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Cinematische Draufsicht auf einen dunklen Schreibtisch mit offenem Businessplan-Notizbuch, Förderunterlagen, Taschenrechner, Füller und dampfendem Espresso als Symbol für die Vorbereitung eines Gründerzuschusses.

Gründungszuschuss Gastronomie

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Gründungszuschuss für Gastronomie: Was du wirklich wissen musst

1.800 Euro netto im Monat, sechs Monate lang, geschenkt vom Staat. Klingt nach einem perfekten Start in dein Café, deinen Imbiss oder dein Restaurant, oder? Viele Gründer interessieren sich deshalb für den Gründungszuschuss Gastronomie.

Ist es. Aber nur, wenn du die Reihenfolge kennst und einen einzigen Fehler nicht machst.

Der Gründungszuschuss ist eine der leistungsfähigsten Förderungen für Gastronomieeröffner in Deutschland. Gleichzeitig ist er eine Ermessensleistung, kein Rechtsanspruch. Und er hat Fallstricke, die wir in unserer Beratung immer wieder sehen. Gewerbe schon angemeldet vor dem Antrag? Förderung weg. Businessplan mit Fantasiezahlen? Abgelehnt. Weniger als 150 Tage ALG 1 übrig? Pech gehabt.

Dieser Artikel zeigt dir, wie der Gründungszuschuss für die Gastronomie wirklich funktioniert: die rechtliche Grundlage, alle Voraussetzungen, die korrekte Reihenfolge, was der Businessplan leisten muss, wie du mit einer Ablehnung umgehst und welche Besonderheiten für Café, Imbiss und Restaurant gelten.

Was ist der Gründungszuschuss, und warum ist er für Gastronomiegründer relevant?

Der Gründungszuschuss ist eine Förderleistung der Bundesagentur für Arbeit und in § 93 SGB III geregelt. Er richtet sich ausschließlich an Menschen, die Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) beziehen und sich hauptberuflich selbstständig machen. Ziel ist es, den finanziellen Einkommensausfall in der Startphase abzufedern und Zeit für den Aufbau des Betriebs zu geben.

Für Café-, Imbiss- und Restaurantgründer ist das besonders relevant, weil die ersten sechs bis zwölf Monate nach der Eröffnung erfahrungsgemäß die liquiditätsknappsten sind. Wer in dieser Phase nicht auf die Förderung angewiesen ist, kann ruhiger agieren, besser kalkulieren und mit mehr Eigenkapitalpuffer starten.

ℹ️  Info

Rechtliche Einordnung: § 93 SGB III regelt den Gründungszuschuss als Kann-Leistung. Das bedeutet: Die Arbeitsagentur muss nicht bewilligen, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Sie kann bewilligen. Das ist der entscheidende Unterschied zu Pflichtleistungen wie dem ALG 1 selbst. Die Bewilligung hängt vom Ermessen des zuständigen Sachbearbeiters, der Qualität deines Businessplans und dem Budget der jeweiligen Regionaldirektion ab.

Wichtig für Gastronomiebetriebe: Die Arbeitsagentur kennt die Marktlage in der Gastronomie. Insolvenzquoten und Betriebsaufgaben im ersten Jahr sind bekannte Größen. Dein Businessplan muss zeigen, dass du diese Realität kennst und dagegen vorgesorgt hast.

Welche Voraussetzungen gelten für den Gründungszuschuss 2026?

