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Wie geht Digitalisierung in der Gastronomie richtig?

Über die Digitalisierung in der Gastronomie wird viel diskutiert – bisweilen auch geschwafelt. Das meist auch noch von selbsternannten Experten, die keine Expertise von über 1300 Beratungsgesprächen, allein zu diesem Thema, im Jahr haben. Theoretische Ansätze gibt es viele, in der Praxis umsetzbar sind die wenigsten. Doch wie geht Digitalisierung in der Gastronomie richtig?

Das zu ändern war unsere Mission in 2022

Die Gastro Piraten, Piraten waren für die Gastronomen in Hessen unterwegs! In diesem Bericht findet Ihr die Ergebnisse unseres Herzensprojektes!

Das Team der Gastro Piraten war vor Ort und hat in über 1320 kostenlosen Vor-Ort-Beratungen individuell erfolgreich die digitalen Potenziale der Gastrobetriebe identifiziert und Lösungswege aufgezeigt.

Neben den persönlichen Beratungen konnten sich die Hoteliers und Restaurantbetreiber auf der Online-Lernplattform im Selbststudium viel Fachwissen zu digitalen Branchenthemen ansehen. Es ging nicht darum, Fachwissen zu erlernen, sondern die Betriebe in die aktive Umsetzung zu bringen.

Wie so oft gilt auch hier – wir sind Wissensgiganten, aber Umsetzungszwerge.

Es ging darum, die Arbeit im Tagesgeschäft einfacher zu gestalten, um so Zeit für die wichtigen Aufgaben -den Gast- zu gewinnen. Die fünf Themenbereich

– Digitale Kundenkommunikation,

– Digitaler Vertrieb,

– Buchen undBezahlen,

– Digitale Personalplanung und Workflow

– Digitale Bestellaufnahme und

– Digitale Warenwirtschaft

sind in über 130 Videos so aufgearbeitet worden, das sie leichtverständlich abrufbar waren. Sie sind für alle angemeldeten Betriebe nach wie vor jederzeit zum Selbststudium abrufbar.

ZDF – Zahlen, Daten, Fakten:

  • über 300 Gastronomen und Hoteliers wurden beraten.
  • 95% alle Betriebe fanden die Beratung hilfreich oder sehr hilfreich.
  • 88% aller Betriebe fanden, dass der Beratungsbedarf gedeckt wurde.
  • Über 2500 angesehene E-Learning-Einheiten.

Doch wie kann ich als Gastronom am Besten vorgehen, um selber zu digitalisieren?

„Der Markt an digitalen Möglichkeiten ist riesig und unübersichtlich.“ weiß René Kaplick von den Gastro-Piraten zu berichten und Carsten Rengert ergänzt: „gefühlt kommen täglich 10 neue Tool um zu digitalisieren hinzu und 76 verschwinden wieder.

Das Team der Gastro Piraten empfihlt daher folgende Schritte:

  1. Gehe in die Vogelperspektive und schaue, welchen Stand Du grade hast.
  2. Schließe Deine Augen und Träume (heute darfst Du mal) davon, wie Deine digitale Welt in „richtig geil“ wäre. (Bitte entschuldige die Ausdrucksweise.)
  3. Schaffe Dir einen Überblick am Markt.
  4. Vereinbare überall Demotermine (Achte besonders auf einen schnellen und kostenfreien Suport).
  5. Rede mit Deinen Branchen Kollegen über deren Erfahrungen.
  6. Berede das Tool mit Deinen Mitarbeitern, die damit arbeiten müssen.

Natürlich kannst Du diesen Weg auch einfacher haben, indem Du ein kostenloses Erstgespräch mit uns vereinbarst, in dem wir Dir unverbindlich Unterstützung bieten. Folge einfach dem Link: https://calendly.com/gastro-piraten/30min

Alle Leistungen für Hotel und Gastro.

Digitalisierung in der Gastronomie muss man wollen wollen, bevor man müssen muss.

Der Begriff der „Digitalisierung in der Gastronomie“ ist in aller Munde. Doch wie sieht es wirklich aus? Welche Möglichkeiten habe ich als Gastronom und Hotelier überhaupt? Welche Tools bringen mir wirklich einen Mehrwert? Genau darum soll es in diesem Artikel der Gastroexperten, der Firma Gastro-Piraten, gehen.

„Das Internet ist für uns alle Neuland“

Diesen Satz sagte 2013 Bundeskanzlerin a.D., Dr. Angela Merkel, und erntete viel Hohn und Spott. Bei näherer Betrachtung kann man jedoch nur feststellen, dass sie damit (leider) Recht hatte.

Egal ob es um den Breitbandausbau oder um die Umsetzung in den Unternehmen ging. Und viel scheint sich noch nicht getan zu haben.

„Gefühlt ist es ja so, dass viele Gastronomen glauben, ihr Betrieb sei voll digitalisiert, wenn sie einen elektrischen Taschenrechner benutzen.“

Zugegeben, diese Formulierung ist sehr überspitzt. Dennoch spiegelt sie die Situation sehr gut wieder. Zumindest wenn wir bedenken, was alles Möglich ist, und was bisher umgesetzt wird. Dabei liegen ja viele Vorteile direkt auf der Hand.

Bereits vor der Pandemie hatte die Gastronomie und Hotelerie mit vielfältigen Herausforderungen zu tun.

Wie oft habe wir uns denn geärgert? Über einen Dschungel an Dokumentationpspflichten? Über Personalpläne, HACCP, Eingansrechnungen, Vorschriften zur Kassennaschschau, Allergene oder Zusatzstoffe.. Nun haben wir die Möglichkeiten der Arbeitserleichterung geschaffen bekommen, und dennoch schrecken viel Gastronomen und Hoteliers vor der damit verbundenen Arbeit zurück. Eine einmalig ausführliche Befassung mit diesen Tools schafft uns viele Möglichkeiten zum Zeit sparen. Doch der Reihe nach.

Das Herzs eines jeden Unternehmens ist die Kasse bzw. das Kassensystem.

Ein Blick auf den Markt zeigt eine schier unendliche Anzahl an Kassensystemen. Alle sind mit, mehr oder weniger, sinnvollen Möglichkeiten ausgestattet. Wichtig für uns als Gastronom ist natürlich die Finanzamtskonformität. Damit meinen wir auch die Möglichkeiten der Kassensturzfähigkeit und der Kassennachschau. Solltest Du dieses Thema nicht mehr so ganz vor Augen haben, geht es https://www.gastro-piraten.de/kassennachschau-was-ist-das-denn-nun-wieder/ mit diesem Link zu dem Blogbeitrag. Wenn Ihr auf der Suche nach einem Kassensystem seid, so achtet gleich darauf, dass auch eine digitale Warenwirtschaft, beziehungsweise ein digitales Bestellsystem integrierbar ist.

Aprops Kasse, bitte denkt auch daran, dass dir Gäste von heute (und die von morgen) es gewohnt sind, mobil zu bezahlen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit zum Zahlen mit dem Smartphone, der Kreditkarte oder ähnlichem vorhanden sein muss.

Eine weitere Möglichkeit zum Zeitsparen ist die Digitalisierung der Personalplanung.

Wir alle kennen die Probleme, die mit den Aufbewahrungen von Dienstplänen verbunden sind. Da wäre es doch schön, wenn diese Probleme ausgelagert werden könnten. Können sie auch. Auch das ewige Sitzen über Dienstplänen kann entfallen. Mittlerweile gibt es Tools, die uns diese Arbeit abnehmen. Teilweise können die Mitarbeiter auch untereinander die Schichten tauschen, und die rechtlichen Vorschriften werden dennoch eingehalten. Das alles können sie sogar ganz einfach vom eigenen Handy erledigen.

