4 Tage Woche im Gastgewerbe???

4 Tage Woche im Gastgewerbe???

 

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird.Wäre eine 4 Tage Woche da kein Traum? Blödsinn sagen Einige. Interessanter Gedanke die Anderen.

Im Gastgewerbe ist es nicht unüblich, dass viel gearbeitet wird. Nicht nur die Masse der Arbeit spielt hier eine Rolle, sondern auch der Umfang der Tage hat maßgeblich damit zu tun, dass wir am 12. Tag unserer „Arbeitswoche“ am liebsten erstmal für vier Wochen in Kur gehen wollen.

Wir fühlen uns in sogenannten „sechs-Tage-Wochen“ ausgelaugt, manchmal auch völlig fertig und müde. Es gibt aber auch Menschen, die sind es gewohnt, so viel zu arbeiten. Natürlich, der Mensch ist ein Gewohnheitstier. Aber ist das wirklich gesund?

6-Tage-Wochen sind leider nichts Seltenes. Kaum wird ein Kollege krank, kann es passieren, dass es spontan zu Dienstplanänderungen kommen kann und vielleicht Du derjenige bist, der somit einen Tag mehr arbeiten muss. In Zeiten von „Fachkräftemangel“ sind solche Situationen leider Gang und Gebe.

Natürlich kann man das mal machen. Aber stellt man sich vor, dass man diese Sechs-Tage-Woche durchgängig hat, oder sogar, wie oben beschrieben, 12 Tage durcharbeiten muss. Denn dann geht das nicht nur auf den Körper, sondern auch irgendwann auf die Psyche, denn ein normales Leben mit Familie, Freunden oder überhaupt einem Privatleben fällt da wirklich schwer aufzubauen.

Eine 5 Tage Woche ist da schon angenehmer für jegliche Mitarbeiter. In der Regel ist das sogar der Standard im Gastgewerbe. Aber auch hier kann eine 5-Tage-Woche schnell zu sechs Tagen werden. Wenn wir alle Überstunden dazurechnen, sind wir nämlich im Endeffekt wieder bei sechs Tagen und mehr. Wenn dann samstags die Hochzeiten loslegen, können wir als Mitarbeiter allerdings auch nicht nach 8,5 Stunden der Gesellschaft mitteilen, dass aufgrund des Arbeitszeitgesetz die Party nun vorbei ist. Es sei denn, man hat eine extra Nachtschicht, sodass die Spätschicht abgelöst werden kann. Solche Schichten gibt es allerdings kaum.

Wie würde sich denn eine 4-Tage-Woche gestalten?

Möglich. Wenn denn genügend Kräfte vorhanden wären. Jetzt denkt sich der eine oder andere: “Yippih, hurra nur 4 Tage arbeiten!“ Ja richtig, aber Achtung: Die Überstunden werden ja nicht weniger. Und somit erstreckt sich eine 4 Tage Woche auf täglich 10 Stunden. Aber das ist für den Kopf, den Geist und alles drum herum machbar. Denn man hat trotzdem noch 2-3 Tage Zeit für sein Privatleben. 10 Stunden am Tag sind fast schon üblich. Also warum nicht?

Bei dieser Denkweise müsste allerdings DEHOGA, Gewerkschaften und die Politik mitspielen. Alleine kann diese Strategie niemals wahr werden. Wie lange sowas dauert, ist nicht einschätzbar. Wir können allerdings sagen, dass es sich hierbei „nur noch um Jahre handeln wird“.
Tragisch, irgendwie.

Eure Marlina

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten.

Wir kennen sie alle: Die Probezeit von sechs Monaten. Alles schön und gut.

In dieser Probezeit, sprich in den sechs Monaten, haben nicht nur wir, sondern auch unser Vorgesetzter die Möglichkeit, uns ohne Gründe zu kündigen. Sprich: Ein halbes Jahr haben BEIDE Parteien Zeit sich zu beweisen.

Zusätzlich zur Probezeit arbeiten viele Arbeitgeber mit sogenannten „befristeten Arbeitsverträgen“.

Diese Verträge sind zeitlich begrenzt und brauchen zum Ende hin keine extra Kündigung von der Seite des Arbeitgebers. Sie laufen praktisch aus, wenn der Chef den Vertrag nicht verlängert.
Die Frage ist natürlich: Warum entscheidet sich ein Arbeitgeber für befristete Verträge innerhalb der Hotellerie und Gastronomie, wenn doch die Branche eh schon von Fachkräftemangel und Nachwuchsproblemen geprägt ist?

