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Insekten als Lebensmittel

Warum Insekten als Lebensmittel essen?

Im Januar 2023 wurde die EU-weite Zulassung eines neuartigen Lebensmittels aus Insekten bekanntgegeben. Dieses Insektenprodukt bietet eine Alternative zu Fleisch oder Fisch als Proteinquelle und darf in verschiedene Lebensmittel wie Brot, Nudeln oder Chips eingearbeitet werden. Allerdings muss es auf diese Produkte entsprechend gekennzeichnet sein.

Vier Insektenwurden von der EU als Lebensmittel zugelassen:

  • Juni 2021: Mehlkäfer (Tenebrio molitor), im Larvenstadium getrocknet.
  • November 2021: Wanderheuschrecke (Locusta migratoria), gefroren, getrocknet, pulverförmig.
  • Februar 2022/ Januar 2023: Hausgrille (Acheta domesticus), gefroren, getrocknet, pulverförmig/ teilweise entfettetes Pulver
  • Januar 2023: Buffalowurm/Getreideschimmelkäfer (Alphitobius diaperinus), gefroren, pastenartig, getrocknet, pulverisiert.

Hier findest Du die offizielle Seite der Verbraucherzentrale zum Thema https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/insekten-als-lebensmittel-diese-sind-zugelassen-60446

Wie kennzeichnen?

In Lebensmitteln, die Insekten enthalten, müssen sowohl der lateinische als auch der deutsche Name in der Zutatenliste angegeben werden. Darüber hinaus ist die Angabe der Form, in der das Insekt verwendet wurde, zum Beispiel als Pulver oder Paste, notwendig. Für alle Insekten, die gemäß der Novel-Food-Verordnung zugelassen sind, müssen auch Maßnahmen zur Allergenkennzeichnung und Keimreduktion durchgeführt werden.

Insekten als Lebensmittel zu essen ist eine interessante und viel diskutierte Idee. In diesem Blog werden wir uns damit auseinandersetzen, warum Insekten als eine nahrhafte, nachhaltige und nützliche Nahrungsquelle betrachtet werden und warum sie eine gute Option für Menschen auf der ganzen Welt darstellen können.

Solltest Du Fragen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln haben, so helfen wir Dir unter https://calendly.com/gastro-piraten/30min?month=2023-02 kostenfrei weiter.

1. Warum Insekten als Lebensmittel essen?

Viele Menschen sind skeptisch, Insekten als Lebensmittel zu essen – aber das muss nicht so sein. Insekten sind nicht nur gesund, sondern sie sind auch eine ressourcenschonende Nahrungsquelle. Sie sind eine vielseitige, proteinreiche und gesunde Option, die viele Vorteile gegenüber herkömmlichen Lebensmitteln bietet. Insekten haben einen hohen Nährwert und enthalten viele lebenswichtige Nährstoffe wie Ballaststoffe, Vitamin B12 und Eiweiß. Sie enthalten auch weniger Fett als andere tierische Proteine und können eine gesunde Alternative zu Fleisch sein. Außerdem benötigen Insekten weniger Land, Wasser und Energie als die meisten anderen Lebensmittel und erzeugen weniger Treibhausgase. Darüber hinaus sind sie eine sehr preiswerte und leicht zu beschaffende Nahrungsquelle. Mit all diesen Vorteilen ist es leicht zu verstehen, warum Insekten als Lebensmittel immer beliebter werden.

2. Nährwert und Geschmack von Insekten

Es gibt viele gute Gründe, warum Insekten als Lebensmittel zu essen sind. Zum einen sind Insekten eine reiche Quelle an Nährstoffen, da sie viel Eiweiß, Mineralien und Vitamin B12 enthalten. Zudem ist der Nährwert von Insekten sehr hoch und sie bieten eine effektivere und ressourcenschonendere Art der Ernährung als viele andere Lebensmittel. Durch die Kombination aus hohem Nährwert und niedrigem Fettgehalt machen Insekten sie zu einer gesunden und nährstoffreichen Alternative. Außerdem schmecken Insekten auch lecker! Sie haben einen milden und nutzigen Geschmack, der sich gut in viele Gerichte integrieren lässt. Wenn man Hunger hat und eine schnelle und gesunde Mahlzeit sucht, sind Insekten eine ausgezeichnete Wahl.