Auch den Bereich „Mitarbeiter finden und binden“ können uns etliche Tools abnehmen. Sie posten zum Beispiel einmal geschriebene Anzeigen in allen sozialen Netzwerken zugleich. Und das so, dass sie auf die Bedürfnisse der einzelenen Kanäle angepasst sind.

Die Warenwirtschaft hat uns auch massig Zeit gekostet.

Vorbei die Zeiten, in denen man nach Dienstschluss noch eine Stunde lang mit dem Klemmbrett bewaffnet durch das Kühlhaus / die Bar rennen musste, nur um rechtzeitig die Bestellung abgeben zu können.

Mittlerweile gibt es genügend Tools, die ganz genau wissen, welchen Warenbestand wir im Lager haben, was im Laufe des Tages verkauft wurde, und somit nicht mehr vorhanden ist. Dazu ist es notwendig, einmal den Anfangsbestand zu wissen, und dann das System gegen die Kasse laufen zu lassen. Am Abend, bekommen wir dann eine Bestellliste, die wir an die Händler inseres Vertrauens schicken können.

Auch die Kalkulation lässt sich durch Digitalisierung vereinfachen.

Inzwischen sind die zur Verfügung stehenden Systeme so gut geworden, dass sie sich die Wareneinsätze selber berechnen, und darauf unsere Kalkulation aufbauen. Auch hier müssen wir diese Systeme natürlich zuvor mit unseren Daten „füttern“. Eine Arbeit, um die wir nicht herumkommen werden.

„Doch wie gehe ich denn nun vor, um meine Digitalisierung umzusetzen“…

… wird sich der Eine oderAandere jetzt fragen. Deswegen haben wir einen 7 Punkte Plan für Dich vorbereitet. Solltest Du hierzu Fragen haben, erreichst Du uns auch unter folgendem Link https://calendly.com/gastro-piraten/30min

7 Schritte zur Digitalisierung

  1. Bestandsaufnahme
  2. Kosten / Nutzen schätzen
  3. Zielzustand festlegen
  4. Informationen einholen
  5. Testen und beraten lassen
  6. Einführen
  7. Mitarbeiter mit einbinden

1. Bestandsaufnahme

In diesem Schritt ist es sinnvoll zu schauen, wie weit mein Betrieb überhaupt schon digital aufgestellt ist. Habe ich zum Beispiel ein Kassensystem, das auch erweiterbar ist? Bin ich auf Socialmedia auffindbar? Wie mache ich eigentlich momentan meine Personaplanung und und und…

2. Kosten / Nutzen schätzen

Ich sagte ja bereits, dass unser System ersteinmal eingepflegt werden muss. Hierzu brauche ich ZDF (Zahlen, Daten, Fakten); ARD (Ahnen, Raten, Deuten) hilft hier wenig. Diese muss ich zusammentragen, und dann dem Tool beibringen. Das kostet halt Zeit. Das Erstellen von genauen Rezepturen ebenfalls. Diese Zeit muss ich mir zwangsweise nehmen. Unterschiedliche Tools sind unterschiedlich teuer. Also schaue vorher genau, was Du dafür „leisten“ musst.

3. Zielzustand festlegen

Logisch, wer nicht weiß, wo er hin will, der kommt auch selten an einem Ziel an. Überlege Dir hier ganz genau, warum Du digitalisieren willst. Willst Du Zeit sparen? Deine Kosten besser im Griff haben? Mehr Gewinne erzielen? Deine Mitarbeiter von „nervigen“ Aufgaben befreien?

4. Informationen einholen

Wie oben schon geschrieben gibt es unzählige Tools und Möglichkeiten. Hier ist also Fleißarbeit angesagt, um sich möglichst breit zu informieren. Google ist Dein Freund. Oder auch die Gastro-Piraten. Wir helfen Dir gerne. Klicke einfach auf diesen Link https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Das Beste ist: Wenn Du im schönen Hessen ansässig bist, geht es hier https://gastrodigital-hessen.de/ zur einer kostenfreien online Plattform. Zusätzlich unterstützen wir Dich auch vor Ort.

5. Testen und beraten lassen

Fast alle Tools bieten Dir eine kostenfreie Probezeit an. Nutze diese aus und „spiele“ in den Tools herrum. Ansonsten nutze die beiden Links von oben. Wir lassen Dich nicht allein.

6. Einführen

Jetzt wird es ernst. Du musst Deine Entscheidung jetzt in Deinen Betrieb einführen. Aber keine Angst. Fast alle Tools bieten Dir die Möglichkeit eines ausführichen Supports, der Dir gerne und bereitwillig hilft.

7. Mitarbeiter einbinden

Dieser Punkt ist eigentlich nur zufällig an die Stelle #7 gerutscht. Er gehört eigentlich zu jedem Schritt dazu.

Sicherlich gibt es in jedem Betrieb einen Mitarbeiter, der mit solchen Themen gut vertraut ist. Binde diesen zuerst mit ein und lass Dir von ihm helfen. Am Ende des Tages sind es eh die Mitarbeiter, die mit diesen Tools arbeiten werden.

Lieber jetzt digitalisieren als später!

Da es kaum von der Hand zu weisen ist, dass die Zukunft digital wird, ist es angeraten, jetzt aktiv zu werden. Auch wenn es momentan genügend Herausforderungen für uns alle gibt, der beste Zeitpunkt ist immer JETZT.

Mal ehrlich, was wollen wir noch haben? Eine Pandemie? Eine Gastronomie, die vor die Wand fährt? Kein Personal? Was braucht es denn noch, um aktiv zu werden? …fragen sich Deine Gastroexperten von den Gastro-Piraten.

Unter dem Strich ist die Digitalisierung in unserer Branche wie eine Dr. Oetker Backmischung.

Die Zutaten für eine erfolgreiche digitale Zukunft sind da. Zusammenfügen und backen muss jeder alleine.

Kalkulation ist ein wichtiges Thema in der Gastronomie, scheint aber nicht allzu weit verbreitet zu sein. Wie sonst kann es sein, dass es oft elf mögliche Preise, aber nur einen Gast gibt?

Mit den elf Preisen meinen wir elf weit verbreitete Preisfestsetzungsverfahren. Folgende Preise meinen wir:

  • Daumenpreis, intuitiv wird grob über den Daumen gepeilt, was das Gericht oder das Getränk kosten soll,
  • Prozentsatzpreis, hier wird einmalig ein Rohaufschlag in Prozent ermittelt und auf den Wareneinsatz gerechnet,
  • Arbeitspreis, hier wird mittels unterschiedlicher Kalkulationsfaktoren der Versuch unternommen, die Arbeitszeiten, Arbeitsintensivität, die Personalkosten und die produktiven Löhne mit in den Kalkulationsfaktor einzubeziehen.
  • Deckungsbeitragspreis, wird zum Arbeitspreis noch der durchschnittliche Deckungsbeitrag hinzugezogen, spricht man vom Deckungsbeitragspreis.
  • Zeitpreis, sind zum Beispiel „Happy-Hours-Preise“.Diese können durchaus Sinn ergeben, wenn die Auslastung durch besondere Angebote so erhöht werden kann, dass Gewinne entstehen. Weit verbreitet ist dies Praxis in der Kalkulation von Hotelzimmerpreisen.
  • Mischpreis, hier liegt der Gedanke einer Produktkombination zugrunde. Verdient der Gastronom zum Beispiel nichts an seinem Kirschkuchen, so kann er den Gewinn durch eine Kombination aus Kaffee und Kuchen erhöhen.
  • Fangpreis, Kinder bis 6 Jahren essen bei uns umsonst. Diese Variante zielt darauf ab, Eltern ins Restaurant zu ziehen, die dann mehr verzehren. Auch der Gedanke „Zwei für eins“ zählt hierzu.
  • Imagepreis, hat nichts mit Kalkulation zu tun, sondern ist eine Preisober-, oder Untergrenze um das Image des Hauses zu wahren.
  • Testpreis, ist der Versuch des Gastronomen, sich an den möglichen Verkaufspreis heranzutasten.
  • Psychopreis, ist ein Testmodell, bei dem der Gast beim Verlassen des Restaurants zahlt, was er glaubt, dass es ihm Wert gewesen ist.
  • Nachbarpreis, ist der Versuch sich am Preisgefüge der umliegenden Gastronomie zu orientieren.