Alle Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Eine fehlende Bedingung führt zur Ablehnung:

  • ALG-1-Bezug: Du beziehst zum Zeitpunkt der Antragstellung Arbeitslosengeld 1 von der Agentur für Arbeit. Bürgergeld-Empfänger haben keinen Anspruch. Für sie gibt es das Einstiegsgeld beim Jobcenter, das aber in Höhe und Handhabung deutlich schlechter gestellt ist.
  • 150 Tage Restanspruch: Zum geplanten Gründungszeitpunkt müssen noch mindestens 150 Tage ALG 1-Anspruch bestehen. Rechne die Bearbeitungszeit der Agentur (vier bis acht Wochen) rückwärts ein. Wer knapp unter dieser Grenze liegt, verliert die Förderung.
  • Hauptberufliche Selbstständigkeit: Die Tätigkeit muss hauptberuflich ausgeführt werden. Nebenerwerbsgründungen sind ausgeschlossen.
  • Tragfähigkeitsbescheinigung: Eine fachkundige Stelle (IHK, Handwerkskammer, Steuerberater oder akkreditierter Unternehmensberater) muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit deines Vorhabens schriftlich bestätigen. Ohne diese Bescheinigung nimmt die Agentur den Antrag nicht an. Das IHK-Merkblatt zum Gründungszuschuss erklärt, welche Unterlagen dabei benötigt werden.
  • Überzeugender Businessplan: Der Businessplan muss Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung auf Monatsbasis für drei Jahre enthalten. Fantasiezahlen werden erkannt.
  • Fachliche und persönliche Eignung: Ausbildungszeugnis, Arbeitszeugnisse, Berufsabschlüsse. Für Gastronomiegründer: der Nachweis, dass du das Handwerk kennst.
  • Antrag vor Aufnahme der Tätigkeit: Der Antrag muss gestellt sein, bevor du irgendeinen Schritt in Richtung Selbstständigkeit machst. Dazu zählen: Gewerbeanmeldung, erste Rechnung, erste Einnahme, Mietvertragsunterzeichnung als Betreiber.

Wie viel Geld gibt es beim Gründungszuschuss für Gastronomie?

Direkte Antwort für alle, die es genau wissen müssen:

ℹ️  Info

Phase 1 (6 Monate, geregelt in § 93 SGB III): Dein persönlicher ALG-1-Betrag + 300 Euro/Monat Sozialpauschale.

 

Phase 2 (bis 9 weitere Monate, geregelt in § 94 SGB III): 300 Euro/Monat. Der ALG-1-Anteil entfällt. Verlangen einer Antragsverlängerung auf Basis von Geschäftsintensität.

 

Gesamtförderung: Maximal 15 Monate. Je nach ALG-1-Satz zwischen ca. 11.700 und über 20.000 Euro. Steuerfrei, nicht rückzahlbar.

 

Pflicht vor Genuss: Mindestens 150 Tage Restanspruch ALG 1. Antrag zwingend VOR Gewerbeanmeldung.

Drei konkrete Rechenbeispiele, die zeigen, was das in der Praxis bedeutet:

Persönlicher ALG-1-Betrag Monatliche Förderung Phase 1 Gesamtförderung 6 Monate Gesamtförderung 15 Monate
800 € 1.100 € 6.600 € ca. 9.300 €
1.300 € 1.600 € 9.600 € ca. 13.500 €
1.800 € 2.100 € 12.600 € ca. 18.300 €

Hinweis: Alle Zahlen sind Richtwerte. Der tatsächliche ALG-1-Betrag hängt vom individuellen Vorjahreseinkommen ab. Die Berechnung erfolgt durch die Agentur für Arbeit.

Die zwei Fehler, die Gastronomen beim Gründungszuschuss am häufigsten machen

Wir sehen in unserer Beratung, dass mehr als die Hälfte aller Gastronomieeröffner, die mit dem Gründungszuschuss starten wollen, kurz davor steht, einen dieser beiden Fehler zu machen. Beide sind vermeidbar. Beide kosten bei Missachtung die komplette Förderung.

Fehler 1: Erst Gewerbe anmelden, dann Antrag stellen

Der häufigste Ablehnungsgrund. Sobald du das Gewerbe anmeldest, gilt die selbstständige Tätigkeit als aufgenommen. Die Bundesagentur lehnt den Antrag dann ohne Ausnahme ab. Gleiches gilt für:

  • Die Unterzeichnung eines Mietvertrags als künftiger Betreiber.
  • Das Stellen der ersten Rechnung an einen Kunden oder Lieferanten.
  • Jede Form von Einnahmen, auch aus Testverkauf oder Catering-Aufträgen.
  • Die Anschaffung von Betriebsmitteln auf Betriebskosten.