Dazu gibt es mehrere Gründe:

  1. Es handelt sich um eine zweite Probezeit, allerdings nur aus Seiten des Arbeitnehmers. Denn die Kündigungsfrist für diesen beträgt nach der Probezeit meistens die gesetzlichen vier Wochen. Der Arbeitgeber braucht bei einem befristeten Vertrag nicht zu kündigen. Er kann den Vertrag einfach auslaufen lassen. Das bedeutet irgendwo, dass der Mitarbeiter nach der normalen Probezeit einer weiteren unterstellt ist. Somit gibt dieser sich natürlich zusätzlich Mühe, in der Hoffnung, dass sein oder ihr Vertrag verlängert oder sogar in die Unbefristung geht. Es wird weniger „blau“ gemacht, Überstunden werden kommentarlos akzeptiert und es wird zu vielem einfach nur „Ja“ und „Amen“ gesagt.
  2. Ein weiterer Grund ist öfters, dass es sich um die genannte Stelle um eine Vertretungsstelle handelt. Wenn der eigentliche Arbeiter für längere Zeit ausfällt, z.B. bei Mutterschutz, Elternzeit, längerer Krankheit oder einem längeren Urlaub.
  3. Wir arbeiten in einer Branche, wo es leider üblich ist, dass die Mitarbeiter häufig den Arbeitsplatz wechseln. Mit den befristeten Arbeitsverträgen kann sich der Arbeitgeber natürlich ein wenig schützen, denn er schützt sich noch zusätzlich vor möglichen Kündigungsschutzklagen. Denn ein Auslaufen eines Vertrages gilt nicht als Kündigung und somit kann der Arbeitnehmer nur ganz schwer dagegen klagen.

Und trotzdem muss sich euer Chef auch an Gesetze halten!

Es handelt sich hierbei um das sogenannte „Teilzeit-und Befristungsgesetz“ oder auch kurz TzBfG. An folgende Richtlinien muss sich der Arbeitgeber halten, wenn es um befristete Arbeitsverträge geht:

  1. Befristete Verträge dürfen niemals länger als zwei Jahre gehen
  2. Diese Verträge dürfen nicht öfter als dreimal verlängert werden. Und trotzdem darf er auf keinen Fall die zwei Jahre überschreiten. Sprich: Anfangsvertrag + Verlängerungen
  3. Es gilt, dass eine Verlängerung eines befristeten Vertrags immer schriftlich festgehalten werden muss und vor allem: Es muss vorher darüber gesprochen werden.

Demotivation pur für den Mitarbeiter!

Natürlich ist es für die Mitarbeiter ein schönes Gefühl, wenn die Arbeit, die sie ausführen, ausreicht und man ihn in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis überschreibt. Dadurch sehen wir, dass wir wertgeschätzt werden. Es zeigt uns, dass wir gerne in diesem Betrieb gesehen werden und werden anerkannt.
Natürlich trägt der Arbeitgeber immer ein gewisses Risiko mit sich, wenn er einen neuen Mitarbeiter einstellt…
…aber mal ehrlich liebe Chefs da draußen: Reichen Euch keine sechs Monate zur Probe? Denkt ihr
nicht, dass es zunehmend für uns belastend ist, wenn wir alle sechs Monate um ein Gespräch bitten
müssen, um zu erfragen, ob er länger Eurem Betrieb arbeiten darf oder nicht?
Es ist wahr, dass Ihr diese zwei Jahre „auf Probe“ anhand einer Befristung ausnutzen könnt. Aber
eine Unbefristung ist doch eine Motivation für alle Arbeitnehmer in Eurem Betrieb, die sie zu
Höchstleistungen bringen kann. Denn sie werden wertgeschätzt und haben das Gefühl in Eurem
Betrieb anerkannt zu werden.

Eure Marlina

Dehoga

DEHOGA Berlin, ein Branchenverband stellt sich vor.

Ja, den Dehoga gibt es und das ist nicht neu. Was jedoch neu ist, ist die Tatsache, dass der Dehoga sein Engagement für Gastronomen deutlich verstärkt.

Auch wenn in der Wahrnehmung der Branchenriese in der Vergangenheit so wirkte als ob die Hotellerie im Vordergrund stünde, wissen wir zu berichten, dass dem nicht so ist.

Mit dem „neuen“ Präsidium um Christian Andresen und Thomas Lengfelder gehen viele Maßnahmen einher, die uns Gastronomen helfen werden, die Zukunft noch erfolgreicher zu gestalten.