Letzten Endes geht es jedoch darum alle Kosten, insbesondere die Personalkosten, in den Verkaufspreis und die Kalkulation zu integrieren.

Gerne könnte Ihr diesen Artiken als PDF mit den Themen Kalkulation, Gewinn für Euer Restaurant runterladen. Im Anschluß erhaltet Ihr eine 12 Teilige, Kostenlose E-Mail Schulung zum Thema Kalkulation von Getränken und Umsetzung in der Speisekarte.

Doch wie soll ich nun kalkulieren um meine Preiskalkulation richtig zu machen?

Wie komme ich zum richtigen Verkaufspreis? in jedem Restaurant muss ja die Kalkulation stimmen.

Auch wenn ich mich wiederhole, eine saubere Kalkulation ist wichtig um wirtschaftlich zu überleben.

All diese Varianten haben diverse Vor- und Nachteile. Grund genug, uns einmal ausführlicher mit der Kalkulation zu beschäftigen.

Grundsätzlich gilt, daas zwei Grundinformationen sind für jede Kalkulation Voraussetzung sind.

  1. Welche Kosten entstehen bei der Herstellung?
  2. Wieviel Gewinn muss erwirtschaftet werden?

Viel Kalkulationsschemata gehen vom Wareneinsatz für ein Produkt aus, auf den dann alle anderen Kosten (Lohn, Energie, Nebenkosten usw.), sowie der Gewinn hinzugerechnet werden. Dies geschieht meist in Form eines prozentualen Aufschlages.

Wareneinsatz

  • andere Kosten
  • Gewinn
  • Verkaufspreis

Die Positionen „andere Kosten 2 und „Gewinn“ lassen sich auch in Prozent ausdrücken. Dadurch wird eine überschlägige, schnelle Kalkulation in der Praxis vereinfacht. Um mit diesem Schema zu arbeiten, ist es jedoch unerlässlich, alle anderen Kosten sowie den Gewinn genau zu ermitteln.

Wareneinsatz ermitteln

Der Wareneinsatz ist der Wert aller eingesetzten Rohstoffe, also auch der Beilagen, die bei der Herstellung der Gerichte verwendet werden. Dieser muss sehr genau und korrekt ermittelt werden. Hierzu gehört es selbstverständlich auch, die Verluste zu berechnen, die bei der Vor- und Zubereitung entstehen. Dies sind Verluste bei Lagerung, Schnittverlust, Brat- und Kochverlust. In diesem Beispiel wird zunächst das tafelfertige Gewicht ermittelt:

Beispiel: 
Einkaufsgewicht6,400 kg
Netto-Listenpreis21,00 €/kg
Vorbereitungsverlust 
(VV)20 %
Zubereitungsverlust 
(ZV)24%
Wert der Knochen 
und Parüren2,00 €/kg
Rabatt10 %
Skonto bei Zahlung 
innerhalb von 73 %
Tagen 
  1. Wie teuer ist 1 kg tafelfertig?
  2. Wie teuer ist eine Portion tafelfertiges Gewicht, wenn sie 200 g wiegen soll?

Berechnung des tafelfertigen Gewichts

  1)2)
 Einkaufsgewicht100% 
 Vorbereitungsverlust  
(VV)20% 
=Rohgewicht80%100%
Zubereitungsverlust (ZV) 24%
=Tafelfertiges Gewicht 76%
Schritt 1)   
Einkaufsgewicht100%=6,400kg
Rohgewicht:80%=X kg

6,400                          80

    ℎ          ℎ   =                                             = 5,120   

Schritt 2)

Hier werden das Rohgewicht zu 100% gesetzt und das tafelfertige Gewicht entsprechend ermittelt:

  Tafelfertiges Gewicht
Einkaufsgewicht6,400 kg
VV 20%1,280 kg
  
= Rohgewicht5,120 kg
ZV 24%1,229 kg
  
= Tafelfertiges Gewicht3,891 kg

Um den Wert des tafelfertigen Gewichts muss nun der Bareinkaufpreis (netto) errechnet werden:

Berechnen des Bareinkaufpreises: 
Listenpreis (o. USt): 
6,4 * 21,00 €= 134,40 €
-10% Rabatt13,44 €
  
=Zieleinkaufspreis120,96 €
-Skonto 3 %3,63 €
  
Bareinkaufspreis117,33 €

 Real wird bei dem Lieferanten der Bareinkaufspreis zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (in dem Fall 7%) gezahlt. Das sind in diesem Beispiel 125,45 €. Da der Steuerbetrag in Höhe von 8,21 € eine Vorsteuer darstellt, die somit gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wird, rechnet man in der Kalkulation immer Nettopreise, also Preis ohne Umsatzsteuer.

Es wurden im Beispiel 6,400 kg für 117,33 € netto gekauft. Dieser Wert ist der Ausgangspunkt für die weiteren Berechnungen.

Schritt 1)

Können die bei der Verarbeitung anfallenden Knochen und Parüren u.ä. weiterverwendet werden, so ist deren aktueller Marktpreis zu berücksichtigen. Demnach kosten die verbleibenden 5,120 kg nur noch 114,77 €.

Können die Abschnitte nicht weiter verwendet werden liegt der Rohgewichtspreis bei 117,33 €.

Schritt 2)

Jedoch entstehen beim Braten / Kochen weitere Gewichtsverluste, die keine Nebenprodukte ergeben. Das bedeutet, dass es bei einem Reis von 114,77 € bleibt. Jedoch sind nur noch 3,891 kg tafelfertiges Fleisch vorhanden. Daraus folgt, dass 1kg tafelfertig defacto 29,50 € kosten. Das sind pro kg 8,50 € mehr als der Listenpreis!

Letztendlich wird der Wareneinsatz pro Portion wie folgt errechnet:

1kg tafelfertig:

114,77 € : 3,891 kg = 29,50 €

1 Portion (200g):

3891 g : 200g = 19,46 Portionen

also 19 ganze Portionen

114,77 € : 19 Portionen = 6,04 € pro Portion

Wert des tafelfertigen Gewichtes:

Einkaufsgewicht6,400 kg117,33
-VV 20 % 1)1,280 kg x 2,00 €/kg2,53
=Rohgewicht5,120 kg114,77
-ZV 24% 2)1,229 kg0,00
=tafelfertiges Gewicht3,891 kg114,77

Die von uns errechneten 6,04 € sind der Ausgangsfaktor für unsere weitere Kalkulation. Zu beachten ist, dass diese Berechnung für jede einzelne Komponente auf dem Teller ausgeführt werden muss.