⚠️  Achtung

Reihenfolge ist alles: Erst Antrag stellen. Erst Bewilligungsbescheid abwarten. Dann Gewerbeanmeldung. Dann Mietvertrag. Dann Betriebsmittel. Keine einzige Ausnahme.

Fehler 2: Den Businessplan als Formalie behandeln

Die Arbeitsagentur liest Businesspläne nicht flüchtig. Sachbearbeiter in der Gründungsförderung sind geschult darin, unrealistische Planungen zu erkennen. Ein Gastronomie-Businessplan, der ein Restaurant mit 60 Plätzen mit einem Monatsumsatz von 80.000 Euro plant, aber keinen Wareneinsatz ausweist, landet im Papierkorb.

Gleiches gilt umgekehrt: Wer zu konservativ plant und keine Tragfähigkeit nachweist, scheitert ebenfalls. Der Businessplan muss realistisch sein und trotzdem zeigen, dass sich das Vorhaben trägt.

Wie ein belastbarer Gastronomie-Businessplan aufgebaut wird und was er braucht, erklären wir ausführlich in unserem Artikel Gastronomie Businessplan schreiben. Einen ersten Überblick über den Weg in die Selbstständigkeit gibt dir Gastronomie selbstständig machen.

💡 Tipp

AVGS nutzen: Frag deine Arbeitsagentur nach einem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS). Damit kannst du ein Gründungscoaching beauftragen, das häufig die Tragfähigkeitsbescheinigung einschließt. Kosten für dich: null. Verbesserung des Businessplans: erheblich.

Wie läuft die Beantragung des Gründungszuschusses Schritt für Schritt ab?

Es gibt keine Abkürzung. Wer Schritte überspringt oder die Reihenfolge ändert, verliert die Förderung.

  1. Frühzeitig mit der Agentur sprechen: Restanspruch klären, Gründungsabsicht signalisieren, zuständigen Sachbearbeiter kennenlernen.
  2. AVGS beantragen: Sofern verfügbar, sofort nutzen für Gründungscoaching.
  3. Businessplan erarbeiten: Vollständig, mit Kapitalbedarfsplan, 3-Jahres-Liquiditätsplan, Wettbewerbsanalyse, Wareneinsatzquote, Deckungsbeitrag.
  4. Tragfähigkeitsbescheinigung einholen: IHK, Handwerkskammer oder akkreditierter Berater. Vorlaufzeit einplanen: IHK bis zu zwei Wochen.
  5. Antrag bei der Agentur stellen: Mit vollständigen Unterlagen. Jetzt noch kein Gewerbe, kein Vertrag, keine Einnahme.
  6. Bewilligungsbescheid abwarten: Vier bis acht Wochen. In dieser Zeit: Vorbereitungen treffen, aber keine rechtswirksamen Schritte.
  7. Gewerbeanmeldung und gastronomische Anzeige: Erst nach Bewilligungsbescheid. In den meisten Bundesländern hat die klassische Gastst00e4ttenkonzession inzwischen das Anzeigeverfahren ersetzt.
  8. Phase 1 starten und dokumentieren: Sechs Monate Förderung. Geschäftsaktivität dokumentieren für möglichen Phase-2-Antrag.
  9. Phase 2 beantragen: Auf Basis von Geschäftsintensität bis zu neun weitere Monate 300 Euro/Monat.

Was muss der Businessplan für den Gründungszuschuss in der Gastronomie enthalten?

