gastrokonzept,Marketing in der Hotellerie und Gastronomie

Crowdfunding als Alternative

Die Hausbanken sagen ja ganz gerne mal „Nein“ zu Finanzierungsanfragen. Eine mögliche Alternative ist das sogenannte „Crowdfunding“. Doch was steckt dahinter?

Alternative Finanzierungen gibt es ja viele. Zeit , dass wir uns mal mit einigen Varianten auseinander setzen. Crowdfunding ist eine davon.

Grundsätzlich setzt sich der Begriff aus Crowd (Menge) und Funding (Finanzierung) zusammen. Auf gut deutsch heißt es also, viele finanzieren eine Sache.

Gerade in Zeiten von Corona hat sich der Verkauf von Gutscheinen für die Gastro durchgesetzt. Auch wurden Spenden gesammelt. Dies ist schon sehr nahe am Crowdfunding.

Bei dieser Form der Finanzierung werden also Gelder von vielen Unterstützern gesammelt, um damit ein bestimmtes Vorhaben zu finanzieren.

Belohnt werden die Geldgeber mit bestimmten Aktionen oder Vergünstigungen. Eine Möglichkeit, die es zu überdenken gilt.

Ist mein Projekt für eine „Schwarmfinanzierung“ geeignet?

Als erstes solltest Du überprüfen, ob Du viele Menschen mit Deinem Projekt begeistern kannst. Logisch – ohne Begeisterung kein Geld.

Wichtig ist, dass der Nutzen für den Geldgeber klar erkennbar ist. Auch sollte Dein Vorhaben ein deutliches Alleinstellungsmerkmal haben und Du musst personell und fachlich in der Lage sein es umzusetzen.

Dazu ist es notwendig, Deinen genauen Finanzierungsbedarf zu kennen. Gerne können wir Dir helfen, diesen zu errechnen. Du erreichst uns unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/.

Deinen Unterstützern solltest Du auch deutlich sagen, wofür Du genau die Gelder verwendest und sie ständig darüber informieren.

Socialmedia ist dafür Bestens geeignet. Du solltest also fit mit Facebook, Instagram und Co. sein.

Denke bitte vorher daran, welche Rechte und Vorteile Du den Geldgebern einräumen willst. Autor: Carsten Rengert

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Gastroberatung, was macht ein Gastroberater

Wann wird es wie früher?

Wann wird es wie früher? Diese Frage stellen sich derzeit viele Gastronomen. Wir hoffen: „Nie“!

Die Gastro-Piraten verraten Dir in diesem Artikel, warum wie glauben, des es nie so wie früher sein sollte.

Bereits vor dem Lock-Down hatte die Branche mit vielen Problemen zu kämpfen.

Viele Chefs, Gastronomen und Hoteliers saßen zu Hause und hatten viel Zeit. Zeit um über vergangenes nach zu denken, Zeit Fehler zu beheben. Zeit um das Geschäft auf sichere Beine zu stellen.

Doch haben sie die Zeit genutzt?

Einige sicherlich, die meisten eher nicht. Wir haben drei Probleme der Gastronomie und Hotellerie herausgesucht, die schon lange ein Problem in der Branche waren und bestimmt auch bleiben werden.

Gegeneinander statt miteinander

Viele Gastronomen (Du natürlich ausgenommen) sahen andere Gastronomiebetreiber immer als Feind. Spätestens in Zeiten der Krise wäre es Zeit gewesen, diesen Standpunkt zu überdenken. Wie kann es denn bitte sein, dass man sich bei Facebook und Co hinstelllt und einen Zusammenhalt und gemeinsame Aktionen fordert und, wenn es diese dann gibt, nicht mal in der Lage ist einen leeren Stuhl abzugeben?

Oh, den Gastronmen ist der Stuhl zu schwer? Na gut, dachten sich die Initiatoren der Demonstration und schwenkten auf Löffel um. Diese sind ja bekanntlich leichter. Doch weit gefehlt: auch hier haben sich viel zu wenige beteiligt. Am wenigsten die, die vorher nach gemeinsamen Aktionen geschrien haben.