Nicht nur, dass die Website momentan überarbeitet und somit moderner und schöner wird, auch das Angebot des Dehoga Berlin umfasst immer mehr Themen, die für kleinere gastronomische Betriebe sehr spannend sind.

Alleine die Hygiene-Offensive umfasst nicht nur ein großes Schulungspaket, sondern einen umfangreichen Ordner mit Checklisten und Tabellen, die jede Prüfung sicher bestehen lassen.

Weit über 70 Seminare zu den unterschiedlichsten Themen sind ein weiterer wichtiger Erfolgsbaustein geworden. Hier geht es nicht nur um Azubiseminare und Hygiene, auch die wichtigen Themen Controlling, Küchen- und Restaurantmanagement und Mitarbeiterführung werden abgedeckt.

Allein der Rechtsbeistand des Dehoga Berlin ist den Beitrag mehr als wert. Besonders dann, wenn man weiß, dass auch die auch Vertretung vor Gericht kostenlos ist.

Viele Sonderkonditionen wie zum Beispiel bei der GEMA, Kreditkarten und dem Fuhrpark runden das Angebot ab.

Wir sind nicht nur stolzer Partner des Dehoga, wir sind vielmehr begeistert von der schnellen und unkomplizierten Hilfe bei Fragen.

Wir sind:

Setzt Euch einfach mit dem Thema auseinander und zögert nicht, den Dehoga anzurufen.

Autor: C. Rengert

noch mehr GoBD? Diesmal: E-Mails

Damit das Leben von uns Gastronomen weiter unterhaltsam bleibt, hat der Gesetzgeber mal wieder tolle Ideen, die wir in unseren Alltag integrieren sollen. E-Mail Archivierung!!!

Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.

Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.

Doch was regelt die GoBD denn nun genau?

Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.

Wen betrifft das Ganze?

Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.

Wer ist für die Umsetzung verantwortlich?

Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.

 

Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.

Autor: C. Rengert

Beratung für Gastronomie

Kassennachschau – Was ist das denn nun wieder?

Kassennachschau – Klingt gewaltig, aber was bedeutet das für uns Gastronomen?

Ganz lapidar bedeutet dass, das am 01.01.2018 § 146b AO in Kraft trat. Aha denken wir uns und zucken mit den Achseln und wollen das Thema Kassennachschau vergessen. Doch Achtung, das kann uns sehr schnell auf die Füße fallen.

Das Finanzamt darf ohne Voranmeldung überprüfen, ob die in der Kasse befindlichen Bargeldbeträge (Kassensturz) mit der Endsumme der Aufzeichnungen übereinstimmen. Das sieht dann in etwa folgendermaßen aus:
Die Prüfer weisen sich als Mitarbeiter des zuständigen Finanzamtes aus und händigen Ihnen ein Merkblatt zur Kassennachschau aus. Hierbei können auch die Kassensysteme inklusive der Programmierung und Datenträger überprüft werden. Wenn Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit bestehen, wird das Finanzamt dies zum Anlass nehmen, die Umsätze zu schätzen.

Diese Prüfung kann mit einer Lohnsteuer-Nachschau einhergehen, bei der die erforderlichen Lohnsteuer-Aufzeichnungen sowie die Arbeitszeit-Aufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz  überprüft werden.

Mindestens genauso wichtig ist, dass § 146 Abs. 1 Satz 2 AO wie folgt geändert wurde: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sind täglich festzuhalten.“ Vorher lautete der entsprechende Satz: „Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich festgehalten werden.“ (Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146.html).

Kein großer Unterschied, sollte man denken. Aber irgendwie schon. Schließlich ist jetzt das Kassenbuch und zählprotokoll jederzeit aktuell zu halten.

Was ist zu tun?

Bestehen Unsicherheiten, ob das Kassensystem alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt, empfehlen wir Ihnen, sich mit dem Anbieter Ihres Kassensystems (sofern schon vorhanden) in Verbindung zu setzen.

Und wenn ich mit einer offenen Ladenkasse arbeite????

Ja, das geht. Ist aber täglich viel Schreibarbeit.

Ob nun ein digitales Kassensystem oder eine offene Ladenkasse sinnvoller ist überprüfen wir gerne mit Ihnen gemeinsam. Klicken sie doch einfach hier.

