so teuer sein muss. Sind wir denn wirklich schon soweit, dass wir unsere Kalkulation mit in die Speisekarte reinschreiben müssen, damit der Gast versteht, dass die 2,50 € für den Kaffee keine 2,50 € Gewinn sind? Müssen wir dem Gast veranschaulichen, warum wir die Tasse Kaffee nicht mehr für 1,80 € verkaufen können?

Anscheinend schon.

Übrigens, wie Ihr richtig rechnet, erfahrt Ihr in unserem kostenlosen E-Book hier.

Liebe Regierung,

in Europa gibt es doch auch Länder, in denen es keine Steuerdifferenzen gibt.

Warum denn nicht hier bei uns?

Eure Marlina

4 Tage Woche im Gastgewerbe???

4 Tage Woche im Gastgewerbe???

 

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird.Wäre eine 4 Tage Woche da kein Traum? Blödsinn sagen Einige. Interessanter Gedanke die Anderen.

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird. Nicht nur die Masse der Arbeit spielt hier eine Rolle, sondern auch der Umfang der Tage hat maßgeblich damit zu tun, dass wir am 12. Tag unserer „Arbeitswoche“ am liebsten erstmal für vier Wochen in Kur gehen wollen.

Wir fühlen uns in sogenannten „sechs-Tage-Wochen“ ausgelaugt, manchmal auch völlig fertig und müde. Es gibt aber auch Menschen, die sind es gewohnt, so viel zu arbeiten. Natürlich, der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Aber ist das wirklich gesund?

6-Tage-Wochen sind leider nichts Seltenes. Kaum wird ein Kollege krank, kann es passieren, dass es spontan zu Dienstplanänderungen kommen kann und vielleicht Du derjenige bist, der somit einen Tag mehr arbeiten muss. In Zeiten von „Fachkräftemangel“ sind solche Situationen leider Gang und Gebe.

Natürlich kann man das mal machen. Aber stellt man sich vor, dass man diese Sechs-Tage-Woche durchgängig hat, oder sogar, wie oben beschrieben, 12 Tage durcharbeiten muss. Denn dann geht das nicht nur auf den Körper, sondern auch irgendwann auf die Psyche, denn ein normales Leben mit Familie, Freunden oder überhaupt einem Privatleben fällt da wirklich schwer aufzubauen.

Eine 5 Tage Woche ist da schon angenehmer für jegliche Mitarbeiter. In der Regel ist das sogar der Standard im Gastgewerbe. Aber auch hier kann eine 5-Tage-Woche schnell zu sechs Tagen werden. Wenn wir alle Überstunden dazurechnen, sind wir nämlich im Endeffekt wieder bei sechs Tagen und mehr. Wenn dann samstags die Hochzeiten loslegen, können wir als Mitarbeiter allerdings auch nicht nach 8,5 Stunden der Gesellschaft mitteilen, dass aufgrund des Arbeitszeitgesetz die Party nun vorbei ist. Es sei denn, man hat eine extra Nachtschicht, sodass die Spätschicht abgelöst werden kann. Solche Schichten gibt es allerdings kaum.

Wie würde sich denn eine 4-Tage-Woche gestalten?

Möglich. Wenn denn genügend Kräfte vorhanden wären. Jetzt denkt sich der eine oder andere: “Yippih, hurra nur 4 Tage arbeiten!“ Ja richtig, aber Achtung: Die Überstunden werden ja nicht weniger. Und somit erstreckt sich eine 4 Tage Woche auf täglich 10 Stunden. Aber das ist für den Kopf, den Geist und alles drum herum machbar. Denn man hat trotzdem noch 2-3 Tage Zeit für sein Privatleben. 10 Stunden am Tag sind fast schon üblich. Also warum nicht?

Bei dieser Denkweise müsste allerdings DEHOGA, Gewerkschaften und die Politik mitspielen. Alleine kann diese Strategie niemals wahr werden. Wie lange sowas dauert, ist nicht einschätzbar. Wir können allerdings sagen, dass es sich hierbei „nur noch um Jahre handeln wird“.
Tragisch, irgendwie.

Eure Marlina

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten. Alles schön und gut.

In dieser Probezeit, sprich in den sechs Monaten, haben nicht nur wir, sondern auch unser Vorgesetzter die Möglichkeit, uns ohne Gründe zu kündigen. Sprich: Ein halbes Jahr haben BEIDE Parteien Zeit sich zu beweisen.

Zusätzlich zur Probezeit arbeiten viele Arbeitgeber mit sogenannten „befristeten Arbeitsverträgen“.

