Internorga – Dein ultimatives Gastronomie-Erlebnis:
Die Internorga ist ein einzigartiges Gastronomie-Erlebnis. Es bietet eine Vielzahl von exklusiven Veranstaltungen und Events, die Ihnen ein unvergessliches Erlebnis bieten. Erleben Sie neue Trends und Innovationen sowie spannende Kontakte und Networking-Möglichkeiten auf der größten Gastronomie-Messe Europas. Beginnen Sie Ihr ultimatives Gastronomie-Erlebnis und lassen Sie sich von der Internorga begeistern!
Das ultimative Gastronomie-Erlebnis – das ist es, was die Internorga bietet. Mit einer Vielzahl von Veranstaltungen, Seminaren und Workshops ist es eine einzigartige Plattform, um sich über die neuesten Trends in der Gastronomie zu informieren. Du erhältst Einblick in die neuesten Technologien und Lösungen, die die Branche revolutionieren, und kannst dich mit Experten und Branchenführern austauschen. Dazu kommen viele weitere Highlights, wie zum Beispiel die Möglichkeit, neue Produkte und Dienstleistungen zu entdecken, die dein eigenes Geschäft voranbringen. All das macht die Internorga zu einem einzigartigen Erlebnis, das man nicht verpassen sollte.
2. Was macht Internorga besonders?
Gastronomie ist ein wesentlicher Bestandteil des modernen Lebens. Ob Sie ein Anfänger oder ein professioneller Gastronom sind, Internorga bietet Ihnen die Möglichkeit, ein ultimatives Gastronomie-Erlebnis zu erleben. Mit einer Vielzahl an Ausstellern, Veranstaltungen, Seminaren und vielem mehr können Sie das Beste aus Ihrer Gastronomie machen. Aber das ist nicht alles, was Internorga so besonders macht. Mit einer einzigartigen Mischung aus Innovation, Inspiration und Kreativität können Sie Ihre Gastronomie auf ein völlig neues Level bringen. Von modernster Technologie in der Küche bis hin zu neuen Ideen und Trends in der Gastronomie. Das ist es, was Internorga so besonders macht. Mit Internorga können Sie Ihre Gastronomie in neue Höhen treiben und ein ultimatives Gastronomie-Erlebnis schaffen.
3. Wie sieht ein typischer Besuch bei Internorga aus?
Du wirst auch einige besondere Highlights erleben, wenn Du auf die Internorga kommst. Als Gastronom wirst Du die einzigartigen Möglichkeiten bewundern können, innovative Produkte und Konzepte kennenzulernen und einzigartige Inspiration zu bekommen. Dies bringt Dich in eine neue Welt der Gastronomie, die Dir noch mehr Freude bereiten wird. Außerdem wirst Du einzigartige Events erleben, die Dich zu einem ultimativen Gastronomie-Erlebnis machen. Von kulinarischen Workshops über Kochwettbewerbe bis hin zu Live-Musik – es gibt unzählige Möglichkeiten, Dein Internorga-Erlebnis zu bereichern. Nicht nur das, aber auch die einzigartige Auswahl an Ausstellern, die Dir die besten Produkte und Dienstleistungen der Branche bieten, wird Dir ein unvergleichliches Erlebnis bieten. Es ist eine einmalige Gelegenheit, neue Trends und Innovationen auszuprobieren und wertvolle Kontakte zu knüpfen. Also, wenn Du die Internorga besuchst, wirst Du ein einzigartiges Erlebnis haben, das Dich zu einem ultimativen Gastronomie-Erlebnis machen wird.
4. Welche Gastronomie-Erlebnisse bietet Internorga?
Auf der Internorga kannst Du ein einzigartiges Gastronomie-Erlebnis erleben. Hier gibt es ein breites Angebot an verschiedenen Produkten, Dienstleistungen und Veranstaltungen, die für jeden Gastronomie-Liebhaber ein interessantes und spannendes Erlebnis bieten. Ob du ein Koch, ein Gastronom oder ein Profi bist – bei der Internorga findest du alles, was dein Herz begehrt. Auf der Internorga kannst du neue Trends und Produkte entdecken, inspirierende und informative Vorträge besuchen und an Seminaren teilnehmen. Auch für netzwerken und Kontakte knüpfen ist die Internorga der perfekte Ort. Hier hast du die Möglichkeit, viele Menschen aus der Gastronomie-Branche zu treffen und dein Netzwerk zu erweitern. Darüber hinaus kannst du verschiedene Veranstaltungen besuchen, zum Beispiel den „Chef’s Club“ oder die „Gastronomie-Awards“, die auf der Internorga stattfinden. Hier hast du die Chance, an verschiedenen Wettbewerben teilzunehmen und dein Können unter Beweis zu stellen. Außerdem kannst du die neuesten Trends und Entwicklungen in der Gastronomie kennenlernen und dich mit anderen Branchen-Profis austauschen. Es ist ein Erlebnis, das man nicht verpassen sollte. Komm zur Internorga und erlebe das ultimative Gastronomie-Erlebnis!
5. Wie kann man von Internorga profitieren?
Wenn du auf der Internorga bist, solltest du auf jeden Fall die Vorteile dieser Plattform nutzen. Sie bietet nämlich nicht nur eine einmalige Gelegenheit, Gastronomen aus aller Welt zu treffen und sich auszutauschen, sondern auch eine Fülle an Möglichkeiten, um dein eigenes Geschäft zu optimieren. Durch die verschiedenen Ausstellungen und Seminare kannst du deine Kenntnisse in der Gastronomie vertiefen und neue Ideen und Produkte entdecken. Auch die zahlreichen Workshops und Veranstaltungen können dir den Einstieg in das Gastgewerbe erleichtern oder dir helfen, dein bestehendes Geschäft zu verbessern. Die Internorga ist auch eine hervorragende Gelegenheit, um neue Kontakte zu knüpfen und dein Netzwerk aufzubauen. Mit einem Besuch der Internorga erlebst du ein ultimatives Gastronomie-Erlebnis und holst dir alle wichtigen Informationen, die du für dein Geschäft brauchst.
