Service für Hotellerie und Gastronomie

Arbeitgeberversprechen – große Fresse, nichts dahinter

Fachkräftemangel hin oder her. Lügen müssen nicht sein.

Logisch und altbekannt: Wir haben einen Fachkräftemangel. Logisch und altbekannt: Wir müssen mehr tun um Mitarbeiter zu finden. Neuester Trend sind aufwendige Anzeigen und tolle Recuting Videos, in denen das Unternehmen über den „grünen Klee“ gelobt wird. Hurra, ein schlauer Mensch in der HR Abteilung hatte mal eine vermeidlich gute Idee. Leider sieht die Realität oft ganz anders aus. In den meisten Fällen lässt es sich so zusammenfassen: Große Fresse, nichts dahinter.

Es ist sicherlich ein guter Ansatz und sehr sinnvoll, zuerst die Vorteile des Unternehmens aufzuführen und dann die Bedingungen. Allerdings sollte die Realität dann auch dementsprechend so sein.

Oft werden Versprechen gegeben wie zum Beispiel:

  • Dienstpläne 2 Wochen vorher
  • fairer Lohn
  • wie eine glückliche Familie
  • keine Überstunden
  • Dienstplan nach Wünschen
  • tolles Betriebsklima
  • usw

Was wir aber vielfach beobachten können sieht anders aus.

Anfangs heißt es beim Einstellungsgespräch „Schreib mir bitte umgehend Deine Freiwünsche.“ Das wird dann auch brav gemacht und den Dienstplan erhält man dann irgendwann im Laufe des ersten Arbeitstages. Also eine Dienstplansicherheit sieht in meinen Augen anders aus. Bitte, liebe Vorgesetzte, wenn Ihr etwas nicht halten könnt, dann versprecht es auch nicht. Und wenn Ihr schon ambitionierte Mitarbeiter habt, die zum Beispiel nur alle 14 tage die Wochenenden arbeiten können, dann tragt Euch das doch so ein. Das ist nicht schwer, wenn man es denn will.

Schön ist auch ein „fairer Lohn“. Doch bitte, was ist „fair“ in Euren Augen? Und für wen soll der Lohn fair sein? Ich bin ja der Meinung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Und wenn Ihr schon so um die Gunst von Bewerbern bettelt, dann sagt doch nicht im Gespräch „unsere Firma zahlt bei neuen Mitarbeitern anfangs nur Mindestlohn.“

Das ist alles, aber nicht „fair“.

Und wenn Ihr dann sagt, es würde nach einem Monat nachverhandelt, dann haltet Euch auch dran. Macht rechtzeitig dafür einen Termin aus und wartet nicht ab, ob Euer Arbeitnehmer es nicht vergessen hat.

Mal ein kleiner Protipp für Euch, der Mitarbeiter merkt das regelmäßig beim Blick auf sein Konto.

Die „glückliche Familie“ ist auch eine lustige Sache. Wenn ich schon nach einer Woche merke, dass Kollegen ohne sich zu verabschieden gehen, Feierabend nach Stechuhr und ohne Übergabe machen, dann frage ich mich, wie Euer Familienleben so aussehen muss. Okay, Familie hat man, Freunde kann man sich aussuchen. Fest steht jedoch – so geht das nicht.

Haltet Euch doch einfach an das was Ihr sagt. Dann ist vielen geholfen.

Solange das nicht passiert helfen auch keine Recuting Videos, auch wenn irgendein HR- Mensch mal seine Kreativität in teuren Videos ausleben wollte.

Herzlichst Carsten Rengert

hotelleaks! Was ist das und wie geht es weiter?

Gastronomicus erzählt uns in dieser Folge eine ganze Menge über sein Herzensprojekt #hotelleaks. Hierbei geht es um Klauseln in einigen Arbeitsverträgen, die es so eigentlich nicht geben sollte.

All das, was er bereits erreicht hat, was die Folgen und die nächsten Schritte sind erzählt er uns in dieser neusten Podcast-Folge.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Belegpflicht 2020

Endlich mehr Bürokratie wagen… denkt sich der Staat und kommt mit der Belegpflicht für die Gastronomie um die Ecke

Am 1.1.2020 tritt die KassenSichV in Kraft. Das bedeutet nun auch die Belegpflicht für uns Gastronomen. Das bedeutet, dass zu jedem Geschäftsvorfall ein Beleg den Gästen ausgehändigt werden muss.

Kein Problem, sollte man denken. jedoch gibt es noch immer viele Betriebe, die mit einer offenen Ladenkasse arbeiten.

