noch mehr GoBD? Diesmal: E-Mails

Damit das Leben von uns Gastronomen weiter unterhaltsam bleibt, hat der Gesetzgeber mal wieder tolle Ideen, die wir in unseren Alltag integrieren sollen. E-Mail Archivierung!!!

Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.

Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.

Doch was regelt die GoBD denn nun genau?

Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.

Wen betrifft das Ganze?

Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

 

Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.

Autor: C. Rengert

Digitaliesierung für Gastronomie und Hotellerie

Digitalisierung Segen oder Fluch

Digitalisierung in der Gastronomie ist schwer – oder nicht?

Ob nun Segen oder Fluch, viele Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand.

Seht im Interview mit René Kaplick was alles möglich ist.

 

Solltet Ihr genau wissen wollen, welch Tools für Euch in Frage kommen sprecht uns hier an.

Autor: C. Rengert

internorga

Wir sind wieder auf der Internorga

Die Gastro-Fachmesse hat gestartet und wir sind auf der Internorga vertreten.

Vom 9. bis zum 13.3.1018 offnet die „Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt“, wie sich die Internorga selbst nennt, die Türen und Hamburg empfängt die Gastronomiewelt.

Über 1.30  Aussteller aus dem In- und Ausland erwarten auf über 100.000 qm 95.000 Fachbesuchern um Ihre Produkte sowie die neuesten Trends und Innovationen zu präsentieren. Auch in  diesem Jahr gehören wieder international bestezte Fachkongresse, ein umfangreiches Rahmenprogramm und Wettbewerbe zu den Highligts.
Selbstverständlich sind wir auch auf diesem Mega-Event der Gastroszene vertreten und stehne Euch für Gespräche zur Verfügung. Zu finden sind wir am Stand unseres Partners, der Metro AG. Ihr findet uns in der Halle B1, OG, Stand 100. Kommt einfach vorbei und fragt nach uns.
Zum Schluß noch ein Hinweis in eigener Sache:
Wir haben die Internorga zum Anlaß genommen um unseren neuen Newsletter einzuführen. Nutzt doch gleich die Gelegenheit und tragt Euch hier  in den Newsletter ein und bleibt immer auf dem Laufenden.
Weitere Informationen zur Internorga findet Ihr hier  http://www.internorga.com/

Autor: C. Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Mindestlohn in der Gastronomie – jetzt sind die Azubis dran

Der Mindestlohn in der Gastronomie ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass ab dem 01.01.2020 auch Azubis Mindestlohn erhalten sollen. Hierzu wird dies bis August 2019 im Berufsausbildungsvertrag verankert sein.

Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.

Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.

 

Autor: C. Rengert

Digitaliesierung für Gastronomie und Hotellerie

Das wünscht sich der digitale Gast

Auch wenn sich viele dagegen wehren. Unsere Gäste werden digital und haben Ihre Top 3 Digitaliserungswünsche für Gastronomen formuliert.

Welchen digitalen Service lieben Ihre Gäste?

Ohne digitalen Service geht es heute nicht mehr! Wir liefern die Plätze 1 bis 3 auf die Frage, welchen digitalen Service Ihre Gäste am meisten mögen.

Platz 3: Online – Bewertungsportale

Bewertungen im Internet? Eventuell sogar negativ? Will ich das?

Nunja, das Gastroleben ist kein Wunschkonzert. Die Gute Nachricht ist, es gab keine bessere Möglichkeit für uns auf Kritik zu reagieren und diese für uns zu nutzen.

Platz 2: Kostenloses W-LAN

 

Was sollen wir dazu sagen???? Ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.

Platz 1: Online – Reservierungstools

Diese stehen für 76% der Gäste hoch im Kurs. Bei uns auch. Nichts ist nerviger im Restaurant, als ein permanent klingelndes Telefon, Kellner die am Telefon hängen und dadurch keinen Service bieten können.

Autor: C. Rengert

Existenzgründung Gastronomie / Existenzgründung Hotel

Viele Gründungen sind nach nur kurzer Zeit insolvent, weil sich viele Existenzgründer fälschlicherweise auf die vermeintlichen Partner verlassen. ZU RECHT! Eine große Anzahl aller Gastronomen haben Ihre ursprünglichen Kompetenzen im operativen Geschäft, also entweder in der Küche, im Service, oder eben hinter der Bar. Aufgrund dieser Tatsache werden richtigerweise oft Kompetenzen wie Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für die Gastronomie ausgelagert. Und an dieser Stelle beginnt oft eine Kette von Planungsfehlern, die im schlimmsten Fall in die Insolvenz führen. Wir wollen Ihnen diese mögliche Fehlerkette kurz erläutern. Der angehende Gastronom kümmert sich der Regel nach in der Vorgründungsphase um die Farbe der Einrichtung, feilscht mit künftigen Lieferanten um die Bezugspreise von Speisen und Getränken, beantragt die Konzession und führt die ersten Personalgespräche. Um allerdings das Vorhaben realisieren zu können, bedarf es meist einen Kredit der Bank. Und an dieser Stelle kommt der Banker ins Spiel, der für eine Kreditentscheidung eine Vorhabenbeschreibung, sprich einen Businessplan, nebst detaillierter Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung benötigt. Die Planung in der geforderten Form kann ein Gastronom in der Regel gar nicht leisten, da sich in der Gründungsphase dafür kaum Zeit findet und viele angehende Gastronomen mit dieser Aufgabe auch schlichtweg überfordert sind. Also was tun? Natürlich! Ich brauche eh einen Steuerberater, dann suche ich mir halt schon jetzt einen und der kann dann auch gleich diese Planungen erstellen. Super Idee. Also auf zum Steuerberater oder gleich zu uns (Kontaktformular) ! Dieser oder wir nehmen den Auftrag in der Regel gern an und erstellt nach Ihren Vorgaben (Belegungszahlen/Durchlauf, pro Kopf-Umsätze, etc) die Planung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, damit Sie besser Planen können.