Es ist uns gelungen, Dir ein ultimatives Gastronomie-Erlebnis auf der Internorga zu bieten. Wir durften Teilnehmer, Aussteller und Besucher mit einem vielfältigen Programm überraschen. Mit unserem breiten Spektrum an Workshops, Seminaren, Vorträgen und Diskussionsrunden haben wir interessante Einblicke in aktuelle Themen der Gastronomie gegeben. Darüber hinaus haben wir uns auch ausreichend Zeit für einen lockeren Austausch und Netzwerken genommen. Mit unserer Messe konnten wir Menschen zusammenbringen und für viele ein unvergessliches Erlebnis schaffen. Ein besonderer Dank geht an alle, die uns bei der Umsetzung unterstützt haben. Wir freuen uns schon jetzt auf das nächste Jahr und hoffen, dass die Internorga auch in Zukunft ein Ort für spannende Erlebnisse und Inspirationen bleibt.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/03/Hamburg_Messe_-_Internorga.jpg13521352Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2023-02-27 10:00:002023-02-18 16:28:06Internorga und die Gastro-Piraten
Wie man No Shows in der Gastronomie vermeidet: Ein Stück Expertenwissen
Gastronomiebetriebe verlieren durch No Shows jährlich Millionen Umsatz. Doch wie kann man diesen teuren Ausfällen vorbeugen? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie als Gastronom Expertentipps von den Gastro-Piraten, wie Sie No Shows in der Gastronomie vermeiden können. Lernen Sie hier, wie Sie Ihren Umsatz schützen und effizienter planen können.
1. Was sind No Shows in der Gastronomie?
No Shows in der Gastronomie sind Gäste, die einen Tisch reserviert haben, aber ohne vorherige Benachrichtigung nicht erscheinen. Dies geschieht häufig, wenn Gäste eine Reservierung für ein bestimmtes Datum oder eine bestimmte Uhrzeit vornehmen, aber nicht kommen. No Shows können ein ernstes Problem für Restaurants darstellen, da sie Umsatzeinbußen, Umsatzverluste und eine Verschwendung knappen Personals und Ressourcen bedeuten.
Es gibt einige Möglichkeiten, No Shows in der Gastronomie zu vermeiden. Als Experte empfehle ich, eine klare Kommunikation und ein faires System zu etablieren, um No Shows zu vermeiden. Zunächst sollten Sie alle Reservierungsanfragen schriftlich bestätigen und an die E-Mail-Adresse des Gastes senden. So kann der Gast die Reservierungsdetails leicht überprüfen und überprüfen, ob er tatsächlich an dem Termin erscheinen wird. Sie können auch eine kleine Gebühr für verspätete Stornierungen oder No Shows erheben. Dies kann helfen, die No Shows zu senken, da Gäste mehr dazu motiviert sind, ihre Reservierungen einzuhalten. Es ist auch wichtig, dass Sie Ihre Kunden auf dem Laufenden halten, wenn sich ihre Pläne ändern. Wenn Ihre Gäste nicht rechtzeitig stornieren, können Sie ihre Reservierung an andere Gäste weitergeben. Auf diese Weise können Sie die Auslastung Ihres Restaurants erhöhen und No Shows vermeiden. Mit einem guten Reservierungsmanagement und einem für alle Parteien fair gestalteten System können No Shows in der Gastronomie reduziert werden.
2. Warum kommen No Shows vor?
Es gibt viele Gründe, warum es zu No-Shows in der Gastronomie kommen kann.
Oft wissen die Kunden nicht, dass sie eine Reservierung vornehmen müssen.
Kunden vergessen, dass sie eine Reservierung vornehmen müssen.
Gäste können aufgrund von Verkehrsproblemen oder anderen Verzögerungen nicht rechtzeitig ankommen.
Gäste vergessen einfach ihren Termin vergessen haben.
Gäste entscheiden sich woanders zu essen oder ein anderes Restaurant besuchen.
Kunden entscheiden sich, ein anderes Restaurant zu besuchen, weil sie mit den Preisen oder dem Service in dem Restaurant nicht zufrieden sind.
Ein weiterer Grund ist, dass die Kunden eine Reservierung vorgenommen haben, aber dann ihre Meinung geändert haben und zu einem anderen Restaurant gegangen sind.
Viele Gäste wissen nicht, dass sie eine Reservierung vornehmen sollen oder dass sie die Reservierung nicht bestätigt haben.
Viel schlimmer ist es jedoch, wenn Gäste in mehreren Restaurants zur selben Zeit reservieren, nur um spontan mehr Auswahl zu haben. Wenn dann nicht rechtzeitg abgesagt wird ist das nicht cool, sondern (bitte entschuldige meine Ausdrucksweise) mega arschig. Wenn man dann noch weiß, dass der besagte „Gast“ Verkäufer eines großen Gastronomielieferanten ist, dann gehört dieser Mitarbeiter dem freien Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt. Ich meine, wie doof muss man sein, um den Kunden, die einem das Gehalt sichern Umsatz zu entziehen?
3. Wie man No Shows vermeidet
Während No Shows in der Gastronomie leider immer wieder vorkommen, gibt es einige Schritte, die Du unternehmen kannst, um die Anzahl solcher Ausfälle zu reduzieren. Als erstes ist es wichtig, dass Du als Gastronom einen vollständigen Überblick über Reservierungen und Tischplanungen hast. Mithilfe einer vernetzten Reservierungssoftware kannst Du Kontaktdaten der Gäste erhalten, die Dir helfen, Kunden zu erreichen, falls sich die Situation ändert. Es ist ratsam, die Gäste vorab darüber zu informieren, dass sie sich vor dem Besuch melden oder auf ein spezielles Zeichen reagieren sollen, um ihren Tisch zu bestätigen.
Um die Anzahl der No Shows zu minimieren, ist es ebenfalls wichtig, dass Du Deinen Gästen möglichst frühzeitig eine Bestätigung der Reservierung schickst. Auf diese Weise können sie sich über die Details des Besuchs informieren und sich daran erinnern lassen, dass sie einen Tisch reserviert haben. No Shows sind ein ernstes Problem in der Gastronomie und können den Gewinn beeinträchtigen. Glücklicherweise gibt es ein paar einfache Strategien, die du als Gastronom anwenden kannst, um No Shows zu vermeiden.
Unsere Strategien
Zuerst einmal ist es wichtig, dass du deine Gäste auf eine eindeutige Weise über die Richtlinien deines Restaurants informierst. Stelle sicher, dass sie verstehen, dass sie mindestens 24 Stunden vor ihrem geplanten Besuch stornieren müssen, wenn sie ihre Reservierung nicht wahrnehmen können. Außerdem kannst du eine kleine Gebühr für No Shows erheben, die für den Zweck verwendet wird, deinen Umsatz wieder aufzufüllen. Schließlich ist es wichtig, dass du ein gutes Reservierungssystem verwendest, um alle Reservierungen zu verfolgen. Dies hilft dir, deine Kapazität besser zu verwalten und No Shows zu reduzieren, indem du Reservierungen annimmst, die du noch handhaben kannst. Mit diesen Expertenstrategien kannst du No Shows in deinem Restaurant vermeiden und dein Gewinn steigern.
