Beratung für Gastronomie

Gastronomie Beratung im TV

Kochen, Sprüche reißen und neben bei Restaurants retten?

Die TV Landschaft ist voll von Ihnen. Restaurantretter, wohin man schaut. Doch was geschieht bei diesen „Coachings“ genau?

Der Ablauf ist immer der Selbe: Ein Gastronom hat wirtschaftliche Probleme und irgendein „Kochprofi, Küchenchef oder Restaurantretter“ eilt zur Hilfe. Probeessen, bewerten oder bewerten lassen (je nach Produktion), alles grausam finden, mit dem Betreiber streiten, ein bisschen Drama (am Besten irgendein Schicksalsschlag), sich versöhnen, Kochen beibringen, große Wiedereröffnung und alles ist gut.

Traurige Bilanz des ganzen? Zum Beispiel Frank Rosin „rettete“ in 6 Jahren 60 Restaurants. 37 davon gibt es noch. Bei den anderen „Experten“ ist die Quote ähnlich.

Was im Fernsehen gerne vergessen wird, ist dass mehr als kochen zur Gastronomie gehört. Leider wird, wenn überhaupt, nur nebenbei auf die Themen Service, Weinberatung, Kalkulation, Finanzierung und Personalkosten eingegangen. Als Gastro – Piraten ist es uns aber aufgefallen, dass diese Themen elementarer Bestandteil des Geschäftsbetriebes ist. Auch ist es kaum möglich, in nur 6 Tagen, auf all diese Bereiche einzugehen.

Wichtiger ist es für jeden Bereich einen Experten im Team zu haben finden die Gastro -Piraten. Einer allein kann nicht in allen Themen beraten. So besteht unser Team aus Küchen-, Servicecoaches, Buchführungs-, Personalexperten und einem Sommelier.

Demnächst gibt es ein neues Format zu bewundern, ein Sternekoch rettet im Superheldenkostüm, Teller werfend die Kantinen Deutschlands…

Bleibt ab zu warten ob sich die deutsche Gastrolandschaft nicht die nächste Rosine ins Nest gelegt hat

Autor: C. Rengert

Team für Gastro und Hotellerie

Der Gast ist König???

Keine neue Erkenntnis, aber dennoch ein wichtiges Thema für Gastronomen. Die Konsequenz daraus ist, dass jeder Gastronom und seine Mitarbeiter stets ihr Bestes geben sollten, damit sich der Gast zu jedem Zeitpunkt wohl fühlt, positive Erlebnisse hat und seinen Aufenthalt in guter Erinnerung behält. Nur so ist zu erreichen, dass ihr Gast positiv über ihr Geschäft redet und dies im Idealfall sogar im Internet verbreitet. Immer wieder bestätigt sich die Tatsache, dass Gäste eher auf andere Gästemeinungen hören, als sich objektiv ein Bild zu machen. Grade deswegen ist es so wichtig, auch auf negatives Feedback zu reagieren.

Doch wie schafft man das am Besten?

Auch hier hilft, wie so oft, ein Blick über den Tellerrand, wie folgendes Beispiel aufzeigt. „Es ist früh, viel zu früh für einen Gastronomen. Nicht nur das, es regnet und ist grau. Dennoch steigst Du aus dem Bett und quälst Dich zum Zeitungsladen. Der Zeitungsverkäufer strahlt Dir entgegen „Guten Morgen, Jessica“. Deine Laune steigt erstmal. Ein kürzer Blick in die Auslage reicht und Du merkst, dass keine „EssPress“ mehr vorhanden sind, ausgerechnet Deine Lieblingszeitung. „Du, ich hab Dir Deine EssPress zurückgelegt, die wollten wohl heute alle lesen!“ Was kann da noch die gute Laune trüben?

Das schöne ist, dass der Zeitungsverkäufer alles richtig gemacht hat. Er kennt seine Kunden und auch was sie mögen. Menschen brauchen Anerkennung und Aufmerksamkeit. Wir alle freuen uns, wenn wir sie bekommen und entsprechend behandelt werden.

Unsere Gäste funktionieren genau so. Wir müssen ihnen bloß zuhören und ihnen Aufmerksamkeit schenken. Es ist überhaupt nicht von Nöten, ein riesen Brimborium zu veranstalten. Achtsamkeit genügt.

Doch wie setze ich das um?