Werden hier Fehler gemacht, so potenzieren sie sich sehr schnell in die Höhe. Wer mit einem vereinfachten Kalkulationsfaktor von 3 rechnet und 20.000 Essen pro Jahr verkauft verliert im Jahr 30.000,00 € Umsatz, wenn er sich hier um nur 0,50 € vertut.

Das ist einer der Gründe, warum es unerlässlich ist, mit exakt einzuhaltenden und standardisierten Rezepturen zu arbeiten. Beim Erstellen der Kalkulation ist es sinnvoll jede Komponente einer Speise einzeln zu kalkulieren.

Auf Dauer wird dadurch der Aufwand für die Kalkulation geringer.

Selbstverständlcih können wir auch gern zum Thema Kalkulation, Wareneinsatz und darüber, wie Du mit Deinen Gästen mehr Umsatz machst zu telefonieren. Einfach hier klicken.

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Kalkulationsfaktor und Rohaufschlagssatz in der Preiskalkulation

In der gemeinen Zuschlagskalkulation werden die anderen Kosten eines Betriebes mittels eines Prozentsatzes auf den genauen Wareneinsatz aufgeschlagen.

 Andere Kosten sind zum Beispiel:

  • Löhne
  • Energie
  • Verwaltung
  • Miete / Pacht
  • Zinsen

Durch diesen Weg werden die Selbstkosten ermittelt.

Im Anschluss daran erfolgt ein Aufschlag des zu erreichenden Gewinns. Hierdurch ergibt sich der Nettoverkaufspreis

Zum Schluss wird der gültige Umsatzsteuersatz hinzugezogen und es ergibt sich der Inklusivpreis.

Ob man nun diesen Preis auf die Karte setzt hängt natürlich noch von anderen Faktoren wie Markt und Konkurrenz ab.

Beispiel: 
Wareneinsatz eines kompletten Gerichtes5,85 €
Zuschlag für Gemeinkosten120 %
Kalkulierter Gewinn20 %
  1. Wie errechnet sich der Inklusivpreis?
  2. Wie hoch ist der Gewinn, wenn der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt wurde?

Schema zur Berechnung des Inklusivpreises

Wir erinnern uns, der Inklusivpreis ist der Preis inklusiv aller anfallenden Kosten, Gewinn und Umsatzsteuer. In unserem Beispiel ist das Servicepersonal festbesoldet, sodass wir diesen Punkt als Zuschlag in die Gemeinkosten einkalkuliert haben.

1)   Inklusivpreis

    
Wareneinsatz5,85100% 
1)+ G,einkosten 180%10,531) 180% 
= Selbstkosten16,38280%100%
2)+ Gewinn 20 %3,28 2) 20%
= Nettoverkaufspreis19,66100%120%
3)+ Umsatzsteuer 19%3,7419% 
= Inklusivpreis23,43) 119% 

Schritt 1)

Wareneinsatz:   100% = 5,85 €

Gemeinkosten: 180% =     x   €

5,85 ∗ 180

=                                                 = 10,53€

Schritt 2)      
Selbstkosten:100% = 16,38 €  
Gewinn:20% =x  
 =16,38 ∗ 20= 3,28 €
  
    100  
Schritt 3)      
Nettoverkaufspreis:100% = 19,66 €
Inklusivpreis: 119% =   x
=19,66 ∗ 199= 23,40 €
 
    100  

Sollte aus irgendwelchen Gründen der Inklusivpreis auf 19,90 € festgelegt sein, wird eine Rückrechnung erforderlich. Diese geht von angestrebten Inklusivpreis aus.

Auch hierbei ist es möglich, dieses Schema zu verwenden, da sich ja an den Prozentsätzen nichts geändert hat.

Auch lässt sich errechnen, wie hoch der Wareneinsatz maximal sein darf, wenn der Gewinn weiterhin 20% betragen soll.

Rückkalkulation zur Berechnung von Gewinn / Wareneinsatz aus dem Inklusivpreis

    
Wareneinsatz4,97100% 
3)+ Gemeinkosten 180%8,963) 180% 
= Selbstkosten13,93280%100%
2)+ Gewinn 20 %2,97 2) 20%
= Nettoverkaufspreis16,72100%120%
3)+ Umsatzsteuer 19%3,181) 19% 
= Inklusivpreis19,9119% 
Schritt 1)        
Inklusivpreis:119%= 19,90 €   
Nettoverkaufspreis:100%=x   
=19,90∗ 100= 16,72 
119
      
Schritt 2)        
Nettoverkaufspreis:120%= 16,72 €   
Gewinn:20%=x   
=16,72 ∗ 20= 2,79 € 
 
   120    
Schritt 3)    
Selbstkosten:280%= 13,93 €  
Wareneinsatz:100%=   x   €  
=13,93 ∗ 100= 4,975 € 
280
    

Aufgrund des hohen Konkurrenzdruckes ist es leider oft nötig, mit der Rückwärtskalkulation zu arbeiten. Oft dürfen gewisse Preisgrenzen nicht überschritten werden.

Der Gewinnaufschlag hängt von den Erwartungen des Gastronomen ab, die Umsatzsteuer hingegen ist eine vorgegebene Größe.

Die Frage, die sich stellt, ist: Wie errechnet man den Zuschlag für die Gemeinkosten?

Gemeinkosten

Unter dem Begriff Gemeinkosten versteht man die Kosten, die sich nicht eindeutig zu einzelnen Positionen zuordnen lassen.

Dies sind zum Beispiel:

  • Löhne
  • Energie
  • Wasser
  • Miete / Pacht
  • Verwaltung

Diese Kosten fallen auf allen Produkten gemeinsam an. Der Wareneinsatz hingegen ist immer unterschiedlich.  Um die Zuschlagssätze für diese Kosten zu errechnen, ist eine gründliche Gewinn- und Verlustrechnung unabdingbar. Eine ausführliche betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) erstellt der Steuerberater und liefert erste Anhaltspunkte. In den meisten Fällen muss diese aber extra aufbereitet werden.

Hilfe bietet hier ein brauchbares Kassensystem. Dieses sollte Umsatzstatistiken nach Produkten und Produktgruppen erstellen können. Meist sind die Gemeinkosten nach Küche und Service gegliedert.

Beispiel:  
Jahr 1 eines Restaurants  
Wareneinsatz Küche92.635,00
Gemeinkosten Küche166.743,00

Zuschlagssatz berechnen

  1. Wie hoch ist der Zuschlagssatz?
  2. Wie soll für das Folgejahr gerechnet werden?
Wareneinsatz Küche92635,00€ =100%
Gemeinkosten Küche166.743,00€ =x  %

        ℎ                 =                                          ∗ 100

= 166.743,00 ∗ 100 = 180%

92.635,00

Der Zuschlagssatz von 180% (in diesem Beispiel) bedeutet, dass die Gemeinkosten 1,8 mal so hoch waren wie der Wareneinsatz.

Das bedeutet, dass bei jedem € Wareneinsatz 1,80 € an Gemeinkosten anfallen. Sollten sich keine Preisänderungen bei den Gemeinkosten abzeichnen, kann auch im Folgejahr mit einem Zuschlag von 18% gerechnet werden. Zu beachte ist jedoch ob sich Änderungen, etwa durch mehr Personal oder höhere Grundversorgerpreise, abzeichnen. Sollte dies der Fall sein ist es geraten, neu zu rechnen.