3. Vorteile des Verzehrs von Insekten als Lebensmittel

Ein weiterer Vorteil des Verzehrs von Insekten als Lebensmittel ist, dass sie eine sehr nahrhafte und gesunde Alternative zu anderen Lebensmitteln sind. Insekten sind eine reiche Quelle an Eiweiß, Fett, Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen. Sie sind reich an Omega-3-Fettsäuren, die für eine gesunde Ernährung und ein starkes Immunsystem unerlässlich sind. Insekten sind auch eine ausgezeichnete Quelle für verschiedene Vitamine, einschließlich Vitamin B12, das für die Produktion von roten Blutkörperchen und die Funktion des Nervensystems unerlässlich ist. Darüber hinaus sind die meisten Insekten reich an Mineralien wie Zink, Magnesium und Kalzium. Diese Nährstoffe sind wichtig, um den Körper gesund und stark zu halten. Wenn Sie also nach einer nahrhaften und gesunden Alternative zu anderen Lebensmitteln suchen, sind Insekten eine gute Wahl.

4. Herstellungsprozess von Insekten-Lebensmitteln

Der Konsum von Insekten als Lebensmittel kann eine Vielzahl von Vorteilen mit sich bringen. Zunächst einmal sind sie eine sehr nachhaltige Nahrungsquelle, da sie wenig Wasser, Energie und Fläche benötigen, um sie herzustellen. Zudem sind Insekten reich an Vitaminen, Mineralstoffen und Proteinen und können somit eine gute Ergänzung zu anderen tierischen und pflanzlichen Proteinen sein. Außerdem haben Insekten einen sehr geringen Umwelt- und Treibhausgas-Fußabdruck, was sie zu einer äußerst nachhaltigen Nahrungsquelle macht.

Für viele Menschen kann der Verzehr von Insekten zudem eine gesunde Alternative zu einigen anderen tierischen Produkten sein, die üblicherweise in den meisten Lebensmitteln verwendet werden. Außerdem sind Insekten eine sehr preiswerte Nahrungsquelle, da sie relativ einfach und kostengünstig hergestellt werden können. Da der Verzehr von Insekten in vielen Kulturen auf der ganzen Welt akzeptiert ist, ist der Verzehr von Insekten als Lebensmittel eine großartige Möglichkeit, um ein gesundes und nachhaltiges Lebensmittel zu konsumieren, das nicht nur gut für uns ist, sondern auch für unsere Umwelt.

5. Wie Insekten in den Ernährungsplan integriert werden können

Insekten sind eine vielversprechende Alternative zu den üblichen Lebensmitteln, die wir heutzutage essen. Warum sollten wir also Insekten als Lebensmittel essen? Zum einen sind Insekten eine gesunde und nachhaltige Proteinquelle. Studien haben gezeigt, dass Insekten einen hohen Proteingehalt aufweisen und zudem reich an Vitaminen, Mineralien und Ballaststoffen sind. Darüber hinaus sind Insekten eine sehr umweltfreundliche Proteinquelle, da sie einen deutlich geringeren ökologischen Fußabdruck als andere tierische Proteine haben. Insekten benötigen auch weniger Wasser und Futter, um ihre Nährstoffe zu produzieren. Darüber hinaus sind Insekten eine preiswerte Alternative zu anderen Proteinen und können auch leicht in den Ernährungsplan integriert werden. Sie können beispielsweise in Salaten, gebackenen Produkten, Smoothies oder als Snacks verzehrt werden. Aufgrund dieser vielen Vorteile, die Insekten als Lebensmittel bieten, ist es sinnvoll, sie in den Ernährungsplan zu integrieren.