Die Arbeitsagentur erwartet keinen Hochglanzprospekt. Sie erwartet Zahlen, die einer kritischen Prüfung standhalten, und Nachweise, dass du das Handwerk beherrschst. Für Gastronomiebetriebe bedeutet das konkret:

  • Konzeptbeschreibung: Betriebstyp, Zielgruppe, Differenzierungsmerkmal vom Wettbewerb. Nicht vage, sondern konkret. Nicht „gemtlüliches Ambiente“, sondern „Inhabergeführtes Mittagsrestaurant, 45 Plätze, Lunchmenü für Büroumfeld, Durchschnittsbon 13,50 Euro“.
  • Standortanalyse: Passantenfrequenz, Einzugsgebiet, Konkurrenzsituation im Umkreis. Wenn möglich mit Daten hinterlegt.
  • Investitionsplan: Küchenausstattung, Ladenausbau, Erstbestückung, Kassensystem, Genehmigungen. Realistisch kalkuliert, nicht gerundet auf runde Zahlen.
  • Kapitalbedarfsplan: Gesamtbedarf, davon Eigenkapital, davon Fremdkapital. Liquiditätspuffer für mindestens drei Monate Betriebskosten nach Gründung.
  • 3-Jahres-Umsatzplan auf Monatsbasis: Mit Erklärung, wie die Zahlen zustande kommen. Anlaufphase realistisch niedriger ansetzen. Saisonale Schwankungen berücksichtigen.
  • Liquiditätsplan: Monatliche Ein- und Ausgaben für drei Jahre. Der Liquiditätsplan ist oft wichtiger als der Gewinnplan, weil er zeigt, ob der Betrieb in den ersten Monaten überlebt.
  • Wareneinsatzquote und Deckungsbeitrag: Zeige, dass du die Kernkennzahlen beherrschst. Wareneinsatz Restaurant: 28 bis 32 Prozent. Café und Imbiss: 25 bis 30 Prozent. Wer diese Zahlen nicht kennt, überzeugt keine Agentur.
  • Lebenslauf und Qualifikationsnachweis: Kochausbildung, Berufserfahrung, relevante Stationen. Je klarer du nachweisen kannst, dass du das Handwerk beherrschst, desto höher die Bewilligungschance.

In unserer Gastronomieberatung erarbeiten wir den Businessplan gemeinsam mit dir. Nicht als Formularausfüller, sondern mit echten Branchenzahlen und dem Wissen aus über 5.600 Beratungssituationen. Was Finanzierungsoptionen jenseits des Gründungszuschusses angeht, zeigt der Artikel Finanzierung Gastronomie weitere Wege.

📊  Fallbeispiel

Fallbeispiel: Café-Eröffnung in Hamburg

 

Eine gelernte Konditorin aus dem Hamburger Umland verlor nach acht Jahren ihren Arbeitsplatz, als ihr Betrieb schloss. ALG-1-Anspruch: 1.200 Euro monatlich, 210 Tage Restanspruch. Sie wollte ein kleines Café eröffnen, 20 Plätze, Eigenbäckerei. Erster Impuls: sofort Gewerbe anmelden und Ladenlokal suchen. In der Beratung haben wir das gestoppt.

 

Gemeinsam haben wir den Businessplan erarbeitet: Anlaufphase 4 Monate mit 40 % Auslastung, Wareneinsatz 27 %, Deckungsbeitrag pro Tisch kalkuliert, Liquiditätspuffer für 3 Monate Betriebskosten eingeplant. Tragfähigkeitsbescheinigung über die IHK Hamburg eingeholt. Antrag gestellt. Bewilligung in 5 Wochen: 1.500 Euro/Monat für 6 Monate. Nach Bewilligungsbescheid: Gewerbeanmeldung, Mietvertrag, Umbau.

 

Heute, 18 Monate nach Eröffnung: Der Betrieb läuft kostendeckend. Die Inhaberin konnte sich in Phase 1 vollständig auf Aufbau und Stammkundengewinnung konzentrieren, ohne finanziellen Druck.

 

Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Der geschilderte Fall basiert auf einer echten Beratungssituation der Gastro Piraten.