Schade, finden die Gastro-Piraten.

Den großen Tarifpartnern wird vorgeworfen, sich nicht ausreichend zu engagieren. Freunde, Dehoga https://www.dehoga-bundesverband.de/ und NGG https://www.ngg.net/ können nur durch das Engagement von uns aktiv werden. Beide Seiten haben versucht, Ihren Einfluss geltend zu machen. Mal mit mehr, mal mit weniger Erfolg. Zugegeben. Aber sie haben gekämpft. Ein Herabsetzen der Umsatzsteuer auf 7% (wenn auch nur zeitlich begenzt) ist ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Liebe Gastronomen und Hoteliers. Wir glauben ganz fest, dass die Zeiten des Einzelkämpfertums vorbei sind.

Es ist an der Zeit gemeinsam für eine gesamte Branche zu kämpfen.

Es ist an der Zeit, die Marktbegleiter nicht mehr als Feind zu betrachten.

Personalmangel und Mitarbeiterführung

Auch den hatten wir schon lange und er ist uns nicht neu. Doch was ist -bei den meisten- passiert?

Unsere Mitarbeiter wurden auf Kurzarbeit gesetzt. Soweit unspektakulär. Doch was ist dann passiert? Meistens nichts.

Wenn sich bei den Mitarbeitern gemeldt wurde, dann maximal zum Putzen. Jetzt werden sie angerufen um den Betieb hoch zu fahren. Und dazwischen? Nichts!

Freunde, Respekt und Wertschätzung funktionieren aus unserer Sicht anders.

Hast du Dich zwischendurch bei Deinen Mitarbeitern gemeldet? Hast Du mal gefragt, wie es ihnen grade geht? Gab es von Dir einen Ostergruß?

Ja? Dann hast Du alles richtig gemacht.

Nein? Dann gehe doch mal bitte in Dich und stelle Dir die Frage, warum Dich Deine Mitarbeiter als Mensch schätzen sollten.

Grade bei der Generation X und Y ist ein regelmäßiges Gehalt nicht mehr der größte Ansporn. Wir reden hier von der Dritten oder Vierten Generation von Erben. Dort sind Werte wie Respekt, Wertschätzung, sich einbringen können und ernstgenommen werden viel wichtiger.

Hast Du mit Deinen Mitarbeitern darüber geredet, wie sie die aktuellen Regelungen umsetzen würden? Habt Ihr gemeinsam überlegt, wie Ihr die Mindestabstände so einhalten könnt, dass es trotzdem für den Gast ansprechend ist? Oft haben die Menschen im Tagesgeschäft die besten Ideen.

Es geht heute darum Werte zu leben. Eure Mitarbeiter sind Markenbotschafter für Deinen Betrieb.

Oft sind wir als Gastro Piraten in Hotels, HR Abteilungen und im Backoffice unterwegs. Da hängen sie, die bunten Bilder mit tollen Kalendersprüchen.

Wenn das, was dort drauf steht nicht gelebt wird, dann tut Euch selbst einen Gefallen und reißt sie von der Wand und verbrennt sie. Eure Mitarbeiter fühlen sch davon im besten Fall ver**scht.

Kalkulation

Es ist klar, ohne Einnahmen ist es schwer zu überleben. Doch wie wurden bei vielen Gastronomen Rücklagen aufgebaut?

Häufig gar nicht.

Das erleben wir in unserer täglichen Beratungspraxis regelmäßig. Doch woran liegt das?

Meistens daran, dass nicht vernünftig kalkuliert wurde. Auch jetzt, wo einige Betriebe wieder hochfahren, sehen wir Angebote für Schitzel zum Preis von 6,50€. Eine Gastronomin wollte, in Zeiten mit weniger Sitzplätzen, ein Drei-Gang Menü für 20,– € anbieten.