6. Fazit

Insgesamt lässt sich sagen, dass Insekten als Lebensmittel eine interessante weitere Option bieten, um eine nachhaltige Ernährung zu ermöglichen. Obwohl die Idee sehr ungewöhnlich erscheint und sicherlich nicht jedermanns Sache ist, kann Insekten-Essen eine gute Alternative zu herkömmlichen Tierprodukten sein. Insekten sind nicht nur nahrhaft und reich an Vitaminen und Mineralstoffen, sie sind auch einfacher und schneller zu züchten, haben einen geringen Wasserverbrauch und erzeugen weniger Treibhausgase. Auch wenn es einige gesetzliche und kulturelle Hürden gibt, die überwunden werden müssen, bevor Insekten als Lebensmittel vermarktet werden können, lohnt es sich auf jeden Fall, über die Vorteile nachzudenken, die die Verwendung von Insekten als Nahrungsmittel mit sich bringen kann. Daher ist es eine gute Idee, sich über das Potenzial von Insekten als Lebensmittel zu informieren und die nächsten Schritte zu unternehmen, um diese Option in Betracht zu ziehen.

Mehr artikel zur Warenkunde findest du mit folgendem Link https://www.gastro-piraten.de/warenkunde-kokosnuss/

Beratung für Gastronomie

Clubhouse-Spendenmarathon sammelt 50.000 Euro in elf Tagen für Schulbau in Afrika – erste rein über Social-Media-Austausch finanzierte Schule entsteht.

Der auf der Social-Media-Plattform Clubhouse gestartete Spendenmarathon rund um Tom Kothe und René
Kaplick aus der Hospitality-Branche gewinnt Unternehmer und Philanthrop Reiner Schmidt als Großspender.
In Kooperation mit der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP kann nun die erste Schule in Togo gebaut
werden.
Der auf der Social-Media-App Clubhouse gestartete Spendenmarathon rund um Tom Kothe und René
Kaplick generierte in elf Tagen die nötigen Mittel, um eine Schule in Togo zu bauen – dort, wo der Zugang zur Grundbildung so dringend benötigt wird. Mehr als 20.000 Euro haben die beiden mit ihrem Team aus weiteren Vertretern der Hospitality-Branche generiert.

In elf Tagen erreichten sie dies in über 80 Stunden Moderation auf Clubhouse sowie durch weitere Aufrufe in den Sozialen Medien.

Nun schließt sich der aus dem Westerwald stammende Unternehmer und Philanthrop Reiner Schmidt der Initiative an und stockt die Spendensumme auf insgesamt 50.000 Euro auf. Mit diesem Betrag kann eine eigenständige
Bildungsstätte in Togo entstehen, die den Namen „Markus-Buhr-Schule“ tragen wird.

Spendenmarathon auf Clubhouse: Wie sozial sind die sozialen Medien wirklich?

Ende Januar hatten Tom Kothe, Freiberufler in der Hamburger Eventbranche, und René Kaplick, Inhaber der Gastro Piraten, ursprünglich einen Raum ins Leben gerufen, um sich innerhalb der Hospitality-Branche zu den Herausforderungen des Lock-Downs auszutauschen. Nach einem Gastbeitrag des Bundeverdienstkreuzträgers Reiner Meutsch entstand die Idee, für dessen Stiftung FLY & HELP zu sammeln, die seit 2009 weltweit über 450 Schulprojekte realisiert hat. „Wir haben uns gefragt: Wie sozial
sind die Sozialen Medien wirklich? Schaffen wir es, über diese Kanäle eine Schule zu finanzieren?“, erinnert sich Tom Kothe. René Kaplick ergänzt: „Schnell fanden sich viele ehrenamtliche Unterstützer, mit denen wir täglich auf Clubhouse moderierten. Jaqueline Maria Riedl und Frida-Gesine Awischus kümmerten sich um die Koordination der Spendengelder. Durch prominente Teilnehmer wuchs die Reichweite. Die Schauspielerin Natasha Malhi band beispielsweise auch Clubhouse-Power-User aus der
USA mit ein.“


Clubhouse ermöglicht Finanzierung eines Schulbaus in Togo
Durch Clubhouse stieß auch Reiner Schmidt auf die Initiative. Hier zeigt sich die Kraft, die soziale Netzwerke entfalten, wenn die richtigen Menschen aufeinandertreffen: „Mit der gebündelten Spendensumme von rund 50.000 Euro kann jetzt eine eigenständige neue Schule entstehen – und zwar noch in diesem Jahr,“ berichtet Reiner Schmidt. „Dies wird die erste spendenfinanzierte Schule, die rein durch den Austausch in den Sozialen Medien entstanden ist“, ergänzt Tom Kothe. Als Reiner Meutsch
letzte Woche im Clubhouse-Raum „Weltrekord, 1. Schule über Social Media mit Fly & Help“ sprach, wurde dessen Unterstützer und Freund Reiner Schmidt darauf aufmerksam. Im Rahmen seines philanthropischen Engagements spendete der Unternehmer bisher rund 100.000 EUR für humanitäre Zwecke in Afrika. Er fördert vor allem die Entwicklungshilfe, wobei das Thema Bildung im Fokus steht.