Hier geht es zu unserer kostenfreien 12 teiligen Schulung für Restaurante, Gastronomen rund um die Thematik Berechnung von Getränken und Speisen in Eurem Restaurant.

Kalkulation mit dem Zuschlagssatz für die Preiskalkulation

Wareneinsatz, z.B. 4,00 €  
(exakt ermittelt)4,00
+ Gemeinkosten 180%  
(aus Vorjahr)7,20
   
= Selbstkosten11,20

Die weitere Kalkulation zum Inklusivpreis erfolgt wie oben beschrieben. Wenn die Kosten des Betriebes auf diesen Weg ermittelt wurden, und erst dann, kann eine Vereinfachung der Kalkulation erfolgen.

Dies erfolgt mittels eines Kalkulationsfaktors oder eines (Gesamt)Rohaufschlagsatzes.

 Beispiel:  
 Wareneisatz5,85
 + Gemeinkosten 180%10,53
    
 = Selbstkosten16,38
 + Gewinn 20%3,28
    
 = Nettoverkaufspreis19,66
 + Umsatzsteuer 19%3,74
    
 = Inklusivpreis23,40

Rohertrag und Rohaufschlagssatz

 Der Rohertrag ist die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in €.

In diesem Beispiel 19,66 € – 5,85 € = 13,81 €

Will man wissen, wieviel Prozent man auf den Warenwert aufschlagen muss, um auf den Nettoverkaufspreis zu kommen, so spricht man vom Rohaufschlagssatz.

Rohaufschlagssatz

  • Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz in Prozent zum Wareneinsatz
  • ( ö   −                         ) ∗ 100

In diesem Beispiel:

(19,66 − 5,85) ∗ 100

    ℎ          ℎ                 =                                                                 = 236,07%

 Er deckt somit alle Kosten und den kalkulierten Gewinn ab.

Kalkulationsfaktor

Durch die Ermittlung des Kalkulationsfaktors wird die Rechnung weiter vereinfacht. Der Kalkulationsfaktor beschreibt, mit welcher Zahl der Wareneinsatz multipliziert werden muss, um den Nettoerlös zu errechnen. Er bezeichnet also den Quotienten aus Nettoverkaufspreis und Wareneinsatz.

In diesem Beispiel:

19,66

5,85 = 3,3607

Vereinfacht ergibt sich folgendes Kalkulationsschema:

Wareneinsatz  X    Kalkulationsfaktor

  • Nettoverkaufspreis
  • Umsatzsteuer

       = Inklusivpreis

Auch bei dieser Methode ist es zwingend erforderlich, im Vorfeld äußerst sorgfältig gerechnet zu haben.

Weiter ist zu beachten, dass hierbei nicht berücksichtigt ist, dass unterschiedliche Gerichte auch unterschiedlichen Arbeitsaufwand und somit unterschiedliche Arbeitszeit benötigen.

Gesamtaufschlagssatz / Gesamtkalkulationsfaktor

Weder der Rohaufschlagssatz (auch Kalkulationsaufschlagssatz) noch der Kalkulationsfaktor erfassen die Umsatzsteuer. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist dies auch sinnvoll. Die Umsatzsteuer stellt hier nur einen durchlaufenden Posten dar. Wollen wir aber den Inklusivpreis inklusive der Umsatzsteuer berechnen (und der muss in der Speisekarte stehen), hilft uns das recht wenig.

Auch dies lässt sich vereinfacht rechnen. Um besser zu unterscheiden, sprechen wir in diesem Falle vom Gesamtaufschlagssatz und Gesamtkalkulationsfaktor.

Vereinfacht sieht unser Kalkulationsschema wie folgt aus:

Materialkosten

  • Gesamtaufschlag
  • Inklusivpreis (Bruttopreis)

Oder:

 Materialkosten * Gesamtkalkulationsfaktor = Inklusivpreis

Der Gesamtaufschlagssatz errechnet sich wie folgt:

  • ( −                             ) ∗ 100
  • (23,40 − 5,85) ∗ 100 = 300%

5,85

Probe:

5,85 + 5,85 ∗ 300 = 23,40 €

100

Der Gesamtkalkulationsfaktor errechnet sich wie folgt:

=

23,40

= 5,85 = 4,0

Probe:

5,85 * 4,0 = 23,40 €

Aus den Inklusivpreisen lassen sich ebenso die Materialkosten ermitteln

  1. a) durch Gesamtkostenaufschlagssatz:
Materialkosten100%
+Gesamtaufschlagssatz300%
= Inklusivpreis400%

400% = 23,40 €

100%=    X     €

23,40 ∗ 100

400

= 5,85 €

  1. b) durch den Gesamtkalkulationsfaktor

=

23,40

4,0  = 5,85 €

Wareneinsatzquote

Sie gibt an, wieviel Prozent des Nettoverkaufspreises auf den Wareneinsatz entfallen.

∗ 100

=

 In unserem Beispiel:

5,85 ∗ 100

19,66

 = 29,7558%

Selbstverständlcih können wir auch gern zum ThemaPreiskalkulation, Gewinn und Umsatz zu telefonieren.

 Zusammenfassung: In jedem Restaurant ist es wichtig genau zu kalkulieren. Ohne Preiskalkulation droht der wirtschaftliche Selbstmord.

 Egal mit welchem Kalkulationsfaktor gearbeitet wird, alle haben eins gemeinsam: sämtliche anfallenden Kosten werden verrechnet und die, die nicht direkt zugeordnet werden können, werden durch Zuschlagssätze hinzugerechnet.Um im Tagesgeschäft schnell zu kalkulieren, sind diese Methoden sehr hilfreich. Nicht zu vergnessen ist jedoch, dass es keine pauschal passenden Prozentsätze gibt, da jeder Betrieb eine andere Kostenstruktur hat.

Bitte denkt immer daranEure Personalkosten und den Deckungsbeitrag in den Verkaufspreis mit einzurechnen. Dies ist jeder Kalkulation zu beachten.

Die Zahlenbeispiele wurden uns aus dem Küchenfachlichen Leitfaden, Nestlé AG zu Verfügung gestellt.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Welche Gastro-Trends erwarten uns zum Restart 2021? Welche food-trends sollte ich in meinem Gastronomiekonzept beachten?

Welche Gastro-Trends erwarten uns zum Restart 2021? Welche food-trends sollte ich in meinem Gastronomiekonzept beachten?

In der Gastronomie suchen wir ständig nach neuen Ideen und Trends. Das ist auch gut so. Doch was helfen uns Trendreisen in ferne Länder und neue Konzepte, die wir momentan gar nicht umsetzen können? Die Krise hat uns schließlich genug Geld und Nerven gekostet.

Wie also können wir aktuelle Trends, im Jahr 2021 umsetzen und erkennen?

Zum Glück kommt uns all jährlich die Bundesregierung zur Hilfe, in dem sie den Ernährungsreport des BMEL veröffentlicht. Zum kompletten Report geht es hier.

Zu erwarten war ja, dass sich das Verbraucherverhalten in jüngster Vergangenheit geändert hat.

Die Menschen kochen mehr zu Hause. Logisch, essen gehen, um lecker zu essen war ja nicht möglich. Das kann ein enormer Vorteil für uns sein. Doch lest selber.

Die guten Nachrichten für unsere Restaurants vorab:

  • Lebensmittel liefern ist nicht Alltag in Deutschland.
  • Kalorienzählen ist nicht mehr ganz so wichtig.
  • Der Geschmack von Speisen rückt in den Fokus.

Alles in Allem doch ganz gut, oder?

