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In 5 Schritte zum eigenen Restaurant, oder: Wie kann ich ein eigenes Restaurant eröffnen?

Stellen Sie sich vor, Ihre Leidenschaft für gutes Essen und Gastfreundschaft wird zur Realität – indem Sie Ihr eigenes Restaurant eröffnen! Die Idee, ein Restaurant zu gründen, mag zunächst überwältigend erscheinen, aber mit dem richtigen Businessplan und einer sorgfältigen Checkliste kann Ihr Traum Wirklichkeit werden. Von der Suche nach dem perfekten Standort bis zur kreativen Konzeptentwicklung und der Finanzierung – in diesem Blog finden angehende Gastronomen alle wichtigen Informationen und Ratschläge für eine erfolgreiche Restauranteröffnung. Tauchen Sie ein in die Welt der Gastronomie, entdecken Sie die Voraussetzungen und Genehmigungen, die Kosten und die Küchenherausforderungen, um ein unvergessliches kulinarisches Erlebnis für Ihre Gäste zu schaffen.

1. Vorbereitung: Die richtige Idee für das eigene Restaurant finden

Das Herzstück eines jeden erfolgreichen Restaurants ist das einzigartige Konzept, das die Gäste begeistert und sie immer wieder zurückkommen lässt. Bevor Sie sich jedoch in die Welt der Gastronomie stürzen, ist es entscheidend, die passende Idee für Ihr eigenes Restaurant zu finden. Die kulinarische Ausrichtung, das Ambiente und die Zielgruppe spielen dabei eine entscheidende Rolle. Nehmen Sie sich Zeit, um Ihre Vision zu entwickeln und eine klare Vorstellung davon zu haben, was Ihr Restaurant von anderen unterscheidet. Eine durchdachte Businessplanung hilft Ihnen dabei, Ihre Ideen strukturiert umzusetzen und finanzielle Herausforderungen zu meistern. Mit einer sorgfältig zusammengestellten Checkliste behalten Sie stets den Überblick über alle wichtigen Schritte auf dem Weg zur erfolgreichen Eröffnung Ihres eigenen Restaurants.

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2. Businessplan erstellen: Finanzielle Planung und Zielsetzung

Die Grundlage für Ihren Erfolg beim Restaurant eröffnen liegt in einem gut durchdachten Businessplan. Eine solide finanzielle Planung ist unerlässlich, um die Kosten im Blick zu behalten und klare Ziele zu setzen. Erstellen Sie eine detaillierte Liste der anfallenden Ausgaben für die Gründung Ihres eigenen Restaurants, von den Küchengeräten über das Personal bis hin zur Marketingstrategie. Berücksichtigen Sie dabei auch mögliche Finanzierungsquellen und legen Sie Ihre Einnahmeziele fest. Ein gut ausgearbeiteter Businessplan ist nicht nur für potenzielle Investoren wichtig, sondern dient auch Ihnen als Leitfaden auf dem Weg zum erfolgreichen Start Ihrer gastronomischen Unternehmung. Nutzen Sie diese Phase der Vorbereitung, um Ihre Vision konkret umzusetzen und sich optimal auf die Eröffnung vorzubereiten.

3. Standortwahl: Der Schlüssel zum Erfolg bei der Eröffnung eines Restaurants

Die Auswahl des perfekten Standorts ist entscheidend für den Erfolg Ihres neu zu eröffnenden Restaurants. Ein zentrales, gut frequentiertes Gebiet mit ausreichend Laufkundschaft kann maßgeblich dazu beitragen, dass Ihr Restaurant von Beginn an erfolgreich ist. Denken Sie darüber nach, welche Zielgruppe Sie ansprechen möchten und wählen Sie Ihren Standort entsprechend aus. Achten Sie auch auf die Konkurrenz in der Umgebung und prüfen Sie, ob genügend Parkmöglichkeiten vorhanden sind. Die Lage sollte idealerweise gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein, um eine breitere Kundschaft anzulocken. Vergessen Sie nicht, dass der Standort auch Einfluss auf die Miet- und Nebenkosten hat – stellen Sie sicher, dass Ihr Budget dies abdecken kann. Eine sorgfältige Standortwahl ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur erfolgreichen Eröffnung Ihres eigenen Restaurants.

