Mitarbeiterbranding in der Gastronomie
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Autor: C. Rengert
Nach Allergenen, HACCP, Nährwerten, Schichtplänen und so weiter kommt, mal wieder, eine neue Archivierungspflicht auf uns zu. Diesmal betrifft es unsere geschäftlichen E.Mails. Hierbei ist es egal, ob es sich um den Schriftwechsel mit unseren Lieferanten oder Gästen handelt.
Aus der Abgabenordnung (AO), dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Grundsätze zur
ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in
elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD), ergibt sich nun die Pflicht, seine E-Mails rechtssicher, also unveränderbar, zu archivieren.
Die Archivierung herkömmlicher Dokumente in Printform wird seit dem 01.01.2017 durch die Archivierung elektronischer Dokumente fast komplett ausgetauscht.
Laut Gesetzgeber alle Steuerpflichtige mit Gewinneinkünften sowie Unternehmer mit EinnahmeÜberschuss-
Rechnungen und somit auch alle Unternehmer im Sinne des Einkommens- und Umsatzsteuerrechts. Natürlich auch freiberuflich tätige Personen, die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erwirtschaften. Kurz gesagt alle Gastronomen.
Grundsätzlich: die Geschäftsleitung. Selbstverständlich können hierfür auch Datenschutzbeauftragte eingesetzt werden. Jedoch bleibt die persönliche Haftungt nahezu unabhängig von der Rechtsform bei der Geschäftsleitung.
Im Straffall droht eine Geld- bis hin zu einer Freiheitsstrafe.
Sollten nch weitere Fragen bestehen sendet und eine Mail.
Autor: C. Rengert
Ob nun Segen oder Fluch, viele Vorteile der Digitalisierung liegen auf der Hand.
Seht im Interview mit René Kaplick was alles möglich ist.
Solltet Ihr genau wissen wollen, welch Tools für Euch in Frage kommen sprecht uns hier an.
Autor: C. Rengert
Vom 9. bis zum 13.3.1018 offnet die „Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt“, wie sich die Internorga selbst nennt, die Türen und Hamburg empfängt die Gastronomiewelt.
Autor: C. Rengert
Bereits seit Januar 2015 gilt der bundesweite Mindestlohn, allerdings ohne die Azubis. Die Begründung bisher war, dass sie wenig zur Wertschöpfung eines Unternehmens beitragen, da sie ja erst noch die nötigen Kenntnisse noch nicht haben. Ab 01.01.2020 ist das anders.
Das die Ausbildungsvergütung nicht grade üppig ist, ist ja nicht neu. Ob dies nun das Berufsbild attraktiver gestaltet ist allerdings ein anderes Thema. Gefordert werden, seitens der Gewerkschaft mindestens 80% des Tarifvertrags.
Autor: C. Rengert
Auch wenn sich viele dagegen wehren. Unsere Gäste werden digital und haben Ihre Top 3 Digitaliserungswünsche für Gastronomen formuliert.
Welchen digitalen Service lieben Ihre Gäste?
Ohne digitalen Service geht es heute nicht mehr! Wir liefern die Plätze 1 bis 3 auf die Frage, welchen digitalen Service Ihre Gäste am meisten mögen.
Platz 3: Online – Bewertungsportale
Bewertungen im Internet? Eventuell sogar negativ? Will ich das?
Nunja, das Gastroleben ist kein Wunschkonzert. Die Gute Nachricht ist, es gab keine bessere Möglichkeit für uns auf Kritik zu reagieren und diese für uns zu nutzen.
Platz 2: Kostenloses W-LAN
Was sollen wir dazu sagen???? Ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit.
Platz 1: Online – Reservierungstools
Diese stehen für 76% der Gäste hoch im Kurs. Bei uns auch. Nichts ist nerviger im Restaurant, als ein permanent klingelndes Telefon, Kellner die am Telefon hängen und dadurch keinen Service bieten können.
Autor: C. Rengert