Viele Gastronomen haben ja befürchtet, dass alle Welt verwöhnt ist und sich Lebensmittel liefern lässt. Nur 13% der befragten Verbraucher haben sich Lebensmittel und Getränke liefern lassen. Zum Glück nur 13%. Warum zum Glück? Wir glauben, dass der Verbraucher dadurch den Wert zu schätzen weiß, den wir Restaurantbetreiber uns mit dem Einkauf machen. Und der Gast ist es immer noch gewohnt, dass er zum essen, sein Haus verlassen kann bzw. sollte.

Während im Vorjahr noch 44% angaben, bei ihrer Ernährung auf Kalorien zu achten, so sind es heute nur noch 35%. Bedeutet für uns Gastronomen dann auch, dass wir bei der Auswahl unseres Angebotes noch kreativer werden können. Wobei, gesundes Essen ist auch ein sehr wichtiges Thema geworden.

Da wir Gastro Piraten  davon ausgehen, dass Ihr Alle kochen könnt, freut es uns natürlich, dass der Geschmack immer wichtiger wird.

Doch welche food-trends lassen sich noch ablesen?

Da 51% angegeben haben, dass ihnen beim Essen eine schnelle und einfache Zubereitung wichtig ist, wissen wir, dass unsere tägliche Arbeit in den Restaurants geschätzt wird. Ziemlich genial, finden wir.

Der Knaller ist jedoch, dass 99% den Geschmack in den Vordergrund rücken. Das sollte für uns ja nun wirklich ein Leichtes sein.

91% sagten, dass sie stark auf eine gesunde Ernährung achten. Mal Hand aufs Herz – das sollten wir 2021 in unseren Konzepten locker umsetzen können.

Welche Zutaten werden denn nun täglich oder mehrmals täglich gegessen? Und was kann ich davon 2021 in meine Restaurants übernehmen? Welche food-trends sind für mich umsetzbar?

Spannenderweise sagen 76% der Befragten, dass Gemüse und Obst dazugehören. Zeit für uns, auch mal den Blick auf eine gesunde, eventuell sogar vegane Ernährung zu richten.

64% sagen, dass sie täglich, oder auch mehrfach am Tag Milchprodukte verzehren. Dem hingegen greifen nur noch 27% zu Süßem oder Knabbereien. Stellt sich uns die Frage, ob das das Comeback des Käsewagens bedeuten wird. Einen Gedanken ist es durchaus wert.

Was mich überrascht hat, ist die Tatsache, dass nur noch 26% zu Fleisch und Wurst greifen. Wie dem auch sei, prüft doch einfach mal, ob Ihr Eure Karte mit vegetarischen oder veganen Alternativen aufwerten könnt.

Ergeben nachhaltigere Gesundheitskonzepte einen Sinn? Sind das bloß irgendwelche food-trends?

Also grundsätzlich sagen alle Gastroexperten „ja“.

Bedenkt dabei jedoch bitte, dass es zusätzlich folgende Punkte in Eurem Konzept zu beachten sind:

  • 71% probierten vegane Alternativen aus Neugier,
  • 59% wegen dem Tierwohl,
  • 54% wegen der Klima- und Umweltfreundlichkeit,
  • 56% wegen dem Geschmack und
  • 47% wegen der Gesundheit.

Ein kleiner Tipp:

Wenn Ihr vegetarische Alternativen auf die Karte setzen wollt, dann setzt gleich auf vegan! Nachhaltige Konzepte gewinnen.

Warum? Ganz einfach. Vegetarier essen auch vegane Kost. Veganer hingegen sind einer vegetarischen Ernährungsform gegenüber abgeneigt.

Auf Welche food-trends sollten wir in unseren Restaurants bezüglich der Lebensmittel in 2021 achten?

Die Tatsache, dass 96% auf den Geschmack achten, haben wir ja schon oft genug erwähnt. Spannend sind allerdings die Punkte, auf die die Verbraucher achten.

  • 82% bevorzugen eine regionale Herkunft,
  • 78% achten auf saisonale Herkunft,
  • 61% lassen sich vom Sortiment inspirieren,
  • 54% beachten die Produktinformationen,
  • 48% achten auf den Preis.

Im Klartext heißt das für uns, dass nachhaltige, regionale Konzepte mit einer saisonalen Speisekarte weiterhin im Kommen sind.

Was spricht also dagegen, dies transparent an die Gäste unseres Restaurants zu kommunizieren. Es ist auch nicht verkehrt, sofern es zum Konzept passt, im Eingangsbereich mit Bildern von Erzeugern und deren Betrieben zu werben. Unsere Gäste wollen immer mehr wissen, woher Ihr Essen kommt.

Allein die Tatsache, dass sich Verbraucher vom Sortiment inspirieren lassen, bedeutet, dass eine verkaufsstarke Speisekarte ein Umsatzbringer werden kann. Analysiert doch mal Eure Speisekarte nach den Positionen, die den besten Deckungsbeitrag haben und setzt die in den Fokus. Wenn Ihr dazu mehr erfahren wollt, lest hier noch einmal nach.

 Wenn wir schon beim Thema Gastronomiekonzept sind, sollten wir auch daran denken, welchen Sinn Siegel für uns ergeben.

Immerhin achten 68% der Befragten darauf, wie regional die Mahlzeiten sind. 64% achten auf ein Biosiegel, 57% achten auf Nachhaltigkeit und und fairen Handel beim Kauf Ihrer Lebensmittel. Auch das Thema Tierwohl (immerhin 55%) erfreut sich immer größerer Beliebtheit.

Ganz wichtig, liebe Gastronomen, ist die regionale und frische Herkunft bei den Eiern (86%), dicht gefolgt beim frischen Obst und Gemüse mit 86%. Ein weiterer spannender food-trend geht zu regional erzeugtem Brot, mit 83%. Warum also nicht mit ortsansässigen Bäckern kooperieren? Auch hier habt Ihr wieder ein wunderbares Argument für Euer Regionalmarketing in der Hand.

Wenn Ihr mehr über die Möglichkeiten erfahren wollt, wie Ihr in Euren Restaurants in 2021 wirtschaftlich nachhaltige Konzepte fahren könnt, ruft uns gerne an.

Beratung für Gastro und Hotel, firmenübergabe in der gastronomie

Die BafA legt einen drauf

Bafa-Förderung neu

Beratung für Gastronomen jetzt förderfähig

Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater? Und was hat sich in 2021 geändert? Wie funktioniert jetzt die Beratung? Bekomme ich die Förderung? Welche Beratung gibt es?

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)

Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)

Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.

Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.

Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.

Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.

von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.

zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.

zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.

zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.

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finanzielle hilfe finanzielle hilfe

Wie hoch ist die Förderung in der Bafa Beratung? Was wird gefördert?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.

zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.

zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“ Dies ist Bestandteil der Förderung unternehmerischen Know-hows.

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.

Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.

überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.

überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.

den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.

ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Junge Unternehmennicht länger als 2 Jahre am Markt

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Bestandsunternehmenab dem dritten Jahr nach Gründung

neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)

alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)mit Berlin und Region Leipzig

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).

Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.

Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.

Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.

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Unsere Beratung zur Förderung

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Das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (kurz Bafa) hat sich entschlossen eine drauf zu legen. Die BafA macht weitere Gelder locker, um Euch zu helfen.

Förderung des unternehmerischen Know-hows,

heisst das ganze Programm und soll Euch helfen, aus der aktuellen wirtschaftlichen Situation heraus zu kommen. Doch wer bekommt wie welche Hilfe? Und Wo findet Ihr die richtigen Berater?