Außerdem kannst Du Deine Gäste dazu ermutigen, ihre Reservierungen zu bestätigen und eine Kreditkarte zu hinterlegen. Auf diese Weise kannst Du verhindern, dass sie ohne rechtzeitige Absage nicht erscheinen. Es ist auch eine gute Idee, ein „No Show“-Management-System zu implementieren, um Gästen, die mehr als einmal nicht erschienen sind, eine höhere Kaution oder sogar den vollen Betrag im Voraus zu berechnen. Eine solche Regelung kann Gästen helfen, sich auf ihren Besuch vorzubereiten und No Shows zu vermeiden. Wenn Du No Shows in der Gastronomie vermeiden möchtest, solltest Du einige grundlegende Schritte unternehmen, um ein effektives Reservierungs- und Tischplanungsmanagement zu gewährleisten. Dazu gehören die frühzeitige Bestätigung von Reservierungen, die Erhebung einer Kaution und die Implementierung eines „No Show“-Management-Systems. Mit etwas Expertenwissen und der richtigen Strategie kannst Du die Anzahl der No Shows in Deiner Gastronomie erheblich senken.
4. Fazit
Es ist immer wichtig, dass Gastronomen alle verfügbaren Strategien nutzen, um sicherzustellen, dass ihre Gäste zufrieden sind und ihr Restaurant einen guten Ruf hat. Mit der Umsetzung dieser einfachen Tipps können wir uns als Gastronomen vor No Shows schützen und dafür sorgen, dass unsere Gäste zufrieden und zuverlässig sind. Es ist wichtig, sich bewusst zu machen, wie wichtig es ist, dass man als Gastronom sorgfältig plant, um No Shows zu vermeiden und dass man ein gutes Verhältnis zu seinen Gästen aufbaut, um sicherzustellen, dass sie sich wohl fühlen. Wenn man diese Strategien befolgt, kann man als Gastronom sicher sein, dass man es schafft, No Shows zu vermeiden und das Gastronomie-Erlebnis für alle Beteiligten angenehm zu gestalten.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2023/02/bestellung.jpg6671000Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2023-02-21 10:00:272023-02-20 12:37:48Wie man No Shows in der Gastronomie vermeidet.
In der Gastronomie gibt es ein großes Problem: den Personalmangel. Viele Restaurants haben Probleme, genügend qualifiziertes Personal zu finden, um die Küche und den Service zu leiten.
Es ist also wichtig, dass man sich über die Ursachen und Lösungsmöglichkeiten in Bezug auf den Personalmangel in der Gastronomie informiert.
Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, was Personalmangel bedeutet. Personalmangel bedeutet, dass Restaurants nicht genügend Personal haben, um die verschiedenen Aufgaben zu erfüllen, die zur Betreibung eines Restaurants erforderlich sind.
Dazu gehören auch Aufgaben wie die Planung von Menüs, die Zubereitung von Speisen, die Bedienung von Gästen, die Reinigung des Restaurants und vieles mehr. Dies bedeutet, dass Restaurants, die unter Personalmangel leiden, nicht die notwendigen Aufgaben erfüllen können, um ein qualitativ hochwertiges Speiseerlebnis zu bieten.
Was sind die Ursachen für den Personalmangel in der Gastronomie?
Die erste Ursache für den Personalmangel in der Gastronomie ist der Fachkräftemangel. Viele Restaurants haben Probleme, qualifiziertes Personal zu finden, um verschiedene Aufgaben wie Kochen, Bedienung und Reinigung zu übernehmen. Dies liegt daran, dass viele Restaurants nicht in der Lage sind, qualifiziertes Personal zu einem angemessenen Lohn zu finden.
Darüber hinaus haben viele Restaurants Probleme, qualifiziertes Personal zu rekrutieren und zu binden, da viele potenzielle Mitarbeiter eher in anderen Branchen arbeiten möchten. Ein weiterer Grund für den Personalmangel in der Gastronomie ist die schwache Wirtschaft. Viele Restaurants sind aufgrund der schwachen Wirtschaft nicht in der Lage, qualifiziertes Personal zu bezahlen, das sie benötigen, um den Service zu erbringen. Da viele Restaurants nicht in der Lage sind, ihren Mitarbeitern angemessene Löhne zu zahlen, ist es schwierig, qualifiziertes Personal zu finden, das bereit ist, für das Restaurant zu arbeiten.
Ein weiterer Grund für den Personalmangel in der Gastronomie ist der demografische Wandel. Viele Restaurants haben Probleme, qualifiziertes Personal zu finden, da die Bevölkerung in vielen Regionen entweder zurückgeht oder sich ändert. Dies bedeutet, dass Restaurants, die in Gebieten mit einer schrumpfenden Bevölkerung liegen, möglicherweise nicht in der Lage sind, die benötigten Mitarbeiter zu finden. Darüber hinaus sind viele Restaurants nicht in der Lage, qualifiziertes Personal zu finden, da sie nicht in der Lage sind, sich an die veränderten demografischen Anforderungen anzupassen.
Was sind die Lösungen für den Personalmangel in der Gastronomie?
Eine Lösung für den Personalmangel in der Gastronomie besteht darin, dass Restaurants mehr in den Ausbildungsbereich investieren müssen, um ihre Mitarbeiter zu schulen und zu qualifizieren. Dies bedeutet, dass Restaurants in Ausbildungsprogramme investieren müssen, um ihre Mitarbeiter zu schulen und zu qualifizieren.
Darüber hinaus sollten Restaurants sicherstellen, dass sie ihren Mitarbeitern angemessene Löhne zahlen, um sie für die Arbeit zu begeistern und zu halten.
Eine weitere Lösung für den Personalmangel in der Gastronomie besteht darin, dass Restaurants innovative Wege finden müssen, um qualifiziertes Personal zu rekrutieren und zu binden. Dies bedeutet, dass Restaurants sich an neue Arbeitsweisen anpassen müssen, um qualifiziertes Personal zu finden und zu binden.
Dazu gehören Dinge wie flexible Arbeitszeiten, die Bereitstellung von Arbeitsplätzen in Teilzeit und die Bereitstellung von Arbeitsplätzen auf Abruf.
Eine weitere Lösung für den Personalmangel in der Gastronomie besteht darin, dass Restaurants innovative Wege finden müssen, um neue Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten.
Dazu gehören Dinge wie die Schaffung einer positiven Arbeitsumgebung, die Bereitstellung von Vorteilen wie Krankenversicherung und bezahlter Urlaub, die Bereitstellung von Entwicklungsmöglichkeiten und die Schaffung eines Umfelds, in dem sich Mitarbeiter wohlfühlen.