Grundsätzlich hat der Bundesrechnungshof die Vermutung, dass jährlich mehrere Millionen am Fiskus vorbei verdient werden. Deswegen kam im Jahr 2016 das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Geldaufzeichnungen“. Jetzt ist aufgefallen, dass offene Ladenkassen (sprich das Kellnerportemoinaie nicht digital sind. Deswegen nun auch hier, die Belegpflicht.

Im Einzelfall ist zwar eine „Befreiung“ von dieser Pflicht möglich, jedoch ist diese sehr unwahrscheinlich. Entscheiden tut es das Finanzamt.

Der Beleg, den Ihr ab dem 1.1.2020 jedem Gast aushändigen müsst, muss folgende Angaben zwingend enthalten:

  • Name und Adresse des Unternehmens
  • Ausstellungsdatum
  • Zeitpunkt der Transaktion
  • Menge der Artikel bzw. Dienstleistungen
  • Umfang und Art der Leistung
  • Transaktionsnummer
  • Entgelt und Steuerbetrag sowie die Gesamtsumme mit dem angewendeten Steuersatz
  • Seriennummer des Aufzeichnungssystems oder Sicherheitsmoduls

Funfact am Rande: Der Beleg muss nicht aus Papier sein. Ein PDF oder eine WhatsApp reicht auch.

Autor: C. Rengert

Nachhaltigkeit in der Gastronomie

Thema Nachhaltigkeit auf dem Sommerdach der Metro in Berlin. Rene Kaplick moderiert den gesamten Diskurs. Aufgrund der Länge haben wir den Podcast in 3 Teile geteilt.

Im ersten Teil reden wir über die Bedeutung von Nachhaltigkeit in der Gastronomie.

Im zweiten Teil geht es um die Möglichkeiten den Plastikeinsatz zu reduzieren.

Im dritten Teil geht es darum, wir wir Lebensmittelverschwendung reduzieren können.

Mit dabei sind: André Richter (TooGoodToGo), Dr. Anke Niederhaus (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft), Anne Hildebrand (METRO AG), David Johannes Suchy (Zero Waste Restaurant FREA), Marco Müller (RUTZ Restaurant & Weinbar), Roland Brenneis (Tiroler Bauernstuben), Sebastian Müller (HALM) und Tim Kruppe (Hospitality Digital GmbH). Es geht um die Themen: Müll- und Plastikreduzierung, die politische und gesellschaftliche Aufgabe dahinter und die Wünsche an und von der Gastronomie um nachhaltiger zu werden.

Gastronomen fordern bessere Voraussetzungen in Mecklenburg- Vorpommern

Beim ersten „Gatsronomischen Inselgespräch“ im Akzent Hotel Kaliebe in Trassenheide (Usedom) diskutierten am Montag unter anderem Staatssekretär Dr. Stefan Rudolph vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und GesundheitMecklenburg-Vorpommern, Tobias Woitendorf vom Tourismusverband und Krister Hennige von der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern zusammen mit dem Gastronomen Ludwig. Horn, Torsten Haasch von ver IHK Neubrandenburg und Ole Grünert von HOSPITALITY.digital die Chancen und Herausforderungen von Digitalisierung in der Region. Digitale Bestellsysteme und Personalplanung, sofortiges Feedback der Kundschaft und Sichtbarkeit bei überregionalen und internationalen Gästen bilden nur einige von vielenVorteilen, die die Digitalisierung für das Gastgewerbe mit sich bringt. Durch die Themen führten der Gastroexperte der Gastro-Piraten, René Kaplick.

Die Gastronomie ist jedoch eine der am wenigsten digitalisierten Branchen, obwohl Restaurantgäste sich immer häufiger über Online-Kanäle informieren und Kontakt zu Restaurants aufnehmen. Auch die internen Arbeitsabläufe sind oft noch nicht optimal strukturiert. „Der Unternehmer muss sich innerbetrieblich effizient und mit einer Mindestausstattung von digitalisierten Prozessen aufstellen. Nur so wird es ihm gelingen, den notwendigen Wandel zu überleben und erfolgreich am Markt zu bestehen”, so Krister Hennige, Vorsitzender des Regionalverbandes Ostvorpommern der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern e. V., beim „Gastronomischen Insel-Gespräch” auf Usedom.