Den Gesetzestext finden sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__146b.html

Autor: C. Rengert

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Gasto Piraten und HORECA.digital

Über HORECA.digital

HORECA.digital hat es sich zur Aufgabe gemacht, Gastronomen bei der Digitalisierung zu unterstützen. Durch selbst entwickelte digitale Lösungen sowie Lösungen von unabhängigen, innovativen Startups, die eng als Partner mit HORECA.digital zusammenarbeiten, ermöglichen wir Betrieben sich zu optimieren und nachhaltig erfolgreich zu sein.

Als selbst entwickelte Lösungen bietet HORECA.digital:

Kostenlose Gastro-Homepage:

Die Gastro-Homepage ermöglicht es Restaurants online präsent zu sein ohne großen zeitlichen Aufwand. In wenigen Minuten stellen nach dem Baukasten-Prinzip die Gastronomen sich eine individuelle, Gastro-spezifische Homepage für ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zusammen. Integrierte Online-Reservierungen auf Restaurant Website machen es für die Kunden einfach, auch außerhalb der Öffnungszeiten Tischreservierungen entgegenzunehmen, Gästedaten zu sammeln und Zeit zu sparen. Beide können in wenigen Schritten aktiviert und verwaltet werden. Sie sorgen somit für mehr Umsatz, mehr Gäste sowie sparen Zeit und Kosten.

Mehr zu den Solutions unter https://horeca.digital/

Als Partner-Lösungen bietet HORECA.digital zum Beispiel:

FragPaul

FragPaul bietet professionelle Personalverwaltung mit zahlreichen Möglichkeiten einer effizienten Planung und Auswertung für bis zu 20 Mitarbeiter.

Planday

Planday unterstützt die Betriebe, die ab 20 Mitarbeiter beschäftigen, mit Personalplanung, Zeiterfassung und Personalverwaltung.

HORECA.digital Präsenz in Berlin

Berlin ist der Sitz vom METRO Accelerator powered by Techstars, dem Start-Up Förderungs-Programm, das vom HORECA.digital Team betreut ist. Unter dem Dach des METRO Accellerators werden in zwei Programmen (das eine fokussiert sich auf Lösungen für Hotellerie, Restaurants und Catering, das zweite auf den Handel) internationale Gründerteams bei der Entwicklung von digitalen Lösungen unterstützt.

Weiterführende Informationen unter www.metroaccelerator.com

Berlin ist eine von fünf europäischen Metropolen, wo digitale Lösungen in Betrieben getestet werden. Die 300 Berliner Gastronomen erhalten kostenlos Lösungen für ca. 1 Jahr zum Test mit der Verpflichtung mit Kundenmanagern im regelmäßigen Austausch zu bleiben und Feedback zu geben. Damit bekommt HORECA.digital wertvollstes Feedback, das an Start-Ups und eigene Entwicklungs-Teams weitergegeben wird, um für die Branche Kundenbedürfnisse besser verstehen zu können. Außerdem können so messbare Erfolge bei der Digitalisierung in puncto Zeitersparnis, Kostenreduktion und Umsatzsteigerung transparent gemacht werden.

Berlin DEHOGA Partnerschaft:

HORECA.digital ist ein offizieller Partner von DEHOGA Berlin- Brandenburg. Das gemeinsame Ziel ist es, Gastronomen neue Mittel und Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen, um Ihren nachhaltigen Geschäftserfolg durch Digitalisierung zu garantieren und den Mitgliedern, die in der Praxis bewährtesten digitalen Tools zu erläutern und anzubieten.

Autor: C. Rengert

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Mindestlohn in der Gastronomie – jetzt sind die Azubis dran

Der Mindestlohn in der Gastronomie ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass ab dem 01.01.2020 auch Azubis Mindestlohn erhalten sollen. Hierzu wird dies bis August 2019 im Berufsausbildungsvertrag verankert sein.

Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.

Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.

 

