Mitarbeiterbranding in der Gastronomie
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.
Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.
Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.
Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.
Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.
Autor: C. Rengert
Ob nun Segen oder Fluch, viele Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand.
Seht im Interview mit René Kaplick was alles möglich ist.
Solltet Ihr genau wissen wollen, welch Tools für Euch in Frage kommen sprecht uns hier an.
Autor: C. Rengert
Vom 9. bis zum 13.3.1018 offnet die „Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt“, wie sich die Internorga selbst nennt, die Türen und Hamburg empfängt die Gastronomiewelt.
Autor: C. Rengert
Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.
Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.
Autor: C. Rengert
Auch wenn sich viele dagegen wehren. Unsere Gäste werden digital und haben Ihre Top 3 Digitaliserungswünsche für Gastronomen formuliert.
Welchen digitalen Service lieben Ihre Gäste?
Ohne digitalen Service geht es heute nicht mehr! Wir liefern die Plätze 1 bis 3 auf die Frage, welchen digitalen Service Ihre Gäste am meisten mögen.
Platz 3: Online – Bewertungsportale
Bewertungen im Internet? Eventuell sogar negativ? Will ich das?
Nunja, das Gastroleben ist kein Wunschkonzert. Die Gute Nachricht ist, es gab keine bessere Möglichkeit für uns auf Kritik zu reagieren und diese für uns zu nutzen.
Platz 2: Kostenloses W-LAN
Was sollen wir dazu sagen???? Ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.
Platz 1: Online – Reservierungstools
Diese stehen für 76% der Gäste hoch im Kurs. Bei uns auch. Nichts ist nerviger im Restaurant, als ein permanent klingelndes Telefon, Kellner die am Telefon hängen und dadurch keinen Service bieten können.
Autor: C. Rengert
Viele Gründungen sind nach nur kurzer Zeit insolvent, weil sich viele Existenzgründer fälschlicherweise auf die vermeintlichen Partner verlassen. ZU RECHT! Eine große Anzahl aller Gastronomen haben Ihre ursprünglichen Kompetenzen im operativen Geschäft, also entweder in der Küche, im Service, oder eben hinter der Bar. Aufgrund dieser Tatsache werden richtigerweise oft Kompetenzen wie Buchhaltung und Lohnbuchhaltung für die Gastronomie ausgelagert. Und an dieser Stelle beginnt oft eine Kette von Planungsfehlern, die im schlimmsten Fall in die Insolvenz führen. Wir wollen Ihnen diese mögliche Fehlerkette kurz erläutern. Der angehende Gastronom kümmert sich der Regel nach in der Vorgründungsphase um die Farbe der Einrichtung, feilscht mit künftigen Lieferanten um die Bezugspreise von Speisen und Getränken, beantragt die Konzession und führt die ersten Personalgespräche. Um allerdings das Vorhaben realisieren zu können, bedarf es meist einen Kredit der Bank. Und an dieser Stelle kommt der Banker ins Spiel, der für eine Kreditentscheidung eine Vorhabenbeschreibung, sprich einen Businessplan, nebst detaillierter Rentabilitäts- und Liquiditätsplanung benötigt. Die Planung in der geforderten Form kann ein Gastronom in der Regel gar nicht leisten, da sich in der Gründungsphase dafür kaum Zeit findet und viele angehende Gastronomen mit dieser Aufgabe auch schlichtweg überfordert sind. Also was tun? Natürlich! Ich brauche eh einen Steuerberater, dann suche ich mir halt schon jetzt einen und der kann dann auch gleich diese Planungen erstellen. Super Idee. Also auf zum Steuerberater oder gleich zu uns (Kontaktformular) ! Dieser oder wir nehmen den Auftrag in der Regel gern an und erstellt nach Ihren Vorgaben (Belegungszahlen/Durchlauf, pro Kopf-Umsätze, etc) die Planung. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot, damit Sie besser Planen können.