4. Genehmigungen einholen: Rechtliche Aspekte beim Restaurant eröffnen beachten

Bei der Eröffnung eines eigenen Restaurants ist es entscheidend, die rechtlichen Aspekte im Blick zu behalten. Die Genehmigungen spielen eine zentrale Rolle und sollten frühzeitig angegangen werden. Es gilt, alle Voraussetzungen und Auflagen zu erfüllen, um einen reibungslosen Start sicherzustellen. Dazu gehört unter anderem die Klärung von Fragen bezüglich Hygienevorschriften, Brandschutzbestimmungen und eventuellen Alkoholausschankgenehmigungen. Eine sorgfältige Planung und das Einholen aller erforderlichen Genehmigungen sind essenziell für den erfolgreichen Start in die gastronomische Welt. Zudem sollte man sich gegebenenfalls fachkundigen Rat einholen, um mögliche Stolpersteine von Anfang an aus dem Weg zu räumen. Mit einer gut durchdachten Strategie und dem nötigen Durchhaltevermögen steht der erfolgreichen Restaurantgründung nichts im Wege.

5. Marketingstrategien entwickeln: Kunden auf das neue Restaurant aufmerksam machen

Mit kreativen Marketingstrategien können Sie die Aufmerksamkeit potenzieller Gäste für Ihr frisch eröffnetes Restaurant gewinnen. Nutzen Sie die Vielfalt der digitalen Kanäle, um Ihr einzigartiges gastronomisches Konzept zu präsentieren und Neugierde zu wecken. Social Media Plattformen wie Instagram oder Facebook bieten ideale Möglichkeiten, um mit ansprechenden Bildern und Videos die Vorfreude auf Ihre Küche zu steigern. Darüber hinaus sollten Sie auch lokale Werbemaßnahmen in Betracht ziehen, wie beispielsweise Flyer in der Umgebung verteilen oder Kooperationen mit benachbarten Unternehmen eingehen. Eine gut durchdachte Marketingstrategie ist entscheidend, um Ihre Zielgruppe anzusprechen und die Bekanntheit Ihres Restaurants nach der Eröffnung schnell zu steigern. Setzen Sie auf Kreativität und Authentizität, um einen bleibenden Eindruck bei Ihren zukünftigen Gästen zu hinterlassen.

6. Fazit: Mit Leidenschaft und Durchhaltevermögen zum erfolgreichen eigenen Restaurant

Abschließend ist festzuhalten, dass die Leidenschaft und das Durchhaltevermögen entscheidende Faktoren für den Erfolg eines eigenen Restaurants sind. Der Weg mag steinig sein, aber mit einer klaren Vision und dem Willen zur Umsetzung können angehende Gastronomen ihre Träume verwirklichen. Die Liebe zur Gastronomie und zum Gastgewerbe sollte stets im Mittelpunkt stehen, denn nur so lassen sich auch schwierige Zeiten überwinden. Ein erfolgreiches Restaurant zu eröffnen erfordert Mut, Engagement und die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen. Mit der richtigen Einstellung und einer gut durchdachten Strategie können Gründerinnen und Gründer in der Gastronomiebranche langfristig erfolgreich sein. Jede Herausforderung birgt auch Chancen – nutzen Sie diese, um Ihr eigenes Restaurant aufzubauen und Ihre Gäste kulinarisch zu begeistern.

Wie viel brauche ich um ein Restaurant zu eröffnen?