Autor: C. Rengert

Service für Hotellerie und Gastronomie

HACCP und Schneidebretter

Eine wohl allzu sehr bekannte Situation: zuerst Kräuter hacken und anschließend auf ein und demselben Schneidebrett Fleisch portionieren?! Schnell ist’s passiert, Stress und Hektik erledigen das Übrige. Doch wo liegen die Fehler?! Meistens entstehen diese bei Nichteinhaltung hygienischer Grundsätze und Anforderungen an Produkte. Hauptursachen sind vorwiegend ahnungslose Mitarbeiter, die wenig oder gar nicht geschult werden, unangebrachte Kosteneinsparungen im Bereich der Hygiene, mangelnde Sorgfalt im Umgang mit Produkten und diese Aufzählung vermag kaum ein Ende zu nehmen. Erkennen und Handeln, alles andere ist Schrott! Worauf zu achten ist, ist vor allem die Einhaltung der Kühlkette bzw. das entsprechende Kühlen der Produkte, sachgemäße Lagerung und Warenpflege sowie eine gute Mitarbeiterhygiene. Den Rest erledigt ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und informieren als auch schulen der Mitarbeiter eines Betriebs. Ein Hygieneleitfaden anhand des HACCP Konzept bietet einen unschätzbaren Mehrwert für den Betrieb als auch für den Gast. Was bedeutet denn eigentlich HACCP?! HACCP heißt auf gut deutsch, das Erkennen von Gefahren und Festlegen von Kontrollpunkten. Dabei gilt es letztendlich Risiken zu vermeiden und zu vermindern. Wie einfach das geht erfahren Sie in einer Schulung. Schreiben Sie uns eine Mail oder rufen Sie uns an und wir unterbreiten Ihnen ein Angebot für eine Schulung für Sie und Ihre Mitarbeiter. Gastronomie Beratung, Schulungen in der Küche und vieles mehr bieten die Gastropiraten seit über 20 jahren weltweit.

Ein Tipp: ein benutztes Kunststoffschneidebrett sollte nach Gebrauch mit heißem Wasser gereinigt und getrocknet werden, um Bakterien, Hefen und Schimmelpilzen vorzubeugen.

Eine hygienischere Küche wünscht Ihnen Metin Calis und das Team der Gastro Piraten

 

Autor: C. Rengert

Betriebsprüfung

Viele Gastronomen kennen diesen Moment nur zu gut und erinnern sich oft mit einem unguten Gefühl daran, als in der Vergangenheit ein unscheinbarer Brief des Finanzamts im Briefkasten lag und eine Betriebsprüfung angekündigt wurde. Die Reaktionen auf eine solche Ankündigung sind unterschiedlich. Einige Gastronomen sind schockiert, einige andere wähnen sich in der trügerischen Sicherheit: »Mein Steuerberater macht das alles für mich und er wird es schon im Griff haben.«

Eine gewisse Nervosität ist aber in der Regel bei allen Gastronomen vorhanden. Und diese ist auch nicht unbegründet. Unsere über 20-jährige Erfahrung mit Betriebsprüfungen in der Hotellerie und Gastronomie spiegelt uns eine alarmierende Tendenz wider. Hat sich eine Vorbesprechung zur anstehenden Prüfung noch vor zehn Jahren auf eine Tasse Kaffee und ein ruhiges Gespräch mit dem Prüfer beschränkt, so wird heutzutage schon im Vorfeld das Kassensystem direkt vor Ort auf Herz und Nieren geprüft. Der Gastronom wird zur Vorführung einzelner Bonierungen mit in die Pflicht genommen. Darüber hinaus wer- den nicht selten spitzfindige Fragen gestellt wie beispielsweise: »Gibt es bei Ihnen Lieferungen außer Haus? Wie sehen diese dann aus, liefern und reinigen Sie dabei das mitgelieferte Ge- schirr? Wann haben Sie zuletzt kalkuliert?« Allein die Beantwortung dieser Fragen hat nach unseren Erfahrungen schon einigen Gastronomen astronomische Steuernachzahlungen beschert.

In Zeiten von angespannten Haushaltskassen in den einzelnen Städten und Gemeinden geht der Fiskus nun seit einiger Zeit neue Wege. Der Druck auf die Finanzbeamten wächst stetig, sodass jeder Betriebsprüfer ein großes persönliches Interesse daran hat, ein Maximum aus jeder Betriebsprüfung herauszuholen. Den Weg dafür ebnen die Ämter in diesem Zusammenhang gleich mit, indem sie ihre Betriebsprüfer direkt von Kassenherstellern schulen lassen. Somit kennt sich ein Betriebsprüfer oftmals besser mit der Kasse aus als der Gastronom selbst. Alle Gastronomen sollten sich daher bewusst sein, dass jeder Tastendruck auf der Kasse auch Jahre später durch einen Betriebsprüfer nachvollzogen und hinterfragt werden kann.

