Gastronomicus erzählt uns in dieser Folge eine ganze Menge über sein Herzensprojekt #hotelleaks. Hierbei geht es um Klauseln in einigen Arbeitsverträgen, die es so eigentlich nicht geben sollte.
All das, was er bereits erreicht hat, was die Folgen und die nächsten Schritte sind erzählt er uns in dieser neusten Podcast-Folge.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/11/podcasttscrabble.jpg183275Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2019-11-25 06:00:472019-11-24 15:52:25hotelleaks! Was ist das und wie geht es weiter?
Ein Probearbeiten. bzw. einen Schnuppertag nach einem Vorstellungsgespräch hat sich mittlerweile eingebürgert. Aber Vorsicht!: Hier stecken ziemlichen viele Risiken im arbeitsrechtlichen Sinne dahinter – mündliche Arbeitsverträge und Schwarzarbeit sind oftmals die Folge – natürlich ungewollt. In der heutigen MEP-Folge erfährst Du auf was du achten musst und ob sich solche Probearbeiten heute noch rentieren!
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/schiff_540x588.png588540Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2019-08-21 19:14:042019-08-21 19:14:06MEP "Risiken des Probearbeiten"
Im Jahr 2019 gibt es wichtige gesetzliche und rechtliche Änderungen für die Gastronomie und Hotellerie. Logisch, dass wir als Gastroberater Euch mitteilen, welche das sind und worauf ihr in Zukunft achten müsst.
Der neue Mindestlohn
Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn für alle Branchen in Deutschland. Dieser liegt nun bei 9,19 Euro brutto. Das hat das Auswirkungen auf die Gesamtstunden bei einem Minijob. In den letzten Jahren wurde die Gesamtstundenzeit bei 50,90 Stunden erreicht. Jetzt erreicht ein Mini-Jobber seine Höchststunden bereits bei 48,96 Stunden. Jetzt habe Eure Mitarbeiter zwar mehr Freizeit, aber nicht mehr Geld. Das liegt daran, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht angehoben wurden.
Das dritte Geschlecht
Ab sofort müssen die Stellenausschreibungen mit dem dritten Geschlecht „d“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass in der Annonce zukünftig zum Beispiel folgendes zu lesen sein muss: Koch gesucht (m/w/d). Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass es Menschen gibt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Somit muss dies in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Der Buchstabe „d“ steht hier für Divers.
Verfall von Urlaub – neue Rechtssprechung
Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Urlaub nicht mehr automatisch zum Jahresende oder zum 31.03. des Folgejahres. Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern den gesetzlichen Urlaub innerhalb eines Jahres zu planen. Wenn er dies versäumt, darf der Arbeitnehmer diesen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und hat weiterhin einen Anspruch darauf.
Neues Befristungsgesetz bei Teilzeitkräften
Seit diesem Jahr gilt ein neues Gesetz für Arbeitnehmer, die von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle gewechselt sind. Dieses gilt, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Ein Mitarbeiter, der für eine gewisse Zeit in einer sogenannten „Brückenteilzeit“ beschäftigt war, darf wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Dieses Recht hatte er zuvor nicht.
Sachbezugswerte
Nachwievor bleiben Personalgetränke Steuer-und Sozialabgabenfrei. Anders sieht es bei der Kost und Logis aus. Dieser geldwerte Vorteil muss jetzt in der Lohnabrechnung als Sachbezugswert aufgezeichnet werden.
Hier ein kleiner Überblick:
Kost täglich (EUR) monatlich (EUR)
Frühstück 1,77 53,00
Mittag 3,30 99,00
Abendessen 3,30 99,00
Verpflegung (gesamt) 8,37 251,00
Unterkunft 7,70 231,00
In diesem Sinne: Prosit Neujahr 😉
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2019/01/paragraf.jpg9051280Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2019-01-21 06:00:052019-01-20 14:30:49Gesetzliche Änderungen für das Gastgewerbe 2019
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