Um ein Restaurant zu eröffnen, benötigen Sie in der Regel eine beträchtliche Summe Geld. Die genaue Höhe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage des Restaurants, der Größe des Betriebs, der Art des Konzepts und der Ausstattung. Insgesamt können die Kosten für die Eröffnung eines Restaurants zwischen 50.000 und 500.000 Euro liegen. Zu den Hauptausgaben gehören Miete oder Kauf einer geeigneten Immobilie, Renovierungsarbeiten, Küchenausstattung, Möbel und Einrichtung, Marketing sowie Mitarbeitergehälter und laufende Betriebskosten in den ersten Monaten. Es ist ratsam, einen detaillierten Businessplan zu erstellen und die Finanzierung sorgfältig zu planen. Möglicherweise benötigen Sie auch Kredite oder Investoren, um das erforderliche Kapital aufzubringen. Es ist wichtig zu beachten, dass ein gut durchdachtes Konzept und eine effiziente Betriebsführung entscheidend sind für den langfristigen Erfolg Ihres Restaurants.

Kann jeder in Deutschland ein Restaurant eröffnen?

In Deutschland kann grundsätzlich jeder ein Restaurant eröffnen, da es keine gesetzlichen Vorschriften gibt, die dies explizit verbieten. Allerdings müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zuallererst benötigt man eine Gewerbeanmeldung beim zuständigen Gewerbeamt. Zudem muss man Hygienevorschriften und Auflagen des Gesundheitsamtes einhalten, um die Lebensmittelsicherheit zu gewährleisten. Auch ist eine Genehmigung des Bauamtes erforderlich, wenn bauliche Veränderungen am Standort vorgenommen werden sollen. Des Weiteren sollte man über ausreichende Fachkenntnisse im Bereich Gastronomie verfügen und eventuell auch eine entsprechende Ausbildung vorweisen können. Vor der Eröffnung eines Restaurants empfiehlt es sich auch, einen Businessplan zu erstellen und sich über rechtliche Bestimmungen wie Arbeitsrecht und Steuervorschriften zu informieren. Insgesamt ist es also möglich, in Deutschland ein Restaurant zu eröffnen, jedoch sind bestimmte Schritte und Voraussetzungen zu beachten, um erfolgreich in der Gastronomiebranche tätig zu werden.

Wie viel Eigenkapital für Restaurant?

Für die Eröffnung eines Restaurants wird in der Regel ein beträchtliches Eigenkapital benötigt. Die genaue Höhe des erforderlichen Eigenkapitals hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Größe des Restaurants, der Lage, den Mietkosten, den Anschaffungskosten für Ausstattung und Inventar sowie den laufenden Betriebskosten. In der Gastronomiebranche ist es üblich, dass Gründer zwischen 30% und 50% des Gesamtkapitalbedarfs als Eigenkapital aufbringen. Dies dient dazu, das Risiko für potenzielle Investoren zu verringern und die Finanzierung des Unternehmens langfristig zu sichern. Es ist wichtig, eine realistische Einschätzung des Kapitalbedarfs vorzunehmen und auch Rücklagen für unvorhergesehene Kosten einzuplanen. Eine sorgfältige Finanzplanung und Beratung durch Experten können dabei helfen, das erforderliche Eigenkapital für die Eröffnung eines Restaurants angemessen zu kalkulieren.

Kann ich ohne Ausbildung ein Restaurant eröffnen?

Nein, es ist nicht ratsam, ein Restaurant ohne Ausbildung zu eröffnen. Eine fundierte Ausbildung im Bereich Gastronomie oder Hotellerie ist entscheidend für den Erfolg eines Restaurants. Ohne das nötige Fachwissen und die praktische Erfahrung in Bereichen wie Lebensmittelhygiene, Küchenmanagement, Gästebetreuung und Personalführung könnte die Eröffnung eines Restaurants zu großen Problemen führen. Es ist wichtig, die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine entsprechende Ausbildung oder Schulung zu erwerben, um ein erfolgreiches Restaurant zu führen. Zudem können fehlende Qualifikationen auch rechtliche Konsequenzen haben, insbesondere im Hinblick auf Lebensmittelsicherheit und Arbeitsgesetze. Daher wird dringend empfohlen, vor der Eröffnung eines Restaurants eine angemessene Ausbildung oder Berufserfahrung in der Gastronomiebranche zu absolvieren.