Diese Verträge sind zeitlich begrenzt und brauchen zum Ende hin keine extra Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. Sie laufen praktisch aus, wenn der Chef den Vertrag nicht verlängert.
Die Frage ist natürlich: Warum entscheidet sich ein Arbeitgeber für befristete Verträge innerhalb der Hotellerie und Gastronomie, wenn doch die Branche eh schon von Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen geprägt ist?

Dazu gibt es mehrere Gründe:

  1. Es handelt sich um eine zweite Probezeit, allerdings nur aus Seiten des Arbeitnehmers. Denn die Kündigungsfrist für diesen beträgt nach der Probezeit meistens die gesetzlichen vier Wochen. Der Arbeitgeber braucht bei einem befristeten Vertrag nicht zu kündigen. Er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Das bedeutet irgendwo, dass der Mitarbeiter nach der normalen Probezeit einer weiteren unterstellt ist. Somit gibt dieser sich natürlich zusätzlich Mühe, in der Hoffnung, dass sein oder ihr Vertrag verlängert oder sogar in die Unbefristung geht. Es wird weniger „blau“ gemacht, Überstunden werden kommentarlos akzeptiert und es wird zu vielem einfach nur „Ja“ und „Amen“ gesagt.
  2. Ein weiterer Grund ist öfters, dass es sich um die genannte Stelle um eine Vertretungsstelle handelt. Wenn der eigentliche Arbeiter für längere Zeit ausfällt, z.B. bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder einem längeren Urlaub.
  3. Wir arbeiten in einer Branche, wo es leider üblich ist, dass die Mitarbeiter häufig den Arbeitsplatz wechseln. Mit den befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber natürlich ein wenig schützen, denn er schützt sich noch zusätzlich vor möglichen Kündigungsschutzklagen. Denn ein Auslaufen eines Vertrages gilt nicht als Kündigung und somit kann der Arbeitnehmer nur ganz schwer dagegen klagen.

Und trotzdem muss sich euer Chef auch an Gesetze halten!

Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Teilzeit-und Befristungsgesetz“ oder auch kurz TzBfG. An folgende Richtlinien muss sich der Arbeitgeber halten, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht:

  1. Befristete Verträge dürfen niemals länger als zwei Jahre gehen
  2. Diese Verträge dürfen nicht öfter als dreimal verlängert werden. Und trotzdem darf er auf keinen Fall die zwei Jahre überschreiten. Sprich: Anfangsvertrag + Verlängerungen
  3. Es gilt, dass eine Verlängerung eines befristeten Vertrags immer schriftlich festgehalten werden muss und vor allem: Es muss vorher darüber gesprochen werden.

Demotivation pur für den Mitarbeiter!

Natürlich ist es für die Mitarbeiter ein schönes Gefühl, wenn die Arbeit, die sie ausführen, ausreicht und man ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überschreibt. Dadurch sehen wir, dass wir wertgeschätzt werden. Es zeigt uns, dass wir gerne in diesem Betrieb gesehen werden und werden anerkannt.
Natürlich trägt der Arbeitgeber immer ein gewisses Risiko mit sich, wenn er einen neuen Mitarbeiter einstellt…
…aber mal ehrlich liebe Chefs da draußen: Reichen Euch keine sechs Monate zur Probe? Denkt ihr
nicht, dass es zunehmend für uns belastend ist, wenn wir alle sechs Monate um ein Gespräch bitten
müssen, um zu erfragen, ob er länger Eurem Betrieb arbeiten darf oder nicht?
Es ist wahr, dass Ihr diese zwei Jahre „auf Probe“ anhand einer Befristung ausnutzen könnt. Aber
eine Unbefristung ist doch eine Motivation für alle Arbeitnehmer in Eurem Betrieb, die sie zu
Höchstleistungen bringen kann. Denn sie werden wertgeschätzt und haben das Gefühl in Eurem
Betrieb anerkannt zu werden.

Eure Marlina

Dehoga

DEHOGA Berlin, ein Branchenverband stellt sich vor.

Ja, den Dehoga gibt es und das ist nicht neu. Was jedoch neu ist, ist die Tatsache, dass der Dehoga sein Engagement für Gastronomen deutlich verstärkt.

Auch wenn in der Wahrnehmung der Branchenriese in der Vergangenheit so wirkte als ob die Hotellerie im Vordergrund stünde, wissen wir zu berichten, dass dem nicht so ist.