„Gastronomisches Insel-Gespräch“ als Informations- und Dialog-Plattform

Mit dem „Gastronomischen Insel-Gespräch” setzt METRO eine Politik-Talk-Reihe fort, die im Rahmen der INTERNORGA Mitte März ihren erfolgreichen Auftakt hatte. Die Diskurs-Plattform in Zusammenarbeit mit der DEHOGA bringt Gastronomen, Politiker und Verbände zusammen, um auf Augenhöhe transparent die Herausforderungen kleinerer und mittlerer Gastronomiebetriebe in der Region zu diskutieren. „Unser Anliegen ist es, den Gastronomen als starker Partner zur Seite zu stehen. Wir fördern den Austausch, um die verschiedenen Entscheidungsträger für die Bedürfnisse und Sorgen des Gastgewerbes zu sensibilisieren und gleichzeitig gegenseitiges Vertrauen zu schaffen”, leitete Heiko Esser, Regionalmanager von METRO Deutschland, die Veranstaltung in Trassenheide ein.

Fokus auf Usedom war die digitale Transformation

Neben allgemeinen Chancen und Herausforderungen wurde im Speziellen der digitale Status Quo in Mecklenburg-Vorpommern in den Blick genommen. Die Landesregierung sieht sich hier besonders in der Pflicht und klärte über regionale Unterstützung auf. „Der Fokus unserer Förderung liegt bewusst auf der Qualifikation der Mitarbeiter sowie auf der Umsetzung neuer technologischer Innovationen“, so Dr. Stephan Rudolph, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern. Als Ergebnis des Gesprächs hat er sich dazu verpflichtet, die Förderungsmöglichkeiten des Landes auf einer Plattform dem Gastgewerbe transparenter zur Verfügung zu stellen. Außerdem sei ein „Zukunftsgipfel Wettbewerb” geplant. Hier solle aufgelistet werden, welcher konkreten Maßnahmen es zur Unterstützung der regionalen Gastronomie bedarf.

Es gibt bereits eine Vielzahl an digitalen Lösungen, die den Gastronomen entlasten können. Dies demonstrierte Ole Grünert zusammen mit dem Berliner Gastronomen Ludwig Horn am Beispiel von Lösungen der Online-Gastronomie-Plattform DISH. „Damit kann ich ganz genau analysieren, wo im Betrieb noch Schwachstellen liegen und mich darum kümmern. Das macht meine Arbeit effizienter”, berichtet Horn. Grünert ergänzte: „Bis 2020 wollen wir in Europa eine halbe Million Gastronomen erreichen und mit größtenteils kostenlosen, digitalen Lösungen versorgen. Durch die neuen Tools entstehen Freiräume für die Gäste und das gastronomische Erlebnis.”

Fehlender Netzausbau in Mecklenburg-Vorpommern erschwert digitale Transformation

Besonders in Mecklenburg-Vorpommern können dies attraktive Lösungsmodelle darstellen. Allerdings fehlt es hier vielerorts an der notwendigen digitalen Infrastruktur. Weitere Herausforderungen, wie die neue Datenschutzgrundverordnung, erfordern kostenintensive Investitionen und erschweren den Gastronomen den Zugang zu digitaler Effizienz. Das hat Auswirkungen auf den für das Bundesland so wichtigen Tourismus. „Wenn wir weiterhin eins der beliebtesten Reiseziele bleiben wollen, müssen wir digital aufrüsten. Unsere Gäste suchen Restaurants online, buchen ihre Zimmer über Apps und tauschen sich über ihre Erfahrungen im Social Web aus. Die Tourismusbranche muss dieser Erwartungshaltung standhalten können”, fordert Tobias Woitendorf, stellvertretender Geschäftsführer des Tourismusverbands Mecklenburg-Vorpommern.

Neben der Außenwirkung beeinflusst Digitalisierung auch das Image nach innen, wie die Entwicklungen in der angespannten Situation rund um die Personalsuche zeigen. So werden in der Gastronomie zunehmend Stellen über Social Media ausgeschrieben und besetzt. „Die Digitalisierung hat das Potenzial, das Gastgewerbe attraktiver zu machen, auch gegenüber potenziellen Mitarbeitern. Unsere Aufgabe ist es, die Bedingungen für den Nachwuchs, die Digital Natives, zu erleichtern und dem Abwärtstrend der Azubi-Zahlen entgegenzuwirken”, so Torsten Haasch, Hauptgeschäftsführer der IHK Neubrandenburg. Dazu gehöre aber auch Fachkräften Unterkünfte vor Ort zur Verfügung zu stellen. In Tourismusgebieten wie Usedom würden die Wohnungen vielerorts jedoch nur an Gäste vermietet werden. Im Zusammenspiel von Gastronomie und Verbänden gelte es Lösungsansätze zu entwickeln, von denen nicht nur Hotelketten, sondern auch kleinere Gastgewerbe profitieren, so die einhellige Meinung der Redner und rund 40 Gäste.