Markus-Buhr-Schule in Kooperation mit der Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP


Auf Vorschlag von René Kaplick soll das soziale Projekt den Namen „Markus-Buhr-Schule“ tragen. 2012 lernte Reiner Schmidt den inzwischen verstorbenen Unternehmer Markus Buhr kennen. Dieser sammelte
damals für einen Schulbau in Ruanda in Kooperation mit FLY & HELP. Reiner Schmidt war sofort davon begeistert und arbeitete seitdem wiederholt mit der Stiftung zusammen. Er betont: „Schon mit kleinen
Mitteln kann man in Afrika effektive Hilfe leisten. Für uns überschaubare Beträge verändern dort das Leben zahlreicher Kinder – und das langfristig.“ Daher soll der Spendenmarathon auch künftig fortgesetzt werden: Das Team rund um Tom Kothe und René Kaplick plant weitere gemeinnützige Projekte mit Reiner Schmidt.
Spendenkonto:
Reiner Meutsch Stiftung FLY & HELP
Westerwald Bank eG
IBAN: DE94 5739 1800 0000 0055 50
BIC: GENODE51WW1
Betreff: Clubhouse Schule DACH
Kontaktdaten:
• Tom Kothe, Co-Gründer des Clubhouse-Marathons, Freiberufler in der Eventbranche:
+49 151 12498546, tom@think-vitality-new.com
• René Kaplick, Co-Gründer des Clubhouse-Marathons, Inhaber der Gastro Piraten:
+49 30 20459787, kontakt@gastro-piraten.de
• Reiner Schmidt, Großspender beim Clubhouse-Marathon, Unternehmer & Philanthrop:
+49 171 3315882, info@reiner-schmidt.net
Bildmaterial:
• 210219_Foto Tom Kothe und René Kaplick. Bildunterschrift:
Die beiden Co-Gründer des Clubhouse-Spendenmarathons, Tom Kothe und René Kaplick.
• 210219_Screenshot Clubhouse. Bildunterschrift:
Die Clubhouse-Bühne am 19. Februar als Reiner Schmidt seine Unterstützung zusagte.
• 210219_Foto Reiner Schmidt. Bildunterschrift:
Der Unternehmer und Philanthrop Reiner Schmidt bei einer Delegationsreise in Uganda.
Autorin
Christina Simon, Inhaberin von Markenflora – Beratung für strategische Kommunikation
(csimon@markenflora.com)

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Coronahilfe geht weiter

In dieser Podcastfolge erklärt Euch Florian Grabe von den Gastro Piraten im Interview mit René Kaplick und Carsten Rengert, welche Möglichkeiten geschaffen wurden und wie Ihr an die Hilfen kommt.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert

Banken und Ihre Sicherheiten – Heute die Bürgschaft

Das Banken Sicherheiten wollen ist nicht wirklich neu. Das sie es trotz Corona-Krise wollen ist auch nicht ungewöhnlich. Oft ist die Rede von einer Bürgschaft. Doch was für Varianten einer Bürgschaft gibt es denn? Hier nun ein weiterer Artikel aus der Serie „Bank-Deutsch; Deutsch-Bank“

„Zu Dionys, dem Tyrannen, schlich
Möros, den Dolch im Gewande;
Ihn schlugen die Häscher in Bande.“

So schrieb es Schiller in seiner Ballade „Die Bürgschaft“ – und so ähnlich kommt sich mancher Gastronom vor, wenn er mit seiner Hausbank redet.

Wir haben hier für Euch die gängisten Bürgschaftsformen zusammengetragen.

Zeitbürgschaft

Diese Bürgschaft gilt nur für einen begrenzten Zeitraum.

Höchstbetragsbürgschaft

Hier steht genau drin, bis zu welchem Teilbetrag der Bürge (also in der Regel Du, bei einem Kredit für Deinen Betrieb) haftet.