  1. Reden Sie Ihre Gäste so oft es geht mit ihrem Namen an.
  2. Merken Sie sich die Lieblingsgerichte und Getränke. Nur so ist es möglich, gezielt Alternativen aus der Tageskarte anzubieten
  3. Sei aufmerksam und kenne Deinen Gast, gerade ältere Menschen mit Schwierigkeiten in der Mobilität sind dankbar, wenn ihnen beim Betreten und Verlassen des Restaurants geholfen wird.
  4. Haben Sie stets ein offenes Ohr für ihre Gäste. Hat ein Familienangehöriger Geburtstag? Steht ein wichtiges Jubiläum in der Firma an? Oft ergeben sich grade hier Möglichkeiten für den „Verkauf“ von Caterings und ähnliches.
  5. Überrasche Sie mit etwas Besonderem. Zum Beispiel lass Sie neue Kreationen probieren, die noch nicht auf der Karte stehen. Und ganz wichtig, frag nach ihrer Meinung dazu. Jeder fühlt sich dabei geehrt und ernst genommen.

Sicherlich ist es günstig, diese Information in einer Datenbank einzupflegen. Das hilft, immer auf dem Laufenden zu bleiben und ergibt grade bei Allergien und Sonderwünschen Sinn. Und mal Hand aufs Herz, jeder kennt diese Stammgäste (Frau Müller bitte keine Petersilie, Herr Schmidtke bitte keine Sprossen, ausgenommen Radieschen).

Mit diesen kleinen Tipps steigert jeder Gastronom die Wahrscheinlichkeit, dass ihn die Gäste ebenso mögen, wie Du Deinen Zeitungsverkäufer.

– Erschienen im Hügli Kundenmagazin „Gusto“

Beratung für Gastronomie

Mango des Waldes, was ist das denn nun wieder?

Alle sagen es wäre eine Nuss, dabei gehören Sie zu den Steinfrüchten. In Thailand nennt man sie Mango des Waldes. Egal wie – sie sind gesund und lecker, die Cashewkerne.

Das immergrüne Gewächs, dass diese vielseitigen Kerne wachsen lässt ist botanisch wirklich mit dem Mangobaum verwandt. Produktiv ist er auch, der Baum, denn er liefert gleichzeitig zwei „Cashewäpfel“ und Cashewkerne“. Aus den Äpfeln kann man zum Beispiel Saft und Konfitüre kochen. Allerdings sind die Cashewäpfel nur eine Verdickung des Fruchtstieles, die eigentliche Frucht ist die Cashewnuss, in Ihr verbergen sich die nierenförmigen Samen, die eigentlichen Cashewkerne. Und für faule ist die Verarbeitung auch nicht geeignet. Die harte Schale des Kernes lässt sich noch, mit einiger Mühe, von Hand knacken. Die Nüsse müssen dann jedoch zuvor geröstet werden um dann die Samenhaut zu entfernen.

Der Vorteil ist jedoch, dass die ursprünglich aus Südamerika kommenden Kerne, das ganze Jahr über erhältlich sind. Heute werden sie vor allem in Indien, Ostafrika, Brasilien und Asien angebaut.

Die fast weißen Cashewkerne haben einen sehr milden, feinen und leicht süßlichen Geschmack. Die Konsistenz ist deutlich weicher als bei echten Nüssen und ein bisschen cremig-buttrig.

Die Kerne enthalten nur 42 g Fett/100 g und zählen deswegen zu den fettarmen Nüssen. Der hohe Eiweißgehalt und die 270 mg Magnesium pro 100 g machen sie zur perfekten Nervennahrung. Des weiteren können sie mit Tryptophan punkten. Daraus bildet das gehirn den „Glücklichmacher“ Serotonin. Also ist die Gute Laune beim Verzehr gesichert.

Nährwerte von Cashewkernen pro 100 Gramm 
Kalorien572
Eiweiß17,5 g
Fett42 g
Kohlenhydrat30,5 g
Ballaststofe3 g

Wichtig ist jedoch, dass die Kerne nur geschält und getrocknet verarbeitet und gekauft werden. Roh ist der Kern ungenießbar und enthält ein giftiges Öl. Trocken, kühl und verschlossen sind die Kerne sehr lange haltbar. Einmal geöffnet sollten sie schnell verbraucht werden, da sie schnell das Aroma anderer Lebensmittel annehmen und diese teilweise schneller ranzig erden lassen.