Autor: C. Rengert

Deutscher Hotelkongress #DHK2019 in Berlin: Hotellerie 2019 gut gestartet – Zehntes Rekordjahr im Visier


Die Hotellerie in Deutschland ist nach dem neunten Rekordjahr in Folge gut ins Jahr 2019 gestartet. Das sagte der Chefredakteur der AHGZ – Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung (dfv Mediengruppe), Rolf Westermann, am Montag bei der Eröffnung des Deutschen Hotelkongresses in Berlin auf Grundlage der Zahlen des Marktdatenunternehmens Fairmas. „Die Performance zum Jahresanfang fällt besser aus als 2018. Wenn das so weitergeht, ist aus heutiger Sicht sogar der zehnte Rekord nacheinander in Sicht“, erklärte Westermann vor rund 700 Teilnehmern beim #DHK2019 im Hotel Intercontinental in Berlin. 

Nach den Zahlen von Fairmas stieg im Januar die wichtigste Kennziffer der Hotellerie, der RevPar (Erlös pro verfügbarem Zimmer), um 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat. Auch die Prognosen für Februar (+2,9 Prozent) und März (+4,4 Prozent) sind deutlich positiv. 

Auch der Hotelverband Deutschland (IHA) sagt für 2019 ein weiteres Wachstum voraus. „Wir rechnen mit einer Steigerung der Übernachtungen sowie der nominalen Umsätze von einem bis 1,5 Prozent“, erklärte der Verbandsvorsitzende Otto Lindner. 

In der Branche gibt es mehr als 33.000 Hotelbetriebe mit insgesamt über 500.000 Beschäftigten. Die Hotellerie ist Teil des Gastgewerbes mit rund 222.000 Betrieben, 86 Mrd. Euro Jahresumsatz netto, mehr als 2,3 Mio. Beschäftigten und 53.000 Azubis.

Vor kurzem hatte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (Berlin), Prof. Marcel Fratzscher, im AHGZ-Interview gesagt: „Die Branche wird weiter an Bedeutung gewinnen, der Ausblick ist positiv. Wenn Sie an die wachsende Kaufkraft in Fernost denken und die Beliebtheit von Deutschland als Reiseziel, dann gibt es Grund, auch für die kommenden Jahre optimistisch zu sein.“

Rückblick 2018
Bundesweit gab es 2018 mit prognostizierten 477 Millionen Übernachtungen (+ 4 Prozent) den neunten Höchststand in Folge.

Auf Basis der Daten von Fairmas, das die Kennziffern von rund 1680 Hotels in Deutschland auswertet, gab es bei der Auslastung der erfassten Hotels kaum Bewegung. Sie lag 2018 bei 71,9 Prozent (-0,1 Punkte). 

Die Durchschnitts-Rate legte laut Fairmas um 1,8 Prozent auf 101,70 Euro zu. 
Der Erlös pro verfügbarem Zimmer (RevPar) wuchs ebenfalls um 1,8 Prozent auf 73,20 Euro. Seit dem Tiefstand im Krisenjahr 2009 hat sich der RevPar um rund 40 Prozent erhöht. 

Spitzenreiter bei der Zimmerbelegung ist nach den Fairmas-Zahlen jetzt Berlin (79,4 Prozent). Von den großen Städten liegt München sowohl bei der Rate (129,40 Euro) als auch beim RevPar (97,30 Euro) vorn. 

Der Deutsche Hotelkongress am 4. und 5. Februar 2019 ist das Jahresauftakttreffen der Branche. Er wird veranstaltet von der AHGZ und der dfv Conference Group. Keynote-Speaker sind Prof. Marcel Fratzscher (Präsident Deutsches Instituts für Wirtschaftsforschung, Berlin), Federico González (President & CEO Radisson Hospitality AB), Dirk Iserlohe (CEO Honestis, Aufsichtsrat Dorint).