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Gastwelt-Lobby in Berlin

Gastwelt-Lobby in Berlin: Vielfältig, fragmentiert und verbandsseitig nur bedingt wettbewerbsfähig-

Berlin, 12. Juni 2023 – Der Deutsche Bundestag hat Anfang 2022 zur Verbesserung der politischen Transparenz ein zentrales Lobbyregister eingeführt, in das sich mit wenigen Ausnahmen alle Interessenvertreter eintragen müssen.

Die Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) hat das Register in den vergangenen drei Monaten für die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (360° Gastwelt) analysiert und viele interessante Erkenntnisse zur Struktur und Finanzausstattung der Gastwelt-Lobby gewonnen.

„Unsere Ad-Hoc Analyse konzentriert sich in einem ersten Schritt darauf, eine qualitative Bestandsaufnahme aller eingetragenen Akteure (Verbände, Organisationen, NGOs, Thinktanks, Unternehmen) vorzunehmen. Um die erfassten Zahlen einzuordnen, wurden in einem zweiten Schritt die wichtigsten Kennziffern drei weiterer Referenz-Branchen ermittelt und dann der Gastwelt beispielhaft gegenübergestellt. Es handelt sich hierbei um das Handwerk, die Versicherungswirtschaft und die Automobilindustrie“, erklärt Vorstandssprecher Dr. Marcel Klinge.

Die DZG-Auswertung identifiziert 80 verschiedene Verbände/Organisationen, einen Dachverband sowie eine aktive politische Denkfabrik. Hinzukommen weitere 29 Unternehmen, die in der Bundeshauptstadt Lobbyarbeit betreiben. „In Summe sind damit 111 Akteure für die Gastwelt in Berlin unterwegs. In meiner Zeit als Bundestagsabgeordneter von 2017 bis 2021 hatte ich vielleicht Kontakt mit 20 bis 25 Verbänden und zehn Unternehmen. Deswegen hat uns die hohe Zahl von über 110 eingetragenen Lobbyakteuren am Ende doch überrascht“, so Klinge weiter.

In ihrer Analyse kommt die Denkfabrik zu drei zentralen Erkenntnissen: Die Auswertung des Registers zeichnet (1) verbandsseitig ein facettenreiches Bild:

Die inhaltliche Bandbreite der eingetragenen Verbände und Organisationen ist hoch, die Arbeitsprofile teils sehr unterschiedlich. Mit insgesamt 82 Akteuren (inklusive Dachverband und Denkfabrik) stellt die DZG-Untersuchung folglich auch einen hohen Fragmentierungsgrad fest. „Die ausgewerteten Daten deuten außerdem darauf hin, dass die Finanzmittel der Verbände auf niedrigem Niveau limitiert sind. Sieben von 82 Akteuren geben sogar null Euro pro Jahr für Interessensvertretung aus. In diesen Fällen wird wohl komplett ehrenamtlich gearbeitet. Weitere elf Akteure geben gar keine Zahlen an “, führt Co-Vorstand Alexander Aisenbrey aus.

Auf Unternehmensseite sei die Anzahl mit 29 verschiedenen Akteuren zwar nicht auf dem Fragmentierungs-Niveau der Verbände, aber dennoch nicht unerheblich. Aisenbrey: „Auffällig ist, dass die Gastwelt-Unternehmen in Summe signifikant mehr Geld für Interessensvertretung (8,8 Mio./Jahr) zur Verfügung haben als die Verbände (5,1 Mio./Jahr). Hier liegt der Faktor bei 1,7. Die Mitarbeiterausgaben der Verbände im Bereich Interessensvertretung sind im Schnitt bis zu vier Mal niedriger als bei den Unternehmen. Dies lässt auf eine höhere Teilzeitquote und ein geringeres Entlohnungsniveau schließen.“

Verbandsseitig ist die 360° Gastwelt (2) bei fast allen Schlüsselkennzahlen schlechter finanziert als die drei Referenzbranchen – und das teils erheblich.