Schließlich müssen Restaurants auch dafür sorgen, dass sie in der Lage sind, sich an die sich ändernden demografischen Anforderungen anzupassen. Dies bedeutet, dass Restaurants sicherstellen müssen, dass sie in der Lage sind, sich an die sich ändernden Kundenbedürfnisse anzupassen und dass sie in der Lage sind, ein breiteres Spektrum an Speisen, Dienstleistungen und Unterhaltungsmöglichkeiten anzubieten. Dies bedeutet auch, dass Restaurants sicherstellen müssen, dass sie in der Lage sind, sich an die sich ändernden Arbeitsbedingungen und Anforderungen anzupassen. Alles in allem ist Personalmangel in der Gastronomie ein ernstes Problem, das viele Restaurants betrifft. Es ist daher wichtig, dass Restaurants Lösungen finden, um den Personalmangel zu bewältigen. Dazu gehören Dinge wie die Investition in Ausbildungsprogramme, die Schaffung einer positiven Arbeitsumgebung, die Bereitstellung von Entwicklungsmöglichkeiten und die Anpassung an die sich ändernden demografischen Anforderungen. Wenn Restaurants diese Lösungen implementieren, werden sie in der Lage sein, den Personalmangel in der Gastronomie zu bewältigen.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2023/02/Handgeben-Personal.jpg7721000Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2023-02-18 12:32:082023-02-18 12:32:12In der Gastronomie gibt es ein großes Problem: den Personalmangel.
Über die Digitalisierung in der Gastronomie wird viel diskutiert – bisweilen auch geschwafelt. Das meist auch noch von selbsternannten Experten, die keine Expertise von über 1300 Beratungsgesprächen, allein zu diesem Thema, im Jahr haben. Theoretische Ansätze gibt es viele, in der Praxis umsetzbar sind die wenigsten. Doch wie geht Digitalisierung in der Gastronomie richtig?
Das zu ändern war unsere Mission in 2022
Die Gastro Piraten, Piraten waren für die Gastronomen in Hessen unterwegs! In diesem Bericht findet Ihr die Ergebnisse unseres Herzensprojektes!
Das Team der Gastro Piraten war vor Ort und hat in über 1320 kostenlosen Vor-Ort-Beratungen individuell erfolgreich die digitalen Potenziale der Gastrobetriebe identifiziert und Lösungswege aufgezeigt.
Neben den persönlichen Beratungen konnten sich die Hoteliers und Restaurantbetreiber auf der Online-Lernplattform im Selbststudium viel Fachwissen zu digitalen Branchenthemen ansehen. Es ging nicht darum, Fachwissen zu erlernen, sondern die Betriebe in die aktive Umsetzung zu bringen.
Wie so oft gilt auch hier – wir sind Wissensgiganten, aber Umsetzungszwerge.
Es ging darum, die Arbeit im Tagesgeschäft einfacher zu gestalten, um so Zeit für die wichtigen Aufgaben -den Gast- zu gewinnen. Die fünf Themenbereich
– Digitale Kundenkommunikation,
– Digitaler Vertrieb,
– Buchen undBezahlen,
– Digitale Personalplanung und Workflow
– Digitale Bestellaufnahme und
– Digitale Warenwirtschaft
sind in über 130 Videos so aufgearbeitet worden, das sie leichtverständlich abrufbar waren. Sie sind für alle angemeldeten Betriebe nach wie vor jederzeit zum Selbststudium abrufbar.
ZDF – Zahlen, Daten, Fakten:
über 300 Gastronomen und Hoteliers wurden beraten.
95% alle Betriebe fanden die Beratung hilfreich oder sehr hilfreich.
88% aller Betriebe fanden, dass der Beratungsbedarf gedeckt wurde.
Über 2500 angesehene E-Learning-Einheiten.
Doch wie kann ich als Gastronom am Besten vorgehen, um selber zu digitalisieren?
„Der Markt an digitalen Möglichkeiten ist riesig und unübersichtlich.“ weiß René Kaplick von den Gastro-Piraten zu berichten und Carsten Rengert ergänzt: „gefühlt kommen täglich 10 neue Tool um zu digitalisieren hinzu und 76 verschwinden wieder.
Das Team der Gastro Piraten empfihlt daher folgende Schritte:
Gehe in die Vogelperspektive und schaue, welchen Stand Du grade hast.
Schließe Deine Augen und Träume (heute darfst Du mal) davon, wie Deine digitale Welt in „richtig geil“ wäre. (Bitte entschuldige die Ausdrucksweise.)
Schaffe Dir einen Überblick am Markt.
Vereinbare überall Demotermine (Achte besonders auf einen schnellen und kostenfreien Suport).
Rede mit Deinen Branchen Kollegen über deren Erfahrungen.
Berede das Tool mit Deinen Mitarbeitern, die damit arbeiten müssen.
Natürlich kannst Du diesen Weg auch einfacher haben, indem Du ein kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbarst, in dem wir Dir unverbindlich Unterstützung bieten. Folge einfach dem Link: https://calendly.com/gastro-piraten/30min
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2023/02/Strategie.jpg6671000Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2023-02-14 17:55:242023-02-16 11:26:38Wie geht Digitalisierung in der Gastronomie richtig?
Mit den elf Preisen meinen wir elf weit verbreitete Preisfestsetzungsverfahren. Folgende Preise meinen wir:
Daumenpreis, intuitiv wird grob über den Daumen gepeilt, was das Gericht oder das Getränk kosten soll,
Prozentsatzpreis, hier wird einmalig ein Rohaufschlag in Prozent ermittelt und auf den Wareneinsatz gerechnet,
Arbeitspreis, hier wird mittels unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren der Versuch unternommen, die Arbeitszeiten, Arbeitsintensivität, die Personalkosten und die produktiven Löhne mit in den Kalkulationsfaktor einzubeziehen.
Deckungsbeitragspreis, wird zum Arbeitspreis noch der durchschnittliche Deckungsbeitrag hinzugezogen, spricht man vom Deckungsbeitragspreis.
Zeitpreis, sind zum Beispiel „Happy-Hours-Preise“.Diese können durchaus Sinn ergeben, wenn die Auslastung durch besondere Angebote so erhöht werden kann, dass Gewinne entstehen. Weit verbreitet ist dies Praxis in der Kalkulation von Hotelzimmerpreisen.
Mischpreis, hier liegt der Gedanke einer Produktkombination zugrunde. Verdient der Gastronom zum Beispiel nichts an seinem Kirschkuchen, so kann er den Gewinn durch eine Kombination aus Kaffee und Kuchen erhöhen.
Fangpreis, Kinder bis 6 Jahren essen bei uns umsonst. Diese Variante zielt darauf ab, Eltern ins Restaurant zu ziehen, die dann mehr verzehren. Auch der Gedanke „Zwei für eins“ zählt hierzu.
Imagepreis, hat nichts mit Kalkulation zu tun, sondern ist eine Preisober-, oder Untergrenze um das Image des Hauses zu wahren.
Testpreis, ist der Versuch des Gastronomen, sich an den möglichen Verkaufspreis heranzutasten.
Psychopreis, ist ein Testmodell, bei dem der Gast beim Verlassen des Restaurants zahlt, was er glaubt, dass es ihm Wert gewesen ist.
Nachbarpreis, ist der Versuch sich am Preisgefüge der umliegenden Gastronomie zu orientieren.