Weitere Podiumsteilnehmer sind u.a. Otto Lindner (Vorsitzender Hotelverband Deutschland IHA), Daniela Schade (Accorhotels), Christoph Hoffmann (25hours), Ursula Schelle-Müller (Motel One), Alexander Schwarz (Airbnb), Prof. Dr. Burkhard von Freyberg (Hochschule München), Thomas Mack (Europa-Park), Thomas Edelkamp (Romantik Hotels), Marcus Smola (Best Western), Suzann Heinemann (Greenline Hotels), Susanne Weiss (Ringhotels), Prof. Dr. Christian Buer (Hochschule Heilbronn), Frieder Niemann (MCH – Management). Moderatorin ist Esther Sedlaczek (Sky).

Erstmals ist auch das Format für junge Talente, Hotalents von Klaus Michael Schindlmeier und Lisa Aenis, in den Kongress integriert. Zum zweiten Mal dabei ist das Hotel Technology Forum von Ullrich Kastner. 

Am Abend wird zum 30. Mal der Branchenpreis „Hotelier des Jahres“ verliehen. Durch die Gala der AHGZ mit rund 1.000 Gästen führen Nachrichtenmoderatorin Judith Rakers und Rolf Westermann.

Kontakt:
Manuela Töpfer
Referentin Unternehmenskommunikation 
Telefon +49 69 7595-2052
presse@dfv.de 
www.dfv.de Die AHGZ – Allgemeine Hotel- und Gastronomie-Zeitung ist die einzige Wochenzeitung für die Hotellerie und Gastronomie im deutschsprachigen Raum. Neben der Print-Ausgabe stehen den Lesern der tägliche Newsletter AHGZ am Morgen, das IVW-geprüfte und reichweitenstarke Online-Portal AHGZ.de sowie das wöchentliche E-Paper als Informationsquellen zur Verfügung. Zahlreiche Sonderveröffentlichungen und hochrangige Branchenevents schärfen das Profil der AHGZ in der Zielgruppe. Ebenfalls zur Medienfamilie gehören der Stellenmarkt AHGZ Jobsterne und der Immobilienmarkt AHGZ Immo mit den zugehörigen Online-Portalen Jobsterne.de und AHGZimmo.de. Die AHGZ erscheint im Stuttgarter dfv Matthaes Verlag, einer Tochtergesellschaft der dfv Mediengruppe. Die dfv Mediengruppe mit Sitz in Frankfurt am Main gehört zu den größten konzernunabhängigen Fachmedienunternehmen in Deutschland und Europa. Mit ihren Töchtern und Beteiligungen publiziert sie über 100 Fachzeitschriften, die ihre Leser im Beruf und ihrem Geschäft erfolgreicher machen. Viele der Titel sind Marktführer in wichtigen Wirtschaftsbereichen. Das Portfolio wird von über 100 digitalen Angeboten sowie 400 aktuellen Fachbuchtiteln ergänzt. Über 140 kommerzielle Veranstaltungen, wie Kongresse und Messen, bieten neben Informationen auch die Gelegenheit zu intensivem Netzwerken. Die dfv Mediengruppe beschäftigt mehr als 950 Mitarbeiter im In- und Ausland und erzielte 2017 einen Umsatz von 144,4 Millionen Euro.

Autor: C. Rengert

rechtsform für restaurant,

Gesetzliche Änderungen für das Gastgewerbe 2019

Im Jahr 2019 gibt es wichtige gesetzliche und rechtliche Änderungen für die Gastronomie und Hotellerie. Logisch, dass wir als Gastroberater Euch mitteilen, welche das sind und worauf ihr in Zukunft achten müsst.

Der neue Mindestlohn

Ab dem 01.01.2019 gilt der neue Mindestlohn für alle Branchen in Deutschland. Dieser liegt nun bei 9,19 Euro brutto. Das hat das Auswirkungen auf die Gesamtstunden bei einem Minijob. In den letzten Jahren wurde die Gesamtstundenzeit bei 50,90 Stunden erreicht. Jetzt erreicht ein Mini-Jobber seine Höchststunden bereits bei 48,96 Stunden. Jetzt habe Eure Mitarbeiter zwar mehr Freizeit, aber nicht mehr Geld. Das liegt daran, dass die Hinzuverdienstgrenzen nicht angehoben wurden.

Das dritte Geschlecht

Ab sofort müssen die Stellenausschreibungen mit dem dritten Geschlecht „d“ ausgeschrieben werden. Das bedeutet, dass in der Annonce zukünftig zum Beispiel folgendes zu lesen sein muss: Koch gesucht (m/w/d). Das Personenstandsgesetz sieht vor, dass es Menschen gibt, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen. Somit muss dies in einer Stellenanzeige berücksichtigt werden. Der Buchstabe „d“ steht hier für Divers.