Bei den Ausgaben der Top 5 Verbände (also die Organisationen mit den jeweils höchsten absoluten Lobby-Ausgaben) liegt das Handwerk mit rund 10 Mio./Jahr auf Platz 1, gefolgt von der Automobilindustrie (4 Mio./Jahr), der Versicherungswirtschaft (3,3 Mio./Jahr) und der Gastwelt (2,6 Mio./Jahr). In der Spitze ist das ein Faktor von 3,8. Ein ähnliches Bild zeichnet sich bei den Beschäftigtenzahlen ab: Auch hier liegt die Gastwelt (Top 5 Verbände) mit 55 Mitarbeitenden deutlich hinter der Automobilindustrie (85), der Versicherungswirtschaft (85) und dem Handwerk (145). Der Anteil der Lobby-Ausgaben variiert bei den TOP 5 Gastwelt-Verbänden zwischen rund 15,8 Prozent (BDL), 19,6 Prozent (DRV), 20,5 Prozent (DEHOGA Bundesverband), 43,7 Prozent (BDB) und 49,5 Prozent (IHA).

Bei den Unternehmensausgaben steht die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie mit 6,8 Mio./Jahr hingegen auf Platz 2 im Top-5-Vergleich, direkt nach der Automobilindustrie, deren Konzerne 16,7 Mio./Jahr investieren. In der Versicherungsbranche liegen die Ausgaben für Lobbyarbeit bei 5,1 Mio./Jahr, beim Handwerk bei 2,6 Mio./Jahr.

Besonders eklatant sind die Finanzierungsunterschiede (3) im Vergleich der Dachverbände. Der Bundesverband der Deutschen Tourismuswirtschaft (BTW) gab im Corona-Spitzenjahr 2021 nach eigenen Angaben zwischen 160.001 bis 170.000 Euro für Lobbyarbeit aus. Alle drei Referenz-Dachverbände spielen hier in einer vollkommen anderen Liga. Dem VDA (Automobil) standen 4,4 Mio. Euro, dem GDV (Versicherung) 15 Mio. Euro und dem ZDH (Handwerk) 1,8 Mio. Euro zur Verfügung. Das heißt, dass die Referenz-Dachverbände elf bis 91 Mal mehr Finanzmittel einsetzten als der BTW.

„Auf Dachverbands-Ebene ist die Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie – zumindest im vorgenommenen Vergleich – weder finanziell und personell konkurrenzfähig. Hier liegt aus unserer Sicht die größte strukturelle Baustelle. Daneben benötigen auch die einzelnen Fachverbände in Summe mehr Finanzmittel, um ihre notwendigen Lobbyaktivitäten professionell umsetzen zu können. Gleichzeitig ist aus unserer Sicht eine Debatte über eine intensivere Zusammenarbeit und Vernetzung aller Verbandsakteure notwendig, um zusätzliche Synergieeffekte zu erzielen“, so Vorstandssprecher Klinge.

Die vollständige Analyse mit weiteren Zahlen, Daten und Fakten kann kostenfrei über die DZG-Webseite abgerufen werden: https://zukunft-gastwelt.de/studie-lobbyregister/

Methodik-Hinweis:

Die durchgeführte Lobbyregister-Untersuchung erhebt nicht den Anspruch, eine voll umfassende Auswertung zu sein, da dies aufgrund des besonderen Registeraufbaus per se nicht möglich ist. Es handelt sich hierbei vielmehr um eine kursorische Übersicht aller Gastwelt-Lobbyaktivitäten in Berlin.

+++ Zur Denkfabrik: Die 2021 gegründete Denkfabrik Zukunft der Gastwelt (DZG) vernetzt Politik, Verbände und hochkarätige Vertreter*innen aller Wertschöpfungssektoren der Tourismus-, Hospitality- und Foodservice-Industrie (wie z.B. Radeberger Gruppe, Deutsche Bahn, Unilever Food, Motel One, Transgourmet, Metro, Center Parcs, Dorint, Bioland, Dussmann, NordCap, Centro Hotels, Best Reisen, Rational). Der interdisziplinäre Thinktank kümmert sich inhaltlich um strategische Zukunftsthemen – wie Mitarbeitergewinnung, Nachhaltigkeit, Digitalisierung und Ernährungswende – und entwickelt praxisnahe Maßnahmen zur effektiveren Krisen-Bewältigung.