Sollten Sie die Kerne rösten wollen, empfiehlt es sich diese vorher zu hacken. Die ungleichmäßige Form lässt sie nämlich schnell verbrennen

Egal ob Gebäck, Reisgericht, Nudelgericht, Salat, Geflügel, Fisch oder Gemüse: Mit ihrem milden Geschmack lassen sich Cashewkerne in der Küche vielseitig einsetzen. Ideal schmecken sie zu Asia Gerichten. Als kleine Knabberei ist es auch gut sie mit etwas Chilli und Honig im Ofen zu rösten.

Autor: C. Rengert

„Jeder Gastronom freut sich über Besuch“: Denkt das Finanzamt

🔄  Aktualisiert: April 2026  –  Erstveröffentlichung: Februar 2018 In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige zur Kassennachschau Gastronomie 2026. Dieser Artikel wurde vollständig überarbeitet. Neue Inhalte: TSE-Pflicht, Kassenmeldepflicht ab Juli 2025, Bußgelder bis 25.000 €, BFH-Urteil zu anonymen Anzeigen (2025), Registrierkassenpflicht ab 2027.

Kassennachschau 2026: Das Finanzamt kommt – unangekündigt

Dein Mittagsgeschäft läuft auf Hochtouren. Tisch 6 wartet auf die Rechnung, der Koch braucht dich kurz in der Küche. Und dann steht jemand an der Tür, weist sich aus und möchte deine Kasse sehen. Jetzt. Sofort.

Klingt unangenehm? Ist es auch. Vor allem, wenn du nicht vorbereitet bist.

Was 2018 als neue Maßnahme angekündigt wurde, ist heute gelebte Realität: Die Kassennachschau gehört zum Alltag der Gastronomie. Und sie hat sich in den letzten Jahren massiv weiterentwickelt. TSE-Pflicht, Meldepflicht, DSFinV-K-Export, Bußgelder bis 25.000 Euro – wer 2026 nicht vorbereitet ist, zahlt drauf. Dieser Artikel zeigt dir, was sich geändert hat und worauf es jetzt ankommt.

🚩  Deine Kasse fit für die nächste Prüfung machen? Wir schauen gemeinsam drauf – bevor es das Finanzamt tut: https://gastro-piraten.de/kontakt/

Was ist die Kassennachschau – und was hat sie mit 2018 zu tun?

Alles beginnt mit einem Gesetz aus dem Jahr 2016: dem „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“. Auf dieser Grundlage wurde 2018 die Kassennachschau nach § 146b Abgabenordnung (AO) eingeführt. Seitdem dürfen Finanzbeamte Gastronomie- und Handelsbetriebe während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit und ohne Vorankündigung betreten und die Kassenführung prüfen.

Das war damals neu. 2026 ist es Standard – und die Anforderungen sind deutlich schärfer geworden.

ℹ️  HINWEIS Die Kassennachschau ist keine Betriebsprüfung – sie kann aber direkt in eine solche übergehen. Werden Fehler bei der Kassennachschau festgestellt, folgt in der Regel eine Umsatzsteuerschätzung – und die fällt fast immer zu deinen Ungunsten aus.  

Was hat sich seit 2018 geändert? Die Entwicklung bis 2026

Damals reichte es, einen täglichen Kassensturz nachweisen zu können. Das ist heute die absolute Mindestanforderung – nicht mehr das Ziel. Hier ist, was seitdem dazugekommen ist.

2020: KassenSichV und TSE-Pflicht

Seit dem 1. Januar 2020 gilt die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Jedes elektronische Kassensystem muss seitdem mit einer zertifizierten Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgerüstet sein. Die TSE protokolliert jeden Kassenvorgang mit einer kryptografischen Signatur, die nachträgliche Änderungen unmöglich macht. Außerdem gilt seitdem eine Belegausgabepflicht: Für jeden Vorgang muss ein Beleg erstellt und dem Gast angeboten werden.

Quelle: KassenSichV, Bundesministerium der Finanzen, 2020

2025: Kassenmeldepflicht

Ab dem 1. Juli 2025 gilt in Deutschland eine verbindliche Meldepflicht für elektronische Kassensysteme. Jeder Betrieb ist gesetzlich verpflichtet, seine Kassensysteme inklusive der TSE beim Finanzamt über die Plattform „Mein ELSTER“ zu registrieren (§ 146a Abs. 4 AO). Wer das nicht getan hat, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme mussten bis Ende Juli 2025 gemeldet sein.