Verfall von Urlaub – neue Rechtssprechung

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verfällt der Urlaub nicht mehr automatisch zum Jahresende oder zum 31.03. des Folgejahres. Der Arbeitgeber sollte seine Arbeitnehmer ausdrücklich auffordern den gesetzlichen Urlaub innerhalb eines Jahres zu planen. Wenn er dies versäumt, darf der Arbeitnehmer diesen Urlaub mit ins neue Jahr nehmen und hat weiterhin einen Anspruch darauf.

Neues Befristungsgesetz bei Teilzeitkräften

Seit diesem Jahr gilt ein neues Gesetz für Arbeitnehmer, die von einer Vollzeit- in eine Teilzeitstelle gewechselt sind. Dieses gilt, wenn der Betrieb mehr als 45 Mitarbeiter hat. Ein Mitarbeiter, der für eine gewisse Zeit in einer sogenannten „Brückenteilzeit“ beschäftigt war, darf wieder in eine Vollzeitstelle zurückzukehren. Dieses Recht hatte er zuvor nicht.

Sachbezugswerte

Nachwievor bleiben Personalgetränke Steuer-und Sozialabgabenfrei. Anders sieht es bei der Kost und Logis aus. Dieser geldwerte Vorteil muss jetzt in der Lohnabrechnung als Sachbezugswert aufgezeichnet werden.

Hier ein kleiner Überblick:

Kost                          täglich (EUR)             monatlich (EUR)

Frühstück                        1,77                        53,00

Mittag                             3,30                        99,00

Abendessen                   3,30                        99,00

Verpflegung (gesamt)       8,37                       251,00    

Unterkunft                       7,70                       231,00

In diesem Sinne: Prosit Neujahr 😉

Hier ist der Podcast zu Thema.

Beratung für Gastronomie

No-Shows

No-Shows sind nicht nur ärgerlich für den Gastwirt. Sie kosten auch eine ganze Menge Geld.

Umso ärgerlicher ist es, dass Gäste immer häufiger ihre eigenen Reservierungen nicht nachgehen. Trotz Erinnerungsmails und Anrufe passiert es immer häufiger, dass Gäste sporadisch nicht kommen. Diese No-Shows kosten uns Zeit, Geld und Nerven.

Woran liegt das?

Es geht ein Trend daher, dass Gäste nicht mehr spontan in einen Betrieb essen gehen wollen, sondern kurz vorher reserviert wird. Noch schlimmer wird es, wenn der Gast in fünf verschiedenen Restaurants einen Tisch für 6 Personen bucht und kurz vorher erst entschieden wird, wo man gemeinsam nun essen geht. Natürlich ohne die anderen fünf Betriebe zu informieren, dass man nicht mehr kommt.

Wenn man das nun einen Sechsertisch hochrechnet, wieviel Geld einem Betrieb durch das Fortbleiben „flöten“geht, erschreckt manch ein Gastronom. Pro Person kann man mit zwei Gängen plus Getränke rechnen. Im Schnitt pro Person also mindestens 50,00€, je nachdem, was für ein Betrieb es handelt und das Ganz mal sechs. Traurig, nicht wahr?

Also brauchen wir Lösungen hierfür.

Einige Gastronomen haben sich auch schon Gedanken gemacht. Wenn es Stornokosten für ein Fortbleiben eines Hotelzimmers gibt, warum sollte es nicht sowas auch für Reservierungen in der Gastronomie geben? Gastronomen in Hamburg hatten folgende Idee:

Reservierungen werden nur noch online angenommen und gegen Angabe der Kreditkartennummer. So kann ein Einmalbetrag von dieser Kreditkarte abgebucht werden, sollte der Gast nicht erscheinen. Dieses wird natürlich vorher kommuniziert und klargemacht. Hier überlegt sich ein Gast zweimal, ob er reserviert und dann nicht kommt.

Viele Restaurants nehmen teilweise gar keine Reservierungen mehr an. Sie vertrauen auf die Laufkundschaft und die Spontanität der Gäste. Allerdings ist das bei hochklassigen Sterne-Lokalen verdammt schwierig zu organisieren. Große Menüs werden anhand der reservierten Plätze kalkuliert und vorbereitet. Hier sollten wohl auch Adressen von den Gästen notiert werden, damit man gegebenfalls eine Stornorechnung schreiben kann.

Es klingt natürlich sehr hart gegenüber den Gästen. Aber andererseits: Sind sie nicht auch hart zu uns in diesem Thema?