Letzten Endes geht es jedoch darum alle Kosten, insbesondere die Personalkosten, in den Verkaufspreis und die Kalkulation zu integrieren.
Doch wie soll ich nun kalkulieren um meine Preiskalkulation richtig zu machen?
Wie komme ich zum richtigen Verkaufspreis? in jedem Restaurant muss ja die Kalkulation stimmen.
Auch wenn ich mich wiederhole, eine saubere Kalkulation ist wichtig um wirtschaftlich zu überleben.
All diese Varianten haben diverse Vor- und Nachteile. Grund genug, uns einmal ausführlicher mit der Kalkulation zu beschäftigen.
Grundsätzlich gilt, daas zwei Grundinformationen sind für jede Kalkulation Voraussetzung sind.
Welche Kosten entstehen bei der Herstellung?
Wieviel Gewinn muss erwirtschaftet werden?
Viel Kalkulationsschemata gehen vom Wareneinsatz für ein Produkt aus, auf den dann alle anderen Kosten (Lohn, Energie, Nebenkosten usw.), sowie der Gewinn hinzugerechnet werden. Dies geschieht meist in Form eines prozentualen Aufschlages.
Wareneinsatz
andere Kosten
Gewinn
Verkaufspreis
Die Positionen „andere Kosten 2 und „Gewinn“ lassen sich auch in Prozent ausdrücken. Dadurch wird eine überschlägige, schnelle Kalkulation in der Praxis vereinfacht. Um mit diesem Schema zu arbeiten, ist es jedoch unerlässlich, alle anderen Kosten sowie den Gewinn genau zu ermitteln.
Wareneinsatz ermitteln
Der Wareneinsatz ist der Wert aller eingesetzten Rohstoffe, also auch der Beilagen, die bei der Herstellung der Gerichte verwendet werden. Dieser muss sehr genau und korrekt ermittelt werden. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Verluste zu berechnen, die bei der Vor- und Zubereitung entstehen. Dies sind Verluste bei Lagerung, Schnittverlust, Brat- und Kochverlust. In diesem Beispiel wird zunächst das tafelfertige Gewicht ermittelt:
Beispiel:
Einkaufsgewicht
6,400 kg
Netto-Listenpreis
21,00 €/kg
Vorbereitungsverlust
(VV)
20 %
Zubereitungsverlust
(ZV)
24%
Wert der Knochen
und Parüren
2,00 €/kg
Rabatt
10 %
Skonto bei Zahlung
innerhalb von 7
3 %
Tagen
Wie teuer ist 1 kg tafelfertig?
Wie teuer ist eine Portion tafelfertiges Gewicht, wenn sie 200 g wiegen soll?
Berechnung des tafelfertigen Gewichts
1)
2)
Einkaufsgewicht
100%
Vorbereitungsverlust
–
(VV)
20%
=
Rohgewicht
80%
100%
–
Zubereitungsverlust (ZV)
24%
=
Tafelfertiges Gewicht
76%
Schritt 1)
Einkaufsgewicht
100%
=
6,400kg
Rohgewicht:
80%
=
X kg
6,400 80
ℎ ℎ = = 5,120
Schritt 2)
Hier werden das Rohgewicht zu 100% gesetzt und das tafelfertige Gewicht entsprechend ermittelt:
Tafelfertiges Gewicht
Einkaufsgewicht
6,400 kg
–
VV 20%
1,280 kg
= Rohgewicht
5,120 kg
–
ZV 24%
1,229 kg
= Tafelfertiges Gewicht
3,891 kg
Um den Wert des tafelfertigen Gewichts muss nun der Bareinkaufpreis (netto) errechnet werden:
Berechnen des Bareinkaufpreises:
Listenpreis (o. USt):
6,4 * 21,00 €
= 134,40 €
-10% Rabatt
13,44 €
=Zieleinkaufspreis
120,96 €
-Skonto 3 %
3,63 €
Bareinkaufspreis
117,33 €
Real wird bei dem Lieferanten der Bareinkaufspreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (in dem Fall 7%) gezahlt. Das sind in diesem Beispiel 125,45 €. Da der Steuerbetrag in Höhe von 8,21 € eine Vorsteuer darstellt, die somit gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird, rechnet man in der Kalkulation immer Nettopreise, also Preis ohne Umsatzsteuer.
Es wurden im Beispiel 6,400 kg für 117,33 € netto gekauft. Dieser Wert ist der Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen.
Schritt 1)
Können die bei der Verarbeitung anfallenden Knochen und Parüren u.ä. weiterverwendet werden, so ist deren aktueller Marktpreis zu berücksichtigen. Demnach kosten die verbleibenden 5,120 kg nur noch 114,77 €.
Können die Abschnitte nicht weiter verwendet werden liegt der Rohgewichtspreis bei 117,33 €.
Schritt 2)
Jedoch entstehen beim Braten / Kochen weitere Gewichtsverluste, die keine Nebenprodukte ergeben. Das bedeutet, dass es bei einem Reis von 114,77 € bleibt. Jedoch sind nur noch 3,891 kg tafelfertiges Fleisch vorhanden. Daraus folgt, dass 1kg tafelfertig defacto 29,50 € kosten. Das sind pro kg 8,50 € mehr als der Listenpreis!
Letztendlich wird der Wareneinsatz pro Portion wie folgt errechnet:
1kg tafelfertig:
114,77 € : 3,891 kg = 29,50 €
1 Portion (200g):
3891 g : 200g = 19,46 Portionen
also 19 ganze Portionen
114,77 € : 19 Portionen = 6,04 € pro Portion
Wert des tafelfertigen Gewichtes:
Einkaufsgewicht
6,400 kg
117,33
€
-VV 20 % 1)
1,280 kg x 2,00 €/kg
2,53
€
=Rohgewicht
5,120 kg
114,77
€
-ZV 24% 2)
1,229 kg
0,00
€
=tafelfertiges Gewicht
3,891 kg
114,77
€
Die von uns errechneten 6,04 € sind der Ausgangsfaktor für unsere weitere Kalkulation. Zu beachten ist, dass diese Berechnung für jede einzelne Komponente auf dem Teller ausgeführt werden muss.
Werden hier Fehler gemacht, so potenzieren sie sich sehr schnell in die Höhe. Wer mit einem vereinfachten Kalkulationsfaktor von 3 rechnet und 20.000 Essen pro Jahr verkauft verliert im Jahr 30.000,00 € Umsatz, wenn er sich hier um nur 0,50 € vertut.
Das ist einer der Gründe, warum es unerlässlich ist, mit exakt einzuhaltenden und standardisierten Rezepturen zu arbeiten. Beim Erstellen der Kalkulation ist es sinnvoll jede Komponente einer Speise einzeln zu kalkulieren.