Was tun, wenn der Gründungszuschuss abgelehnt wird?

Eine Ablehnung ist kein rechtskräftiges Urteil. Sie ist ein Verwaltungsakt, gegen den du Rechtsmittel einlegen kannst. Und das lohnt sich häufig.

Schritt 1: Ablehnungsbescheid genau lesen

Die Agentur muss den Ablehnungsgrund benennen. Häufige Gründe: Businessplan nicht überzeugend, Tragfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend, 150-Tage-Grenze unterschritten, Selbstständigkeit bereits aufgenommen. Nur wenn du den genauen Grund kennst, kannst du reagieren.

Schritt 2: Widerspruch einlegen

Du hast nach Zustellung des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Kein Formular erforderlich, ein Brief reicht. Begründe den Widerspruch präzise: Warum ist die Ablehnung sachlich falsch? Was hat die Agentur nicht berücksichtigt?

Schritt 3: Businessplan nachbessern oder Klage erwägen

Wenn der Businessplan als nicht überzeugend eingestuft wurde: Lass ihn von einer fachkundigen Stelle überarbeiten und reiche eine neue Tragfähigkeitsbescheinigung ein. Wenn die Ablehnung auf anderen Gründen basiert: Ziehe einen Rechtsanwalt für Sozialrecht hinzu. Wir als Gastro Piraten sind keine Rechtsanwälte, und Rechtsberatung gehört nicht zu unserem Leistungsumfang.

⚠️  Achtung

Fristen einhalten: Widerspruchsfrist ist ein Monat nach Zustellung. Wer diese Frist versäumt, verliert das Recht auf Widerspruch. Im Zweifel sofort handeln und einen Rechtsanwalt für Sozialrecht kontaktieren.

Was passiert mit Kranken- und Rentenversicherung nach der Bewilligung?

Mit dem ersten Tag der Selbstständigkeit bist du kein Leistungsempfänger der Arbeitsagentur mehr. Das bedeutet:

  • Deine gesetzliche Krankenversicherung über die Agentur endet sofort.
  • Du musst dich als Selbstständiger freiwillig versichern, gesetzlich oder privat.
  • Die 300 Euro Sozialpauschale deckt den GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige (2026: rund 230 bis 280 Euro ohne Krankengeldanspruch) knapp ab.
  • Eine Rentenversicherung ist in der Pauschale nicht vorgesehen. Du bist selbst verantwortlich.
  • Sobald dein Betrieb höhere Einnahmen erwirtschaftet, steigt auch dein GKV-Beitrag, da dieser einkommensabhängig berechnet wird.

⚠️  Achtung

Unsere klare Grenze: Gastro Piraten sind kein Steuerberater und kein Sozialversicherungsexperte. Für die individuelle Klärung von Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung im Rahmen der Selbstständigkeit wende dich zwingend an einen zugelassenen Steuerberater oder eine Beratungsstelle der Krankenkasse, bevor du den Antrag stellst.

Besonderheiten für Café, Imbiss und Restaurant beim Gründungszuschuss

Café-Gründung

Der Kaffeemarkt ist eng. Kettenbetriebe, Systemgastronomie und bestehende Stammläden setzen inhabergeführten Neueröffnungen erheblichen Druck entgegen. Die Agentur kennt das. Dein Businessplan muss eine klare Differenzierungsstrategie zeigen und den Deckungsbeitrag pro Tasse und pro Tisch nachvollziehbar ausweisen. Wer nur auf „guten Kaffee“ setzt, wird nicht überzeugen.

Imbiss-Gründung

Ein unterschriebener Mietvertrag oder eine Sondernutzungsgenehmigung für den geplanten Standort erhöht die Überzeugungskraft des Businessplans erheblich. Mobilen Betrieben empfehlen wir, eine Standortplanung für mindestens zwölf Monate in den Businessplan aufzunehmen: welche Märkte, welche Genehmigungen, welche Rückfallstandorte.