Ausfallbürgschaft

Die Bürgen werden erst zu Zahlung herangezogen, wenn der Geldgeber erfolglos versucht hat, sein Geld direkt vom Schuldner zu bekommen.

Mitbürgschaft

Mehrere Bürgen haften für den Kredit gemeinsam und jeder in voller Höhe. Die Bank kann sich also aussuchen, welchen Bürgen sie zur Kasse bittet.

Globalbürgschaft

Du haftest als Bürge nicht nur für einen bestimmten Kredit. Du haftest für alle aktuellen und zukünftigen Schulden.

Teilbürgschaft

Es gibt mehrere Bürgen und jeder haftet nur für einen Teil des Kredites.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Der Bürge verzichtet auf die sogenannte „Einrede der Vorausklage“. Zu deutsch, er kann in Anspruch genommen werden, ohne das die Zahlungsunfähigkeit des Unternehmens feststeht. Diesen Bürgschaftstypen kann man sich gut merken weil: selbst Schuld wenn man sowas unterschreibt.

Bürgschaft auf erstes Anfordern

Der Bürge verpflichtet sich zur Zahlung, sobald die Bank das verlangt, und unabhängig davon, ob das Unternehmen zahlungsunfähig ist oder nicht.

„Bürgen muss man würgen.“

Diesen Satz lernt man relativ früh in der Bankausbildung. Worauf Du achten solltest, wenn die Bank von Dir eine Bürgschft verlangt, verraten wir Dir hier. Schließlich willst Du ja nicht gewürgt werden.

  • Begrenze Deine Bürgschaft auf einen bestimmten Betrag.
  • Stelle die bereits geleisteten Sicherheiten gegenüber bzw. überlege welche Alternativen Du anbieten kannst.
  • Lege den Fristablauf der Bürgschaft auf einen Zeitpunkt, an dem eine neue BWA / Bilanz vorliegt.
  • Gehe Bürgschaften nur für ganz genau definierte Forderungen ein. Halte diese im Vertrag fest.
  • Hab ein Auge darauf, dass Du bei Fälligkeit bzw. Erledigung eine Urkunde darüber bekommst.
  • Solltest Du als Bürge zahlen müssen, suche mit der Bank gemeinsam nach Lösungen. Lass dabei auch evtl. vorhandene andere Sicherheiten nicht ausser acht.
  • Versuche andere Sicherheiten zu bieten.
  • Vermeide Gesamtbürgschaften.
  • Versuche die Laufzeit der Bürgschaft zu befristen.

Sicherlich ist es nicht immer möglich, um eine Bürgschaft umhin zu kommen, trotzdem lass Dich vorher beraten.

Solltest Du dazu Fragen haben helfen wir Dir gerne weiter. Nimm mit uns Kontakt https://www.gastro-piraten.de/kontakt/ auf. Autor: Carsten Rengert

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Liquiditätshilfe vom Finanzamt?!?

„Gibts ja gar nicht.“ „Gibts ja wohl“

Angesichts der aktuellen Situation sind schnell wirksame Liquiditätshilfen die erste Wahl. Besonders praktisch ist es, wenn diese Liquiditätshilfe vom Finanzamt kommt.

Wenn ein Unternehmen, in diesem Jahr aufgrund von Corona mit einem Verlust rechnet, kann es sich pauschal nachträglich die für 2019 gezahlen Vorauszahlungen für Einkommensteuer bzw. Körperschaftssteuer erstatten lassen. (BMF, Schreiben vom 24.04.2020, Az. IV C 8 – S2225/20/10003:010

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2020-04-24-Corona-Sofortmassnahme-Antrag-auf-pauschalierte-Herabsetzung-bereits-geleisteter-Vorauszahlungen-fuer-2019.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Bitte beachte, dass dieser Artikel nicht den Gang zu einem Steuerberater eretzt. Dies ist keine Steuer- und / oder Rechtsberatung.

Doch zu den Fakten.

Mal angenommen, in diesem Jahr (2020) verursacht Dein Betrieb (Coronabedingt) Verluste, dann kannst Du diese mit den geleisteten Vorauszahlungen zur Einkommen- bzw Körperschaftssteuer verrechen.