Auf Dauer wird dadurch der Aufwand für die Kalkulation geringer.
Kalkulationsfaktor und Rohaufschlagssatz in der Preiskalkulation
In der gemeinen Zuschlagskalkulation werden die anderen Kosten eines Betriebes mittels eines Prozentsatzes auf den genauen Wareneinsatz aufgeschlagen.
Andere Kosten sind zum Beispiel:
Löhne
Energie
Verwaltung
Miete / Pacht
Zinsen
Durch diesen Weg werden die Selbstkosten ermittelt.
Im Anschluss daran erfolgt ein Aufschlag des zu erreichenden Gewinns. Hierdurch ergibt sich der Nettoverkaufspreis
Zum Schluss wird der gültige Umsatzsteuersatz hinzugezogen und es ergibt sich der Inklusivpreis.
Ob man nun diesen Preis auf die Karte setzt hängt natürlich noch von anderen Faktoren wie Markt und Konkurrenz ab.
Beispiel:
Wareneinsatz eines kompletten Gerichtes
5,85 €
Zuschlag für Gemeinkosten
120 %
Kalkulierter Gewinn
20 %
Wie errechnet sich der Inklusivpreis?
Wie hoch ist der Gewinn, wenn der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt wurde?
Schema zur Berechnung des Inklusivpreises
Wir erinnern uns, der Inklusivpreis ist der Preis inklusiv aller anfallenden Kosten, Gewinn und Umsatzsteuer. In unserem Beispiel ist das Servicepersonal festbesoldet, sodass wir diesen Punkt als Zuschlag in die Gemeinkosten einkalkuliert haben.
1) Inklusivpreis
€
Wareneinsatz
5,85
100%
1)
+ G,einkosten 180%
10,53
1) 180%
= Selbstkosten
16,38
280%
100%
2)
+ Gewinn 20 %
3,28
2) 20%
= Nettoverkaufspreis
19,66
100%
120%
3)
+ Umsatzsteuer 19%
3,74
19%
= Inklusivpreis
23,4
3) 119%
Schritt 1)
Wareneinsatz: 100% = 5,85 €
Gemeinkosten: 180% = x €
5,85 ∗ 180
= = 10,53€
Schritt 2)
Selbstkosten:
100% = 16,38 €
Gewinn:
20% =
x
€
=
16,38 ∗ 20
= 3,28 €
100
Schritt 3)
Nettoverkaufspreis:
100% = 19,66 €
Inklusivpreis:
119% = x
€
=
19,66 ∗ 199
= 23,40 €
100
Sollte aus irgendwelchen Gründen der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt sein, wird eine Rückrechnung erforderlich. Diese geht von angestrebten Inklusivpreis aus.
Auch hierbei ist es möglich, dieses Schema zu verwenden, da sich ja an den Prozentsätzen nichts geändert hat.
Auch lässt sich errechnen, wie hoch der Wareneinsatz maximal sein darf, wenn der Gewinn weiterhin 20% betragen soll.
Rückkalkulation zur Berechnung von Gewinn / Wareneinsatz aus dem Inklusivpreis
€
Wareneinsatz
4,97
100%
3)
+ Gemeinkosten 180%
8,96
3) 180%
= Selbstkosten
13,93
280%
100%
2)
+ Gewinn 20 %
2,97
2) 20%
= Nettoverkaufspreis
16,72
100%
120%
3)
+ Umsatzsteuer 19%
3,18
1) 19%
= Inklusivpreis
19,9
119%
Schritt 1)
Inklusivpreis:
119%
= 19,90 €
Nettoverkaufspreis:
100%
=
x
€
=
19,90
∗ 100
= 16,72
119
Schritt 2)
Nettoverkaufspreis:
120%
= 16,72 €
Gewinn:
20%
=
x
€
=
16,72 ∗ 20
= 2,79 €
120
Schritt 3)
Selbstkosten:
280%
= 13,93 €
Wareneinsatz:
100%
= x €
=
13,93 ∗ 100
= 4,975 €
280
Aufgrund des hohen Konkurrenzdruckes ist es leider oft nötig, mit der Rückwärtskalkulation zu arbeiten. Oft dürfen gewisse Preisgrenzen nicht überschritten werden.
Der Gewinnaufschlag hängt von den Erwartungen des Gastronomen ab, die Umsatzsteuer hingegen ist eine vorgegebene Größe.
Die Frage, die sich stellt, ist: Wie errechnet man den Zuschlag für die Gemeinkosten?
Gemeinkosten
Unter dem Begriff Gemeinkosten versteht man die Kosten, die sich nicht eindeutig zu einzelnen Positionen zuordnen lassen.
Dies sind zum Beispiel:
Löhne
Energie
Wasser
Miete / Pacht
Verwaltung
Diese Kosten fallen auf allen Produkten gemeinsam an. Der Wareneinsatz hingegen ist immer unterschiedlich. Um die Zuschlagssätze für diese Kosten zu errechnen, ist eine gründliche Gewinn- und Verlustrechnung unabdingbar. Eine ausführliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt der Steuerberater und liefert erste Anhaltspunkte. In den meisten Fällen muss diese aber extra aufbereitet werden.
Hilfe bietet hier ein brauchbares Kassensystem. Dieses sollte Umsatzstatistiken nach Produkten und Produktgruppen erstellen können. Meist sind die Gemeinkosten nach Küche und Service gegliedert.
Beispiel:
Jahr 1 eines Restaurants
Wareneinsatz Küche
92.635,00
€
Gemeinkosten Küche
166.743,00
€
Zuschlagssatz berechnen
Wie hoch ist der Zuschlagssatz?
Wie soll für das Folgejahr gerechnet werden?
Wareneinsatz Küche
92635,00
€ =
100%
Gemeinkosten Küche
166.743,00
€ =
x %
ℎ = ∗ 100
= 166.743,00 ∗ 100 = 180%
92.635,00
Der Zuschlagssatz von 180% (in diesem Beispiel) bedeutet, dass die Gemeinkosten 1,8 mal so hoch waren wie der Wareneinsatz.
Das bedeutet, dass bei jedem € Wareneinsatz 1,80 € an Gemeinkosten anfallen. Sollten sich keine Preisänderungen bei den Gemeinkosten abzeichnen, kann auch im Folgejahr mit einem Zuschlag von 18% gerechnet werden. Zu beachte ist jedoch ob sich Änderungen, etwa durch mehr Personal oder höhere Grundversorgerpreise, abzeichnen. Sollte dies der Fall sein ist es geraten, neu zu rechnen.
Kalkulation mit dem Zuschlagssatz für die Preiskalkulation
Wareneinsatz, z.B. 4,00 €
(exakt ermittelt)
4,00
€
+ Gemeinkosten 180%
(aus Vorjahr)
7,20
€
= Selbstkosten
11,20
€
Die weitere Kalkulation zum Inklusivpreis erfolgt wie oben beschrieben. Wenn die Kosten des Betriebes auf diesen Weg ermittelt wurden, und erst dann, kann eine Vereinfachung der Kalkulation erfolgen.