Darüber hinaus haben die Finanzämter mithilfe intelligenter Software (IDEA-Software) die Möglichkeit, Ihre Buchhaltungsdaten nach bestimmten Regelmäßigkeiten und Unregelmäßigkeiten zu überprüfen. Das heißt, sollten Sie mehrmals im Jahr größere Schwankungen im Bereich Wareneinsatz aufweisen, wird dies direkt von der Software erkannt und Sie gelten als »auffällig«. Hinzu kommt noch der Abgleich Ihrer Kennzahlen wie Wareneinsatz, Personalkosten etc. mit den Kennzahlen anderer Betriebe. Erst vor wenigen Monaten hatten wir den besagten Fall bei einem unserer Kunden. Er war als auffällig eingestuft worden, weil er mit einem Wareneinsatz von ca.

31 % wirtschaftete und somit nach Einschätzung des Betriebsprüfers mindestens drei Prozent über dem branchenüblichen Durchschnitt lag. Dass unser Kunde allerdings eine Bier- und Cocktaillastige Schankwirtschaft betrieben hat, fand anfangs wenig Beachtung beim Betriebsprüfer. Erst nach mehrmaligen Hinweisen und mitunter schon hitzigen Diskussionen im Ge-spräch lenkte der Prüfer ein und kalkulierte anhand der Getränkekarte noch einmal nach. Die Prüfung wurde wenig später ohne Beanstandung beendet.

Lassen Sie keine Willkür walten!

Jeder Betriebsprüfer will in einer Prüfung das Maximum an Steuernachzahlungen erreichen. Aus diesem Grund fokussieren sich viele Finanzämter mit ihren Betriebsprüfungen auf die Gastronomie als Bargeldbranche. Der Hintergrund ist teilweise sogar verständlich, da einige schwarze Schafe in der Vergangenheit die ganze Branche in Verruf gebracht haben. Jedoch herrscht leider bei vielen Prüfungen, bedingt durch den Erfolgsdruck des Prüfers, reine Willkür! Der Prüfer ist dann bemüht, das Kassenbuch und alle damit in Verbindung stehenden Umsätze aufgrund formaler Mängel zu verwerfen. Durch die Verwerfung des Kassenbuchs ist der Prüfer dann verpflichtet, die Umsätze zu schätzen! Wie unsere Erfahrungen zeigen, kommen dabei utopische Summen heraus. In der Regel vergeht nicht ein Monat, in dem unser Team keinen Hilferuf von einem Gastronomen erhält, der gerade in einer Betriebsprüfung steckt, bei der die Umsätze geschätzt wurden.

Die Verwerfung des Kassenbuchs und die Schätzung der Umsätze sind mittlerweile eine gängige Praxis in Betriebsprüfungen.

 

Nicht selten sind die daraus resultierenden Steuernachzahlungen existenzbedrohend! Viele Gastronomen mussten ihre Unternehmen bereits schließen, weil die Betriebsprüfung eine unglaubliche Steuerschuld ins Leben gerufen hat. Erst vor Kurzem erreichte uns der Hilferuf einer Gastronomin aus Nordrhein-Westfalen, welche auch von einer Umsatzschätzung und einer nun fälligen Steuerschuld von € 40.000,- betroffen war. Die Verwerfung des Kassenbuchs und die dann spätere Umsatzschätzung sind allerdings auf eine fast unglaubliche Weise zustande gekommen. Der Prüfer hatte das Kassenbuch verworfen, weil die Inhaberin für ihre gelegentlichen Privatentnahmen aus der Kasse keinen Beleg geschrieben hatte, sondern lediglich die Entnahme in das Kassenbuch eingetragen wurde. Somit fehlte dem Prüfer der sogenannte Ursprungsbeleg zur Privatentnahme in der Buchhaltung. Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchhaltung wurden folglich aus Sicht des Prüfers verletzt, und er verwarf das Kassenbuch und begann die Umsätze zu schätzen. In diesem Fall konnte unser Team leider nicht mehr helfen, da die Gastronomin auf Anraten ihres Steuerberaters bereits den Abschlussbericht der Prüfung unterschrieben hatte. Ihr Steuerberater hatte ihr dazu mit den Worten geraten: »Unterschreibe jetzt lieber, bevor es noch schlimmer kommt. Du siehst, was die Prüfer für Möglichkeiten haben.« Diese Haltung ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar und inakzeptabel.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich gegen die Willkür der Betriebsprüfer zu wehren!

Schauen Sie nicht tatenlos zu, wie ein Betriebsprüfer über Ihren Kopf hinweg entscheidet und dadurch eventuell Ihre Existenz gefährdet. Das Team der GASTRO PIRATEN steht Ihnen in diesem Zusammenhang mit seiner langjährigen Erfahrung für alle Fragen gern zur Seite und unterstützt Sie auf Ihrem Weg zur größtmöglichen Prüfungssicherheit.