Dies geht auch, wenn der Veranlagungszeitraum 2019 noch nicht veranlagt wurde und die Verluste für dieses Jhar (2020) noch gar nicht feststehen oder nachgewiesen sind. Logisch – das geht ja auch noch nicht.

Es ist zugelassen, den Verlustrücktrag pauschal zu ermitteln.

Dies ist davon unabhängig, ob Du wieder öffnest oder weiter geschlossen lassen musst.

Desweiteren musst Du Dir keine Gedanlen machen, dass Du Dir eventuell einen höheren rücktragstfähigen Verlust verbaust.

Ein Überblick über die veränderte Verlustrechnung

Antragsberechtigung:

Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuerpfllichtige Personen, die im Laufe des Jahres 2020 Einkünfte im Sinne von §2 Abs. 1 Nr. 1,2,3 oder 6 EStG. Das sind Gewinneinkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Der pauschal ermittelte Verlustrücktrag aus 2020 kann auch dann genutzt werden, wenn Du auch ander Einkünfte erzielst.

Antrag:

Am Besten online beim Finanzamt über Elster. Diesen findest Du, wenn Du nach „pauschal ermittelten Verlustrücktrag aus 2020“ suchst.

Corona:

Du musst „von der Corona-Krise unmittelbar und nicht unerheblich negativ betroffen sein“.

Davon geht das Finanzamt aus, wenn:

  • die Vorauszahlung für 2020 „auf Null“ herabgesetzt wurde und
  • Du versicherst, dass Du für den Veranlagungszeitraum 2020 aufgrund der Corona-Krise einen nicht unerheblichen Verlust erwartest.

Bitte sprich unbedingt mit Deinem Steuerberater!

Höhe des pauschal ermittelten Verlustrücktrages aus 2020

Er beträgt 15% des Saldos der Gewinneinkünfte und / oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, die die Grundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen für 2019 bilden. Maximal 1 Mio €, bei Zusammenveranlagung 2 Mio. €.

Dies ist die Grundlage, auf der die Vorauszahlungen für 2019 neu berechnet werden. Eine Überzahlung wird erstattet.

Achtung: Solltest Du in 2020 doch einen Gewinn erzeilen, wird die bis dahin gestundete Nachzahlung für 2019 fällig. Um diese Zahlung zu leistenhast Du bis zu einen Monat nach Zugang des Steuerbescheides 2020 Zeit.

Auch möglich ist folgendes: Aus der Veranlagung für 2020 ergibt sich ein Verlustrücktrag nach 2019, die Steuerminderung ist jedoch wegen der entsprechenden nderung der Veranlagung für 2019 aber geringer als der bisher gestundete Betrag. Auch in diesem Fall hast Du für die Nachzahlung für 2019 bis zu einem Monat nach Zugang des berichtigten Steuerbescheids 2019 Zeit.

Solltest Du Fragen dazu haben, nimm gerne mit uns Kontakt auf. https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Autor: Carsten Rengert

Wie geht es weiter?

Wie geht es weiter? Fast allen Gastronomen und Hoteliers geht es nahezu gleich in der aktuellen Situation.

Einige Unternehmen versuchen über den außer Haus Verkauf zumindest einen Teil der fixen Betriebskosten zu erwirtschaften. Viele andere Unternehmen haben die Geschäfte eingestell. Die Mitarbeiter in Kurzarbeit versetzt und warten nun auf die dringend herbei gesehnte Freigabe das Geschäft wieder eröffnen zu dürfen.

Bei einigen macht sich Zuversicht breit, dass bei anlaufendem Geschäft der entstandende Schaden in Grenzen gehalten werden kann.

Wieder andere blicken skeptisch auf den Tag der Wiedereröffnung, da im Vorfeld Waren vorfinanziert werden müssen. Dann müssen auch wieder die Gäste zahlreich erscheinen. Die Liquiditätssituation ist in jedem Fall bei allen Unternehmen, egal ob Gastronomie oder Hotelerie, durch die vergangenen Monate belastet wurden.

Doch was bedeutet dieser Umstand für die Zeit nach Corona?

Diese Frage sollten sich wirklich alle Unternehmen spätestens jetzt in der ruhigen Zeit stellen! Denn, wenn nicht jetzt, wann dann?