Die Mitgliedsunternehmen der Denkfabrik beschäftigen zusammen über 600 000 Mitarbeitende in allen Regionen Deutschlands. Finanziert und getragen wird der Thinktank von der Union der Wirtschaft e.V. +++ www.zukunft-gastwelt.de

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Die KfW verbessert Ihre Schnellkredite

Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.

Was ist neu?

Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:

Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.

Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.

Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.

Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.

Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.

Der Sollzins beträgt 3% p.a

Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.

Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen
  • Kreditablösungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlußfinanzierungen und
  • Kreditverlängerungen

Voraussetzungen

  • mind. seit Januar 2019 am Markt
  • es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019

Nicht gefördert werden

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Fischereibetriebe
  • Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten

Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.

Wer im Detail die Konditionen einsehen will findet sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Selbstverständlich helfen wir auch diesmal, wenn Ihr Fragen an uns habt. Am Besten erreicht Ihr uns hier: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert

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Crowdfunding als Alternative

Die Hausbanken sagen ja ganz gerne mal „Nein“ zu Finanzierungsanfragen. Eine mögliche Alternative ist das sogenannte „Crowdfunding“. Doch was steckt dahinter?

Alternative Finanzierungen gibt es ja viele. Zeit , dass wir uns mal mit einigen Varianten auseinander setzen. Crowdfunding ist eine davon.

Grundsätzlich setzt sich der Begriff aus Crowd (Menge) und Funding (Finanzierung) zusammen. Auf gut deutsch heißt es also, viele finanzieren eine Sache.

Gerade in Zeiten von Corona hat sich der Verkauf von Gutscheinen für die Gastro durchgesetzt. Auch wurden Spenden gesammelt. Dies ist schon sehr nahe am Crowdfunding.

Bei dieser Form der Finanzierung werden also Gelder von vielen Unterstützern gesammelt, um damit ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren.

Belohnt werden die Geldgeber mit bestimmten Aktionen oder Vergünstigungen. Eine Möglichkeit, die es zu überdenken gilt.

Ist mein Projekt für eine „Schwarmfinanzierung“ geeignet?

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du viele Menschen mit Deinem Projekt begeistern kannst. Logisch – ohne Begeisterung kein Geld.

Wichtig ist, dass der Nutzen für den Geldgeber klar erkennbar ist. Auch sollte Dein Vorhaben ein deutliches Alleinstellungsmerkmal haben und Du musst personell und fachlich in der Lage sein es umzusetzen.

Dazu ist es notwendig, Deinen genauen Finanzierungsbedarf zu kennen. Gerne können wir Dir helfen, diesen zu errechnen. Du erreichst uns unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/.

Deinen Unterstützern solltest Du auch deutlich sagen, wofür Du genau die Gelder verwendest und sie ständig darüber informieren.

Socialmedia ist dafür Bestens geeignet. Du solltest also fit mit Facebook, Instagram und Co. sein.

Denke bitte vorher daran, welche Rechte und Vorteile Du den Geldgebern einräumen willst. Autor: Carsten Rengert

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Finetrading, oder wie finanziere ich meine Waren ohne Hausbank?

Momentan ist es schwer. Keine Umsätze – keine Einnahmen. Jetzt soll wieder geöffnet werden und ich muss mein Warenlager komplett bezahlen. Für einige von Euch kann das schwer werden. Die Hausbanken sind momentan, sagen wir mal, sehr zurückhaltend mit Krediten. Eine Möglickeit trotzdem an die Waren zu kommen, kann das sogenannte Finetrading sein. Dies ist eine Finanzierung ohne Hausbank.

Ein Hinweis in eigener Sache: Wir sind keine „Finetrader“ und bieten sowas auch nicht an. Wir wollen nur über Finanzierungsmöglichkeiten aufklären!