Da stelle ich mir die Frage, ob die Mitarbeiter überhaupt bezahlt werden, oder ob die Zutaten geklaut sind.

Kennt Eure Zahlen und kalkuliert richtig! Auch wenn Euch ggf. das Thema nicht liegt. Wenn Ihr unsicher seit klickt diesen Link und ladet unseren kostenlosen Kalkulationkurs herrunter https://www.gastro-piraten.de/kalkulation/

Ihr habt die Verantwortung für Euch, Eure Familie und Euer Personal.

Und, auch auf die Gefahr hin mich unbeliebt zu machen: Wenn Euer Unternehmen keine vier Wochen ohne Einnahmen leben kann, dann sind Fehler in der Betriebswirtschaft gemacht worden.

Klingt hart? Tut mir leid. Ist aber leider so.

Ein Wort der Hoffnung

Eines sollte Dir bewußt sein:

Es wird immer Hotels und Restaurants geben. Unsere Branche wird nicht sterben.

Einzelne Betriebe sicherlich. Es gab auch große Unternehmen, die schon vorher insolvent waren und die Krise genutzt haben, um einen Schuldigen zu finden.

Ich vergleich die Situation gerne mit einem Rebstock im Weinberg.

Der Rebstock wird zurück geschnitten, damit er im nächsten Jahr besser trägt. Ich hoffe in unserer wunderbaren Branche wird es ähnlich sein.

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Fast allen Gastronomen und Hoteliers geht es nahezu gleich in der aktuellen Situation.

Einige Unternehmen versuchen über den außer Haus Verkauf zumindest einen Teil der fixen Betriebskosten zu erwirtschaften. Viele andere Unternehmen haben die Geschäfte eingestell. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt und warten nun auf die dringend herbei gesehnte Freigabe das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen.

Bei einigen macht sich Zuversicht breit, dass bei anlaufendem Geschäft der entstandende Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Wieder andere blicken skeptisch auf den Tag der Wiedereröffnung, da im Vorfeld Waren vorfinanziert werden müssen. Dann müssen auch wieder die Gäste zahlreich erscheinen. Die Liquiditätssituation ist in jedem Fall bei allen Unternehmen, egal ob Gastronomie oder Hotelerie, durch die vergangenen Monate belastet wurden.

Doch was bedeutet dieser Umstand für die Zeit nach Corona?

Diese Frage sollten sich wirklich alle Unternehmen spätestens jetzt in der ruhigen Zeit stellen! Denn, wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell haben viele Unternehmer und Unternehmerinnen so viel Zeit wie schon lange nicht mehr um sich Gedanken um die weitere Zukunft des Unternehmens zu machen. Und das sollten auch alle Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt tun.

Eins hat uns die aktuelle Situation sicher gelehrt. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um, sollte sie erneut eintreten?

Das JETZT ist entscheidend und man sollte dringend nicht nur in die Zukunft schauen, sondern auch die Vergangenheit und die Gegenwart genau analysieren.

Wir empfehlen daher dringend das Unternehmen einmal einer tiefen Analyse zu unterziehen. Erst dann können weitere Schrtte geplant werden. Hierzu haben wir den BWA-Check vorberietet.

Dieser verrät Dir:

  • Welche Schwachstellen es in Deinem Unternehmen gibt.
  • Ob ein Kredit der KfW überhaupt sinnvoll ist.
  • Welche KfW Mittel überhaupt in Frage kommen.

Viele Gastronomen haben versucht über die Corona-Soforthilfe ihre Liquidität zu verbessern. Langsam richtet sich dann der Fokus auf ein KfW-Darlehen.

Doch hier ist auch Vorsicht geboten.

Ausunserer Sicht muss dieser Weg zwingend vorher hinterfragt werden. Viele Unternehmen befanden sich auch vor der Krise in einer schwierigen Situation. Einige wiesen sogar ein negatives Eigenkapital in ihrer Bilanz aus.

Im Rahmen der Eilverfahren werden viele Darlehen durch die 100%ige Haftungsübernahme durch den Bund fast selbstverständlich ausbezahlt.