Antragsberechtigt

sind:

  • Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
  • Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)

Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Weiter müssen sie der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen.

Als Gründungsdatum zählt der Tag der Gewerbeanmeldung bzw des Handelsregisterauszuges. Analog gilt auch der Tag der Anmeldung beim Finanzamt.

Keine Hilfe bekommen:

  • Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnlicher Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  • Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  • Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  • Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.

Was wird gefördert?

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

für Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Bei Unternehmen in Schwierigkeiten, das trifft auf viele Gastronomen und Hotels zu, gibt es eine Förderung mit dem Titel „Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit.“

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über maximal 6 Monate durchgeführt und abgerechnet werden.

Der Berater muss alle Schritte der Beratung dokumentieren.

Nicht gefördert werden Beratungen, die

  • ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden.
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beraterinnen oder Beratern selbst vertrieben werden.
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten, wie z. B. die Ausarbeitung von Verträgen, die Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Buchführungsarbeiten zum Inhalt haben.
  • überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben.
  • den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) sowie sonstige Umsatz steigernde Maßnahmen einschließlich des entsprechenden Marketings von Ärztinnen oder Ärzten, Zahnärztinnen oder Zahnärzten, Psychotherapeutinnen oder Psychotherapeuten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zum Inhalt haben.
  • ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Höhe des Beratungszuschusses
UnternehmensartBemessungs­grundlageRegionFördersatzmaximaler Zuschuss
Junge Unternehmen
nicht länger als 2 Jahre am Markt
4.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %3.200 Euro
Region Lüneburg60 %2.400 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %2.000 Euro
Bestandsunternehmen
ab dem dritten Jahr nach Gründung
3.000 Euroneue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig)80 %2.400 Euro
Region Lüneburg60 %1.800 Euro
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg)
mit Berlin und Region Leipzig
50 %1.500 Euro
Unternehmen in Schwierigkeiten3.000 Euroalle Standorte90 %2.700 Euro

Und wie komme ich da jetzt ran?

Ganz einfach, Du rufst und an, bzw vereinbarst einen https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage Telefontermin mit uns. Wenn Du ersteinmal lesen willst, ist hier der Ablauf:

  1. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, ein Informationsgespräch in Anspruch zu nehmen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln, der auf der „Liste Regionalpartner der Leitstelle“ (siehe Reiter „Publikationen“ unter „Informationen zum Thema“).
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden (siehe Reiter „Formulare“). Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle sowie das BAFA prüfen vorab die formalen Fördervoraussetzungen sowie das Vorliegen der notwendigen Beratereigenschaft im Sinne der Richtlinie Ihres gewählten Beraters und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Wir können Dir dabei auch helfen

Gerne erreichst Du uns unter folgendem Link https://calendly.com/gastropiraten/algemeine-anfrage

Die BafA hat zwar eine breiten Pool an Experten, jedoch schaue Dir vorher genau an, mit wem Du arbeitest. Du musst Dich bei Deinem Berater wohlfühlen und Vertrauen haben. Das ist das Entscheidende.

Gastroberatung, was macht ein Gastroberater

Social Media in der Gastronomie

Im heutigen Podcast reden Gastronomieexperte Rene Kaplick und Social Media Experte Ivar Mensink über die Bedeutung von Social media in der Gastronomie und Hotelerie.

Facebook, Instagram, google+ und Co gewinnwn an immermehr Bedeutung. Wie Ihr es schafft, Euren Betieb damit zum erfolg zu führen erfahrt Ihr in der heutigen Folge.

Buchhaltung für Hotellerie und Gastronomie

Die KfW verbessert Ihre Schnellkredite

Auch wenn Kredite zurückgezahlt werden müssen, können sie eine große Hilfe für Unternehmen sein. Das wissen auch KfW und die Bundesregierung. Aus diesem Grund hat die KfW ihre Schnellkredite verbessert.

Was ist neu?

Je nach Anzahl der Beschäftigten gelten jetzt folgende Höchstbeträge:

Bei bis zu einschließlich 10 Beschäftigte beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 300.000 €.

Bei 10 bis einschließlich 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 500.000 €.

Bei bis mehr als 50 Beschäftigten beim antragstellenden Unternehmen pro Unternehmensgruppe max. 800.000 €.

Es werden bis zu 25% des Jahresumsatzes 2019 gefördert.

Es werden Anschaffungen (Investitionen) und Betriebsmittel (laufende Kosten) gefördert.

Der Sollzins beträgt 3% p.a

Die laufenden Kosten beinhalten also auch Personalkosten, Mieten und Warenlager.

Dadurch, dass die KfW eine 100%ige Absicherung durch den Bund bietet, sind die Chancen auf Kreditzusage gestiegen.

Nicht gefördert werden:

  • Umschuldungen
  • Kreditablösungen
  • Nachfinanzierungen
  • Anschlußfinanzierungen und
  • Kreditverlängerungen

Voraussetzungen

  • mind. seit Januar 2019 am Markt
  • es müssen Gewinne erzielt worden sein (2017 -2019) oder in 2019

Nicht gefördert werden

  • Landwirtschaftliche Betriebe
  • Fischereibetriebe
  • Unternehmen, die schon vor 31.12.2019 Schwierigkeiten hatten

Auch wenn die KfW 100 % des Ausfallrisikos übernimmt, haften Sie dennoch für die Rückzahlung.

Wer im Detail die Konditionen einsehen will findet sie hier: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Erweitern-Festigen/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Schnellkredit-(078)/?kfwnl=Unternehmensfinanzierung_MSB.09-11-2020.892964

Selbstverständlich helfen wir auch diesmal, wenn Ihr Fragen an uns habt. Am Besten erreicht Ihr uns hier: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Team für Gastro und Hotellerie

„Gastronomie war schon immer die Kunst Scheiße zu fressen und Gold zu scheißen.“

Das gilt (Corona sei Dank) heute immer mehr.

Wir verstehen jeden von Euch, dem momentan nach Schreien und eventuell auch Weinen zu Mute ist. Neben den üblichen Problemen wie Mitarbeitersuche, Dokumentationspflichten, Kassenänderung und vielen anderem hat uns der erste Lockdown besonders hart getroffen.

Umso größer war die Freude, als wir langsam wieder öffnen durften.

Was haben wir nicht alles getan und investiert?

Erfassung der Gästedaten, Mindestabstände, Schnutenpullis (oder auch Alltagsmasken),verschärfte Hygienekonzepte… Nachdem Alles getan war, müssen wir nun wieder schließen. Der Frust über diese Maßnahme sitzt tief.

Irgendein schlauer Mensch brachte mal den, mittlerweile überstrapazierten, Spruch: „In jeder Krise steckt auch eine Chance“!

Abgedroschen? Ja.

Stimmt es? Ja.

Im letzten Lockdown konnten wir deutlich sehen, wie einige Gastronomen reagiert haben.

Die einen setzten sich den Aluhut auf und mutierten zum medialen Negativimage für die Branche. Etliche suchten das Gespräch mit Ihren Mitarbeitern und Lieferanten. Sie nahmen Geld in die Hand um Ihre Betriebe zu renovieren, ja teilweise sanieren.

Und damit meine ich nicht die Investition in Heizstrahler.

Sie überprüften in der Zeit die Kalkulation und Marketingkampagnen. Sie investierten in Ihre persönliche Fortbildung und in die Ihrer Mitarbeiter. Rolling Pin hat zum Beispiel seine Chefdays kostenfrei zur Verfügung gestellt. Diese findet Ihr hier: https://www.rollingpinconvention.de/

Einige haben sich mit dem Thema Personal beschäftigt, aber eben nicht alle.