Dies erfolgt mittels eines Kalkulationsfaktors oder eines (Gesamt)Rohaufschlagsatzes.
Beispiel:
Wareneisatz
5,85
€
+ Gemeinkosten 180%
10,53
€
= Selbstkosten
16,38
€
+ Gewinn 20%
3,28
€
= Nettoverkaufspreis
19,66
€
+ Umsatzsteuer 19%
3,74
€
= Inklusivpreis
23,40
€
Rohertrag und Rohaufschlagssatz
Der Rohertrag ist die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in €.
In diesem Beispiel 19,66 € – 5,85 € = 13,81 €
Will man wissen, wieviel Prozent man auf den Warenwert aufschlagen muss, um auf den Nettoverkaufspreis zu kommen, so spricht man vom Rohaufschlagssatz.
Rohaufschlagssatz
Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in Prozent zum Wareneinsatz
( ö − ) ∗ 100
In diesem Beispiel:
(19,66 − 5,85) ∗ 100
ℎ ℎ = = 236,07%
Er deckt somit alle Kosten und den kalkulierten Gewinn ab.
Kalkulationsfaktor
Durch die Ermittlung des Kalkulationsfaktors wird die Rechnung weiter vereinfacht. Der Kalkulationsfaktor beschreibt, mit welcher Zahl der Wareneinsatz multipliziert werden muss, um den Nettoerlös zu errechnen. Er bezeichnet also den Quotienten aus Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz.
In diesem Beispiel:
19,66
5,85 = 3,3607
Vereinfacht ergibt sich folgendes Kalkulationsschema:
Wareneinsatz X Kalkulationsfaktor
Nettoverkaufspreis
Umsatzsteuer
= Inklusivpreis
Auch bei dieser Methode ist es zwingend erforderlich, im Vorfeld äußerst sorgfältig gerechnet zu haben.
Weiter ist zu beachten, dass hierbei nicht berücksichtigt ist, dass unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlichen Arbeitsaufwand und somit unterschiedliche Arbeitszeit benötigen.
Gesamtaufschlagssatz / Gesamtkalkulationsfaktor
Weder der Rohaufschlagssatz (auch Kalkulationsaufschlagssatz) noch der Kalkulationsfaktor erfassen die Umsatzsteuer. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies auch sinnvoll. Die Umsatzsteuer stellt hier nur einen durchlaufenden Posten dar. Wollen wir aber den Inklusivpreis inklusive der Umsatzsteuer berechnen (und der muss in der Speisekarte stehen), hilft uns das recht wenig.
Auch dies lässt sich vereinfacht rechnen. Um besser zu unterscheiden, sprechen wir in diesem Falle vom Gesamtaufschlagssatz und Gesamtkalkulationsfaktor.
Vereinfacht sieht unser Kalkulationsschema wie folgt aus:
Zusammenfassung: In jedem Restaurant ist es wichtig genau zu kalkulieren. Ohne Preiskalkulation droht der wirtschaftliche Selbstmord.
Egal mit welchem Kalkulationsfaktor gearbeitet wird, alle haben eins gemeinsam: sämtliche anfallenden Kosten werden verrechnet und die, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden durch Zuschlagssätze hinzugerechnet.Um im Tagesgeschäft schnell zu kalkulieren, sind diese Methoden sehr hilfreich. Nicht zu vergnessen ist jedoch, dass es keine pauschal passenden Prozentsätze gibt, da jeder Betrieb eine andere Kostenstruktur hat.
Bitte denkt immer daranEure Personalkosten und den Deckungsbeitrag in den Verkaufspreis mit einzurechnen. Dies ist jeder Kalkulation zu beachten.
Die Zahlenbeispiele wurden uns aus dem Küchenfachlichen Leitfaden, Nestlé AG zu Verfügung gestellt.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/09/mockup-ebook_1zu1.jpg10801080Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2021-06-17 14:22:372021-06-18 11:07:59Kalkulation ist ein wichtiges Thema in der Gastronomie, scheint aber nicht allzu weit verbreitet zu sein. Wie sonst kann es sein, dass es oft elf mögliche Preise, aber nur einen Gast gibt?
Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.
Förderung des unternehmerischen Know-hows,
heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater? Und was hat sich in 2021 geändert? Wie funktioniert jetzt die Beratung? Bekomme ich die Förderung? Welche Beratung gibt es?
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
jjfghjg
finanzielle hilfe finanzielle hilfe
Wie hoch ist die Förderung in der Bafa Beratung? Was wird gefördert?
Höhe des Beratungszuschusses
Unternehmensart
Bemessungsgrundlage
Region
Fördersatz
maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
80 %
3.200 Euro
Region Lüneburg
60 %
2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
50 %
2.000 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
80 %
2.400 Euro
Region Lüneburg
60 %
1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
50 %
1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten
3.000 Euro
alle Standorte
90 %
2.700 Euro
zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“ Dies ist Bestandteil der Förderung unternehmerischen Know-hows.
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.
Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.
ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.
Junge Unternehmennicht länger als 2 Jahre am Markt
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig
Bestandsunternehmenab dem dritten Jahr nach Gründung
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.
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Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.
Förderung des unternehmerischen Know-hows,
heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater?
Antragsberechtigt
sind:
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.
Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.
Keine Hilfe bekommen:
Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Was wird gefördert?
Allgemeine Beratungen
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Spezielle Beratungen
für Unternehmen, die
von Frauen geführt werden.
von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.
Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.
Nicht gefördert werden Beratungen, die
ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.
Wie hoch ist die Förderung?
Höhe des Beratungszuschusses
Unternehmensart
Bemessungsgrundlage
Region
Fördersatz
maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euro
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
80 %
3.200 Euro
Region Lüneburg
60 %
2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
50 %
2.000 Euro
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euro
neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)
80 %
2.400 Euro
Region Lüneburg
60 %
1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) mit Berlin und Region Leipzig
Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.
Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/03/AdobeStock_52498876_1x1.jpg800800Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2021-04-21 10:57:392021-06-23 15:20:51Die BafA legt einen drauf
Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.
Was ist neu?
Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:
Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.
Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.
Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.
Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.
Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.
Der Sollzins beträgt 3% p.a
Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.
Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.
Nicht gefördert werden:
Umschuldungen
Kreditablösungen
Nachfinanzierungen
Anschlußfinanzierungen und
Kreditverlängerungen
Voraussetzungen
mind. seit Januar 2019 am Markt
es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019
Nicht gefördert werden
Landwirtschaftliche Betriebe
Fischereibetriebe
Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten
Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.
Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.
Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.
Was haben wir nicht alles getan und investiert?
Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.
Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!