Eure Marlina

Branchentag 2018

Am 20.11.2018 war es soweit und der Dehoga lud zum Branchentag 2018.

Der Dehoga nutzte abermals, seine Größe und lud 1.000 Gastronomen und Vertreter der Bundesregierung zum Branchentag 2018 in das schöne Maritimhotel nach Berlin.

Hier geht es zu unserem Podcast zum Thema: Branchentag 2018

Der Dehoga vertritt eine riesige Branche mit 2,2 Mio Beschäftigten. Das sind 222.000 Unternehmen mit einem Jahresnettoumsatz von 85, 4 Mrd Euro. Bei 53.107 Auszubildenden schaffte es der Dehoga abermals ranghohe Politiker zum Gespräch zu bitten und Sie folgten der Einladung.

Vertreten waren:

  • Olaf Scholz, Vizekanzler und Bundesminister der Finanzen, SPD
  • Christian Lindner MdB, Vorsitzender der FDP-Bundestagsfraktion und Bundesvorsitzender der FDP
  • Annegret Kramp-Karrenbauer, Generalsekretärin der CDU
  • Thomas Bareiß MdB, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Beauftragter der Bundesregierung für Tourismus
  • Christian Gansch, Dirigent, Produzent und Autor
  • Guido Zöllick, Präsident des DEHOGA Bundesverbandes

Bei der Diskussionsrunde „Zukunftssicherung für die Gastgeber“ diskutierten stellvertretend:

  • Dr. Carsten Linneman MdB, CDU/CSU
  • Michael Theurer MdB, FDP
  • Anja Hajduk MdB, Bündnis 90/Die Grünen
  • Nicole Kobjoll, Schindlerhof
  • Peter Reichert, Seehof Herrsching
  • Dieter Wäschle, Petershof, Konstanz

Durch das Programm führte Dr. Hajo Schumacher, der den Politikvertretern deutlich auf den Zahn fühlte.

Herr Zöllick traf in seiner rund 45 minütigen Rede sehr gut die wunden Punkte der Branche.

Egal ob es um das Wirrwarr in der Umsatzsteuer ging oder um den Fachkräftemangel. Wie nicht anders zu erwarten, teilte die FDP die Auffassung, das Umsatzsteuerrecht zu vereinfachen und die Gastronomie und Hotellerie zu entlasten. Lediglich Frau Hajduk sah das anders. Aber sie sagte auch, dass das Umsatzsteuerrecht logisch und nachvollziehbar sei. Das ist schön für sie: jedoch erklären, warum Hamster und Meerschweine unterschiedlich besteuert werden, konnte sie jedoch nicht.

Zur Sprache kam auch die Anhebung des Mindestlohnes. Das klingt erst einmal sehr fair, hilft aber nicht wenn die Zuverdienstgrenzen unberührt bleiben.

Interessant war auch, dass kaum ein Vertreter der Politik den Bürokratieaufwand gut heißt. Eventuell sollten Politiker einmal gezwungen werden, mit Ihren Entscheidungen zu arbeiten und zu leben. Ein gewisser pädagogischer Effekt könnte dann eintreten.

Ein großer Punkt war auch die von dem Dehoga geforderte Höchstgrenze für die tägliche Arbeitszeit. Wichtig zu wissen ist hierbei, dass die Wochenarbeitszeit davon unberührt bleiben soll. Unter dem Strich bedeutet das, dass die Betriebe wesentlich flexibler auf Anforderungen reagieren können, ohne eine Mehrarbeit. Leider vergisst die NGG sehr häufig dies zu ewähnen.

Überhaupt nicht überzeugen konnte Olaf Scholz, der seine Rede stotternd ablas. Schade, man kann sich auch als Finanzminister auf eine Rede vorbereiten. Sollte man auch, wenn man weiß, dass man zu einer Branche geht, die eventuell nicht unbedingt positiv auf einen Finanzminister reagiert.

Kurzum, es ist sehr gut, dass die Politik einmal zuhört und sich, zumindest partiell, Gedanken macht.

Ein herzlicher Dank geht an die zahlreichen Sponsoren, die dieses Event ermöglicht haben, wie zum Beispiel der Metro-Konzern, der sein spannendes Portal „Dish“ vorstellte.

Autor: C. Rengert

Umsatzsteuer

Jeder kennt sie. Nicht jeder versteht den Sinn dahinter. Unser Freund die Umsatzsteuer.