Doch was bedeutet das für meine Haftung?

Der Unternehmer muss in jedem Fall versichern, dass sein Unternehmen vor der Krise nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zählte.

Dies können jedoch nur die wenigsten Unternehmer beantworten.

Aus genau diesem Grund ist es unbedingt notwendig jetzt zu handeln und das Unternehmen zu analysieren. Gerne helfen wir mit unserem „BWA-Check“. So können wir verhindern, dass falsche Entscheidungen getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Unsere Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Ihre Gastro Piraten.

Appell an alle

Mit dieser Folge wird ein Appell ausgesprochen, der Fragen aufwirft. In dieser Zeit, in der viele Gastronomen, egal ob Unternehmer oder Mitarbeiter, leiden, nicht wissen, was sie tun sollen und alleine gelassen werden. Widersprüche, die wir uns nicht erklären können. Eigenverantwortungen, die wir nicht verantworten können. Wir brauchen Hilfe, nicht nur finanziell, sondern auch bei der Thematik:“Was sollen wir tun!“.
Dieser Appell richtet sich nicht nur an Gastronomen und Mitarbeiter. Er richtet sich vor allem an die Behörden, DEHOGA, Bundesagentur für Arbeit und die gesamte Politik.

Bei Fragen helfen Dir die GASTRO Piraten weiter. Selbst wenn Fragen nicht sofort beantwortet werden, dann vermitteln sie weiter, sodass Du bestmöglich nicht im Regen stehen bleibst.

Arbeitszeugnisse richtig schreiben

Das Arbeitszeugnis stellt für viele Unternehmer eine Hürde da. Wie genau schreibt man solch ein Zeugnis?

Wie ist die Struktur und was genau muss da eigentliche drine stehen? Ich erkläre Euch kurz die wichtigsten Punkte, die Du in Zukunft zu beachten hast, denn es gibt oftmals Tücken und Sätze, die vielleicht gut gemeint sind, aber oftmals falsch interpretiert werden, da die Sprache der Arbeitszeugnisse sehr häufig falsch gedeutet werden.

Wie man als Hotelier den Trend zu immer mehr Online-Buchungen in Belegung und Umsatz verwandeln kann!

Die Situation bzw. der Trend ist seit Jahren so: Der Anteil digital gebuchter Reisen steigt stetig weiter, auch bei kurzen oder längeren Urlauben.

Dazu einige aktuelle Fakten zum Thema online-Buchungen vom deutschen Reisemarkt:

  • Bei Reisen mit einer Dauer von mehr als 5 Tagen betrug der Anteil online oder via E-Mail vorgenommenen Reservierungen im Jahr 2018 bereits 42 %.
  • Im persönlichen Gespräch kamen noch 40% zu Stande.
  • Bei Kurzreisen mit einer Dauer von zwei bis vier Tage stieg der Anteil digitaler Buchungen auf 80 %.
  • Insgesamt, also inklusive der aus Freizeitmotiven erfolgten Reservierungen für nur eine Nacht, wurden im vergangenen Jahr 65% online oder per E-Mail gebucht.
  • die Zahl der Pauschalreisen ist gegenüber Einzelbuchungen leicht rückläufig.*

Soweit die aktuellen statistischen Fakten.

Was können oder besser sollten wir als Hotelier tun, um bei diesen Trends im Wettbewerb die „Nase vorn“ zu haben? Um Auslastung, Umsatz und Gewinn zu steigern?

Und das unabhängig von Größe oder Standort des Betriebes.

5 erste Tipps dazu:

  1. Zunächst:  online buchbar sein! Über Portale und (besser) über die eigene Webseite!
  2. Unseren Betrieb in Portalen und Ihrer Webseite attraktiv darstellen und dem Suchenden gute Argumente geben, genau zu uns zu kommen!
  3. Neben der Option zur Einzelbuchung auch Pauschalarrangements anbieten!
  4. Jeden anwesenden Gast aktiv motivieren, seinen nächsten Aufenthalt direkt zu buchen oder anderen eine Buchung bei uns zu empfehlen!
  5. Zu früheren Gästen im Kontakt bleiben und immer mal wieder aktiv in Erinnerung rufen!

