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Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Die KfW verbessert Ihre Schnellkredite

Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.

Was ist neu?

Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:

Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.

Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.

Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.

Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.

Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.

Der Sollzins beträgt 3% p.a

Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.

Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen
  • Kreditablösungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlußfinanzierungen und
  • Kreditverlängerungen

Voraussetzungen

  • mind. seit Januar 2019 am Markt
  • es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019

Nicht gefördert werden

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Fischereibetriebe
  • Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten

Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.

Wer im Detail die Konditionen einsehen will findet sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Selbstverständlich helfen wir auch diesmal, wenn Ihr Fragen an uns habt. Am Besten erreicht Ihr uns hier: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Coronahilfe geht weiter

In dieser Podcastfolge erklärt Euch Florian Grabe von den Gastro Piraten im Interview mit René Kaplick und Carsten Rengert, welche Möglichkeiten geschaffen wurden und wie Ihr an die Hilfen kommt.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert

gastrokonzept,Marketing in der Hotellerie und Gastronomie

Crowdfunding als Alternative

Die Hausbanken sagen ja ganz gerne mal „Nein“ zu Finanzierungsanfragen. Eine mögliche Alternative ist das sogenannte „Crowdfunding“. Doch was steckt dahinter?

Alternative Finanzierungen gibt es ja viele. Zeit , dass wir uns mal mit einigen Varianten auseinander setzen. Crowdfunding ist eine davon.

Grundsätzlich setzt sich der Begriff aus Crowd (Menge) und Funding (Finanzierung) zusammen. Auf gut deutsch heißt es also, viele finanzieren eine Sache.

Gerade in Zeiten von Corona hat sich der Verkauf von Gutscheinen für die Gastro durchgesetzt. Auch wurden Spenden gesammelt. Dies ist schon sehr nahe am Crowdfunding.

Bei dieser Form der Finanzierung werden also Gelder von vielen Unterstützern gesammelt, um damit ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren.

Belohnt werden die Geldgeber mit bestimmten Aktionen oder Vergünstigungen. Eine Möglichkeit, die es zu überdenken gilt.

Ist mein Projekt für eine „Schwarmfinanzierung“ geeignet?

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du viele Menschen mit Deinem Projekt begeistern kannst. Logisch – ohne Begeisterung kein Geld.

Wichtig ist, dass der Nutzen für den Geldgeber klar erkennbar ist. Auch sollte Dein Vorhaben ein deutliches Alleinstellungsmerkmal haben und Du musst personell und fachlich in der Lage sein es umzusetzen.

Dazu ist es notwendig, Deinen genauen Finanzierungsbedarf zu kennen. Gerne können wir Dir helfen, diesen zu errechnen. Du erreichst uns unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/.

Deinen Unterstützern solltest Du auch deutlich sagen, wofür Du genau die Gelder verwendest und sie ständig darüber informieren.

Socialmedia ist dafür Bestens geeignet. Du solltest also fit mit Facebook, Instagram und Co. sein.

Denke bitte vorher daran, welche Rechte und Vorteile Du den Geldgebern einräumen willst. Autor: Carsten Rengert

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Finetrading, oder wie finanziere ich meine Waren ohne Hausbank?

Momentan ist es schwer. Keine Umsätze – keine Einnahmen. Jetzt soll wieder geöffnet werden und ich muss mein Warenlager komplett bezahlen. Für einige von Euch kann das schwer werden. Die Hausbanken sind momentan, sagen wir mal, sehr zurückhaltend mit Krediten. Eine Möglickeit trotzdem an die Waren zu kommen, kann das sogenannte Finetrading sein. Dies ist eine Finanzierung ohne Hausbank.

Ein Hinweis in eigener Sache: Wir sind keine „Finetrader“ und bieten sowas auch nicht an. Wir wollen nur über Finanzierungsmöglichkeiten aufklären!

Ergibt das Sinn für mich?