Quelle: § 146a Abs. 4 AO; Bundesministerium der Finanzen, 2025

⚠️  WARNUNG Wer sein Kassensystem noch nicht bei „Mein ELSTER“ gemeldet hat, handelt seit Juli 2025 ordnungswidrig. Das ist kein theoretisches Risiko – das prüfen Finanzbeamte bei der Kassennachschau jetzt standardmäßig.  

2026: Verschärfte Prüfintensität und Bußgelder

Übergangsfristen gibt es nicht mehr. 2026 sind alle gesetzlichen Anforderungen vollständig in Kraft. Die Prüfintensität steigt, weil die Finanzverwaltung jetzt auf ein vollständig eingeführtes System zugreifen kann. Bußgelder für nicht-konforme Kassensysteme können bis zu 25.000 Euro betragen, für fehlende oder fehlerhafte Belege bis zu 5.000 Euro. (§ 379 AO)

Quelle: § 379 AO

📊  Das sehen wir regelmäßig in unserer Beratung: Betriebe, die seit Jahren mit einer Registrierkasse arbeiten, haben noch nie geprüft, ob die TSE aktiv und korrekt eingebunden ist. Wenn der Finanzbeamte dann fragt, ob das System beim Finanzamt gemeldet wurde, folgt schweigendes Stirnrunzeln. Das Ergebnis: direkte Einleitung einer Betriebsprüfung.

Was wird bei der Kassennachschau genau geprüft?

Der Finanzbeamte erscheint, weist sich aus und darf sofort loslegen. Was er sich anschaut, folgt einem klaren Muster.

  • TSE: Ist die Technische Sicherheitseinrichtung aktiv und zertifiziert?
  • Kassenmeldung: Ist das System beim Finanzamt über ELSTER registriert?
  • Tagesabschlüsse (Z-Bons): Vollständig, nummeriert, lückenlos?
  • Kassenbuch: Aktuell, ohne negative Bestände, keine nachträglichen Einträge ohne Vermerk?
  • Belegausgabe: Werden Belege korrekt ausgestellt – mit TSE-Seriennummer, Prüfwert und fortlaufendem Signaturzähler?
  • DSFinV-K-Export: Können die Kassendaten im standardisierten Format exportiert werden?
  • Organisationsunterlagen: Betriebs- und Programmieranleitung der Kasse vorhanden?

Dazu kommt etwas, das viele nicht auf dem Schirm haben: Finanzbeamte dürfen sogenannte Testkauf durchführen – anonym, auch vor der eigentlichen Nachschau und mit zeitlichem Abstand. Wird kein Beleg ausgestellt, ist das ein direkter Anlass für eine vertiefte Prüfung.

Quelle: § 146b AO; DISH.co Kassennachschau-Leitfaden, Dezember 2025

Offene Ladenkasse 2026: Was gilt noch, was nicht mehr?

Die offene Ladenkasse – also der Betrieb ohne elektronisches System, nur mit manueller Erfassung – ist in Deutschland weiterhin erlaubt. Aber: Sie ist kein sicherer Hafen. Das Finanzamt schaut hier besonders genau hin, weil elektronische Sicherheitsmechanismen fehlen.

Wer mit offener Ladenkasse arbeitet, muss täglich einen Kassensturz durchführen – auf den Cent genau, mit Datum, Unterschrift und prüfbarer Herleitung. Der Kassensturz darf nicht am nächsten Morgen nachgeholt werden. Er muss im Moment des Geschäftsschlusses fertig sein.