Mit dem „neuen“ Präsidium um Christian Andresen und Thomas Lengfelder gehen viele Maßnahmen einher, die uns Gastronomen helfen werden, die Zukunft noch erfolgreicher zu gestalten.

Nicht nur, dass die Website momentan überarbeitet und somit moderner und schöner wird, auch das Angebot des Dehoga Berlin umfasst immer mehr Themen, die für kleinere gastronomische Betriebe sehr spannend sind.

Alleine die Hygiene-Offensive umfasst nicht nur ein großes Schulungspaket, sondern einen umfangreichen Ordner mit Checklisten und Tabellen, die jede Prüfung sicher bestehen lassen.

Weit über 70 Seminare zu den unterschiedlichsten Themen sind ein weiterer wichtiger Erfolgsbaustein geworden. Hier geht es nicht nur um Azubiseminare und Hygiene, auch die wichtigen Themen Controlling, Küchen- und Restaurantmanagement und Mitarbeiterführung werden abgedeckt.

Allein der Rechtsbeistand des Dehoga Berlin ist den Beitrag mehr als wert. Besonders dann, wenn man weiß, dass auch die auch Vertretung vor Gericht kostenlos ist.

Viele Sonderkonditionen wie zum Beispiel bei der GEMA, Kreditkarten und dem Fuhrpark runden das Angebot ab.

Wir sind nicht nur stolzer Partner des Dehoga, wir sind vielmehr begeistert von der schnellen und unkomplizierten Hilfe bei Fragen.

Wir sind:

Setzt Euch einfach mit dem Thema auseinander und zögert nicht, den Dehoga anzurufen.

Autor: C. Rengert

noch mehr GoBD? Diesmal: E-Mails

Damit das Leben von uns Gastronomen weiter unterhaltsam bleibt, hat der Gesetzgeber mal wieder tolle Ideen, die wir in unseren Alltag integrieren sollen. E-Mail Archivierung!!!

Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.

Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.

Doch was regelt die GoBD denn nun genau?

Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.

Wen betrifft das Ganze?

Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

 

Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.

Autor: C. Rengert

Beratung für Gastronomie

Kassennachschau – Was ist das denn nun wieder?

Kassennachschau – Klingt gewaltig, aber was bedeutet das für uns Gastronomen?

Ganz lapidar bedeutet dass, das am 01.01.2018 § 146b AO in Kraft trat. Aha denken wir uns und zucken mit den Achseln und wollen das Thema Kassennachschau vergessen. Doch Achtung, das kann uns sehr schnell auf die Füße fallen.

Das Finanzamt darf ohne Voranmeldung überprüfen, ob die in der Kasse befindlichen Bargeldbeträge (Kassensturz) mit der Endsumme der Aufzeichnungen übereinstimmen. Das sieht dann in etwa folgendermaßen aus:
Die Prüfer weisen sich als Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes aus und händigen Ihnen ein Merkblatt zur Kassennachschau aus. Hierbei können auch die Kassensysteme inklusive der Programmierung und Datenträger überprüft werden. Wenn Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit bestehen, wird das Finanzamt dies zum Anlass nehmen, die Umsätze zu schätzen.

Diese Prüfung kann mit einer Lohnsteuer-Nachschau einhergehen, bei der die erforderlichen Lohnsteuer-Aufzeichnungen sowie die Arbeitszeit-Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz  überprüft werden.

Mindestens genauso wichtig ist, dass § 146 Abs. 1 Satz 2 AO wie folgt geändert wurde: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“ Vorher lautete der entsprechende Satz: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html).

Kein großer Unterschied, sollte man denken. Aber irgendwie schon. Schließlich ist jetzt das Kassenbuch und zählprotokoll jederzeit aktuell zu halten.

Was ist zu tun?

Bestehen Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Anbieter Ihres Kassensystems (sofern schon vorhanden) in Verbindung zu setzen.

Und wenn ich mit einer offenen Ladenkasse arbeite????

Ja, das geht. Ist aber täglich viel Schreibarbeit.

Ob nun ein digitales Kassensystem oder eine offene Ladenkasse sinnvoller ist überprüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam. Klicken sie doch einfach hier.

Den Gesetzestext finden sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146b.html

Autor: C. Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Mindestlohn in der Gastronomie – jetzt sind die Azubis dran

Der Mindestlohn in der Gastronomie ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass ab dem 01.01.2020 auch Azubis Mindestlohn erhalten sollen. Hierzu wird dies bis August 2019 im Berufsausbildungsvertrag verankert sein.

Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.

Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.

 

Autor: C. Rengert