Die Umsatzsteuer gehört zu jeder Dienstleistung und zu jedem Produkt dazu. Sie muss immer und überall mit eingerechnet werden. Daran verdienen die Unternehmer und Selbstständigen allerdings kein Geld. Sie müssen diese Steuer nochmals abführen. Der Dehoga kämpft schon lange für eine Vereinfachung für die Gastronomie und Hotellerie.

In der Gastronomie existieren zwei Arten von Prozentsätzen der Umsatzsteuer (kurz USt):

Lebensmittel werden in einem Großmarkt gekauft. Hier kaufen wir sie in der Regel für 7% USt. ein. Diese Lebensmittel verarbeiten wir dann weiter. Und nun müssen zwei Steuersätze unterschieden werden:

Denn wenn ein Gast oder ein Kunde seine Speisen oder Getränke „to go“ bestellt, müssen wir 7% Umsatzsteuer auf den Preis berechnen, denn er benutzt keinerlei gastronomische Einrichtung, z.B. den Sitzplatz, Sanitäranlagen etc.. Ein Grund, weswegen Cateringunternehmen jedes Mal hoffen, dass sie nur das Essen und keine Stehtische mitliefern müssen. Denn dann hat er nur diese 7% Steuer zu bezahlen.

Sobald der Gast die Einrichtung nutzen möchte, oder er den Caterer darum bittet, eine Biergarnitur mitzubringen, müssen 19% USt. zum Netto-Preis hinzugerechnet werden.

Das freut niemanden! Nagut, das Finanzamt schon.

In einem Hotel können wir das Problem mit der USt. noch besser betrachten.

Der Gast zahlt für seine Übernachtung nur 7% Umsatzsteuer. Auf alle Speisen und Getränke, und somit auch auf das Frühstück, allerdings die üblichen 19%. Wie oft sieht man die Geschäftsleute und Außendienstler an der Rezeption diskutieren, ob man anstatt zwei Preise auf der Hotelrechnung zu deklarieren, nämlich Kost und Logis, nur einen Pauschalpreis aufführen kann. Denn diese Gäste können somit diese Reise komplett absetzen, inklusive des Frühstücks, denn das übernimmt heutzutage kaum einer mehr.

Ja, es ist ein kleines Wirrwarr in diesem Steuerbereich. Viele sind hier schon überfordert.

Wie sieht es denn in anderen Ländern aus?

Hier ein kleiner Auszug:

Österreich:    voller Steuersatz: 20%   ermäßigter Steuersatz: 10%

Spanien:        voller Steuersatz: 21%    ermäßigter Steuersatz: 10%

Schweden:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 12%

Polen:             voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 8%

Norwegen:     voller Steuersatz: 25%   ermäßigter Steuersatz: 25%

UK:                  voller Steuersatz: 20%  ermäßigter Steuersatz: 20%

Portugal:        voller Steuersatz: 23%   ermäßigter Steuersatz: 23%

Deutschland: voller Steuersatz: 19%    ermäßigter Steuersatz: 7%

Hieran können wir erkennen, dass wir nicht die einzigen mit dieser Steuerdifferenz sind.

Aber was heißt das denn nun für die Unternehmer, Kleinunternehmer, Restaurantbesitzer und Mitarbeiter?

Wir oben schon erwähnt, zahlen wir auf unseren Einkauf von Lebensmittel 7% Umsatzsteuer.

Auf unseren Verkaufspreis müssen wir dann anschließend nochmal 19 % Steuern draufschlagen, damit wir steuermäßig auf Null landen. Diesen Prozentsatz könnten wir allerdings auch hervorragend dazu nutzen, um Löhne zu erhöhen, neue Projekte zu finanzieren oder hochwertigere Produkte zu kaufen.

Aber nein.

Und zum Schluss fragt der Gast, warum der Kaffee, der im Einkauf doch nur 10 Cent kostet, zum Schluss so teuer sein muss. Sind wir denn wirklich schon soweit, dass wir unsere Kalkulation mit in die Speisekarte reinschreiben müssen, damit der Gast versteht, dass die 2,50 € für den Kaffee keine 2,50 € Gewinn sind? Müssen wir dem Gast veranschaulichen, warum wir die Tasse Kaffee nicht mehr für 1,80 € verkaufen können?

Anscheinend schon.

Übrigens, wie Ihr richtig rechnet, erfahrt Ihr in unserem kostenlosen E-Book hier.

Liebe Regierung,

in Europa gibt es doch auch Länder, in denen es keine Steuerdifferenzen gibt.

Warum denn nicht hier bei uns?

Eure Marlina