💡  TIPP Wer noch mit offener Ladenkasse arbeitet: Jährlich prüfen, ob ein Wechsel zu einem TSE-konformen Kassensystem nicht einfach billiger ist als das Risiko einer Schätzung. Ab 2027 wird über eine Registrierkassenpflicht diskutiert – also lieber einen Schritt voraus sein.  
📂  FALLBEISPIEL AUS DER BERATUNG Inhabergeführtes Restaurant im Rheinland Ausgangssituation: Modernes Kassensystem, seit 2021 im Einsatz, TSE technisch vorhanden – aber nie geprüft, ob sie korrekt aktiviert ist. Im August 2025 erscheint ein Finanzbeamter zur Kassennachschau. Die TSE ist zwar verbaut, aber seit einem Softwareupdate Anfang 2025 nicht mehr korrekt eingebunden. Kassenmeldung bei ELSTER: noch nicht erfolgt. Ergebnis: Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen fehlender Kassenmeldung, Einleitung einer Betriebsprüfung, Umsatzschätzung für das laufende Jahr. Gesamtbelastung inkl. Steuerberatungskosten: über 14.000 Euro. Maßnahmen mit Gastro Piraten: Kassensystem-Check, Nachmeldung bei ELSTER, Einführung einer monatlichen Kassen-Checkliste, Schulung des Teams für den Prüfungsfall. Name und Ort wurden aus Datenschutzgründen anonymisiert. Der geschilderte Fall basiert auf einer echten Beratungssituation der Gastro Piraten.  

Anonyme Anzeigen: Was der BFH 2025 entschieden hat

Ein Urteil, das in der Branche für Aufmerksamkeit gesorgt hat: Der Bundesfinanzhof hat im Juli 2025 bestätigt, dass das Finanzamt keine Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige erteilen muss, wenn diese Anlass für eine Kassennachschau war. Der betroffene Gastronomiebetrieb hatte Akteneinsicht beantragt – die Behörde lehnte ab, der BFH bestätigte diese Entscheidung. (BFH, Urt. v. 15.7.2025, IX R 25/24)

Klartext: Jemand kann dich beim Finanzamt anschwärzen – du erfährst weder wer, noch was genau gesagt wurde. Die Kassennachschau, die daraufhin stattfindet, ist vollständig rechtmäßig.

⚠️  WARNUNG Das ist kein Aufruf zur Paranoia. Es ist ein Hinweis: Deine Kassenführung muss täglich prüfbar sein – nicht erst dann, wenn du weißt, dass jemand kommt.  

Welche Konsequenzen drohen bei Verstoß gegen die Kassenpflichten?

Diese Frage stellen uns Gastronomen regelmäßig – meistens leider erst, nachdem etwas passiert ist. Die direkte Antwort: Die Konsequenzen sind gestaffelt, können aber schnell erheblich werden.

Bußgelder nach § 379 AO: Bis zu 25.000 Euro für ein nicht-konformes Kassensystem (z.´B. ohne TSE). Bis zu 5.000 Euro für fehlende Kassenmeldung oder fehlerhafte Belege. Bei Wiederholungsverstoßen können sich diese Beträge erhöhen.

Das größere Risiko ist jedoch die Umsatzschätzung. Stellt der Prüfer schwerwiegende Mängel fest, schätzt das Finanzamt die Umsätze – und das fast immer zu deinen Ungunsten. Steuernachzahlungen im fünfstelligen Bereich sind in solchen Fällen keine Seltenheit. Dazu kommen Verzugszinsen und Steuerberatungskosten.

✅  GUT ZU WISSEN Die gute Nachricht: Wer ein korrekt eingerichtetes, gemeldetes und betriebenes TSE-System hat, ist auf der sicheren Seite. Die Beweislast liegt beim Prüfer – nicht bei dir.  

Deine Kassennachschau-Checkliste für 2026

Damit du nicht kalt erwischt wirst – diese Punkte sollten täglich erfüllt sein:

  • TSE aktiv und korrekt eingebunden – nach jedem Systemupdate prüfen
  • Kassensystem bei ELSTER gemeldet (seit Juli 2025 Pflicht)
  • Täglicher Z-Bon: nummeriert, vollständig, lückenlos archiviert
  • Kassenbuch: zeitnah geführt, keine negativen Bestände, keine Nachtragslücken
  • Belegausgabe für jeden Vorgang sichergestellt
  • DSFinV-K-Export: Team weiß, wie er im Prüfungsfall abgerufen wird
  • Betriebs- und Programmieranleitung der Kasse griffbereit aufbewahrt
  • Mitarbeiter wissen, was zu tun ist, wenn jemand vom Finanzamt erscheint
Was wir bei Gastro Piraten konkret für dich tun Wir prüfen deine Kassenführung auf Kassennachschau-Tauglichkeit, checken ob deine Meldepflichten erfüllt sind, und schulen dein Team für den Ernstfall. Aus unserer Beratungspraxis: Die meisten Betriebe haben mindestens einen offenen Punkt – oft ohne es zu wissen. → Jetzt Kassensystem-Check anfragen: https://gastro-piraten.de/kontakt/
ℹ️  HINWEIS Steuerrechtliche Fragen zu Bußgeldern, Schätzungen und Steuernachzahlungen beantwortet ein zugelassener Steuerberater. Wir unterstützen dich auf der betriebsorganisatorischen Seite.  
 