Abgedroschen? Ja.
Stimmt es? Ja.
Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.
Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.
Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.
Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/
Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.
Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.
Aber zurück zum Thema:
Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/03/28810749_2097140310295979_680453901_logo.jpg7682048Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2020-10-29 13:14:142020-10-29 17:44:39„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“
In dieser Podcastfolge erklärt Euch Florian Grabe von den Gastro Piraten im Interview mit René Kaplick und Carsten Rengert, welche Möglichkeiten geschaffen wurden und wie Ihr an die Hilfen kommt.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/03/AdobeStock_99520441_1x1.jpg800800Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2020-10-20 14:38:172020-10-20 17:16:12Coronahilfe geht weiter
Interview mit Rafael Kurz, Chefredakteur von Policen Direkt, Marktführer im Zweitmarkt für Lebensversicherungen.
Die Gastronomie- und Hotelbranche steckt trotz Lockerungen und Finanzhilfen tief in der Corona-Krise. Viele Unternehmer kündigen deshalb vorschnell ihre Lebensversicherung. Dabei gibt es viel bessere Möglichkeiten, schnell und sicher mit den Verträgen an Geld zu kommen und dabei die Altersvorsorge zu erhalten. Wie das geht, erklärt Rafael Kurz von Policen Direkt im Interview.
Gastro-Piraten: Warum sollte ich meine Lebensversicherung lieber nicht kündigen, um an Geld zu kommen?
Kurz: Gerade weil es für Selbständige keine Pflichtversicherung gibt, ist die private Kapitallebens- oder Rentenversicherung ein existenzieller Faktor. Deshalb ist es umso wichtiger, dass Profis die Möglichkeiten kennen, wie sie Mittel aus der Lebensversicherung bekommen und dabei die Altersvorsorge womöglich erhalten können. Wer einfach beim Versicherer kündigt, verliert einen hochverzinsten Altvertrag, den Hinterbliebenenschutz und bekommt viel weniger als beim Verkauf. Der Verkauf sollte aber die letzte Option sein – wenn sonst gar nichts mehr geht.
Gastro-Piraten: Welche Optionen habe ich sonst noch?
Kurz: Das kommt immer auf den Liquiditätsbedarf an. So mancher Gastronomiebetrieb konnte ja mit Lieferdiensten einen Teil seines Umsatzes halten, trotz Lockdown. Wenn das Geschäft inzwischen wieder besser läuft, kann es schon helfen, die Ausgaben für eine Weile zu reduzieren. Wer eine private Altersvorsorge hat, zahlt monatlich nicht unerhebliche Beiträge – die kann man pausieren. Man sollte aber die vertraglichen Details für den Wiedereinstieg kennen. Bei älteren Verträgen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, darf die Pause nicht länger als 2 Jahre sein. Vor der Beitragspause schadet es nicht, beim Vermittler anzufragen.
Gastro-Piraten: Kann ich in dem Fall nicht einfach den Dispokredit ausreizen?
Kurz: Liquidität über einen Dispokredit steht Ihnen natürlich sofort zur Verfügung und kann in dem Fall ergänzend in Anspruch genommen werden. Der Nachteil ist, dass die Zinsen mit der Zeit einfach zu hoch sind. Deshalb eignet sich der Dispo eher als kurzfristiges Hilfsmittel. Mittelfristig ist es günstiger, die eigene Police zu beleihen.
Gastro-Piraten: Was sind die Vorteile bei einem Policendarlehen?
Kurz: Das Policendarlehen gibt es schnell und unkompliziert – im Vergleich zum Ratenkredit auch ganz ohne Schufa-Eintrag. Außerdem bleibt der Versicherungsschutz für Todesfall und Berufsunfähigkeit erhalten. Die Zinszahlung erfolgt monatlich, die Tilgung endfällig. Sobald sich die finanzielle Lage wieder stabilisiert, kann die Summe in Teilbeträgen oder auch im Ganzen zurückgezahlt werden. Alternativ können Sie sich die Summe bei Vertragsende mit der Ablaufleistung verrechnen lassen. Die Zinsen bei Zweitmarkt-Unternehmen sind im Vergleich zum Versicherer deutlich günstiger.
Vor und Nachteile bei Versicherungen als Liquiditätshilfe
Gastro-Piraten: Und wenn auch das Policendarlehen nicht mehr ausreicht?
Kurz: Wenn gar nichts mehr geht, dann kann eine gut besparte Lebensversicherung die letzte Rettung für den Betrieb sein. Viele Gastronomen und Hoteliers lösen zurzeit ihre Reserven komplett auf, weil die Hilfen von der Bundesregierung einfach nicht ausreichen oder zu spät kommen. In dieser Situation geht es um jeden Euro. Und wenn man sich schon von der privaten Altersvorsorge trennen muss, sollte das mit dem bestmöglichen Erlös erfolgen.
Gastro-Piraten: Warum ist ein Verkauf der Lebensversicherung besser als eine Kündigung?
Kurz: Beim Verkauf sichern sie sich zwischen 3 und 6 Prozent, in Einzelfällen sogar 15 Prozent Mehrwert gegenüber dem Rückkaufswert beim Versicherer. Bei einer Lebensversicherung, die aktuell 50.000 Euro wert ist, sind das noch einmal bis 6.000 Euro extra. Mehr Aufwand als bei einer Kündigung haben Sie dabei nicht. Außerdem bleibt beim Verkauf ein Resttodesfallschutz erhalten: Stirbt die versicherte Person, erhalten die Erben vom Policenkäufer eine Todesfallleistung in Form einer nachträglichen Kaufpreiserhöhung – die Differenz der vom Versicherer gezahlten Todesfallleistung abzüglich aller bis dahin für den Policenkäufer angefallenen Kosten wie beispielsweise laufende Beiträge und Kaufpreis für die Police.
Gastro-Piraten: Was sollte ich beim Verkauf beachten?
Kurz: Die Lebensversicherung zu verkaufen ist Vertrauenssache. Deshalb sollte der Verkauf der Lebensversicherung nur an ein Unternehmen erfolgen, das sich an die strengen Standards des Bundesverbands Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL) hält. Mitgliedsunternehmen bezahlen beispielsweise den vereinbarten Kaufpreis immer komplett und unverzüglich nach Abtretung der Police durch den Versicherer. Von Anbietern, die Ratenzahlungen vorschlagen oder eine mögliche Rückzahlung der Kapitalertragssteuer nicht an Sie weitergeben, sollten Sie auf jeden Fall Abstand nehmen.
https://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/03/AdobeStock_99520441.jpg10631600Carsten Rengerthttps://www.gastro-piraten.de/wp-content/uploads/2018/02/Logo-3x2-300x119.pngCarsten Rengert2020-07-17 13:41:272020-07-17 13:41:29Mit der Lebensversicherung finanzielle Notlagen überwinden