Nunja, pauschal kann man das nicht beantworten. Aber schau mal selbst und rede mit Deinem Steuerberater. Hier sind einige Einsatzmöglichkeiten aufgelistet.

Wenn Du allgemeine Fragen dazu hast, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Du hast ein Saisongeschäft? Dann brauchst Du nur zu bestimmten Zeiten große Mengen an Waren.

Du musst fast Dein komplettes Warenlager neu auffüllen?

Mittels der vorgestellten Variante kannst Du die benötigte Ware bestellen, ohne Deine Liquidität sofort zu sehr zu belasten.

Du möchtest Preisschwankungen ausnutzen?

Dann bezahlst Du durch Finetrading erst, wenn Geld (hoffentlich) zurückgeflossen ist.

Du möchtest expandieren und brauchst schnell mal flüssige Mittel?

Hiermit kannst Du kurzfristig vorfinanzieren.

Du kannst keine Sicherheiten mehr stellen?

Diese brauchst Du hier nicht.

Doch wie soll das genau funktionieren?

Schritt 1. Der Rahmenvertrag

Es gibt sogenannte Finetrader. Vereinfacht ausgedrückt sind das sowas wie Zwischenhändler. Mit diesem kannst Du eine Kreditlinie (ähnlich wie bei Deinem Dispo) vereinbaren. Den nimmst Du so in Anspruch, wie Du es brauchst. So wie bei Deinem Dispo. Ja, dabei fallen natürlich auch Gebühren an. Auch wie bei Deinem Dispo – nur günstiger als bei unseren Freunden, den Banken. In diesem Rahmenvertrag wird ein Zahlungsziel mit Dir vereinbahrt.

Schritt 2. Die Bestellung

Jetzt fängt es an, spannend zu werden. Nicht Du, sondern der Zwischenhändler (Finetrader) bestellt die Ware bei Deinem Lieferanten. Natürlich so, wie Du es beauftragt hast.

Schritt 3. Die Lieferung

Dein Lieferant bringt die Ware zu Dir. Also alles wie immer.

Schritt 4. Die Rechnung (also die Erste)

Dein Lieferant stellt dem Zwischenhändler die Rechnung. Nicht Dir.

Schritt 5. Die Sofortzahlung

Nachdem Du die Waren kontrolliert und angenommen hast, zahlt der Zwischenhändler an Deinen Lieferanten. Und das sofort. Dadurch wird ein Skonto genutzt. Auch einer der Gründe, warum diese Variante sehr oft günstiger als ein Dispo bei der Hausbank sein kann.

Schritt 6. Die Rechnung (also die Zweite)

Der Zwischenhändler berechnet Dir den vorgestreckten Betrag. Hierbei sind Zahlungsziele von bis zu 120 Tagen möglich. Hinzu kommen noch die vereinbarten Gebühren. Keine Angst, dazu schreibe ich auch gleich was.

Durch dieses stark verlängerte Zahlungsziel hast Du die Möglichkeit ersteinmal Umsätze (mit der richtigen Kalkulation sogar Gewinne) zu erirtschaften, bevor Du selber zahlen musst.

Schritt 7. Überweisung

Du bezahlst die Rechnung an den Zwischenhändler (Finetrader).

Die Kosten des Finetrading

Es gibt mehrere Faktoren, von denen die Kosten abhängig sind.

  • Deine Bonität
  • Höhe des ausgehandelten Skontos
  • Deine gesamte Einkaufsmenge
  • Art der Ware, die bezahlt wird
  • Dauer der Vorfinazierung

Es kommt vor, dass die Kosten höher sind als ein Bankkredit. Allerdings bekommst Du einen zusätzlichen Spielraum für Deine Finanzen und es entfallen die banküblichen Sicherheiten.

Ob diese Modell für Dich sinnvoll ist oder nicht, musst Du Dir selbst ausrechnen. Es ist in jedem Fall angeraten, mit deinem Steuerberter vorher zu sprechen und genau zu rechnen.

Autor: Carsten Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»