Häufige Fragen zur Kassennachschau 2026

Darf das Finanzamt einfach so in mein Restaurant kommen und die Kasse prüfen?
Ja. Seit Einführung der Kassennachschau nach § 146b AO im Jahr 2018 dürfen Finanzbeamte Gastronomie- und Handelsbetriebe während der üblichen Geschäftszeiten jederzeit und ohne Vorankündigung betreten. Die Beamten müssen sich ausweisen. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Was ist die TSE und brauche ich sie wirklich?
TSE steht für Technische Sicherheitseinrichtung. Sie ist seit 2020 gesetzlich vorgeschrieben für alle Betriebe mit elektronischem Kassensystem. Die TSE protokolliert jeden Kassenvorgange mit einer kryptografischen Signatur, die Manipulationen ausschließt. Wer keine funktionierende TSE hat, riskiert Bußgelder bis zu 25.000 Euro und die Einleitung einer Betriebsprüfung.
Muss ich meine Kasse beim Finanzamt anmelden?
Ja, seit Juli 2025 ist das Pflicht. Jedes elektronische Kassensystem muss beim Finanzamt über die Plattform „Mein ELSTER“ gemeldet sein. Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte Systeme mussten bis Ende Juli 2025 gemeldet sein. Neu angeschaffte Systeme müssen innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme gemeldet werden. Fehlende Meldungen gelten als Ordnungswidrigkeit.
Wie hoch sind die Bußgelder bei Kassenverstößen in der Gastronomie?
Bis zu 25.000 Euro für nicht-konforme Kassensysteme (z.´B. ohne TSE), bis zu 5.000 Euro für fehlende Kassenmeldung oder fehlerhafte Belege (§ 379 AO). Das größere Risiko ist jedoch eine Umsatzschätzung bei schwerwiegenden Mängeln – diese kann schnell im fünfstelligen Bereich liegen und übersteigt die Bußgelder oft deutlich. Steuerrechtliche Beratung übernimmt ein zugelassener Steuerberater.
Ist die offene Ladenkasse in der Gastronomie 2026 noch erlaubt?
Ja, die offene Ladenkasse ist weiterhin legal. Aber: Die Dokumentationspflichten sind streng. Täglicher Kassensturz auf den Cent genau, mit Datum, fortlaufender Nummer und Unterschrift, im Moment des Geschäftsschlusses – nicht am nächsten Tag. Das Finanzamt prüft Betriebe mit offener Ladenkasse besonders genau, da keine elektronischen Sicherheitsmechanismen vorhanden sind.
Was passiert, wenn das Finanzamt bei der Kassennachschau Fehler findet?
Werden Fehler festgestellt, kann die Kassennachschau direkt in eine reguläre Betriebsprüfung übergehen. Es drohen Bußgelder und – im schlimmsten Fall – eine Umsatzschätzung für mehrere Jahre rückwirkend. Wende dich in diesem Fall umgehend an einen Steuerberater.
Kann jemand mich beim Finanzamt anzeigen und muss ich erfahren, wer das war?
Nein. Der Bundesfinanzhof hat im Juli 2025 entschieden, dass das Finanzamt keine Auskunft über den Inhalt einer anonymen Anzeige erteilen muss, die Anlass für eine Kassennachschau war. Du kannst nicht herausfinden, wer dich gemeldet hat. Die Nachschau selbst ist vollständig rechtmäßig. (BFH, Urt. v. 15.7.2025, IX R 25/24)
Wird es ab 2027 eine Registrierkassenpflicht geben?
Eine allgemeine Registrierkassenpflicht für Deutschland ist ab 2027 in der Diskussion, aber zum aktuellen Stand noch nicht beschlossen. Wer noch mit einer offenen Ladenkasse arbeitet, sollte die Entwicklung verfolgen und einen frühzeitigen Wechsel in Betracht ziehen. Alle Infos dazu beim BMF oder einem zugelassenen Steuerberater.