Aktuell haben viele Unternehmer und Unternehmerinnen so viel Zeit wie schon lange nicht mehr um sich Gedanken um die weitere Zukunft des Unternehmens zu machen. Und das sollten auch alle Unternehmer und Unternehmerinnen unbedingt tun.

Eins hat uns die aktuelle Situation sicher gelehrt. Wie gehe ich mit einer solchen Situation um, sollte sie erneut eintreten?

Das JETZT ist entscheidend und man sollte dringend nicht nur in die Zukunft schauen, sondern auch die Vergangenheit und die Gegenwart genau analysieren.

Wir empfehlen daher dringend das Unternehmen einmal einer tiefen Analyse zu unterziehen. Erst dann können weitere Schrtte geplant werden. Hierzu haben wir den BWA-Check vorberietet.

Dieser verrät Dir:

  • Welche Schwachstellen es in Deinem Unternehmen gibt.
  • Ob ein Kredit der KfW überhaupt sinnvoll ist.
  • Welche KfW Mittel überhaupt in Frage kommen.

Viele Gastronomen haben versucht über die Corona-Soforthilfe ihre Liquidität zu verbessern. Langsam richtet sich dann der Fokus auf ein KfW-Darlehen.

Doch hier ist auch Vorsicht geboten.

Ausunserer Sicht muss dieser Weg zwingend vorher hinterfragt werden. Viele Unternehmen befanden sich auch vor der Krise in einer schwierigen Situation. Einige wiesen sogar ein negatives Eigenkapital in ihrer Bilanz aus.

Im Rahmen der Eilverfahren werden viele Darlehen durch die 100%ige Haftungsübernahme durch den Bund fast selbstverständlich ausbezahlt.

Doch was bedeutet das für meine Haftung?

Der Unternehmer muss in jedem Fall versichern, dass sein Unternehmen vor der Krise nicht zu den „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zählte.

Dies können jedoch nur die wenigsten Unternehmer beantworten.

Aus genau diesem Grund ist es unbedingt notwendig jetzt zu handeln und das Unternehmen zu analysieren. Gerne helfen wir mit unserem „BWA-Check“. So können wir verhindern, dass falsche Entscheidungen getroffen werden.

Kontaktieren Sie uns gerne unter https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Unsere Hilfe ist für Sie kostenfrei.

Ihre Gastro Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Mehr Gelder für Coronagebeutelte Betriebe

Das die bisher ausgezahlten und bereit gestellten Gelder nur ein Tropfen auf den heißen Stein der Wirtschaft darstellen hat die Bundesregierung erkannt und stock die Mittel für coronagebeutelte Betriebe auf.

Deswegen Plant die Bundesregierung ein weiteres großes Program.

Ziel ist es eine große Pleitewelle zu verhindern. Laut dpa geht es darum Verbesserungen bei den Laufzeiten und Haftungsfreistellungen zu erlangen.

Staatshaftung bis zu 100%, Höchstgrenze bei 500.000,– €

Monentan berät man ob und in wie weit es möglich ist, dass der Staat zu 100% haftet. Das würde für Euch bedeuten, dass der „Kleinkrieg“ zwischen Eurer Hausbank und der KfW aufhört und Ihr leichter an Gelder kommt. Die Höchstgrenze soll wohl bei 500.000,– € pro Firma liegen. Insgesamt redent man über ein Volumen von bis zu 300 Millarden €.

Die EU-Kommission hat den Weg frei gemacht, so die dpa. Es wurden am Freitag folgende Programme genehmigt. Dadurch können die Mitgliedstaaten zinslose Kredite vergeben oder eine 100-prozentige Risikohaftung übernehmen können. Dort liegt die Höchstgrenze pro Firma liegt bei 800 000 Euro.

Das Wirtschaftsministeriums teilte mit: «Wir versuchen, hier bestmögliche Verbesserungen zu erreichen.» Es sieht momentan so aus, als könne das zusätzliche Programm, seitesen des Wirtschaftsministeriums am kommenden Wochenende auf den Weg gebracht werden.

Der DIHK-Präsident Eric Schweitzer teilte mit: «Es ist jetzt allerhöchste Zeit, dass die Mittelstandslücke im Schutzschild-Paket geschlossen wird.»

Finanzielle Hilfe (BW)