Zwischen den Lockdowns durfte ich erleben, wie heute noch mit Mitarbeitern umgegangen wird. Da werden Probearbeiten nicht angemeldet und eine Meldung bei der BG erfolgte erst, als die Daumenkuppe ab war. Bewerber bekommen Vorstellungtermine und keiner ist da. Da kann der Name des Betriebes noch so sonnig klingen. Das bringt nichts, wenn sich die Bewerber verHöhnt fühlen.

Aber zurück zum Thema:

Auch wenn wir jetzt wieder in die Zwangspause geschickt werden. Es gibt genug was wir tun können um uns gut aufzustellen. Wir werden Euch mit Blogbeiträgen, Podcasts https://www.gastro-piraten.de/podcast-1/, Webinaren, E-Books und Videokonferenzen weiter unterstützen. Ihr wisst ja: Aufgeben könnt Ihr bei der Post. In diesem Sinne, lasst uns eine Delle ins Gastrouniversum schlagen.

Wenn Ihr an den bisherigen Informationen interessiert seit, schickt uns eine Mail an https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Euer Carsten von den Gastro-Piraten.

Lohnbuchhaltung für Hotel und Gastronomie

Coronahilfe geht weiter

In dieser Podcastfolge erklärt Euch Florian Grabe von den Gastro Piraten im Interview mit René Kaplick und Carsten Rengert, welche Möglichkeiten geschaffen wurden und wie Ihr an die Hilfen kommt.

Blog für Neues aus der Gastro und Hotelbranche

Der Weltuntergang fällt aus

Der Weltuntergang fällt aus. Jedenfalls der Große.

Ob der private bzw wirtschaftliche Weltuntergang auch ausbleibt, ist abzuwarten. Fakt ist jedoch, dass die Bundesregierung ein Konjunkturpaket beschlossen hat, um einen wirtschaftlichen Weltuntergang abzuwenden.

Dass große Unternehmen, wie zum Beispiel die Lufthansa, Gelder erhalten war irgendwie zu erwarten. Doch was geschieht mit uns kleinen Unternehmern?

Wir stellen hier einen Auszug aus dem Kunjunkturpaket vor, von dem wir glauben, dass Euch einige Punkte helfen können.

Ob Ihr genau davon profitieren könnt, überprüft am Besten mit Eurem Steuerberater oder nehmt mit uns Kontakt auf: https://www.gastro-piraten.de/kontakt/

Senkung der Mehrwertsteuersätze

Allgemein gilt vom 1.07.2020 bis 31.12.2020 der allgemeine Mehrwertsteuersatz von 16%, der Reduzierte bei 5%. Dies gilt in diesem Zeitraum genau so für die Gastronomie. Anschließend ändern sich die Sätze. Hier eine kleine Übersicht:

01-07. – 31.12.
2020
Getränke
Speisen (in und ausser Haus)
16%
5%
01.01. – 30.06.
2021
Getränke
Speisen (in und außer Haus)
19%
7%
ab 01.07
2021
Getränke
Speisen im Haus
Speisen außer Haus
19%
19%
7%
Liste der Mehrwertsteuersätze (Quelle ADHOGA)

Bitte denk daran, Deine Kasse so zu programieren. #zwinkersmiley

Der Verlustrücktrag

Der Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf max. 5 Mio. € / 10 Mio. € (bei Zusammenveranlagung) erweitert. Dies kannst Du bereits für die Steuererklärung 2019 nutzen, um Dir vorzeitig Gelder vom Finanzamt zurückzuholen bzw. weniger zu zahlen. Wir berichteten darüber. Was es genau damit auf sich hat findest Du in folgendem Artikel. https://www.gastro-piraten.de/liquiditaetshilfe-vom-finanzamt/

Degressive Abschreibung

Für einen befristeten Zeitraum ist es wieder möglich, seine Investitionen in bewegliches Anlagevermögen degressiv abzuschreiben. Und zwar in den Steuerjahren 2020 und 2021 mit maximal 25% pro Jahr.

Das bewirkt, dass Du die Anschaffungskosten schneller abschreiben kannst, um Dir dadurch eine zusätzliche Liquidität zu verschaffen. Wie ganau, können Dir die Jungs und Mädels von https://www.specialb.de/ erzählen.

Finanzielle Überbrückungshilfen

Um Deine Umsatzausfälle durch Corona aufzufangen, gibt es für die Monate Juni bis August 2020 einige Überbrückungshilfen. Hier eine Übersicht:

ZeitraumJuni – August 2020
Antragsberechtigt– die Umsätz müssen durch Corona im April und Mai 2020 um mindestens 60% ggü April und Mai 2019 gesunken sein und
– in den Monaten Juni bis August 2020 um 50% andauern.
!!!Solltest Du erst nach April 2019 gegründet haben, gelten die Monate November und Dezember 2019!!!
begünstigte UnternehmenDiese Hilfe ist branchenunabhängig und gilt somt auch für Gastronomie, Hotellerie, Kneipen, Caterer, Clubs, Schullandheime, Schausteller, Veranstaltungslogistik usw.
Was wird erstattet– 50% der fixen Betriebskosten bei Umsatzrückgang von mind 50% zum Vormonat.
– bis max 80% der fixen Betriebskosten bei einem Umsatzrückgang kleiner als 70%
– max 150.000,– € für 3 Monate.
!!!Dieser Erstattungsbetrag soll bei Unternehmen bis zu 5 Beschäftigten nur in Ausnahmen 9.000,– € übersteigen. Bei Unternehmen bis zu 10 Beschäftigten 15.000,– €!!!
NachweispflichtUmsatzrückgänge und die fixen Betriebskosten müssen durch einen Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden. Überzahlungen müssen zurück gezahlt werden.
Fristen– Antragsfrist bis 31.08.2020
– Auszahlungsfrist bis 30.11.2020
alle Umsatzaufälle müssen coronabedingt sein

Und was ist noch so für mein Unternehmen drin?

Nun ja, diese Paket ist recht umfangreich. Wir haben hier nur auszugsweise Eckpunkte herausgesucht, die evtl für Dich und Deinen Betrieb passen könnten.

AzubisWenn Du Dein Ausbildungplatzangebot 2020 im Vergleich zu den 3 Vorjahren nicht verringert hast, gibt es für jeden neu geschlossenen Ausbildungsplatz eine Prämie von 2.000,– €.
Wenn Du Dein Ausbildungsplatzangebot sogar erhöhst, gibt es sogar 3.000,– €.
Dies Prämie wird nach Ende der Probezeit ausgezahlt.
MitarbeiterbeteiligungEs soll künftig attraktiver werden, Mitarbeiterbeteiligungen einzuführen.
LohnnebenkostenDamit eine coronabedingte Steigerung der Lohnnebenkosten verhindert wird, sollen die Sozialversicherungsbeiträge bei 40% „stabilisiert“ werden. Dies soll jedenfalls bis zum Jahr 2021 aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Re-Start nach InsolvenzDamit im Falle einer Insolvenz Betroffene einen Wiederanfang wagen, soll das Entschuldungsverfahren für Privatpersonen auf 3 Jahre verkürzt werden.
Bei Firmeninsolvenzen, soll ein Restrukturierungsverfahren eingeführt werden, welches einem Insolvenzverfahren vorgeschatet wird. Ziel ist es, diese Firmen zu retten.

Autor: Carsten Rengert