Okay, das ist jetzt noch recht allgemein und die Frage ist immer – WIE?

Konkrete Antworten dazu geben wir in unseren Blogs in loser Folge!

Wer nicht auf die nächsten Artikel warten möchte, kann uns gerne kontaktieren.

* Fakten-Quelle: auf dem „VIR Online Summit 2019“ der ITP 2019 vorgestellte „Reiseanalyse 2019 der FUR“, veröffentlicht im Branchenbericht „VIR Daten & Fakten 2019 zum Online-Reisemarkt“ des Verband Internet Reisevertrieb e.V.

Autor: Gerd Lasinski

Daumen hoch für Go Gastro!

Dass Stellenanzeigen im üblichen Sinne nicht mehr fruchten ist inzwischen hinlänglich bekannt. Doch wie geht’s besser? Wie können neue Wege aussehen, um Mitarbeiter zu gewinnen?

Erst einmal heißt es, die inhaltliche Strategie von Stellenanzeigen umzukrempeln: Wie wir hier schon mehrfach berichtet haben, reicht es heute nicht mehr nur zu sagen, was wir als Chef von unserem neuen Mitarbeiter erwarten. Fast wichtiger ist es, herauszustellen, dass wir der coolste Arbeitgeber sind, den er finden kann. Also: Argumente sammeln und nennen, sagen, welche Vorteile es hat, bei uns anzuheuern statt bei der Konkurrenz.

Zweitens: An der Nutzung digitaler Tools kommt heute keiner mehr vorbei

Wir als Gastroberater beschäftigen uns nun schon relativ lange mit digitalen Tools zur Mitarbeiterbeschaffung und sind so jüngst auf Go Gastro gestoßen.

Mit Go Gastro wurde ein Portal geschaffen, das uns gleich in mehrfacher Hinsicht überzeugt:

Chef und Mitarbeiter können hier direkt miteinander in Kontakt zu kommen. Super ist auch, dass der suchende Mitarbeiter die Chance hat, im Vorfeld zu entscheiden, wie flexibel seine Arbeitszeiten sein sollen und ein Arbeitgeber auf der anderen Seite relativ genau angeben kann, zu welchen Zeiten er den neuen Kollegen typischerweise einsetzen möchte.

Die Suchfunktion ist sehr logisch aufgebaut und orientiert sich vor allem an der Qualifikation sowie den gewünschten Arbeitszeiten, so dass die Ergebnisliste von den Hits mit den größten Übereinstimmungen angeführt wird.

Ein weiterer Vorteil sind die Kosten für Arbeitgeber, die im Vergleich sehr niedrig sind und auch von kleineren Betrieben gestemmt werden können: Die monatliche Personal-Flatrate beispielsweise liegt bei nur maximal 15 Euro monatlich. Andere Portale liegen hier zwischen 250 und 1.000 Euro! Eigentlich Wahnsinn, wenn man einmal drüber nachdenkt.

Mit nach eigenen Angaben 150 neuen Jobsuchenden täglich ist Go-Gastro ein sehr schnell wachsendes Tool, dass unkompliziert in den Alltag integrierbar ist. Im Firmenprofil kann man seine Vorteile in Wort und Bild gut in Szene setzen und z.B. auf andere Social-Media-Kanäle verlinken, auf denen man aktiv ist. So können sich Interessierte schon vorab ein gutes Bild machen.

Alle, die sich ernsthaft auf Personalsuche befinden, sollten sich dieses Tool einmal genauer ansehen und ausprobieren.

Wir sind uns sicher, dass Go Gastro eine gelungene Alternative zur Stellenanzeige geschaffen hat, die man mit nutzen sollte.