Ergibt das Sinn für mich?

Nunja, pauschal kann man das nicht beantworten. Aber schau mal selbst und rede mit Deinem Steuerberater. Hier sind einige Einsatzmöglichkeiten aufgelistet.

Wenn Du allgemeine Fragen dazu hast, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Du hast ein Saisongeschäft? Dann brauchst Du nur zu bestimmten Zeiten große Mengen an Waren.

Du musst fast Dein komplettes Warenlager neu auffüllen?

Mittels der vorgestellten Variante kannst Du die benötigte Ware bestellen, ohne Deine Liquidität sofort zu sehr zu belasten.

Du möchtest Preisschwankungen ausnutzen?

Dann bezahlst Du durch Finetrading erst, wenn Geld (hoffentlich) zurückgeflossen ist.

Du möchtest expandieren und brauchst schnell mal flüssige Mittel?

Hiermit kannst Du kurzfristig vorfinanzieren.

Du kannst keine Sicherheiten mehr stellen?

Diese brauchst Du hier nicht.

Doch wie soll das genau funktionieren?

Schritt 1. Der Rahmenvertrag

Es gibt sogenannte Finetrader. Vereinfacht ausgedrückt sind das sowas wie Zwischenhändler. Mit diesem kannst Du eine Kreditlinie (ähnlich wie bei Deinem Dispo) vereinbaren. Den nimmst Du so in Anspruch, wie Du es brauchst. So wie bei Deinem Dispo. Ja, dabei fallen natürlich auch Gebühren an. Auch wie bei Deinem Dispo – nur günstiger als bei unseren Freunden, den Banken. In diesem Rahmenvertrag wird ein Zahlungsziel mit Dir vereinbahrt.

Schritt 2. Die Bestellung

Jetzt fängt es an, spannend zu werden. Nicht Du, sondern der Zwischenhändler (Finetrader) bestellt die Ware bei Deinem Lieferanten. Natürlich so, wie Du es beauftragt hast.

Schritt 3. Die Lieferung

Dein Lieferant bringt die Ware zu Dir. Also alles wie immer.

Schritt 4. Die Rechnung (also die Erste)

Dein Lieferant stellt dem Zwischenhändler die Rechnung. Nicht Dir.

Schritt 5. Die Sofortzahlung

Nachdem Du die Waren kontrolliert und angenommen hast, zahlt der Zwischenhändler an Deinen Lieferanten. Und das sofort. Dadurch wird ein Skonto genutzt. Auch einer der Gründe, warum diese Variante sehr oft günstiger als ein Dispo bei der Hausbank sein kann.

Schritt 6. Die Rechnung (also die Zweite)

Der Zwischenhändler berechnet Dir den vorgestreckten Betrag. Hierbei sind Zahlungsziele von bis zu 120 Tagen möglich. Hinzu kommen noch die vereinbarten Gebühren. Keine Angst, dazu schreibe ich auch gleich was.

Durch dieses stark verlängerte Zahlungsziel hast Du die Möglichkeit ersteinmal Umsätze (mit der richtigen Kalkulation sogar Gewinne) zu erirtschaften, bevor Du selber zahlen musst.

Schritt 7. Überweisung

Du bezahlst die Rechnung an den Zwischenhändler (Finetrader).

Die Kosten des Finetrading

Es gibt mehrere Faktoren, von denen die Kosten abhängig sind.

  • Deine Bonität
  • Höhe des ausgehandelten Skontos
  • Deine gesamte Einkaufsmenge
  • Art der Ware, die bezahlt wird
  • Dauer der Vorfinazierung

Es kommt vor, dass die Kosten höher sind als ein Bankkredit. Allerdings bekommst Du einen zusätzlichen Spielraum für Deine Finanzen und es entfallen die banküblichen Sicherheiten.

Ob diese Modell für Dich sinnvoll ist oder nicht, musst Du Dir selbst ausrechnen. Es ist in jedem Fall angeraten, mit deinem Steuerberter vorher zu sprechen und genau zu rechnen.