Restaurant-Gründung

Die Vollgastronomie hat unter allen gastronomischen Betriebstypen die höchste Aufgabequote im ersten Jahr. Ein Restaurantbusinessplan, der das ignoriert und mit Vollauslastung ab Monat zwei rechnet, wird abgelehnt. Zeige stattdessen: drei Monate Anlaufphase mit 30 % Auslastung, drei Monate mit 50 %, und erst dann die Zielauslastung. Und rechne durch, ob der Betrieb diese Zeit finanziell überlebt.

📊  Fallbeispiel

Fallbeispiel: Imbiss-Gründung in Sachsen

 

Ein gelernter Koch aus Sachsen verlor seinen Arbeitsplatz nach der Schließung eines Hotelbetriebs. ALG-1-Anspruch: 980 Euro, 190 Tage Restanspruch. Sein Plan: ein kleiner Imbiss, selbst gekocht, regionaler Fokus. Problem: Er hatte bereits mit einem möglichen Vermieter für das Ladenlokal gesprochen und signalisiert, dass er bereit sei zu unterschreiben.

 

In der Beratung war klar: Den Mietvertrag noch nicht unterschreiben. Zuerst Antrag stellen. Der Businessplan wurde mit uns erarbeitet: Wareneinsatz 29 %, Tagesdurchsatz realistisch mit 60 Portionen in der Mittagszeit, Standortanalyse mit Frequenzzahlung. Tragfähigkeitsbescheinigung über die IHK Sachsen. Antrag: bewilligt in 6 Wochen.

 

Ergebnis Phase 1: 1.280 Euro monatlich für 6 Monate (980 Euro ALG 1 + 300 Euro). Imbiss eröffnet nach Bescheid. Im dritten Betriebsjahr: kostendeckend, ein Teilzeitkraft eingestellt.

 

Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Der geschilderte Fall basiert auf einer echten Beratungssituation der Gastro Piraten.

ℹ️  Info

Hospitality Business School (HBS): Jeden Montag von 10 bis 11 Uhr sprechen wir mit Gastronomiegründern über genau solche Themen. Businessplan, Förderung, Kalkulation, erste Betriebsmonate. Kostenlos, ohne Verkaufsgespräch. Wenn du dabei sein willst, trag dich hier ein.

Du planst ein Café, einen Imbiss oder ein Restaurant?

Wir kennen den Gründungszuschuss-Prozess für die Gastronomie aus über 5.600 Beratungen. Wir helfen dir, den Businessplan praxistauglich zu machen und die Bewilligungschancen zu maximieren.

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👤  Über den Autor

René Kaplick hat Gastronomie nicht studiert. Er ist darin aufgewachsen. Mit zehn Jahren hat er das erste Bier gezapft, neben seinen Eltern, für echte Gäste. Was folgte: Kochausbildung, Stationen in der Sternegastronomie (u. a. First Floor Berlin, Michelin-Stern), Handelsfachwirt, über 5.600 beratene Betriebe im DACH-Raum seit 2010. Die Fragen, die er stellt, hat er selbst durchgelebt.

Häufige Fragen zum Gründungszuschuss in der Gastronomie

Darf ich schon ein Gewerbe angemeldet haben, wenn ich den Gründungszuschuss beantrage?
Nein, das ist der häufigste Ablehnungsgrund. Sobald du ein Gewerbe anmeldest, gilt die selbstständige Tätigkeit als aufgenommen. Der Antrag muss zwingend vor jeder Aufnahme der Tätigkeit gestellt und bewilligt sein. Das gilt auch für die Unterzeichnung eines Mietvertrags als künftiger Betreiber oder das Stellen einer ersten Rechnung.

Wie viele Tage Restanspruch auf ALG 1 brauche ich mindestens?
Mindestens 150 Tage zum geplanten Gründungszeitpunkt. Da die Bearbeitung des Antrags vier bis acht Wochen dauern kann, empfiehlt es sich, den Antrag zu stellen, wenn noch deutlich mehr als 150 Tage verfügbar sind. Wer knapp darunter liegt, verliert die Förderung ohne Ausnahme.

Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja, der Gründungszuschuss ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden. Er unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Er erhöht den persönlichen Steuersatz auf andere Einkünfte im selben Jahr. Wie sich das konkret auf deine Steuerlast auswirkt, klärst du mit einem zugelassenen Steuerberater.

Bin ich als Förderempfänger noch über die Arbeitsagentur krankenversichert?
Nein. Ab dem ersten Tag der Selbstständigkeit bist du selbst für deine Absicherung verantwortlich. Die 300 Euro Sozialpauschale aus dem Gründungszuschuss deckt den GKV-Mindestbeitrag für Selbstständige knapp ab, lässt aber kaum Spielraum für Rentenvorsorge. Kläre das zwingend vor Antragstellung mit einem Steuerberater oder deiner Krankenkasse.

Wer stellt die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Businessplan aus?
Anerkannte fachkundige Stellen sind IHK, Handwerkskammer, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und akkreditierte Unternehmensberater wie die Gastro Piraten. Bei der IHK ist die Bescheinigung in vielen Regionen kostenlos oder kostengünstig. Unternehmensberater berechnen in der Regel 80 bis 180 Euro. Vorlaufzeit zur IHK: oft bis zu zwei Wochen.

Was passiert, wenn mein Antrag abgelehnt wird?
Du hast einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Lies den Ablehnungsbescheid genau und benenne im Widerspruch präzise, warum die Ablehnung sachlich falsch ist. Wenn der Businessplan der Ablehnungsgrund war, lass ihn von einer fachkundigen Stelle überarbeiten. Für alle weiteren Rechtsschritte wende dich an einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Kann ich den Gründungszuschuss auch bei der Übernahme eines bestehenden Cafés oder Restaurants bekommen?
Ja, wenn alle sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Bei einer Betriebs00fcbernahme muss der Businessplan zusätzlich Bilanzen und Jahresabschlüsse des übernommenen Betriebs enthalten. Die Agentur prüft dann, warum der Vorbetrieb aufgegeben wurde und ob das neue Konzept tragfähiger ist.

Was passiert, wenn mein Betrieb in Phase 1 bereits profitabel läuft? Muss ich die Förderung zurückzahlen?
Nein. Der Gründungszuschuss ist keine Rückzahlungsleistung. Du darfst und sollst Einnahmen erwirtschaften. Die Förderung läuft unabhängig vom Geschäftserfolg bis zum Ende der bewilligten Phase weiter.

Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags bei der Arbeitsagentur?
In der Regel vier bis acht Wochen. Die Dauer variiert je nach Regionaldirektion und Auslastung. Plane diese Zeit bei der Gründungsplanung ein. Stell den Antrag, bevor dein Restanspruch gefährlich nah an die 150-Tage-Grenze herankommt. Wer zu spät einreicht, verliert die Förderung.

Gibt es den Gründungszuschuss auch für Empfänger von Bürgergeld?
Nein. Der Gründungszuschuss gilt ausschließlich für ALG-1-Empfänger. Für Bürgergeld-Empfänger gibt es das Einstiegsgeld beim zuständigen Jobcenter. Das ist in Höhe und Rahmenbedingungen weniger kalkulierbar und wird lokal sehr unterschiedlich gehandhabt.

Kann ich als Imbissgründer den Gründungszuschuss beantragen, wenn ich noch kein Ladenlokal habe?
Grundsätzlich ja. Ein unterzeichneter Mietvertrag oder eine Sondernutzungsgenehmigung erhöht die Plausibilität des Businessplans aber erheblich. Mobile Betriebe und Imbisse sollten eine Standortplanung für mindestens zwölf Monate im Businessplan darlegen: konkrete Marktplätze, Genehmigungsstand, Alternativstandorte.