Autor: C. Rengert

rechtsform für restaurant,

Gesetzliche Änderungen für das Gastgewerbe 2019

Im Jahr 2019 gibt es wichtige gesetzliche und rechtliche Änderungen für die Gastronomie und Hotellerie. Logisch, dass wir als Gastroberater Euch mitteilen, welche das sind und worauf ihr in Zukunft achten müsst.

Der neue Mindestlohn

Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn für alle Branchen in Deutschland. Dieser liegt nun bei 9,19 Euro brutto. Das hat das Auswirkungen auf die Gesamtstunden bei einem Minijob. In den letzten Jahren wurde die Gesamtstundenzeit bei 50,90 Stunden erreicht. Jetzt erreicht ein Mini-Jobber seine Höchststunden bereits bei 48,96 Stunden. Jetzt habe Eure Mitarbeiter zwar mehr Freizeit, aber nicht mehr Geld. Das liegt daran, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht angehoben wurden.

Das dritte Geschlecht

Ab sofort müssen die Stellenausschreibungen mit dem dritten Geschlecht „d“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass in der Annonce zukünftig zum Beispiel folgendes zu lesen sein muss: Koch gesucht (m/w/d). Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass es Menschen gibt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Somit muss dies in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Der Buchstabe „d“ steht hier für Divers.

Verfall von Urlaub – neue Rechtssprechung

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Urlaub nicht mehr automatisch zum Jahresende oder zum 31.03. des Folgejahres. Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern den gesetzlichen Urlaub innerhalb eines Jahres zu planen. Wenn er dies versäumt, darf der Arbeitnehmer diesen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und hat weiterhin einen Anspruch darauf.

Neues Befristungsgesetz bei Teilzeitkräften

Seit diesem Jahr gilt ein neues Gesetz für Arbeitnehmer, die von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle gewechselt sind. Dieses gilt, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Ein Mitarbeiter, der für eine gewisse Zeit in einer sogenannten „Brückenteilzeit“ beschäftigt war, darf wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Dieses Recht hatte er zuvor nicht.

Sachbezugswerte

Nachwievor bleiben Personalgetränke Steuer-und Sozialabgabenfrei. Anders sieht es bei der Kost und Logis aus. Dieser geldwerte Vorteil muss jetzt in der Lohnabrechnung als Sachbezugswert aufgezeichnet werden.

Hier ein kleiner Überblick:

Kost                          täglich (EUR)             monatlich (EUR)

Frühstück                        1,77                        53,00

Mittag                             3,30                        99,00

Abendessen                   3,30                        99,00

Verpflegung (gesamt)       8,37                       251,00    

Unterkunft                       7,70                       231,00

In diesem Sinne: Prosit Neujahr 😉

Hier ist der Podcast zu Thema.

Podcast-Stellenanzeige

Unser Podcast: Wie habe ich mit Stellenanzeigen den höchsten Erfolg bei Bewerbern?

Ihr findet unseren Podcast auch bei soundcloud und Podcaster.

Mithilfe von guten Stellenanzeigen müssen wir den potenziellen Bewerber von uns Gastronomen überzeugen. Doch wie schreiben wir eine gute Stellenanzeige? Was erwartet der Bewerber und wie können wir damit dem Fachkräftemangel ein Stück weit entgegenwirken? Zeit für uns Gastroberater einen Podcast darüber zu veröffentlichen.

Der Berliner Hotelier Philip Ibrahim spricht heute mit mir darüber, wie seine Bewerberstrategie aussieht und wie er Erfolge damit verzeichnen kann. Seit Jahren bringt er die Karriere seiner Mitarbeiter deutlich voran. Desweiteren gibt er Tipps für Eure Stellenanzeigen, wo und wie ihr sie am besten an den Markt bringt. Freut Euch auf eine spannende und unterhaltsame Folge!

Kontaktdaten zu Philip Ibrahim: 

Mercure Hotel Berlin City
Invalidenstraße 38
10115 Berlin

philip.ibrahim@accor.com
https://www.accorhotels.com