Autor: Carsten Rengert

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert

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Maßnahmenkatalog der Bundesregierung (01.04.2020)

Hier nochmal ein Überblick über den Maßnahmenkatalog der Bundesregierung

Der Maßnahmenkatalog der Bundesregierung liegt uns vor und wir versuchen hier, möglichst Übersichtlich darüber zu informieren

Zuschüsse für Kleinstunternehmen und Solo-Selbständige:

Wer hat Anspruch auf einen Zuschuss? Unternehmen mit bis zu fünf Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten (Vollzeitäquivalenz): einmaliger Zuschuss von bis zu 15.000 Euro für drei Monate, gegebenenfalls zwei weitere Monate.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie lange gibt es die Zuschüsse?
Drei Monate.
Verlängerung um weitere zwei Monate, wenn der Vermieter die Miete um 20 Prozent reduziert.
Was sind die Voraussetzungen?
Wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge der Coronavirus-Krise.
Das Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein.
Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.
Prviates Vermögen muss dafür nicht angetastet werden.
Wie und wo können Betroffene Anträge stellen?
Bei Ländern und Kommunen.
Möglichst elektronisch.
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums und des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie werden die Zuschüsse angerechnet?
Die Zuschüsse werden mit anderen Beihilfen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kumuliert, eventuell auch mit bestehenden de-minimis-Beihilfen.

Bei Steuerveranlagung für Einkommen- oder Körperschaftsteuer im kommenden Jahr werden die Zuschüsse gewinnbringend berücksichtigt.

Steuerliche Hilfsmaßnahmen:

Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?
Unmittelbar vom Coronavirus betroffene Unternehmen.
Welche steuerlichen Erleichterungen sind vorgesehen?
Stundung von Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020.
Anpassung von Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer.
Anpassung des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen.
Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

LG Carsten

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

KfW versus Hausbank

Die Probleme zwischen Hausbank und KfW sind uns wohl bekannt. Viele Banken wollen keine KfW Kredite bewilligen. Dach warum ist das so?

Die KfW haftet in der Regel zu 80% für Eure Kredite. Jetzt durch Corona mit 90%. Das bedeutet aber im Umkehrschluß, dass Eure Hausbank immernoch ein Risiko hat.Nähmich 10%.

Folgendes Beispiel:

Der Betreiber eines kleinen Caffes beantragt 10.000,– € Kredit. Dann bedeutet das, dass 9.000,–€ des kredites durch die KfW gesichert sind. für die restlichen 1.000,–€ muß Eure Bank haften.

Der Banker schaut sich also an, wie das Caffee finanziell aufgestellt ist. Leider haben viele Gastronomen es versäumt, Rücklagen zu schaffen. Weiter sieht der Banker ein Konto, auf dem -Corona sei Dank-, dass kaum noch Umsätze aufweist. Dafür sieht der Banker aber auch die laufenden Kosten, die meist sehr hoch sind. Da auch Banken versucht sind ihr Risiko klein zu halten, braucht Ihr also andere, gute Argumente.

Das nächste Problem für die Hausbank ist, dass die Zinssätze von der KfW vorgegeben werden. Dadurch verdient die Bank kaum etwas an den Krediten. Die Begeisterung eines Bankers auf solche Geschäfte könnt Ihr Euch ja vorstellen.

Deswegen bereitet alles, was wie in unseren E-Books http://www.gastro-piraten.de/soforthilfe-corona/ beschrieben haben für Eure Hausbank vor. Kümmert Euch darum, bei den Banken einen guten und zuverlässigen Eindruck zu hinterlassen. Kennt Eure Zaheln, und kommuniziert Eure Massnahmen an den Banker. Nur dadurch könnt Ihr dafür Sorgen, dass das restliche Risiko von Eurer Hausbank getragen wird. Wenn Ihr Hilfe braucht arbeitet mit unseren E-Books und ruft uns bei Fragen an.
LG Carsten aus dem Team